…KG und D. GmbH. Errichter dieser begünstigten Anlagen sind ausschließlich deutsche Firmen (Sachverhaltsdarstellung im Akt der Berufungswerberin). Das Finanzamt vertrat bei diesem Sachverhalt die Auffassung, die Bezüge des entsendeten Arbeitnehmers seien von der Berufungswerberin zu Unrecht gemäß § 3 Abs.1 Z 10 EStG 1988 lohnsteuerfrei…
…Projektleitung der Errichtung durch Dr. St. der Tatbestand der Errichtung gegeben sei und es sich somit um ein begünstigtes Vorhaben handle. Zumindest könne von einem Teilprojekt der Errichtung gesprochen werden, was zum Vorliegen einer begünstigten Tätigkeit genüge. Unter Verweis auf Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 1998…
…3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 liege für die Tätigkeit des Bw. nicht vor, da während des angeführten Zeitraumes für die PTU kein Bauprojekt bzw kein begünstigtes ausländisches Vorhaben abgewickelt worden sei. Der Bw. habe nur vorbereitende Arbeiten (Aquisition, Angebotserstellung) ausgeführt. 2. Einem E…
…der G. GmbH beschäftigt gewesen. Die Firma habe ihn einen Teil des Jahres zur Arbeitsverrichtung ins Ausland entsandt. Es habe sich um ein begünstigtes ausländisches Vorhaben gehandelt, was an sich lohnsteuerfrei sei. Als Gemeinderat habe er Sitzungsgelder in Höhe von 218,00 € erhalten. Daher…
…der G. GmbH beschäftigt gewesen. Die Firma habe ihn einen Teil des Jahres zur Arbeitsverrichtung ins Ausland entsandt. Es habe sich um ein begünstigtes ausländisches Vorhaben gehandelt, was an sich lohnsteuerfrei sei. Als Gemeinderat habe er Sitzungsgelder in Höhe von 130,80 € erhalten. Daher…
…ausgeübte Tätigkeit von ihren Arbeitgebern beziehen, wenn die Auslandstätigkeit mit einem begünstigten Vorhaben des Arbeitgebers im Zusammenhang steht und ihre Dauer jeweils ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgeht. Grundlegende Voraussetzung für die Anwendung der Begünstigungsbestimmung ist daher zunächst, dass die zu beurteilenden Tätigkeiten…
…1 Z 10 lit. b EStG 1988 genannten Auslandstätigkeiten ist gemeinsam, dass nicht nur eine unmittelbare, sondern auch eine mittelbare Mitwirkung an begünstigten Vorhaben des inländischen Arbeitgebers unter die Befreiungsbestimmung fällt. So sind von dieser Regelung nicht nur technische Bauausführungen, sondern auch damit zusammenhängende organisatorische…
…nunmehr RZ 56 bis 61 LStR 2002) spiegelt. Abgesehen davon, dass zum begünstigten Arbeitnehmerkreis nunmehr auch Personen zählen, die an der Verwirklichung des Vorhabens bloß mittelbar als Hilfspersonal mitwirken, enthalten die LStR aaO eine Reihe von Beispielen, die von der Planung bis zur Arbeitskräftebeschaffung reichen…
…Wartung von Anlagen, Engineering, Planung und Gestaltung von Arbeitskräften sind nur dann begünstigt, wenn sie mit einem begünstigten Vorhaben im Sinne der RZ 56 und RZ 57 im Zusammenhang stehen." 6. Um es zu ermöglichen, den Fall des Bw nun nach dem Erfüllungsgrad im Hinblick…
…Eine länger als einen Monat dauernde Tätigkeit kann auch dann vorliegen, wenn die Tätigkeit nicht beim selben Vorhaben, sondern bei verschiedenen begünstigten Vorhaben desselben inländischen Unternehmens verbracht wird. Ein Wechsel des Arbeitgebers während eines Auslandsaufenthaltes unterbricht diesen begünstigten Auslandsaufenthalt, ausgenommen es kommen die Bestimmungen der …
…dann zutreffen, wenn der Auftragnehmer (Generalunternehmer) sich zur Erfüllung des Vertrages eines inländischen Unternehmers (Subunternehmers) bediene, weiters auch bei der Personalgestellung an ein inländisches Unternehmen anlässlich der Errichtung begünstigter Vorhaben. Soweit im laufenden Berufungsverfahren auf Grund vorgelegter Unterlagen vom Finanzamt ermittelt hätte werden können, stelle…
…im Ausland heranzuziehen; eine länger als einen Monat dauernde Tätigkeit kann auch dann vorliegen, wenn die Tätigkeit nicht beim selben Vorhaben, sondern bei verschiedenen begünstigten Vorhaben desselben Unternehmers verbracht wird; hat eine ununterbrochene Tätigkeit im Ausland bereits länger als einen Monat gedauert, sind auch Urlaube…
…vor, dass eine begünstigte Anlage geliefert werde. Tätigkeiten wie die Inbetriebnahme, Instandsetzung, Montageüberwachung, Wartung von Anlagen, Engineering, Planung und Gestellung von Arbeitskräften sei nur dann begünstigt, wenn sie mit einem begünstigten ausländischen Vorhaben im Sinne der Rz 56 und Rz 57 in Zusammenhang stünden. Nach…
…von Arbeitskräften sind nur dann begünstigt, wenn sie mit einem begünstigten ausländischen Vorhaben in Zusammenhang stehen (Wiesner-Atzmüller-Grabner Leitner-Wanke, EStG, Rz 45 zu § 3). Dagegen sind laufende Reparaturen und Servicearbeiten, soweit sie nicht im Zusammenhang mit der Errichtung von Anlagen stehen, nicht begünstigt…
…nur bis zur letzten Lohnauszahlung erfolgen. Lohnzahlungszeiträume, die einen früheren Arbeitgeber betreffen, sind nicht einzubeziehen. Der gleiche Grundsatz gilt für Beschäftigungszeiten im Zusammenhang mit einem begünstigten ausländischen Vorhaben (§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988) bzw. hinsichtlich der Einkünfte der Fachkräfte der Entwicklungshilfe (§ 3 Abs…
…LStR 2002 beschäftige sich mit schädlichen und unschädlichen Unterbrechungen von begünstigten Auslandstätigkeiten. Dienstreisen stellten danach dann keine schädliche Unterbrechung dar, wenn sie ausschließlich im Interesse des ausländischen Vorhabens unternommen würden, und die Tätigkeit unmittelbar im Anschluss daran bei (irgend) einem begünstigten ausländischen Vorhaben fortgesetzt werde…
…ausländischen Vorhabens unternommen würden. Dies gelte auch dann, wenn sie zwar in den inländischen Stammbetrieb führten, aber nur von kurzer Dauer seien (höchstens drei Tage; LStR, § 3 Rz 67). Die vom Bw. am Sitz des Arbeitgebers durchgeführten Tätigkeiten könnten zu keiner Unterbrechung der begünstigten Auslandstätigkeit…
…auch integrierten und partizipativen Ansatz in der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums. Mit Leader II wurde der Ansatz von Leader I allgemeiner gefasst und der Schwerpunkt auf den innovativen Charakter der Vorhaben gelegt. Leader+ bewahrt seine Funktion als Experimentierstätte für die Entwicklung und Erprobung…
…ein Unternehmen betreibe, habe im Jahr 2003 in Italien einen Betrieb neu gegründet. Italien gewähre Unternehmensgründern eine begünstigte Besteuerung (10 % Einkommensteuer). Auf Grund des Anrechnungsverfahrens sei dem Bw. die Steuer für das Gesamteinkommen vorgeschrieben und darauf die 10 %ige italienische Einkommensteuer angerechnet worden. Dadurch sei…
…Darüber hinaus war die Existenz dieser Stiftung und ihr Naheverhältnis zur Bw, zu ihrer Mutter und zum Begünstigten beider Stiftungen dem Finanzamt bis zur Aufdeckung der Zusammenhänge im Außenprüfungsverfahren konsequent verschwiegen worden; dies wohl im Vertrauen auf die vermeintlich totale Abschirmwirkung der am Finanzplatz Liechtenstein…