…Es liegen genügend Verdachtsgründe vor, die die Annahme rechtfertigen, die Bf. komme als Täter des ihr zum Vorwurf gemachten Finanzvergehens in Frage. Es sind ausreichend Verdachtsgründe gegeben, die die Finanzstrafbehörde I. Instanz berechtigt haben, davon auszugehen, die Bf. könnte sowohl in subjektiver als auch in…
…Es liegen genügend Verdachtsgründe vor, die die Annahme rechtfertigen, die Bf. komme als Täter des ihr zum Vorwurf gemachten Finanzvergehens in Frage. Es sind ausreichend Verdachtsgründe gegeben, die dazu berechtigen, davon auszugehen, die Bf. könnte sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht vorsätzlich einfuhrabgabepflichtige…
…eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist dabei aus der Summe der sich an Hand der bisherigen Ermittlungsergebnisse ergebenden Anhaltspunkte zu beurteilen. Es genügt jedoch, wenn gegen den Beschuldigten ein entsprechender Tatverdacht besteht. Der Verdacht muss sich dabei sowohl auf den objektiven als auch auf den subjektiven Tatbestand…
…FinStrG), in dem nunmehr von der Erstbehörde durchzuführenden Untersuchungsverfahren zu klären sein wird, in dessen Verlauf dem Beschuldigten ausreichend die Möglichkeit einzuräumen sein wird, seine Sach- und Rechtsstandpunkte insbesondere auch zur subjektiven Tatseite entsprechend zu vertreten bzw. auch zur Untermauerung derselben allfällige Beweisanträge zu stellen…
…und der Täter dafür schon im Ausland gestraft worden ist und nicht anzunehmen ist, dass die Finanzstrafbehörde eine strengere Strafe verhängen würde. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist aus der Summe der vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte zu beurteilen. Demnach…
…dem Beschuldigten allenfalls vorzuwerfenden Abgabenverkürzung dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 115 ff FinStrG vorbehalten wird. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist aus der Summe der vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte zu beurteilen. Einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs…
…Es liegen genügend Verdachtsgründe vor, die die Annahme rechtfertigen, der Bf. komme als Täter des ihm zum Vorwurf gemachten Finanzvergehens in Frage. Es sind ausreichend Verdachtsgründe gegeben, die die Finanzstrafbehörde I. Instanz berechtigt haben, davon auszugehen, der Bf. könnte sowohl in subjektiver als auch in…
…Ausland begangen und der Täter dafür schon im Ausland gestraft worden ist und nicht anzunehmen ist, dass die Finanzstrafbehörde eine strengere Strafe verhängen werde. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist aus der Summe der vorhandenen Anhaltspunkte zu beurteilen…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG nach dem derzeitigen Verfahrensstand in objektiver und subjektiver Hinsicht ausreichend begründet sind und durch das - dem Vorbringen in der Selbstanzeige widersprechenden - Beschwerdevorbringen nicht beseitigt wurden. Der Verdacht einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG liegt hingegen sowohl im Hinblick…
…ohne über ausreichende Verdachtsgründe zu verfügen. Es ist für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens notwendig, sowohl für die objektive (den äußeren Ablauf betreffend) als auch für die subjektive Tatseite (die innere Einstellung der handelnden Person dazu betreffend) ausreichende und nachvollziehbare Verdachtsmomente für die Verwirklichung eines Finanzvergehens…
…liegen ausreichend und genügend begründete Verdachtsgründe vor, die die Annahme rechtfertigen, der Bf. komme als Täter der ihm zum Vorwurf gemachten Finanzvergehen in Frage. Es sind ausreichend Verdachtsgründe gegeben, die dazu berechtigen, davon auszugehen, der Bf. könnte sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht…
…und der Täter dafür schon im Ausland gestraft worden ist und nicht anzunehmen ist, dass die Finanzstrafbehörde eine strengere Strafe verhängen würde. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist aus der Summe der vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte zu beurteilen. Demnach…
…Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe gegeben sind, nicht darum, schon jetzt die Ergebnisse des förmlichen Untersuchungsverfahrens gleichsam vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordenen Umstände für einen Verdacht ausreichen oder nicht. Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz ist zu folgendem Schluss gekommen. Wie…
…gestellten Umsatzsteuer als Vorsteuer gegeben ist, muss die Unternehmereigenschaft des Leistenden objektiv nach den Kriterien des § 2 UStG 1994 vorliegen; eine subjektive Überzeugung des Leistungsempfängers ist nicht maßgebend. Das gilt selbst dann, wenn der Leistungsempfänger alle zumutbaren Schritte unternommen hat, um sich über die Unternehmereigenschaft…
…14/0260). Geht es doch bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe gegeben sind, nicht darum, schon jetzt die Ergebnisse des förmlichen Untersuchungsverfahrens gleichsam vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordenen Umstände für einen Verdacht ausreichen oder nicht. Gemäß § 161 Abs…
…ob genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Gemäß Abs. 3 leg. cit. ist von der Einleitung eines Strafverfahrens abzusehen, wenn a) die Tat mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich nicht erwiesen werden kann, b) die Tat kein Finanzvergehen bildet, c) der Verdächtige die ihm…
… 33 Abs. 1 FinStrG sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht ausreichend begründet und ist daher die Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde I. Instanz zu Recht erfolgt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres…
…ob die bisherigen Ermittlungsergebnisse die Annahme eines ausreichenden Verdachtes rechtfertigen. Daraus ergibt sich, dass es seitens der Rechtsmittelbehörde nicht erforderlich ist, anlässlich der Einleitung des Finanzstrafverfahrens die angelastete Verfehlung konkret nachzuweisen. Allerdings müssen genügend Verdachtsgründe für die Verwirklichung der subjektiven Tatseite gegeben sein. Aus dem…
…der Prüfung, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind, geht es nicht darum, die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde vorliegenden Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Gemäß § 3…
…Beweiswürdigung vorbehalten bleibt) gleichsam vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen für einen Verdacht ausreichen oder nicht. Für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügend Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens…