…Es liegen genügend Verdachtsgründe vor, die die Annahme rechtfertigen, die Bf. komme als Täter des ihr zum Vorwurf gemachten Finanzvergehens in Frage. Es sind ausreichend Verdachtsgründe gegeben, die die Finanzstrafbehörde I. Instanz berechtigt haben, davon auszugehen, die Bf. könnte sowohl in subjektiver als auch in…
…Es liegen genügend Verdachtsgründe vor, die die Annahme rechtfertigen, die Bf. komme als Täter des ihr zum Vorwurf gemachten Finanzvergehens in Frage. Es sind ausreichend Verdachtsgründe gegeben, die dazu berechtigen, davon auszugehen, die Bf. könnte sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht vorsätzlich einfuhrabgabepflichtige…
…eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist dabei aus der Summe der sich an Hand der bisherigen Ermittlungsergebnisse ergebenden Anhaltspunkte zu beurteilen. Es genügt jedoch, wenn gegen den Beschuldigten ein entsprechender Tatverdacht besteht. Der Verdacht muss sich dabei sowohl auf den objektiven als auch auf den subjektiven Tatbestand…
…FinStrG), in dem nunmehr von der Erstbehörde durchzuführenden Untersuchungsverfahren zu klären sein wird, in dessen Verlauf dem Beschuldigten ausreichend die Möglichkeit einzuräumen sein wird, seine Sach- und Rechtsstandpunkte insbesondere auch zur subjektiven Tatseite entsprechend zu vertreten bzw. auch zur Untermauerung derselben allfällige Beweisanträge zu stellen…
…und der Täter dafür schon im Ausland gestraft worden ist und nicht anzunehmen ist, dass die Finanzstrafbehörde eine strengere Strafe verhängen würde. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist aus der Summe der vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte zu beurteilen. Demnach…
…dem Beschuldigten allenfalls vorzuwerfenden Abgabenverkürzung dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 115 ff FinStrG vorbehalten wird. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist aus der Summe der vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte zu beurteilen. Einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs…
…Es liegen genügend Verdachtsgründe vor, die die Annahme rechtfertigen, der Bf. komme als Täter des ihm zum Vorwurf gemachten Finanzvergehens in Frage. Es sind ausreichend Verdachtsgründe gegeben, die die Finanzstrafbehörde I. Instanz berechtigt haben, davon auszugehen, der Bf. könnte sowohl in subjektiver als auch in…
…Ausland begangen und der Täter dafür schon im Ausland gestraft worden ist und nicht anzunehmen ist, dass die Finanzstrafbehörde eine strengere Strafe verhängen werde. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist aus der Summe der vorhandenen Anhaltspunkte zu beurteilen…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG nach dem derzeitigen Verfahrensstand in objektiver und subjektiver Hinsicht ausreichend begründet sind und durch das - dem Vorbringen in der Selbstanzeige widersprechenden - Beschwerdevorbringen nicht beseitigt wurden. Der Verdacht einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG liegt hingegen sowohl im Hinblick…
…ohne über ausreichende Verdachtsgründe zu verfügen. Es ist für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens notwendig, sowohl für die objektive (den äußeren Ablauf betreffend) als auch für die subjektive Tatseite (die innere Einstellung der handelnden Person dazu betreffend) ausreichende und nachvollziehbare Verdachtsmomente für die Verwirklichung eines Finanzvergehens…
…liegen ausreichend und genügend begründete Verdachtsgründe vor, die die Annahme rechtfertigen, der Bf. komme als Täter der ihm zum Vorwurf gemachten Finanzvergehen in Frage. Es sind ausreichend Verdachtsgründe gegeben, die dazu berechtigen, davon auszugehen, der Bf. könnte sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht…
…bedarf, wenn das Strafverfahren wegen Verdachts eines vorsätzlichen Finanzvergehens, ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit, eingeleitet wird. Ob im konkreten Fall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrejns ausreichen, hat die Finanzstrafbehörde an Hand der sich aus den bisherigen Ermittlungsergebnissen ergebenden Anhaltspunkte zu beurteilen. Dabei genügt es…
…Folge gegeben, als eine Rechtswidrigkeit der Durchsuchung darin besteht, dass den Verdächtigen gegenüber vor der Durchsuchung die Verdachtsgründe nicht ausreichend dargelegt worden waren. III. Die Beschwerden der beiden Verdächtigen gegen die Durchsuchung der Wohnräumlichkeiten an der Anschrift XXX3 werden als unbegründet abgewiesen. IV. Gegen diese…
…und der Täter dafür schon im Ausland gestraft worden ist und nicht anzunehmen ist, dass die Finanzstrafbehörde eine strengere Strafe verhängen würde. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist aus der Summe der vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte zu beurteilen. Demnach…
…Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe gegeben sind, nicht darum, schon jetzt die Ergebnisse des förmlichen Untersuchungsverfahrens gleichsam vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordenen Umstände für einen Verdacht ausreichen oder nicht. Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz ist zu folgendem Schluss gekommen. Wie…
…aus denen mit ausreichender Bestimmtheit noch kein Verdacht gegen Personen oder Verbände wegen begangener Abgabenhinterziehungen abzuleiten ist, den Abgabenbehörden mitzuteilen mit der Anregung, diese zum Gegenstand einer abgabenrechtlichen Nachschau oder Prüfung zu machen und deren Ergebnisse wiederum ihr zur Prüfung, ob genügende Verdachtsgründe für die…
…gestellten Umsatzsteuer als Vorsteuer gegeben ist, muss die Unternehmereigenschaft des Leistenden objektiv nach den Kriterien des § 2 UStG 1994 vorliegen; eine subjektive Überzeugung des Leistungsempfängers ist nicht maßgebend. Das gilt selbst dann, wenn der Leistungsempfänger alle zumutbaren Schritte unternommen hat, um sich über die Unternehmereigenschaft…
…14/0260). Geht es doch bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe gegeben sind, nicht darum, schon jetzt die Ergebnisse des förmlichen Untersuchungsverfahrens gleichsam vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordenen Umstände für einen Verdacht ausreichen oder nicht. Gemäß § 161 Abs…
…ob genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Gemäß Abs. 3 leg. cit. ist von der Einleitung eines Strafverfahrens abzusehen, wenn a) die Tat mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich nicht erwiesen werden kann, b) die Tat kein Finanzvergehen bildet, c) der Verdächtige die ihm…
… 33 Abs. 1 FinStrG sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht ausreichend begründet und ist daher die Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde I. Instanz zu Recht erfolgt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres…