… 16 Abs. 1 Z 4 lit e EStG erlaubt nunmehr den der Höhe nach limitierten Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen an private inländische Versicherungsunternehmen, wenn eine ausländische Versicherungspflicht besteht. Der Berufungswerber ist Grenzgänger nach der Schweiz. Am 1. Juni 2002 trat das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz…
…1 Z 4 lit. e EStG 1988 durch das Abgabenänderungsgesetz 2001 (BGBl. I Nr. 144/2001) wird nunmehr der (der Höhe nach limitierte) Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen an private inländische Versicherungsunternehmen - wenn eine ausländische Versicherungspflicht besteht - ermöglicht. Die novellierte Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z 4…
…1 Z 4 lit. e EStG 1988 durch das Abgabenänderungsgesetz 2001 (BGBl. I Nr. 144/2001) wird nunmehr der (der Höhe nach limitierte) Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen an private inländische Versicherungsunternehmen - wenn eine ausländische Versicherungspflicht besteht - ermöglicht. Die novellierte Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z 4…
… 16 Abs. 1 Z 4 lit. e EStG 1988 wird nunmehr der (der Höhe nach limitierte) Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen an private inländische Versicherungsunternehmen - wenn eine ausländische Versicherungspflicht besteht - ermöglicht. Am 1. Juni 2002 trat das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über den…
…der Begründung wurde ausgeführt, Beiträge zu einer Krankenversicherung auf Grund einer in- oder ausländischen Versicherungspflicht seien nur insoweit als Werbungskosten abzugsfähig als sie der Höhe nach insgesamt Pflichtbeiträgen in der gesetzlichen Sozialversicherung entsprechen würden (vom Bruttolohn 7,55 %). Mit Schreiben vom 21. November 2010 hat…
…und Krankenversicherung2. bezahlten Krankenversicherungsbeiträge wurden vom Finanzamt als "Pflichtbeiträge" auf Grund einer ausländischen Versicherungspflicht behandelt. Nach § 16 Abs. 1 Z 4 lit. e letzter Satz EStG 1988 seien Beiträge zu einer Krankenversicherung auf Grund einer in- oder ausländischen Versicherungspflicht nur insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als…
…der Bw. sein ausländisches Dienstverhältnis erst im Jahre 2004 begründet hat, weil die angeführten Bezüge nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates jedenfalls als gleichrangig und gleichwertig zu behandeln sind. Die im Jahre 2005 rückgezahlten Sozialversicherungsbeiträge betreffen demnach nicht nur eine der beiden versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeiten, sondern beide…
…einer in- oder ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht, wobei diese Beiträge nur insoweit abzugsfähig sind, als sie der Höhe nach insgesamt Pflichtbeiträgen in der gesetzlichen Sozialversicherung entsprechen. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 lit. f EStG 1988 sind Werbungskosten auch Beiträge von Arbeitnehmern zu einer ausländischen Pflichtversicherung…
…Ab 19.12.2001 (BGBl I 2001/144) kamen dazu auch Beiträge zu einer Krankenversicherung auf Grund einer in.- oder ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht. Somit waren zunächst nur inländische gesetzliche Krankenversicherungs-Beiträge begünstigt und später erfolgte dann eine Gleichstellung der in.- und ausländischen gesetzlichen KV-Beiträge…
…1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens 60 Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten sowie für Staatenlose und Flüchtlinge... Diese für den vorliegenden Fall maßgebliche Bestimmung setzt also bei ausländischen Staatsangehörigen das Vorliegen von Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit voraus, was nach den Vorschriften…
…gegenständlichen Fall die Pflege = Generalklausel). Die ausländische Pflegekraft müsse einen Wohnsitz im österreichischen Haushalt haben, der auch im Vermittlungsvertrag durch ein eigenes Zimmer geregelt werde. Wie in Deutschland müsse auch das Dienstverhältnis zwischen österreichischer pflegebedürftiger Person und der Pflegerin einer normalen österreichischen Versicherungspflicht unterliegen…
… 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 sind - jedenfalls in verfassungs- und unionsrechtskonformer Interpretation - jedoch auch (generell) Beiträge auf Grund einer in- oder ausländischen Versicherungspflicht zu zählen (vgl. Doralt in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn EStG13 Tz 82). Selbst wenn die Leistungen des Berufungswerbers nicht unter…
…gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgaben betragen: | Einkommen | 24.031,03 € | Einkommensteuer | 7.659,90 € | Ausländische Steuer | -675,50 € | Anrechenbare Lohnsteuer | -5.323,83 € | Kapitalertragsteuer | -1.462,00 € …
…| Einkommen | 34.650,77 € | Einkommensteuer | 10.530,58 € | Lohnsteuer | -1.161,96 € | Ausländische Steuer | -1.719,09 € | Abgabenschuld | 7.649,53 € Entscheidungsgründe Nach dem Berufungsvorbringen beendete die Berufungswerberin (in der…
…verbleibt, den Steuersatz anzuwenden, der auf das gesamte in- und ausländische Einkommen entfällt. Der von der österreichischen Besteuerung freizustellende Teil der Einkünfte ist stets nach österreichischem Recht zu ermitteln. Beiträge zu einer Krankenversicherung auf Grund einer in- oder ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht sind gemäß § 16 Abs…
…von ihr wie folgt beantwortet wurde: "1. Bitte beiliegendes Formular E401 ausfüllen und von der zuständigen slowakischen Behörde bestätigen lassen. Es ist den Slowakischen Behörden ausdrücklich untersagt Bestätigungen auf Ausländische Formulare zu geben (trotz amtlich anerkannter Übersetzung). Aus diesem Grund sind 2 Slowakische Bestätigungen beigelegt.…
…einer Krankenversicherung auf Grund einer in- oder ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht als Werbungskosten insoweit abzugsfähig, als sie der Höhe nach insgesamt Pflichtbeiträgen in der gesetzlichen Sozialversicherung entsprechen. Daher sind die Krankenversicherungsbeiträge, die der Bw. als Grenzgänger nach Liechtenstein aufgrund einer Versicherungspflicht in Liechtenstein selbst abschließen musste…
…Berufungsvorbringen und brachte ergänzend vor, dass Beiträge zu einer Krankenversicherung auf Grund einer ausländischen Versicherungspflicht gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 lit. e EStG 1988 als Werbungskosten anzusehen seien. Die gegenständliche Krankenversicherung sei eine Krankenversicherung auf Grund einer ausländischen Versicherungspflicht, da für Grenzgänger in der…
…Bw. abgeschlossenen Versicherung nicht um eine ausländische Pflichtversicherung gehandelt hat, die einer inländischen Pflichtversicherung gleichgestellt ist, und der Bw., wie ihm im Schreiben der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vom 21. 9. 1999 mitgeteilt wurde, als Schriftsteller und Kunstschaffender nicht dem versicherungspflichtigen Personenkreis des GSVG angehört…
…Berufungsvorbringen und brachte ergänzend vor, dass Beiträge zu einer Krankenversicherung auf Grund einer ausländischen Versicherungspflicht gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 lit. e EStG 1988 als Werbungskosten anzusehen seien. Die gegenständliche Krankenversicherung sei eine Krankenversicherung auf Grund einer ausländischen Versicherungspflicht, da für Grenzgänger in der…