…13/0037, fällt es einem Vertreter im Sinne der §§ 80 ff BAO als Verschulden zur Last, wenn er Löhne ausbezahlt, aber die darauf entfallende Lohnsteuer nicht an das Finanzamt entrichtet. Es ist Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die…
…Versorgungsgenüssen aus. Strittig ist die Frage, ob die Bw. verpflichtet war für den Kalendermonat Mai 2008 einen Dienstgeberbeitrag iSd § 41 FLAG 1967 in Höhe von 4,5% der ausbezahlten Löhne und Gehälter zu entrichten. Gemäß § 46 Abs. 3 FLAG 1967 hatten gemeinnützige Krankenanstalten (§ 16 Krankenanstaltengesetz…
…Dieser Betrag ist jedoch im Pauschbetrag von Werbungskosten in Höhe von 132,00 € enthalten. Nicht ausbezahlte Löhne dürften im übermittelten Lohnzettel nicht erfasst werden und können somit keine Werbungskosten darstellen, nur Kosten die im Zusammenhang mit einem durch den Dienstgeber veranlassten Umzug (z.B…
…Weiterbetrieb mehr vorhanden gewesen seien. Eine Haftung für Lohnsteuer könne schon deshalb nicht bestehen, da der Berufungswerber als Geschäftsführer gar keine Löhne mehr ausbezahlt habe und er daher auch keine Lohnsteuer einbehalten habe müssen. Ebenso bestehe keine Haftung für die Körperschaftsteuer, da diese solange anfalle…
…Juni bis 31. Oktober und 1. bis 21. November 2001 angeführt. Werden aber Löhne tatsächlich nicht mehr ausbezahlt, kann einem Vertreter im Sinne des § 80 BAO keine Verletzung der Pflicht zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnabgaben vorgeworfen werden. Die Lohnabgaben wurden daher zur Gänze aus…
…in Form der Nichtabfuhr der Lohnsteuer Jänner 2002 zum Fälligkeitstag 15. Februar 2002 für die im Jänner 2002 ausbezahlten Löhne wurde damit schlüssig einbekannt. Daran kann auch das Berufungsvorbringen des Bw. dahingehend, dass die zeitnah zur Konkurseröffnung liegenden Fälligkeiten unter dem Licht zu sehen seien…
…abgegebenen Stellungnahme vom 28.12.2004 wurde ausgeführt, dass die Lohnabgaben von der Primärschuldnerin "entsprechend der vereinbarten und zum Teil tatsächlich nicht ausbezahlten Löhne berechnet und dem Finanzamt Linz durch entsprechende Widmung auf den Zahlscheinen bekannt gegeben" worden seien. Gleichzeitig sei nicht die volle Lohnabgabenverbindlichkeit…
…diese sei auch nicht Partei des Verfahrens gewesen) zuzugreifen. Demgemäß könne kein Beweis darüber erbracht werden, dass die Löhne nicht ausbezahlt worden seien und dass keine ausreichenden liquiden Mittel mehr zur Verfügung gestanden seien, um Zahlungen zu leisten. Weiters könne kein Beweis darüber geführt werden…
…der Lohnsteuer festgestellt und korrigiert worden. Im Zuge des Insolvenzverfahrens seien die vorläufigen Lohnabgaben für die vom Insolvenzfonds ausbezahlten Löhne und Gehälter vorzuschreiben gewesen. Bereits abgeführte Lohnabgaben für nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter seien gutgeschrieben worden. Dagegen richtete sich die Berufung vom 2. November 2009…
…der Lohnsteuer festgestellt und korrigiert worden. Im Zuge des Insolvenzverfahrens seien die vorläufigen Lohnabgaben für die vom Insolvenzfonds ausbezahlten Löhne und Gehälter vorzuschreiben gewesen. Bereits abgeführte Lohnabgaben für nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter seien gutgeschrieben worden. Dagegen richtete sich die Berufung vom 2. November 2009…
…der Lohnsteuer festgestellt und korrigiert worden. Im Zuge des Insolvenzverfahrens seien die vorläufigen Lohnabgaben für die vom Insolvenzfonds ausbezahlten Löhne und Gehälter vorzuschreiben gewesen. Bereits abgeführte Lohnabgaben für nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter seien gutgeschrieben worden. Dagegen richtete sich die Berufung vom 2. November 2009…
…auch ein weiterer Fremdwährungskredit vorhanden bzw. noch weitere nicht ausbezahlte Löhne) aus jetziger Sicht nicht gegeben sei. Die Bescheide betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2003 bis 2007 vom 1.7.2009 wurden vom Finanzamt unter Zugrundelegung der BP-Feststellungen erlassen, wobei für die Jahre 2003…
…die Tatsache, dass der Bw. Rechnungen nicht verbucht habe, sei durch Schlamperei und die örtlichen Verhältnisse begründet gewesen. Zu den zusätzlich ausbezahlten Löhnen gab der Vertreter an, die Ehegattin des Bw. habe ihm versichert, die Lohnzahlungen aus ihrem Privatgeld getätigt zu haben. Ausschlaggebend sei die…
…DZ 2005 pauschal angeführt), da sie von den Buchungsmitteilungen abwichen. Auch müssten bei der Haftungsinanspruchnahme jene Lohnabgaben ausgeschieden werden, die auf nicht ausbezahlte Löhne entfielen. Mit Vorhalt vom 29. Mai 2007 wurde der Bw. aufgefordert, eine Darstellung der Schuldenentwicklung der GmbH nach einem angeschlossenen Berechnungsmuster…
…Im Jahre 2006 habe er für nicht ausbezahlte Löhne der B.GmbH € 3.863,00 und der C.GmbH € 4.891,00 erhalten. In weiterer Folge wurde die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat (UFS) vorgelegt und die A.GmbH um Aufklärung und detaillierte Darstellung…
…zu gewinnen, weil sich der Vertreter im Sinne des § 80 BAO hinsichtlich der Nichtentrichtung von auf ausbezahlte Löhne entfallenden Lohnsteuern nicht erfolgreich auf wirtschaftliche Schwierigkeiten der von ihm vertretenen Gesellschaft, also auf zur Entrichtung der Lohnsteuer fehlende Mittel berufen kann (VwGH 25.1.2000, 96…
… LSt, DB, DZ 12/2000 fehlt." Aus dem Lohnsteuerprüfungsakt geht nicht hervor, ob die Löhne für Dezember 2000 noch tatsächlich ausbezahlt wurden. Über Befragen erklärte der Lohnsteuerprüfer, dass er dazu keine Feststellungen getroffen habe. Eine telefonische Anfrage des unabhängigen Finanzsenates bei der Arbeiterkammer Salzburg ergab…
…Gleichbehandlungsgebot nicht verletzt. Hinsichtlich der Lohnsteuer werde nachzuweisen sein, dass diese auf nicht ausbezahlte Löhne entfalle und somit ebenfalls kein haftungsbegründendes Verschulden vorliege. Die Umsatzsteuer in den Kalenderjahren 1991 und 1992 wäre nur dann bei der Haftung in voller Höhe zu erfassen, wenn alle Gläubiger…
…wonach Lohnabgaben irrtümlich für nicht ausbezahlte Löhne gemeldet worden seien (ANV-Akt Bl 14). Das für die Z-KEG zuständige Finanzamt meldete am 18. Dezember 2002, dass die Überprüfung der betreffenden Lohnkonten bzw. Bilanzen keine Differenzen bzw. keine Hinweise auf nicht ausbezahlte Gehälter ergeben habe …
… DZ 2010: € 157,76) zu berücksichtigen, welche durch die Gesellschaft nicht mehr ausbezahlte Löhne und Gehälter betreffen. Im Ergebnis haftet vom ursprünglich im Haftungsbescheid vom 1. Juli 2011 ausgewiesenen Betrag von € 159.756,19 nur mehr ein Betrag von insgesamt € 134.789…