…13/0037, fällt es einem Vertreter im Sinne der §§ 80 ff BAO als Verschulden zur Last, wenn er Löhne ausbezahlt, aber die darauf entfallende Lohnsteuer nicht an das Finanzamt entrichtet. Es ist Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die…
…Versorgungsgenüssen aus. Strittig ist die Frage, ob die Bw. verpflichtet war für den Kalendermonat Mai 2008 einen Dienstgeberbeitrag iSd § 41 FLAG 1967 in Höhe von 4,5% der ausbezahlten Löhne und Gehälter zu entrichten. Gemäß § 46 Abs. 3 FLAG 1967 hatten gemeinnützige Krankenanstalten (§ 16 Krankenanstaltengesetz…
…Dieser Betrag ist jedoch im Pauschbetrag von Werbungskosten in Höhe von 132,00 € enthalten. Nicht ausbezahlte Löhne dürften im übermittelten Lohnzettel nicht erfasst werden und können somit keine Werbungskosten darstellen, nur Kosten die im Zusammenhang mit einem durch den Dienstgeber veranlassten Umzug (z.B…
…Weiterbetrieb mehr vorhanden gewesen seien. Eine Haftung für Lohnsteuer könne schon deshalb nicht bestehen, da der Berufungswerber als Geschäftsführer gar keine Löhne mehr ausbezahlt habe und er daher auch keine Lohnsteuer einbehalten habe müssen. Ebenso bestehe keine Haftung für die Körperschaftsteuer, da diese solange anfalle…
…Juni bis 31. Oktober und 1. bis 21. November 2001 angeführt. Werden aber Löhne tatsächlich nicht mehr ausbezahlt, kann einem Vertreter im Sinne des § 80 BAO keine Verletzung der Pflicht zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnabgaben vorgeworfen werden. Die Lohnabgaben wurden daher zur Gänze aus…
…in Form der Nichtabfuhr der Lohnsteuer Jänner 2002 zum Fälligkeitstag 15. Februar 2002 für die im Jänner 2002 ausbezahlten Löhne wurde damit schlüssig einbekannt. Daran kann auch das Berufungsvorbringen des Bw. dahingehend, dass die zeitnah zur Konkurseröffnung liegenden Fälligkeiten unter dem Licht zu sehen seien…
…abgegebenen Stellungnahme vom 28.12.2004 wurde ausgeführt, dass die Lohnabgaben von der Primärschuldnerin "entsprechend der vereinbarten und zum Teil tatsächlich nicht ausbezahlten Löhne berechnet und dem Finanzamt Linz durch entsprechende Widmung auf den Zahlscheinen bekannt gegeben" worden seien. Gleichzeitig sei nicht die volle Lohnabgabenverbindlichkeit…
…zu entrichten ist. Ob der Zahlung eine adäquate Arbeitsleistung gegenüberstand ist und dass diese ein Kriterium für die Zahlung wäre, kann der Vereinbarung nicht entnommen werden. Es entspricht der österreichischen Rechtsordnung, dass für ausbezahlte Löhne Lohnabgaben zu entrichten sind. Wenn der Bf. vorbringt, dass diesen…
…diese sei auch nicht Partei des Verfahrens gewesen) zuzugreifen. Demgemäß könne kein Beweis darüber erbracht werden, dass die Löhne nicht ausbezahlt worden seien und dass keine ausreichenden liquiden Mittel mehr zur Verfügung gestanden seien, um Zahlungen zu leisten. Weiters könne kein Beweis darüber geführt werden…
…der Fälligkeit der Lohnabgaben 11/2002 und USt 10/2002 € 37.618,81 an das Finanzamt bezahlt worden, obwohl sich für die gar nicht mehr ausbezahlten Löhne, Lohnabgaben und Umsatzsteuer nur € 19.108,75 errechnen würden. Da für keine der Abgabenschuldigkeiten tatsächlich eine…
…widerlegt werden. Aufgrund der vorliegenden Beweisergebnisse ergeben sich nach Dafürhalten des erkennenden Senates des Bundesfinanzgerichtes keinerlei zwingende Anhaltspunkte dahingehend, dass die der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Lohnabgaben tatsächlich an die Gesellschafter ausbezahlte Löhne zugrunde gelegen sind. Keinesfalls kann nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes das Vorbringen…
…Lohnsteuerprüfung festgesetzt. Diese Nachforderung bezieht sich auf nicht erklärte und nicht abgeführte Lohnsteuer der Lohnzahlungszeiträume 8-12/2007. Die Lohnsteuernachforderung bezieht sich nur auf geschuldete Lohnsteuer für tatsächlich ausbezahlte Löhne. Dies geht aus dem als Haftungs- und Festsetzungsbescheid bezeichneten Bescheid vom 20/21.02.2008…
…die Entrichtung der auf die ausbezahlten Löhne entfallende Lohnsteuer aus, darf der Geschäftsführer gemäß § 78 Abs. 3 EStG nur einen entsprechend niedrigeren Betrag zur Auszahlung bringen, sodass die davon einbehaltene Lohnsteuer auch abgeführt werden kann. Wird dagegen die auf ausbezahlte Löhne entfallende Lohnsteuer nicht einbehalten…
…dass etwaig an die leistenden Arbeiter ausbezahlte Löhne (Nettolöhne) nur etwa die Hälfte jener Aufwendungen betrugen, die bei regulären Arbeitsverhältnissen für den Arbeitgeber insgesamt aus Lohn- und Lohnnebenkosten anfallen. Der bei Schätzung der Betriebsausgaben in Ansatz gebrachte Prozentsatz von 50% der bisher als Fremdleistungen gebuchten…
…auch für jene (uneinbringlichen) Lohnsteuern (hier: auch für 2004 bis 2005) heranzuziehen, deren zugrunde liegende Löhne bereits vor Begründung seiner Geschäftsführungsfunktion ausbezahlt wurden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass in einem solchen Fall der Gleichbehandlungsgrundsatz ausnahmsweise auch für die Lohnsteuer zum Tragen kommt und eine…
…Eine Lohnsteuerprüfung, welche auch langfristig nicht ausbezahlte Löhne als abgabenpflichtig angesehen habe, könne keine Begründung für einen falschen Jahreslohnzettel sein. Am 30.7.2017 richtete die belangte Behörde ein Ergänzungsersuchen an die beschwerdeführende Partei und ersuchte um Vorlage der Bilanz 2010 samt Gesellschafter-Verrechnungskonto sowie…
…03.2018, RV/7101234/2017). Die entsprechenden Nachweise wurden erbracht. Die im Haftungswege vorgeschriebenen Abgabenbeträge sind daher an die Höhe der tatsächlich ausgezahlten Löhne anzupassen. Gemäß § 214 Abs. 1 BAO sind in den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit im…
… 78 Abs. 3 EStG verwiesen. Auf ausbezahlte Löhne entfallende Lohnsteuer sei in jedem Fall zur Gänze abzuführen (VwGH 21.01.2004, 202/13/0218). Reichten die dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung des vollen vereinbarten Arbeitslohnes nicht aus, so habe der gesetzliche Vertreter…
…2016 anlässlich der Beschuldigtenvernehmung durch die Steuerfahndung für das Finanzamt Feldkirch (oben Punkt II.3.8.7.). Die im Kern gleichlautenden Aussagen dieser Personen zur Höhe der bar ausbezahlten Löhne, nämlich zwischen mindestens € 3.000,00 und € 4.500,00 im Monat bzw…
…der Lohnsteuerprüfung verwiesen, worin festgestellt worden sei, dass Löhne ausbezahlt worden seien, für welche die Lohnabgaben nicht entrichtet worden seien (der Prüfungsbericht vom 18.3.2015 sei bereits dem Haftungsbescheid beigelegt worden). In der Begründung der vorliegenden Beschwerde sei des Weiteren angeführt worden, dass die…