…getrennt Lebens" stellt jedoch nicht auf die Anzahl der Wohnsitze eines der beiden Ehegatten oder die polizeilichen Meldungen ab, sondern vielmehr auf die Sachverhaltsfrage, ob der Abgabepflichtige bei an sich aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit oder aber dauernd getrennt von seinem Ehegatten lebt (vgl…
…ihr Ehegatte im Kalenderjahr 2005 unbestritten Einkünfte erzielte, die über dem im Gesetz genannten Grenzbetrag liegen. Verheirateten Personen steht der in Rede stehende Absetzbetrag nur dann zu, wenn sie von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben. Eine aufrechte Ehe spricht grundsätzlich gegen eine dauernd getrennte Eheführung…
…Beistandspflicht weiter aufrecht. So kommt die Berufungswerberin für die aus dem Einkommen und Pflegegeld ihres Gatten nicht gedeckten Pflegeheimkosten auf, um die gemeinsame Liegenschaft nicht belasten zu müssen. Da somit die Berufungswerberin im Sinne der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht dauernd von ihrem Ehegatten getrennt lebt…
…Steuerpflichtiger, der mit mindestens einem Kind mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-) Partner lebt. Als Alleinerzieher gilt daher zunächst jede unverheiratete Person. Unverheiratete sind Ledige, Verwitwete und Geschiedene. Eine aufrechte Ehe spricht grundsätzlich gegen eine getrennte Lebensführung (vgl…
…Maßgebend für das in Rede stehende Tatbestandsmerkmal ist nicht die Anzahl der Wohnsitze eines der beiden Ehegatten oder dessen polizeiliche Meldung, sondern die Sachverhaltsfrage, ob der Antragsteller des begehrten Absetzbetrages bei an sich aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt oder nicht (vgl…
…Ehegattin schließen ließen, insbesondere die als Nachweis der Trennung vorgelegte Vereinbarung unglaubwürdig ist. Auffallend ist bereits, dass die mit Dezember 2002 datierte Vereinbarung erstmals nach Erlassung der BVE - nachdem das Finanzamt Baden auf den Umstand, dass ein vorübergehend im Ausland tätiger Ehemann bei aufrechter Ehe…
…Verheirateten Personen steht der Absetzbetrag nur dann zu, wenn sie von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben (Doralt, EStG6, § 33, Tz 35). Eine aufrechte Ehe spricht grundsätzlich gegen eine dauernd getrennte Lebensführung. Diese Vermutung ist allerdings nicht unwiderlegbar. Das Tatbestandsmerkmal des "Nicht-Dauernd-Getrennt-Lebens" stellt…
…wenn sie von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben (Doralt, EStG6, § 33, Tz 35). Eine aufrechte Ehe spricht grundsätzlich gegen eine dauernd getrennte Lebensführung. Diese Vermutung ist allerdings nicht unwiderlegbar. Da die Bw im Streitzeitraum nicht geschieden war und mit ihrem Ehegatten in einer Gemeinschaft gelebt…
…Ehegatten oder dessen polizeiliche Meldung und auch nicht auf die Tragung der Kosten des Familienhaushaltes, sondern ausschließlich auf die Sachverhaltsfrage ab, ob der Steuerpflichtige, welcher den Alleinverdienerabsetzbetrag beansprucht, bei an sich aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit oder aber eben dauernd getrennt von seinem Ehegatten…
…Die Vertragsparteien halten fest, dass durch die getrennte Wohnsitznahme eine gemeinsame Ehewohnung bei aufrechter Ehe nicht vorhanden ist. ..." In der von der Bw. beim Finanzamt eingebrachten "Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe" wurden von der Bw. unter der Rubrik "Angaben zum Ehepartner, von dem Sie nicht…
…ob der Steuerpflichtige, der den Alleinerzieherabsetzbetrag beantragt, bei an sich aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt oder nicht (VwGH 22.10.1997, 95/13/0161). Die für ein Leben in Gemeinschaft zu fordernde "Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft" kann durchaus unterschiedlich ausgeprägt sein (nochmals…
…Steuerpflichtiger, der mit mindestens einem Kind mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-) Partner lebt. Als Alleinerzieher gilt daher zunächst jede unverheiratete Person. Unverheiratet sind Ledige, Verwitwete und Geschiedene. Eine aufrechte Ehe spricht grundsätzlich gegen eine getrennte Lebensführung (vgl…
…gelangen. Ebenso gehörten eine Garconniere und ein Telefon (um im Notfall ärztliche Hilfe herbeirufen zu können) zu seinen Fixausgaben. Es bestehe zwar eine aufrechte Ehegemeinschaft, die Führung eines eigenen Wohnsitzes in der Nähe seines Arbeitsplatzes sei jedoch krankheitsbedingte Notwendigkeit. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß …
…seit 29.5.2000 verheiratet sei. Die tatsächliche polizeiliche Ummeldung ihres Gatten am 27.7.2000 sei nicht mehr relevant, da eine aufrechte Ehe grundsätzlich gegen eine dauernd getrennte Lebensführung spreche. In dem Vorlageantrag, wodurch die Berufung wiederum als unerledigt gilt, führte die Rechtsmittelwerberin aus…
…Alleinerzieherabsetzbetrag stehe daher für das Kalenderjahr 2004 wegen der noch aufrechten Lebensgemeinschaft während mehr als 6 Monaten nicht zu. In der Berufung gegen den Aufhebungsbescheid brachte die Bw. vor, dass sie auf Grund ihrer ehelichen Probleme mit XY bereits im Dezember 2003 mit der Suche…
…gemeinsame Wohnsitz der beiden Partner in X, Y-Straße, auch während der Umbauphase aufrecht. Die polizeiliche Meldung an ein- und demselben Wohnort ist - wie bereits dargestellt - ein Indiz für eine eheähnliche Lebensgemeinschaft (VwGH 21.10.2003, 99/14/0224). Bezeichnenderweise wurden den Behörden mit Beginn…
…im Berufungszeitraum 33jährige Berufungswerberin Dr. A B-C während des ganzen Jahres 2009 aufrecht verheiratet war, während des ganzen Jahres 2009 für zwei unmündige, 2005 und 2006 geborene Kinder Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag bezog, ihr damals ebenfalls 33 Jahre alter Ehegatte Dr. D B im März…
…E. ihre Lebensbereiche mindestens sechs Monate vor der Scheidung derart getrennt, dass die persönliche Berührung weitgehend ausgeschaltet sei. Die eheliche Lebensgemeinschaft mit einem (Ehe)Partner im Sinne des § 33 EStG 1988 sei daher im Kalenderjahr 2007 nicht mehr aufrecht gewesen, so dass Frau Dr. A…
…aufrechte Ehe spricht grundsätzlich gegen eine dauernd getrennte Lebensführung. Diese Vermutung ist allerdings widerlegbar. Das Tatbestandsmerkmal des "Nicht-Dauernd-Getrennt-Lebens" stellt ausschließlich auf die Sachverhaltsfrage ab, ob der Steuerpflichtige, der den Alleinerzieherabsetzbetrag beansprucht, bei an sich aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten…
…Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt. Als Alleinerzieher gilt daher zunächst jede unverheiratete Person. Unverheiratet sind Ledige, Verwitwete und Geschiedene. Eine aufrechte Ehe spricht grundsätzlich gegen eine getrennte Lebensführung. Verheirateten Personen steht der Absetzbetrag aber dann zu, wenn sie von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben…