…zum Begehren betreffend die Besteuerung des Sanierungsgewinnes neuerlich auf die nach der Rechtslage vor dem BBG 2003 bestehende Möglichkeit, auch außergerichtliche Sanierungen begünstigt zu besteuern, verwiesen. Zum geltend gemachten Verlustabzug ergänzte der Bw. den im bisherigen Verfahren vorgebrachten Sachverhalt insbesondere in Bezug auf die Entstehungsgeschichte…
findet sich auf der Homepage nicht. Die Verwendung einer weiteren Firmenbezeichnung bereits in den Gründungsjahren, wie in der Berufungsverhandlung erstmals vorgebracht (bis dahin hat auch der Bw. nur die Bezeichnung "FFZ Fischteich" benutzt), erscheint wenig wahrscheinlich, wäre dies doch aus Marketinggründen, zumal in der Anfangsphase…
…Erträge aus Besserungskapital zu entnehmen. Aus diesen Gründen könne § 2 Abs 2b Z 3 EStG angewendet werden. Es liege ein außergerichtlicher Sanierungsgewinn vor, der zu einer 100%igen Verrechnung der angeführten Verluste führen müsse. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Gemäß § 289 Abs 1 BAO…
…der Sanierungsgewinne zu ermitteln. 2. Der Unterschiedsbetrag ist mit jenem Betrag anzusetzen, der sich aus der Anwendung des Prozentsatzes des Forderungsnachlasses (100% abzüglich Ausgleichsquote) ergibt. 3. Das Ergebnis ist von der nach Z 1 ermittelten Steuer einschließlich der Sanierungsgewinne abzuziehen. Schulderlässe aus einem außergerichtlichen Ausgleich…
…verwies in der Bescheidbegründung auf die Begründung der hinsichtlich des Vorjahres ergangenen Berufungsvorentscheidung. In dieser wird ausgeführt, dass die sachlichen Voraussetzungen für die Nichtfestsetzung von aus Sanierungsgewinnen entstehender Einkommensteuer entsprechend dem gemäß § 206 lit. b BAO ergangenen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen nicht gegeben seien…
…im Jahr 1998 erzielten Sanierungsgewinn (Ausgleichsquote iHv. 15,44%) im Betrag von S 3,706.737,43 geltend. Dem Akteninhalt ist zu entnehmen, dass der Hauptlieferant des Bw als Hauptgläubiger sowie zwei Bankinstitute und das Finanzamt (FA) im Wege eines außergerichtlichen Ausgleiches einem Schuldnachlass in…
…1999 für einen Gewinn aus einem Schuldnachlass aufgrund eines außergerichtlichen Ausgleichs die Nachsicht der Einkommensteuer gem. § 206 BAO. Das FA gab diesem Antrag im angefochtenen Bescheid mit der Begründung keine Folge, dass mangels Sanierungsabsicht des verzichtenden Gläubigers kein Sanierungsgewinn vorliege. In ihrer Berufung wendet die…
…Im Jahr 1999 wurden ihm im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs Schulden in Höhe von S 2.156.659,00 nachgelassen. Dieser Schuldennachlass wurde bei der Einkommensermittlung als Einnahme berücksichtigt. Die beantragte Abstandnahme von der Festsetzung der auf den Sanierungsgewinn entfallenden Einkommensteuer wurde vom Finanzamt versagt.…
…S 187.358,-. Dagegen richtet sich die Berufung, in der ausgeführt wurde, dass es sich bei dem Schuldnachlass um einen außergerichtlichen Ausgleich handle. Etwa 12 bis 15 Gläubiger hätten einen durchschnittlichen Nachlass von 60% gewährt, Gläubiger mit Forderungen unter S 5.000,- seien nicht angeschrieben…
…07). Dadurch, dass das Finanzamt den Feststellungsbescheid nicht aufgehoben hat, um in einem neuen, diesen Feststellungsbescheid ersetzenden Bescheid ausdrücklich die Eigenschaft des geltend gemachten außergerichtlichen Schuldnachlasses als Sanierungsgewinn iSd § 36 (Abs 2) EStG zu verneinen, kann die Bw in keinem Recht verletzt sein. Maßnahmen gemäß §…
…zur Eröffnung eines Konkursverfahrens, im Zuge dessen der Betrieb der KG zunächst geschlossen und das Betriebsvermögen anschließend verwertet wurde. In der Abgabenerklärung für 1997 wies die KG als Ergebnis ihrer außergerichtlichen Sanierungsbemühungen einen steuerfreien Sanierungsgewinn von 11.198.233,- S aus, den sie im Verhältnis…
…einschließlich des darin enthaltenen Vermögenszuwachses aus dem außergerichtlichen Gläubigernachlass, somit den bei der BP im Jahr 2001 festgestellten Werten (s. Darstellung in TZ 36 des BP-Berichtes vom 9. April 2001). Die dabei vorgenommene Saldierung des Sanierungsgewinnes mit dem laufenden Verlust deckt sich mit der…
…ist bzw inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt haben. Während nach dem vorab Gesagten Schuldnachlässe im Rahmen gerichtlicher Ausgleiche begünstigt sind, ist die analoge Behandlung von Sanierungsgewinnen aus einem außergerichtlichen Ausgleich nicht im Gesetz, sondern lediglich in den EStR 2000 verankert…
…gemäß § 206 BAO auf diese Rz der EStR 2000. Während nach dem vorab Gesagten Schuldnachlässe im Rahmen gerichtlicher Ausgleiche begünstigt sind, ist die analoge Behandlung von Sanierungsgewinnen aus einem außergerichtlichen Ausgleich nicht im Gesetz, sondern lediglich in den EStR 2000 bzw KStR 2000 verankert. Diese…
…ist bzw inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt haben. Während nach dem vorab Gesagten Schuldnachlässe im Rahmen gerichtlicher Ausgleiche begünstigt sind, ist die analoge Behandlung von Sanierungsgewinnen aus einem außergerichtlichen Ausgleich nicht im Gesetz, sondern lediglich in den EStR 2000 verankert…
…bzw. inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt haben. 3. Während nach dem vorab Gesagten Schuldnachlässe im Rahmen gerichtlicher Ausgleiche begünstigt sind, ist die analoge Behandlung von Sanierungsgewinnen aus einem außergerichtlichen Ausgleich nicht im Gesetz, sondern lediglich in den EStR 2000 verankert…
…Unterlagen ein außergerichtlicher Vergleich abgeschlossen. Ein Schuldnachlass im Sinne des § 1444 ABGB und damit die wesentlichste Voraussetzung für einen steuerbegünstigten Sanierungsgewinn liegt daher nicht vor. c.) Betriebsfortführung Mit den Schreiben (Beilage 1 - 4) hat das geprüften Unternehmen den Gläubigern mitgeteilt, dass es einen außergerichtlichen Liquidationsausgleich…
…Begründet werde der Antrag damit, dass die in RZ 7272 EStR angeführten Gründe, dass nämlich bei Schuldnachlässen im Rahmen eines außergerichtlichen Ausgleichs Voraussetzung sei, dass der Schuldnachlass die Voraussetzung eines Sanierungsgewinns erfülle, wobei es aber auf die Betriebsfortführung nicht ankomme, bei der Bescheiderlassung nicht berücksichtigt…
…für das Jahr 2003 auf Grundlage eines auf diese Weise ermittelten Einkommens von 102.775,10 € fest. Der Sanierungsgewinn von 981.351,51 € habe nicht anerkannt werden können, da mangels Betriebsfortführung keine Sanierung vorliege. In der dagegen erhobenen Berufung weist die Bw zunächst…
…eines außergerichtlichen Ausgleiches auszugehen sein werde. Es kommt jedoch auch darauf an, in welcher Größenrelation die nachgelassenen Forderungen zu den nicht nachgelassenen stehen. Sieht z.B. der überwiegende Hauptgläubiger dem Schuldner in Sanierungsabsicht die Schuld ganz oder teilweise nach, so kann ein grundsätzlich begünstigungsfähiger Sanierungsgewinn…