…um eine außergerichtliche Sanierung der Bf. GmbH, dennoch besteht gem. § 206 Abs. 1 lit. b BAO die Befugnis der Abgabenbehörde, von der Abgabenfestsetzung in einer dem § 23a KStG vergleichbaren Weise Abstand zu nehmen (Rz 1538 KStR). Die Steuererklärungen wurden so eingereicht, dass eine Sanierungsgewinnbesteuerung entsprechend…
…zum Begehren betreffend die Besteuerung des Sanierungsgewinnes neuerlich auf die nach der Rechtslage vor dem BBG 2003 bestehende Möglichkeit, auch außergerichtliche Sanierungen begünstigt zu besteuern, verwiesen. Zum geltend gemachten Verlustabzug ergänzte der Bw. den im bisherigen Verfahren vorgebrachten Sachverhalt insbesondere in Bezug auf die Entstehungsgeschichte…
findet sich auf der Homepage nicht. Die Verwendung einer weiteren Firmenbezeichnung bereits in den Gründungsjahren, wie in der Berufungsverhandlung erstmals vorgebracht (bis dahin hat auch der Bw. nur die Bezeichnung "FFZ Fischteich" benutzt), erscheint wenig wahrscheinlich, wäre dies doch aus Marketinggründen, zumal in der Anfangsphase…
…Erträge aus Besserungskapital zu entnehmen. Aus diesen Gründen könne § 2 Abs 2b Z 3 EStG angewendet werden. Es liege ein außergerichtlicher Sanierungsgewinn vor, der zu einer 100%igen Verrechnung der angeführten Verluste führen müsse. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Gemäß § 289 Abs 1 BAO…
…Unanwendbarkeit dieser Gesetzesbestimmung mangels Vorliegens eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens. Auch die Voraussetzungen der Rz 7272 EStR, durch welche den Abgabenbehörden die Möglichkeit einer Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung in vergleichbaren Fällen außergerichtlicher Sanierungsgewinne eingeräumt werde, könne nicht zur Anwendung kommen, weil aufgrund der erfolgten Betriebsaufgabe keine Sanierungsmöglichkeit…
…Parteien ist die Frage, ob ein begünstigter Sanierungsgewinn vorliegt. Im Jahr 2014 schloss der nunmehr verstorbene Bf. Vergleiche mit den drei Banken ***Bank 1***, ***Bank 2*** und ***Bank 3***. Der abgeschlossene außergerichtliche Vergleich mit der ***Bank 2*** war im Jahr 2016 erfüllt, wodurch die verbleibende…
…drohenden wirtschaftlichen Zusammenbruch des Unternehmens zu retten, fehle die für die begünstigte Besteuerung eines Sanierungsgewinnes kumulativ erforderliche Sanierungsabsicht (VwGH 98/14/0196 und Doralt, EStG-Kommentar, § 36, Tz 80). Im vorliegenden Fall handle es sich um einen außergerichtlichen Vergleich, wie aus dem beigebrachten Schriftverkehr der…
…der Sanierungsgewinne zu ermitteln. 2. Der Unterschiedsbetrag ist mit jenem Betrag anzusetzen, der sich aus der Anwendung des Prozentsatzes des Forderungsnachlasses (100% abzüglich Ausgleichsquote) ergibt. 3. Das Ergebnis ist von der nach Z 1 ermittelten Steuer einschließlich der Sanierungsgewinne abzuziehen. Schulderlässe aus einem außergerichtlichen Ausgleich…
…verwies in der Bescheidbegründung auf die Begründung der hinsichtlich des Vorjahres ergangenen Berufungsvorentscheidung. In dieser wird ausgeführt, dass die sachlichen Voraussetzungen für die Nichtfestsetzung von aus Sanierungsgewinnen entstehender Einkommensteuer entsprechend dem gemäß § 206 lit. b BAO ergangenen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen nicht gegeben seien…
…im Jahr 1998 erzielten Sanierungsgewinn (Ausgleichsquote iHv. 15,44%) im Betrag von S 3,706.737,43 geltend. Dem Akteninhalt ist zu entnehmen, dass der Hauptlieferant des Bw als Hauptgläubiger sowie zwei Bankinstitute und das Finanzamt (FA) im Wege eines außergerichtlichen Ausgleiches einem Schuldnachlass in…
…1999 für einen Gewinn aus einem Schuldnachlass aufgrund eines außergerichtlichen Ausgleichs die Nachsicht der Einkommensteuer gem. § 206 BAO. Das FA gab diesem Antrag im angefochtenen Bescheid mit der Begründung keine Folge, dass mangels Sanierungsabsicht des verzichtenden Gläubigers kein Sanierungsgewinn vorliege. In ihrer Berufung wendet die…
…Im Jahr 1999 wurden ihm im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs Schulden in Höhe von S 2.156.659,00 nachgelassen. Dieser Schuldennachlass wurde bei der Einkommensermittlung als Einnahme berücksichtigt. Die beantragte Abstandnahme von der Festsetzung der auf den Sanierungsgewinn entfallenden Einkommensteuer wurde vom Finanzamt versagt.…
…S 187.358,-. Dagegen richtet sich die Berufung, in der ausgeführt wurde, dass es sich bei dem Schuldnachlass um einen außergerichtlichen Ausgleich handle. Etwa 12 bis 15 Gläubiger hätten einen durchschnittlichen Nachlass von 60% gewährt, Gläubiger mit Forderungen unter S 5.000,- seien nicht angeschrieben…
…07). Dadurch, dass das Finanzamt den Feststellungsbescheid nicht aufgehoben hat, um in einem neuen, diesen Feststellungsbescheid ersetzenden Bescheid ausdrücklich die Eigenschaft des geltend gemachten außergerichtlichen Schuldnachlasses als Sanierungsgewinn iSd § 36 (Abs 2) EStG zu verneinen, kann die Bw in keinem Recht verletzt sein. Maßnahmen gemäß §…
…zur Eröffnung eines Konkursverfahrens, im Zuge dessen der Betrieb der KG zunächst geschlossen und das Betriebsvermögen anschließend verwertet wurde. In der Abgabenerklärung für 1997 wies die KG als Ergebnis ihrer außergerichtlichen Sanierungsbemühungen einen steuerfreien Sanierungsgewinn von 11.198.233,- S aus, den sie im Verhältnis…
…einschließlich des darin enthaltenen Vermögenszuwachses aus dem außergerichtlichen Gläubigernachlass, somit den bei der BP im Jahr 2001 festgestellten Werten (s. Darstellung in TZ 36 des BP-Berichtes vom 9. April 2001). Die dabei vorgenommene Saldierung des Sanierungsgewinnes mit dem laufenden Verlust deckt sich mit der…
…ist bzw inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt haben. Während nach dem vorab Gesagten Schuldnachlässe im Rahmen gerichtlicher Ausgleiche begünstigt sind, ist die analoge Behandlung von Sanierungsgewinnen aus einem außergerichtlichen Ausgleich nicht im Gesetz, sondern lediglich in den EStR 2000 verankert…
…gemäß § 206 BAO auf diese Rz der EStR 2000. Während nach dem vorab Gesagten Schuldnachlässe im Rahmen gerichtlicher Ausgleiche begünstigt sind, ist die analoge Behandlung von Sanierungsgewinnen aus einem außergerichtlichen Ausgleich nicht im Gesetz, sondern lediglich in den EStR 2000 bzw KStR 2000 verankert. Diese…
…ist bzw inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt haben. Während nach dem vorab Gesagten Schuldnachlässe im Rahmen gerichtlicher Ausgleiche begünstigt sind, ist die analoge Behandlung von Sanierungsgewinnen aus einem außergerichtlichen Ausgleich nicht im Gesetz, sondern lediglich in den EStR 2000 verankert…
…bzw. inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt haben. 3. Während nach dem vorab Gesagten Schuldnachlässe im Rahmen gerichtlicher Ausgleiche begünstigt sind, ist die analoge Behandlung von Sanierungsgewinnen aus einem außergerichtlichen Ausgleich nicht im Gesetz, sondern lediglich in den EStR 2000 verankert…