…ausführte: Gemäß LStR 2002 Rz 802 kommen die Regelbedarfsätze nur dann zur Anwendung, wenn kein gerichtlicher, behördlicher oder außerbehördlicher Vergleich über die Höhe des zu leistenden gesetzlichen Unterhaltes vorliegt. Im gegenständlichen Fall liegt die behördliche Feststellung vom 15. Juli 2009 mit Wirkung ab 2003 vor…
…sprechen würden. Weiters wurde der Bw. aufgefordert, betreffend der für beide Kinder geltend gemachten Unterhaltsabsetzbeträge das Gerichtsurteil oder den gerichtlichen/behördlichen Vergleich mit dem festgesetzten Unterhaltsbetrag für beide Kinder vorzulegen. Bei außerbehördlicher Einigung sollte der schriftliche Vergleich vorgelegt werden. Weiters wurde der Bw. ersucht, die…
…§ 33 Anm. 96). Die in einem Gerichtsurteil oder einem gerichtlichen, behördlichen oder außerbehördlichen Vergleich festgelegte Höhe des zu leistenden gesetzlichen Unterhalts ist so lange bindend, als sie nicht durch eine neue Festsetzung geändert wird (vgl. Wanke in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1…
…Teilbetrages von 25,50 Euro bzw. 38,20 Euro oder 50,90 Euro) hat nicht zu erfolgen. Die in einem Gerichtsurteil oder einem gerichtlichen, behördlichen oder außerbehördlichen Vergleich festgelegte Höhe des zu leistenden gesetzlichen Unterhalts ist so lange bindend, als sie nicht durch eine neue…
…gemacht wurden (vgl. Hofstätter - Reichel, aaO, Tz 28). Primär ist für die Höhe der Unterhaltsverpflichtung der in einem Gerichtsurteil oder einem gerichtlichen, behördlichen oder außerbehördlichen Vergleich festgelegte Betrag maßgebend (vgl. Hofstätter - Reichel, aaO, Tz 30). Wie oben festgestellt war der Bw. ab März 2002 zu…
…Unterhalt tatsächlich und nachweislich geleistet wurde. Die Höhe der Unterhaltszahlung ergibt sich bei Vorliegen eines Gerichtsurteils oder eines gerichtlichen oder behördlichen Vergleiches aus dem festgesetzten Unterhaltsbetrag bzw. im Falle einer außerbehördlichen Einigung durch den im schriftlichen Vergleich festgehaltenen Betrag. Liegt weder eine behördlich festgelegte Unterhaltsverpflichtung…
…wird, ein Unterhaltsabsetzbetrag von 25,50 Euro monatlich zu. Die Höhe der Unterhaltsverpflichtung ergibt sich aus dem in einem gerichtlichen oder behördlichen Vergleich festgesetzten Unterhalt oder im Fall einer außerbehördlichen Einigung durch den in einem schriftlichen Vergleich festgesetzten Unterhaltsbetrag. Liegt keine solche Vereinbarung vor, so…
…Unterhaltsabsetzbetrag, so steht der Absetzbetrag nur einmal zu. Die Feststellung der Unterhaltsverpflichtung ergibt sich bei Vorliegen eines Gerichtsurteiles oder eines gerichtlichen oder behördlichen Vergleiches aus dem darin festgesetzten Unterhaltsbetrag. Im Falle einer außerbehördlichen Einigung ergibt er sich durch den in einem schriftlichen Vertrag festgesetzten Unterhaltsbetrag…
…die Vertretung vor Landes- Kreis- bzw. Handelsgerichten, Bezirksgerichten, Verwaltungs- und Finanzbehörden, Körperschaften öffentlichen Rechts als auch außergerichtliche bzw. außerbehördliche Vertretung. Der Vollmachtnehmer ist berechtigt, Vergleiche jeder Art, insbesondere auch solche nach § 205 ZPO, abzuschließen, für mich (uns) Erklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen sowie Verpflichtungen zu übernehmen…
…Kreis- bzw. Handelsgerichten, Bezirksgerichten, Verwaltungs- und Finanzbehörden, Körperschaften öffentl. Rechts als auch außergerichtliche bzw. außerbehördliche Vertretung. Der Vollmachtnehmer ist berechtigt, Vergleiche jeder Art, insbesondere auch solche nach § 205 ZPO, abzuschließen, für mich (uns) Erklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen sowie Verpflichtungen zu übernehmen, ferner zur Feststellung der…
…BAO durchzuführen: Begründung: Der Berufungswerber sei seiner Unterhaltsverpflichtung, welche außerbehördlich in einem schriftlichen Vergleich festgehalten worden sei, im Jahre 2004 in voller Höhe nachgekommen. Damit sei die Voraussetzung zur Geltendmachung des Unterhaltsabsetzbetrages in voller Höhe (für zwölf Monate) erfüllt (vergleiche Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz. 800 ff)…
…langfristige Veranlagung Das Anlageziel - erhöhte Wertschöpfung Immobilieninvestitionen eignen sich zur Erhaltung und Sicherung von bestehendem Kapital. So schafft man bleibende Werte für die persönliche Zukunftsvorsorge. Im Vergleich zur traditionellen Form der Immobilienveranlagung - etwa dem Erwerb von Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Immobilienfondsanteilen - bietet das Bauherrenmodell entscheidende Vorteile…
…Miteigentümervertrag unterschrieben. Von den Miteigentümern wurden bevollmächtigt: 1) Ing. zur Vertretung in allen mit der Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten 2) Die Fa4. zur laufenden Verwaltung der Liegenschaft 3) Die Fa2. zur Vertretung in allen außerbehördlichen und behördlichen Angelegenheiten, insbesondere vor Gerichten, Schlichtungsstellen, Baubehörden, Finanzbehörden…
…gesetzliche) Unterhalt tatsächlich geleistet wurde. Die Höhe der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung ergibt sich bei Vorliegen eines Gerichtsurteiles oder eines gerichtlichen oder behördlichen Vergleiches aus dem darin festgesetzten Unterhaltsbetrag und im Falle einer außerbehördlichen Einigung durch den in einem schriftlichen Vergleich festgehaltenen Unterhaltsbetrag. Der Zahlungsnachweis hat durch…
…geleistet hat. Die Höhe des gesetzlichen Unterhaltes ergibt sich aus einem allfälligen Gerichtsurteil, einem behördlichen Vergleich oder im Falle einer außerbehördlichen Einigung aus einem in einem schriftlichen Vergleich festgehaltenen Unterhaltsbetrag. Wenn es weder eine behördliche Festlegung noch einen schriftlichen Vertrag über die Unterhaltsverpflichtung gibt, bedarf…
…gesetzliche) Unterhalt tatsächlich geleistet wurde. Die Höhe der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung ergibt sich bei Vorliegen eines Gerichtsurteiles oder eines gerichtlichen oder behördlichen Vergleiches aus dem darin festgesetzten Unterhaltsbetrag und im Falle einer außerbehördlichen Einigung durch den in einem schriftlichen Vergleich festgehaltenen Unterhaltsbetrag. Wurde der Unterhalt von…
…Unterhaltsabsetzbetrag, so steht der Absetzbetrag nur einmal zu. Die Feststellung der Unterhaltsverpflichtung ergibt sich bei Vorliegen eines Gerichtsurteiles oder eines gerichtlichen oder behördlichen Vergleiches aus dem darin festgesetzten Unterhaltsbetrag. Im Falle einer außerbehördlichen Einigung ergibt er sich durch den in einem schriftlichen Vertrag festgesetzten Unterhaltsbetrag…
…die Vertretung vor Landes- Kreis- bzw. Handelsgerichten, Bezirksgerichten, Verwaltungs- und Finanzbehörden, Körperschaften öffentlichen Rechts als auch außergerichtliche bzw. außerbehördliche Vertretung. Der Vollmachtnehmer ist berechtigt, Vergleiche jeder Art, insbesondere auch solche nach § 205 ZPO, abzuschließen, für mich (uns) Erklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen sowie Verpflichtungen zu übernehmen…
…GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer LS , dem Bw. Prozessvollmacht und ermächtigte ihn, die GmbH in allen Angelegenheiten, einschließlich der Steuerangelegenheiten, sowohl vor Gerichts-, Verwaltungs- und Finanzbehörden als auch außerbehördlich zu vertreten, Prozesse anhängig zu machen und davon abzustehen, Zustellungen aller Art, insbesondere auch Klagen, Urteile…
…Begründung, dass der Lohnzettel 2 der Firma PGmbH fehlerhaft sei. In der Ergänzung zur Berufung führte der Bw. aus, dass es sich bei der Nachzahlung um einen Vergleich handle, für welchen eine Versteuerung gemäß § 67 Abs. 8 lit a EStG 1988 zu erfolgen habe. Die…