…an dem neu zu gründenden Unternehmen erreicht werden könnte. Es sei beabsichtigt gewesen, eine atypisch stille Gesellschaft zu schaffen und Frau E.F. als Mitunternehmerin einzubinden. Die bisherigen Entwürfe von CoKG-Verträgen seien daher im letzten Moment - vor Ablauf der 9-Monatsfrist - umgestoßen und lediglich…
…dem Geschäftsherrn zur Abdeckung der von ihm gemäß § 7 2. Absatz übernommenen Verluste zuzuweisen. In jedem Fall steht dem atypisch stillen Gesellschafter ab 1995 ein garantierter Vorweggewinn in Höhe von 5% seiner Einlage zu. Er ist berechtigt, diesen Vorweggewinn ohne Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben und der…
…2 erfüllen. Organgesellschaften können Organträger sein." Unstrittig ist gegenständlich, dass die Organträgergesellschaft (M.- AG) mit einer juristischen und vielen natürlichen Personen atypisch stille Gesellschaften eingegangen ist, die steuerrechtlich als Mitunternehmerschaft(-en) anzusehen sind. Weiters hat sie nach Begründung der Mitunternehmerschaft einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Strittig ist…
…und/oder Eigenschaft als Mitunternehmerschaft, bei atypischer stiller Gesellschaft im Falle der Eigenschaft als Mitunternehmerschaft denkbar), so liegt ein iSd Abgabenrechtes rechtsfähiges (parteifähiges) Gebilde vor. Im umgekehrten Fall - die GesBR oder stille Gesellschaft ist nicht Trägerin von abgabenrechtlichen Rechten und Pflichten, etwa bei Verneinung der…
…Abs. 2 erfüllen. Organgesellschaften können Organträger sein. Unstrittig ist gegenständlich, dass die Organträgergesellschaft (Bw.) mit einer juristischen und vielen natürlichen Personen atypisch stille Gesellschaften eingegangen ist, die steuerrechtlich als Mitunternehmerschaft(-en) anzusehen sind. Weiters hat sie nach Begründung der Mitunternehmerschaft einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Strittig ist…
…im Falle der Unternehmereigenschaft und/oder Eigenschaft als Mitunternehmerschaft, bei atypischer stiller Gesellschaft im Falle der Eigenschaft als Mitunternehmerschaft denkbar), so liegt ein iSd Abgabenrechtes rechtsfähiges (parteifähiges) Gebilde vor. Im umgekehrten Fall - die GesBR oder stille Gesellschaft ist nicht Trägerin von abgabenrechtlichen Rechten und Pflichten…
…T-.GmbH die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft vereinbart, wobei die T-.GmbH als Treuhänderin für 48 "Beteiligte" (Zeichner der Beteiligungserklärungen) sowie auf eigene Rechnung tätig ist. Mit Datum vom 6.3.2001 erließ das Finanzamt folgende Erledigung: "I.-GmbH & Stille zH Mag.V.C…
…der T.GmbH die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft vereinbart, wobei die T.GmbH als Treuhänderin für 114 "Beteiligte" (Zeichner der Beteiligungserklärungen) sowie auf eigene Rechnung tätig ist. Mit Datum vom 6.3.2001 erließ das Finanzamt folgende Erledigung: "I.GmbH & Stille zH Y.GmbH …
…Abgaben in gleicher Weise besteht. (UFS 26.5.2009, RV/0414-G/07). Im gegenständlichen Fall wurde der Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Beteiligung am 16.1.2006 erklärt und dem Finanzamt angezeigt. Dazu wurde das zwar ausgefüllte, nicht aber unterschriebene Formular NeuFö…
…ausreichendes Unternehmerrisiko vor. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse liege keine atypisch stille Gesellschaft vor, vielmehr handle es sich bei den Anlegern um echte stille Gesellschafter. Mit Datum vom 9.2.1998 (gemeint offenbar: 1999) erhob der steuerliche Vertreter gegen diese Erledigung Berufung. Zur Begründung brachte…
…000,00 | 4.414,71 | 11.000,00 | 78.289,70 | 7.000,00 Verteilung der Ergebnisse auf die 66 atypischen stillen Gesellschafter: | | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | Gesamt | -1.156.375,01…
…der Großbetriebsprüfung erklärte, zu berücksichtigen sei, dass im gegenständlichen Fall eine Bewertung von Mitunternehmeranteilen, und zwar atypisch stillen Gesellschafteranteilen zu erfolgen habe. Hierbei sei in Rechnung zu stellen, dass es auf Grund der negativen Kapitalkonten wohl noch mehr als 15 Jahre dauern werde, bis diese…
…an Gesellschafterversammlungen teilzunehmen und unter bestimmten Voraussetzungen (Bevollmächtigung gemäß § 114 Abs. 3 AktG) mitzustimmen. In der Lehre wird die Ansicht vertreten, dass wenn einem Genussberechtigten gesellschafterähnliche Herrschafts- und Verwaltungsrechte - wie die Ausübung des Stimmrechtes - gewährt werden, das Genussrechtsverhältnis als atypische stille Gesellschaft anzusehen ist (Heinz…
…aus, dass die Verteilung (Beteiligungsverhältnisse) laut Berufungsentscheidung für 2006 vom 5. Oktober 2009 erfolgt sei, wonach die Abgabenbehörde erst im Jahr 2008 über eine "quasi" atypische stille Gesellschaft informiert worden sei. Wegen der abgeänderten Ergebnisverteilung wurde seitens der Bw. eine Berufung eingebracht. Eingewendet wurde, dass…
…für 2006 am 28. November 2007 eine Bekanntgabe gegenüber der Abgabenbehörde hinsichtlich des Bestehens einer stillen Gesellschaft. Erst im Zuge einer persönlichen Vorsprache des Mag. J.M. am 17. März 2008 informierte dieser das Finanzamt über eine "quasi" atypische stille Gesellschaft ab 1. Jänner 2005.…
…13 Abs 1 UmgrStG kann der Stichtag bis zu neun Monate vor Meldung an das Finanzamt (bei Vorgängen ohne Firmenbucheintragung) liegen. Das Finanzamt c (FA Nr. FAnrC) vergab für die Geschäftsherrin3 [bzw damals noch: alterFirmennameGeschäftsherrin3.] & atypisch stille Gesellschafter am 4. September 2007 die St.Nr…
…Bild: (1) Zu untersuchen ist das Verhältnis der Verluste zu den Umsätzen und die Entwicklung der Verluste im allgemeinen. Die im gegenständlichen Fall vorliegende atypische stille Gesellschaft (Bw.) weist seit ihrer Gründung im Jahr 2000 (im Prüfungszeitraum) nachstehende Ergebnisse in € auf: | Jahr |…
…neutralilsieren wären. d) Zur 1. Variante des angesprochenen Bescheidadressaten Die FirmaGeschäftsherrinGmbH und die Personen, die mit dieser Verträge über jeweils eine atypsich stille Gesellschaft abgeschlossen haben, und welche (inklusive Geschäftsherrin) im Folgenden als ´schlichte Personengruppe´ bezeichnet werden, stellen aus folgenden Gründen keine ´Personenvereinigung oder Personengemeinschaft…
…der Feststellung Beteiligten als vollzogen (§ 101 Abs 3 BAO). Entscheidungsgründe Sachverhalt: Die Berufungswerber sind die ehemaligen Gesellschafter einer nicht mehr bestehenden "atypisch" stillen Gesellschaft zwischen der (früheren) A Entw. GmbH (FN 34567 - idF auch nur kurz A GmbH; Rechtsnachfolgerin ist die C Immobilienverwaltung GmbH…
…Abänderungen beim Gewinn bzw Verlust sowie bei den außerbilanziellen Änderungen der Geschäftsherrin kam. Ausgehend davon, dass nach Ansicht des Finanzamtes die "atypisch stille Gesellschaft" steuerlich nicht anzuerkennen sei, wurden die Jahresergebnisse der Streitjahre zur Gänze der Geschäftsherrin zugerechnet und führten diese Feststellungen zu entsprechenden Änderungen…