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46 521 Treffer551 msnur geltende Fassungen
UFSK FSRV/0007-K/03Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung, Strassenbenützungsabgabe und Lohnabgaben bis spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit, Finanzordnungswidrigkeiten, Selbstbemessungabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.09.2003

…in Höhe von insgesamt € 34.949,61 sowie 2.) betreffend die Monate November und Dezember 2001 Lohnabgaben in Höhe von insgesamt € 1.890,88 und Straßenbenützungsabgaben in Höhe von insgesamt € 1.029,92 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw…

UFSW FSRV/0151-W/04Zuständigkeit eines mit Generalvollmacht des Geschäftsführers ausgestatteten Angestellten für die abgabenrechtlichen Belange der GmbH.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.04.2005

…von fünf Tagen ab dem Fälligkeitstag eingeräumt. Eine unter Strafe gestellte Nichtentrichtung im Sinne dieser Bestimmung kann daher nur vorliegen, wenn eine Zahlungsverpflichtung am fünften Tag nach Fälligkeit tatsächlich noch aufrecht besteht. Aufgrund des unbestrittenen Ausscheidens des Bw. aus der Fa.P-GmbH am 15…

UFSW FSRV/0043-W/05Strafbefreiungsgrund der rechtzeitigen Meldung von Selbstbemessungsabgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.11.2005

…Finanzstrafverfahren, er habe vorsätzlich Vorauszahlungen an Umsatzsteuer Mai 2003 in Höhe von € 2.007,32, Juli bis September 2003 in Höhe von € 27.500,18 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet und auch insoweit das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs…

UFSW FSRV/0011-W/13Vorsätzliche Nichtentrichtung der Lohnsteuer für zwei Monate bis zum fünften Tag nach jeweiliger Fälligkeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.11.2013

…49 Abs. 1 lit. a FinStrG setze voraus, dass der Beschuldigte vorsätzlich Selbstberechnungsabgaben nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichte. Schon grundsätzlich könne einem Geschäftsführer kein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden, wenn er die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung gehabt habe; konkursrechtliche…

UFSW RV/0512-W/13Keine Berufsausbildung iSd FLAG bei Abmeldung vom Studium bereits am 5. Tag des ersten Semesters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2013

…sich von diesem Studium jedoch bereits am fünften Tag (am 5. Oktober 2012) wieder abgemeldet hat. Die Bw. nennt als Grund für die Abmeldung der Tochter vom Studium, dass das Studium - nach einem Besuch verschiedener Beispiele am 2. Tag des Studiums - nicht den Erwartungen der…

UFSW FSRV/0022-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1lit. a FinStrG - kein Vorsatz am 5. Tag nach Fälligkeit bei unrichtiger Berechnung der Umsatzsteuervorauszahlung durch die steuerliche Vertretung. § 29 Abs. 5 FinStrG: Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung im Namen der GmbH wirkt nicht als Selbstanzeige zugunsten des Geschäftsführers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.10.2008

…1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er als Geschäftsführer der Fa. G-GmbH vorsätzlich die Umsatzsteuervorauszahlung 12/2004 in Höhe von € 64.000,00 nicht spätestens am fünften Tage nach Fälligkeit entrichtet bzw. abgeführt habe. Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG wurde über…

UFSW FSRV/0069-W/03Nichtvorliegen einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei fortlaufenden Guthaben am Abgabenkonto
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Senat)07.10.2003

…Fa.R. selbstzuberechnende Abgaben, nämlich Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für das Jahr 2001 sowie für Jänner bis Juli 2002 in Höhe von € 27.855,18 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet habe. Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG wurde über den Bw. eine Geldstrafe…

UFSW FSRV/0100-W/11Berufung wegen § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG, Beschuldigter war zu einem Tatzeitpunkt mangels Zeichnungsbefugnis am Firmenkonto noch nicht für die Entrichtung der Abgaben zuständig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.10.2012Teil 2/2

…hätte. Die Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG stellt allein die vorsätzliche Nichtentrichtung der selbstbemessenen Abgaben spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit unter Strafe. Der Geschäftsführer der GmbH hat in einem E-Mail vom 21. Februar 2009 dem Bw. mitgeteilt, dass "beim Steuerberater…

UFSS FSRV/0010-S/10Nicht erweisliche vorsätzliche Nichtentrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bis jeweils zum 5. Tag nach Fälligkeit, veranlasst durch eine angeblich zu Unrecht erfolgte Anwendung eines Reverse Charge iSd § 19 Abs.1a UStG 1994; nicht erweisliche bzw. lediglich geringfügige vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit; Einstellung der Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.01.2012Teil 1/2

…schuldig gesprochen worden, weil er im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich [als Einzelunternehmer] betreffend die Voranmeldungszeiträume Mai bis November 2007 Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 51.633,20 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet und hiedurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs…

UFSS FSRV/0010-S/10Nicht erweisliche vorsätzliche Nichtentrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bis jeweils zum 5. Tag nach Fälligkeit, veranlasst durch eine angeblich zu Unrecht erfolgte Anwendung eines Reverse Charge iSd § 19 Abs.1a UStG 1994; nicht erweisliche bzw. lediglich geringfügige vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit; Einstellung der Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.01.2012Teil 2/2

…€ 1.195,93 + 01-04/09 € 741,05) und Zuschläge zu diesen in Höhe von € 220,10 (12/08 € 35,23 + Abfuhrdifferenz 2008 € 114,06 + 01-04/09 € 70,81) nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw…

UFSW FSRV/0100-W/11Berufung wegen § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG, Beschuldigter war zu einem Tatzeitpunkt mangels Zeichnungsbefugnis am Firmenkonto noch nicht für die Entrichtung der Abgaben zuständig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.10.2012Teil 1/2

…sei er als Prokurist eingetragen gewesen. Die Lohnabgaben für die Monate Dezember 2008 und Februar 2009 in der Höhe von insgesamt € 18.770,37 (welche sich auf Grund der ausbezahlten Löhne errechnen) seien nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet worden. Der Bw.…

UFSW FSRV/0088-W/06Berufung wegen Finanzordnungswidrigkeit nach § 161 Abs. 3 letzter Satz FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)11.05.2007

…1 FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich a) Abgaben, die selbst zu berechnen sind, Vorauszahlungen an Umsatzsteuer oder Vorauszahlungen an Abgabe von alkoholischen Getränken nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu…

UFSL FSRV/0071-L/05Hartnäckige vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr von Selbstbemessungsabgaben durch den Inhaber einer Fremdenpension; notwendige Darlegung, warum keine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG; keine absolute Verjährung infolge Anhängigkeit beim VwGH; Strafbemessung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.11.2008

…September, Oktober, November, Dezember 1996 in der Höhe von insgesamt ATS 55.329,00 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abgeführt und hiedurch zu a) Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG, zu b) Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 FinStrG, sowie…

UFSL FSRV/0011-L/02Verspätete Offenlegung der Umsatzsteuer aus auf die Leistungsbereitschaft von Schönheitsinstituten entfallende Entgelte durch den Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.01.2005

…1995 und 1996] vorsätzlich Selbstbemessungsabgaben, nämlich Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Monate Jänner bis Dezember 1995 in der Gesamthöhe von S 717.788,-- nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet und auch die Höhe der geschuldeten Beträge der zuständigen Abgabenbehörde, dem Finanzamt Urfahr [tatsächlich…

UFSS FSRV/0011-S/09Illegale Abgabenvermeidungen eines eine Spedition unter Aufsplittung auf ein Einzelunternehmen und eine GmbH betreibendes Ehepaar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.12.2010Teil 1/3

…nämlich Kraftfahrzeugsteuer betreffend die Jahre 2004 bis 2006 in Höhe von insgesamt € 9.132,69 (2004 € 2.882,41 + 2005 € 3.987,02 + 2006 € 2.263,26), nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet und hiedurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs…

UFSS RV/0104-S/03Zurückweisung eines Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2003

…2000 sowie Abgaben, die selbst zu berechnen sind, nämlich Lohnsteuer für April und August 2000 und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfond für Familienbeihilfen samt Zuschlägen zu den Dienstgeberbeiträgen für April bis August 2000 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abgeführt zu haben. Sie wurde…

UFSL FSRV/0128-L/04Verkürzung von Selbstbemessungsabgaben durch einen Bauunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.06.2005Teil 1/3

…sowie Dezember 2002 im Betrag von € 94,89 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet (abgeführt) worden waren. Die verspätete Bekanntgabe dieser Beträge sei als Selbstanzeige zu werten, der jedoch mangels gleichzeitiger Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten keine strafbefreiende Wirkung zukomme. Da der Verdacht der…

UFSI FSRV/0039-I/08Vielfache Hinterziehungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer und Finanzordnungswidrigkeiten betreffend Lohnabgaben eines bereits vorbestraften Gastronomen und Kabelfernsehbetreibers, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.11.2008Teil 1/2

…01-08/2004 und 02-10/2005 in Höhe von € 4.690,26 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet habe (und der Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe der geschuldeten Beträge auch nicht bekannt gegeben habe). Er habe dadurch begangen zu…

UFSI FSRV/0003-I/07Vorsätzliches Handeln und Strafzumessung bei Finanzordnungswidrigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)22.10.2007

…6/2005 und 1-3/2006 im Gesamtbetrag von € 7.150,00 nicht bis spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet (abgeführt) und der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt nicht die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben hat. Aus diesem Grund wurde über…

UFSL FSRV/0055-L/03Steuerhinterziehungen eines Geschäftsmannes aus dem Rotlichtmilieu; Strafberufung des Amtsbeauftragten und diesbezügliche Verfahrensfragen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2003

…S 12.736,-- betreffend die Monate November 1998, Jänner bis März 1999, April 2001 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abgeführt, 3.) der CG KEG unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen…