…1992 ergangen ist). Zum Punkt "Arbeitskleidung" (siehe Aufstellung des Bw., Arbeitnehmerveranlagungsakt S 6/1998) ist fest zu halten: Der Bw. macht unter diesem Punkt - wie schon in den Vorjahren - Ausgaben für so genannte allgemeine bürgerliche Kleidung ("Kurzarmhemden für Firma", "Turnschuhe für Firmenweg etc.", "Jeans etc…
…an der mangelnden Abzugsfähigkeit von bürgerlicher Bekleidung. Unerheblich ist das Vorbringen, Fachgeschäfte für ärztliche Berufsbekleidung würden die Kleidergröße der Bw. nicht anbieten, da dies nichts daran ändert, dass es sich bei den von der Bw. geltend gemachten Kosten um Aufwendungen für allgemeine bürgerliche Kleidung handelt…
…06, Rz 102). Die Regelungen des § 20 Abs. 1 Z 1 und Z 2 lit. a EStG 1988 erfassen zunächst insbesondere Ernährung, bürgerliche Kleidung, Wohnung (zur Sonderregelung für häusliche Arbeitszimmer siehe § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG) und Gegenstände des höchstpersönlichen Bedarfs (Brille…
…Arbeitgeber des Bw. erließ für seine Mitarbeiter bestimmte Bekleidungsvorschriften (formelle bürgerliche Kleidung), diese Kleidung verblieb ausschließlich am Arbeitsplatz. Die Anschaffung der Bekleidung und der Schuhe sowie die Kleidereinigung durch Putzereien oder den Arbeitgeber führt somit zu Werbungskosten bei den Einkünften des Bw. aus nichtselbständiger Arbeit…
…um typische Berufskleidung, sondern um so genannte bürgerliche Kleidung handelt, die vom Abgabenpflichtigen überdies privat benützt werden kann, keine Werbungskosten dar, und zwar selbst dann nicht, wenn die Kleidung ausschließlich bei der Berufsausübung getragen wird. Lediglich Aufwendungen für Berufskleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung…
…1989, BStBI 1990 II 49, betr Nichtanerkennung außergewöhnlich hoher Aufwendungen für bürgerliche Kleidung und Kosmetika einer Schauspielerin und Fernsehsprecherin mangels objektiv nachprüfbarer Abgrenzungsmerkmale)." Nach dem so genannten "Aufteilungsverbot" stellen Aufwendungen oder Ausgaben, die sowohl durch die Berufsausübung als auch durch die Lebensführung veranlasst sind, grundsätzlich…
…der Fall ist, kommt eine Aufteilung in Betracht, sonst gilt das Aufteilungs- und Abzugsverbot. In der Kommentarliteratur finden sich hier folgende Beispiele: Bürgerliche Kleidung, Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauchs wie Sehbrillen, Hörgeräte, Hallenbad und Sauna im Wohnhaus, Allgemeine Kommunikations-, Persönlichkeitsentwicklungs- und Stressbewältigungsseminare, Aufwendungen für Sportausübung, Studien-…
…Was die erwähnte Trachtenbekleidung anlangt, ist davon auszugehen, dass Aufwendungen für bürgerliche Kleidung zu den Aufwendungen der Lebensführung gehören; dies gilt selbst dann, wenn die Kleidungsstücke tatsächlich nur bei der Berufsausübung getragen werden. Die Aufwendungen sind auch dann nicht abzugsfähig, wenn ein beruflich bedingter erhöhter…
…gebe Beispiele grundsätzlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen, die im besonders gelagerten Einzelfall abzugsfähig werden, wenn jede private Nutzung auszuschließen sei (zB bürgerliche Kleidung), wenn sie geradezu notwendig seien (Tageszeitungen für Kabarettisten) oder Abfindungszahlungen an einen lästigen Gesellschafter. Abschließend beantragte der Bw., die mit der Berufsausbildung in…
…der Fall ist, kommt eine Aufteilung in Betracht, sonst gilt das Aufteilungs- und Abzugsverbot. In der Kommentarliteratur finden sich hier folgende Beispiele: Bürgerliche Kleidung, Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauchs wie Sehbrillen, Hörgeräte, Hallenbad und Sauna im Wohnhaus, Allgemeine Kommunikations-, Persönlichkeitsentwicklungs- und Stressbewältigungsseminare, Aufwendungen für Sportausübung, Studien-…
…6. 7. 1989, BStBI 1990 II 49, betr Nichtanerkennung außergewöhnlich hoher Aufwendungen für bürgerliche Kleidung und Kosmetika einer Schauspielerin und Fernsehsprecherin mangels objektiv nachprüfbarer Abgrenzungsmerkmale)." (Reichel/Zorn in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Tz 3 zu § 20 EStG). Zum so genannten "Aufteilungsverbot" siehe auch Jakom/Baldauf…
…2 und § 12 Abs. 1 Z 1 bis 5 KStG 1988 sind. Der private Wohnraum zählt nämlich, wie etwa die bürgerliche Kleidung, zu den Aufwendungen der Lebensführung iSd § 20 Abs. 1 Z 1 bzw Z 2 lit a EStG bzw. im Fall der gesellschaftsrechtlich veranlassten…
…der Fall ist, kommt eine Aufteilung in Betracht, sonst gilt das Aufteilungs- und Abzugsverbot. In der Kommentarliteratur finden sich hier folgende Beispiele: Bürgerliche Kleidung, Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauchs wie Sehbrillen, Hörgeräte, Hallenbad und Sauna im Wohnhaus, Allgemeine Kommunikations-, Persönlichkeitsentwicklungs- und Stressbewältigungsseminare, Aufwendungen für Sportausübung, Studien-…
…gelöst. Die Personengesellschaften OHG/KG, EEG/KEG werden zur OG/KG zusammengefasst. Die Regelungen der nunmehr unternehmensbezogenen Rechtsgeschäfte werden zum Teil geändert oder auch ins Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch verlagert. Der Vortrag will einen Überblick über die für Jungunternehmer relevanten Neuerungen bieten." Das von Mag. Gerald…
…v 6. 7. 1989, BStBI 1990 II 49, betr Nichtanerkennung außergewöhnlich hoher Aufwendungen für bürgerliche Kleidung und Kosmetika einer Schauspielerin und Fernsehsprecherin mangels objektiv nachprüfbarer Abgrenzungsmerkmale)." (Reichel/Zorn in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer zu § 20 EStG) Der Bw. hat die Kosten für ein Seminar, welches…
…1989, BStBI 1990 II 49, betr Nichtanerkennung außergewöhnlich hoher Aufwendungen für bürgerliche Kleidung und Kosmetika einer Schauspielerin und Fernsehsprecherin mangels objektiv nachprüfbarer Abgrenzungsmerkmale). Freilich hat die Rechtsprechung schon des ehemaligen RFH dem Aufteilungsverbot keine absolute Gültigkeit verschafft und eine Aufteilung dort zugelassen oder gefordert, wo…
…haben sich die Bekleidungsgewohnheiten entscheidend geändert. Selbst wenn die Turnschuhe tatsächlich nur während der Unterrichtsstunden in Leibesübungen getragen werden und das Tragen bestimmter Kleidungsstücke vom Dienstgeber angeordnet wird, sind diese beruflich verwendete bürgerliche Bekleidungsstücke. Dies vermag daher Werbungskosten nicht zu begründen. VHS Überspielgerät auf DVD…
…1988, Tz 68 zu § 16). Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind nur dann abzugsfähig, wenn eine private Nutzung nachweislich ausgeschlossen ist (VwGH 23.4.2002; 98/14/0219). Unter einer "typischen Berufskleidung" ist eine Arbeitskleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung praktisch ausschließendem Uniformcharakter bzw. eine…
…zu § 16). Aufwendungen für bürgerliche Kleidung seien nur dann abzugsfähig, wenn eine private Nutzung nachweislich ausgeschlossen sei (unter Hinweis auf VwGH 23.4.2002, 98/14/0219). Unter einer "typischen Berufskleidung" sei eine Arbeitskleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung praktisch ausschließendem Uniformcharakter bzw. eine…
…als Werbungskosten berücksichtigt, da es sich dabei offensichtlich um Kleidungsstücke handelt, die durchaus von jedermann getragen werden und auch als allgemein bürgerliche Kleidung bezeichnet werden können. Auch wenn der Berufungswerber die in Rede stehenden Schuhe ausschließlich während seiner Arbeit im LKH verwendet, bedeutet das nicht…