Findok · UFS-Entscheidungen
UFSL RV/1092-L/07
Reisekosten eines Werkstätten- und Niederlassungsleiters einer großen LKW-Erzeugerfirma.
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/1092-L/07vom 20.05.2008Teil 1 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Berufungsentscheidung
Der Unabhängige
Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 20. Juli
2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 22. Juni 2007 betreffend
Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden:
Der Berufung
wird teilweise Folge gegeben.
Der
angefochtene Bescheid wird abgeändert.
Entscheidungsgründe
Der Berufungswerber machte in der am 20. Februar 2007
verfassten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2006 an Reisekosten
€ 3.853,25, an Kosten für Aus-, Fortbildung beziehungsweise
Umschulung € 518,00 und € 245,65 an sonstigen Werbungskosten
bei seiner nichtselbständigen Tätigkeit geltend.
Im Vorhalt des Finanzamtes Vöcklabruck datiert vom
26. April 2007 wurde der Berufungswerber aufgefordert, eine vom Dienstgeber
bestätigte Reisekostenaufstellung nachzureichen und die Dienstgeber
gewährten Kostenersätze bekannt zu geben.
Am 31. Mai 2007 legte der Berufungswerber folgende
selbst verfasste Aufstellung vor:
|
Werbungskostendetail
2006 in € unter Berücksichtigung der 5 beziehungsweise 15 Tage
Regelung
|
Datum
|
Abfahrt
|
Ankunft
|
Veranstaltung
|
Ort
|
Diäten
|
Km
|
Nächte
|
|
|
|
|
|
Inland
|
|
pauschal
|
25.01.
|
16:00
|
21:00
|
An
alles gedacht?
|
WIFI
B
|
5,00
|
128
|
|
22.02.
|
14:00
|
18:30
|
1.
Sitzung F&E Plattform
|
WIFI
B
|
4,50
|
128
|
|
09.03.
|
18:30
|
23:30
|
Business
Partner Treff
|
Flughafen
G
|
5,00
|
169
|
|
18.03.
|
6:00
|
21:00
|
Internationale
Handwerksmesse
|
D
C
|
15,00
|
404
|
|
23.03.
|
16:00
|
0:00
|
Fit
durch Zeitmanagement
|
D
|
8,00
|
267
|
|
04.04.
|
13:00
|
19:30
|
Expansion
nach Osteuropa
|
E
|
6,50
|
158
|
|
05.04.
|
18:00
|
23:00
|
Das
neue Unternehmensgesetzbuch
|
WIKA
B
|
5,00
|
128
|
|
11.04.
|
17:00
|
0:00
|
Unternehmensfinanzierung
|
WIKA
F
|
7,00
|
329
|
|
25.04.
|
17:00
|
0:00
|
Rechtliches
Basiswissen für Jungunternehmer
|
H
|
7,00
|
252
|
|
26.04.
|
18:00
|
23:00
|
Teamentwicklung
|
I
|
5,00
|
158
|
|
03.05.
|
18:00
|
22:00
|
Stark
durch mich - Marke ICH
|
WIFI
B
|
4,00
|
128
|
|
04.05.
|
17:00
|
0:00
|
Serviceleistungen
des AMS
|
AMS
J
|
7,00
|
241
|
|
16.05.
|
4:00
|
1:00
|
L
Präsentation
|
D-K
|
21,00
|
911
|
|
07.06.
|
16:00
|
21:00
|
Fachgruppentagung
der Kraftfahrzeugtechniker
|
CD-Hotel
B
|
5,00
|
118
|
|
09.06.
|
19:30
|
22:30
|
Generalversammlung
der RAIBA
A+Umgebung
|
Stadtsaal
A
|
3,00
|
24
|
|
21.06.
|
16:30
|
0:30
|
Verkaufstraining/Managementtraining
|
WIKA
M
|
8,00
|
174
|
|
22.06.
|
17:00
|
23:00
|
3.
Netz-Werk-Statt
|
Saal
der Salzburger-Nachrichten,
B
|
6,00
|
134
|
|
29.06.
|
13:00
|
18:00
|
Explosionsschutz
- Dokumente nach Vexat
|
WIFI
B
|
5,00
|
128
|
|
04.07.
|
18:00
|
0:00
|
Vom
Mitarbeiter zum Mitunternehmer
|
N
|
6,00
|
134
|
|
06.09.
|
18:00
|
0:00
|
Gemeinsam
Erfolgreich
|
Wirtschaftsbund-B
(O)
|
5,00
|
128
|
|
07.09.
|
18:00
|
0:00
|
Landestagung
der Jungen Wirtschaft OÖ
|
AVEG,
DD
|
6,00
|
174
|
|
08.09.
|
13:00
|
19:00
|
10
Jahre P
Gerätetechnik GmbH & Co
|
Q
|
6,00
|
124
|
|
11.09.
|
13:00
|
20:00
|
Ber
Industrietag -
|
R
|
7,00
|
134
|
|
12.09.
|
16:00
|
1:00
|
7.
Sekunden für den ersten Eindruck
|
WIKA
F
|
9;00
|
329
|
|
16.09.
|
3:00
|
4:00
|
Automechanika
2006
|
D-S
|
25,00
|
1042
|
|
19.09.
|
18:30
|
22:00
|
Gewinnbringend
zu neuen Kunden in neuen Markt
|
WIKA
A
|
3,50
|
30
|
|
22.-23.09
|
8:00
|
20:00
|
13.
Bundestagung
|
T
|
36,00
|
488
|
15
|
25.09.
|
18:00
|
0:00
|
Unternehmen
Österreich
|
U
|
6,00
|
132
|
|
26.09.
|
19:00
|
22:00
|
Was
kann ich Mitarbeitern zutrauen -
|
WIKA
A
|
3,00
|
30
|
|
28.09.
|
18:00
|
0:00
|
Business
Partner Treff
|
V
|
6,00
|
141
|
|
06.10.
|
13:00
|
19:00
|
Grundseminar
für Sachverständige
|
W
|
6,00
|
81
|
|
07.10.
|
8:00
|
19:00
|
Grundseminar
für Sachverständige
|
W
|
11,00
|
81
|
|
18.10.
|
19:00
|
22:00
|
Diskussion,
Regionalentwicklung
|
WIKA
A
|
3,00
|
30
|
|
19.10.
|
18:00
|
0:00
|
Innovationsmanagement
|
WIKA
M
|
6,00
|
174
|
|
20.10.
|
12:30
|
19:30
|
Nutzwertfeststellung
|
Lehrbauhof
B
|
7,00
|
125
|
|
25.10.
|
17:00
|
22:00
|
Podiumsdiskussion
|
WIFI
B
|
5,00
|
128
|
|
31.10.
|
18:00
|
23:00
|
Potentialanalyse
& -Entwicklung
|
WIFI
B
|
5,00
|
128
|
|
13.11.
|
16:30
|
23:30
|
Ein
Blick Hinter die Kulissen der Schleierfahndung
|
D-X
|
7,00
|
142
|
|
14.11.
|
19:00
|
22:00
|
Fettnäpfchen
- ich komme
|
WIKA A
|
3,00
|
30
|
|
21.11.
|
18:00
|
23:00
|
Gesundheit
beginnt im Kopf
|
WIFI
B
|
5,00
|
128
|
|
27.11.
|
18:00
|
23:00
|
Recht
für JungunternehmerInnen
|
WlFI
B
|
5,00
|
128
|
|
28.11.
|
15:00
|
21:00
|
Fachgruppentagung
des Fahrzeughandels
|
WIFI
B
|
6,00
|
128
|
|
15.12.
|
12:30
|
19:30
|
Gutachten
richtig erstellen
|
Lehrbauhof
B
|
7,00
|
125
|
|
|
|
|
Summe
|
|
321,50
|
8.327
|
|
|
|
|
*Satz
|
|
2,2
|
0,376
|
|
|
|
|
Summe
Reisekosten
|
|
707,3
|
3.131,0
|
15
|
|
|
|
|
|
3.853,25
Das Finanzamt sah nur bei den folgenden Veranstaltungen
die Möglichkeit des Werbungskostenabzugs:
|
16.05.
|
4:00
|
1:00
|
L
Präsentation
|
D-K
|
21,00
|
911
|
|
07.06.
|
16:00
|
21:00
|
Fachgruppentagung
|
CD-Hotel
B
|
5,00
|
118
|
|
29.06.
|
13:00
|
18:00
|
Explosionsschutz
- Dokumente nach Vexat
|
WIFI
B
|
5,00
|
128
|
|
08.09.
|
13:00
|
19:00
|
10
Jahre P
Gerätetechnik GmbH & Co
|
Q
|
6,00
|
124
|
|
19.09.
|
18:30
|
22:00
|
Gewinnbringend
zu neuen Kunden in neuen Markt
|
WIKA
A
|
3,50
|
30
|
|
06.10.
|
13:00
|
19:00
|
Grundseminar
für Sachverständige
|
W
|
6,00
|
81
|
|
07.10.
|
8:00
|
19:00
|
Grundseminar
für Sachverständige
|
W
|
11,00
|
81
|
|
19.10.
|
18:00
|
0:00
|
Innovationsmanagement
|
WIKA
M
|
6,00
|
174
|
|
20.10.
|
12:30
|
19:30
|
Nutzwertfeststellung
|
Lehrbauhof
B
|
7,00
|
125
|
|
28.11.
|
15:00
|
21:00
|
Fachgruppentagung
des Fahrzeughandels
|
WIFI
B
|
6,00
|
128
|
|
15.12.
|
12:30
|
19:30
|
Gutachten
richtig erstellen
|
Lehrbauhof
B
|
7,00
|
125
|
Fußend auf der Annahme, dass dies 2.213 km
(tatsächlich 2.025 km) und 82 Stunden (tatsächlich 83,5 wären,
errechnete das Finanzamt unter Verwendung der gleichen Sätze wie der
Berufungswerber Reisekosten in Höhe von € 1.012,49 und legte
diese dem Einkommensteuerbescheid 2006 datiert vom 22. Juni 2007 zugrunde.
Dies wurde damit begründet, dass der Besuch von Veranstaltungen, die
für Angehörige verschiedener Berufsgruppen von Interesse seien und
auch Anziehungskraft auf Personen haben würden, die aus privatem Interesse
Informationen über die dort dargebotenen Themen erhalten wollten, keine
Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz
1988, BGBl. Nr. 400/1988) seien.
Dagegen richtet sich die Berufung vom 20. Juli 2007,
in welcher der Berufungswerber ausführt, dass er eine dem
Berufungsschreiben angeschlossene Beilage angefertigt habe, aus welcher
hervorgehe, dass alle Positionen, welche vom Finanzamt nicht als Werbungskosten
berücksichtigt worden seien, als Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im
Zusammenhang mit seiner nichtselbständigen Tätigkeit anzuerkennen
seien. Er sei Niederlassungsleiter der AA in BB und trage dort
Ergebnisverantwortung. Sein Aufgabenbereich erstrecke sich von der
Personalverantwortung für rund 85 Mitarbeiter (mit allen damit in
Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, wie Personaleinstellungen,
Personalführung, Personalentwicklung, bis hin zu grundlegenden Kenntnissen
in Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht), Betreuung der bestehenden
und Akquisition von Neukunden, technische Leitung der Werkstätte, Markt-
und Mitbewerberbeobachtung. Er habe daher umfassende fachliche und
persönliche Qualifikationen abzudecken und seine Kenntnisse laufend zu
erweitern, beziehungsweise sich fehlende anzueignen. Aus den Anmerkungen zur
Beilage lasse sich erkennen, dass alle angeführten Veranstaltungen einen
eindeutigen Bezug zu seiner beruflichen Tätigkeit haben würden.
Folgende Anmerkungen hat der Berufungswerber zur oben
zitierten Tabelle händisch angefügt: 25. Januar 2006 (An alles
gedacht?, WIFI B): "Verkaufsunterstützend
Kundenkontakt", 22. Februar 2006 (1. Sitzung Forschungs- und
Entwicklungs Plattform, WIFI
B):"Verkaufsförderung,
EE-Auftrag
€ 200.000,00", 09. März 2006 (Business Partner Treff,
Flughafen G): "Geschäftsbeziehungen
festigen", 18. März 2006 (Internationale Handwerksmesse, D C):
"Absolutes Betriebsinteresse neue
Werkzeuge", 23. März 2006 (Fit durch Zeitmanagement, D):
"Absolutes Betriebsinteresse - gut organisiert
= halber Weg", 05. April 2006 (Das neue Unternehmensgesetzbuch, WIKA
B): "Betriebsinteresse - aushangspflichtiges
Gesetz", 11. April (Unternehmensfinanzierung WIKA F):
"Welche Finanzierungsmöglichkeiten
für unsere Kunden", 25. April 2006 (Rechtliches Basiswissen
für Jungunternehmer, H): "Nur
betriebliches Interesse - Rückhalterecht - Fahrzeuge",
26. April 2006 (Teamentwicklung, I):
"Betriebsinteresse - unter meiner
Verantwortung - 85 Mitarbeiter", 3. Mai 2006 (Stark durch mich -
Marke ICH, WIFI B): Betriebsinteresse -
Serviceleistung", 4. Mai 2006 (Serviceleistungen des AMS, AMS J):
"Ich stelle auch Mitarbeiter ein (Welche
Förderungen gibt es?)", 09. Juni 2006. (Generalversammlung der
RAIBA A +Umgebung, Stadtsaal A): "Vortrag
FF - Verkaufsförderung",
21. Juni 2006 (Verkaufstraining/Managementtraining, WIKA M):
"Absolut wichtig", 22. Juni (3.
Netz-Werk-Statt, Saal der Salzburger-Nachrichten,
B):"Kundenbindung", 4. Juli 2006
(Vom Mitarbeiter zum Mitunternehmer, N):
"Führungsqualität
stärken", 6. September 2006 (Gemeinsam Erfolgreich,
Wirtschaftsbund-B [O]):
"Verkaufsfördernd",
7. September 2006, (Landestagung der Jungen Wirtschaft OÖ, AVEG, DD):
"Kundenkontakte", 11. September
2006 (Ber Industrietag, R: Kundenbesuch -
GG ist unser Kunde - hat 100
LKW", 12. September 2006 (Sekunden für den ersten Eindruck,
WIKA F): Mitarbeiter - Einstellung",
16. September 2006 (Automechanika 2006, D-S):
"Fachmesse. Neue Werkstätte wurde in
BB gebaut - Bremsprüfstand,
Neuheit - digitaler Tacho", 22. bis 23. September 2006 (13.
Bundestagung der Jungen Wirtschaft, T):
"Kundenbindung", 25. September
2006 (Unternehmen Österreich, U):
"Vortrag Karl Heinz Grasser.
Absoluter Kundenkontakt.
HHauftrag
€ 70.000,00", 26. September 2006 (Was kann ich
Mitarbeitern zutrauen, WIKA A):
"Mitarbeiterführung",
28. September 2006 (Business Partner Treff, V:
Kundenbindung
(II)", 18. Oktober 2006
(Diskussion, Regionalentwicklung, WIKA A): Keine Anmerkung des Berufungswerbers,
25. Oktober 2006 (Podiumsdiskussion, WIFI B):
"Kundenbindung", 31. Oktober 2006
(Potentialanalyse & -Entwicklung, WIFI B):
"Wie ist die Entwicklung in Salzburg - neue
Märkte", 13. November 2006 (Ein Blick Hinter die Kulissen der
Schleierfahndung, D-X): "Haben Kamera
installiert - Diebstahl BB", 14. November 2006 (Fettnäpfchen -
ich komme, WIKA A): "Kundenbindung",
21. November 2006 (Gesundheit beginnt im Kopf, WIFI B):
"Kundenbindung", 27. November 2006
(Recht für JungunternehmerInnen, WlFI B):
"Gesetze auch für Betriebsbereich
wichtig".
Mit dem Schreiben der Abgabenbehörde zweiter Instanz
datiert vom 13. Februar 2008 wurde dem Berufungswerber die unten beim Punkt
A) (unten) vertretene Rechtansicht dargelegt und anhand dieser die einzelnen
Kurse und Seminare unter Berücksichtigung der auffindbaren Informationen
(wie unten beschrieben) untersucht und wie im folgenden beschrieben
eingeordnet.
Grundsätzlich gelte für alle Treffen, an denen
der Berufungswerber teilgenommen habe, welche gesellschaftlichen, politischen
oder unterhaltenden Charakter gehabt hätten und dabei nur eine
"Kundenbindung" oder ein besserer
Kontakt zu potentiellen Kunden erreicht hätte werden sollen, ein
Abzugsverbot. Davon seien die folgenden Veranstaltungen betroffen :
22. Februar: Erste Sitzung Forschungs- und
Entwicklungs Plattform, WIFI B
(Verkaufsförderung,
EE-Auftrag
€ 200.000,00), 9. März: Business Partner Treff,
Flughafen G (Geschäftsbeziehungen
festigen), 9. Juni: Generalversammlung der RAIBA A +Umgebung,
Stadtsaal A (Vortrag
FF - Verkaufsförderung),
22. Juni: Dritte Netz-Werk-Statt, Saal der Salzburger-Nachrichten, B
(Kundenbindung), 7. September:
Landestagung der Jungen Wirtschaft OÖ, AVEG, DD
(Kundenkontakte), 8. September:
Zehn Jahre P Gerätetechnik GmbH & Co, Q, 11. September: Ber
Industrietag, R (Kundenbesuch -
GG ist unser Kunde - hat 100
LKW), 22. bis 23. September: 13. Bundestagung der Jungen
Wirtschaft, T (Kundenbindung),
25. September: Unternehmen Österreich, U
(Vortrag Karl Heinz Grasser.
Absoluter Kundenkontakt.
HHauftrag
€ 70.000,00), 28. September: Business Partner Treff, V
(Kundenbindung
[II]), 18. Oktober:
Diskussion, Regionalentwicklung, WIKA A, 25. Oktober: Podiumsdiskussion,
WIFI B (Kundenbindung).
Der Besuch der am 18. März 2006 stattgefundene
Internationale Handwerksmesse, D C und der Automechanika 2006, welche am
16. September 2006 in D-Sstattgefunden hätten, könne entsprechend der unten unter A)
dargestellten und in diesem beschriebenen Vorhalt wiedergegebenen Rechtsansicht
nicht zu Werbungskosten führen:
Als nicht abzugsfähige Kurse, die der
Persönlichkeitsbildung gedient hätten, würden der Kurs
"Fit durch Zeitmanagement" am
23. März 2006, die Veranstaltung
"Stark durch mich - Marke ICH" am
3. Mai 2006, das Seminar "7 Sekunden
für den ersten Eindruck" am 12. September 2006, der am
14. November 2006 stattgefundene Kurs
"Fettnäpfchen ich komme! Worauf Sie immer
achten wollten, um nicht ungewollt im Mittelpunkt zu stehen!", und das
Seminar "Gesundheit beginnt im Kopf - Mentales
Training bietet Lösungen", welches am 21. November 2006
stattgefunden habe, eingeordnet.
Als abzugsfähig seien die Aufwendungen für den
Besuch des am 4. April 2006 stattgefundene Seminars Expansion nach
Osteuropa, des Seminars "Das neue
Unternehmensgesetzbuch - ein Überblick für Jungunternehmer",
welches am 5. April stattgefunden habe, des von Mag. Gerald Nekuda am
11. April 2006 gehaltene Seminar
"Unternehmensfinanzierung", des
Seminars "Rechtliches Basiswissen für
Jungunternehmer" am 25. April 2006, des Vortrages
"Teamentwicklung" von Paul Lürzer
am 26. April 2006, des Seminars
"Mitarbeiterbeteiligung - Vom Mitarbeiter zum
Unternehmer" am 4. Juli 2006, der Veranstaltung
"Gewinnbringend zu neuen Kunden im neuen
Markt" am 19. September 2006, des Vortrags
"Innovationsmanagement" vom
Mag. Michael Ruzicka am 19. Oktober 2006, des Besuch der Dienststelle
Fahndung in X am 13. November 2006 und des Seminar
"Recht für JungunternehmerInnen -
Rechtliche Risiken im Unternehmen minimieren" am 27. November 2006
anzusehen (jeweilige detaillierte Beschreibung siehe unten).
Im Jahr 2006 scheine der Berufungswerber verschiedene Kurse
zum Erlangen der Befähigung eines Sachverständigen besucht zu haben.
Dies gelte für das Grundseminar für Sachverständige, welches vom
6. bis 7. Oktober 2006 stattgefunden habe und bereits vom Finanzamt
als abzugsfähig angesehen worden sei und auch für den Vortrag
"Nutzwertfeststellung", welcher am
Lehrbauhof B am 20. Oktober 2006 abgehalten worden sei und für den
Vortrag am 15. Dezember 2006: "Gutachten
richtig erstellen" am gleichen Veranstaltungsort.
Über diese Veranstaltungen lägen bisher keine
Unterlagen vor. Der Berufungswerber wurde daher ersucht, solche vorzulegen und
zu erklären, welche Tätigkeit er inhaltlich mit diesen Kursen anstrebe
und wie diese ausgeübt werden solle, um diese bei den Kategorien Aus-,
Fortbildung oder Umschulung einordnen zu können.
Auch für die im Folgenden aufgezählten
Veranstaltungen würden bisher Unterlagen fehlen, weswegen deren
Werbungskosteneigenschaft bisher nicht beurteilt werden könne:
25. Januar 2006: "An
alles gedacht?", WIFI B, 4. Mai 2006:
"Die Serviceleistungen des AMS", AMS J,
16. Mai 2006: "Dautel-Ladebordwand
Präsentation", D-K, 7. Juni 2006:
"Fachgruppentagung der Landesinnung der
Kraftfahrzeugtechniker", CD-Hotel B, 21. Juni 2006
"Verkaufstraining/Managementtraining",
WIKA M, 26. Juni 2006: "Explosionsschutz
- Dokumente nach Vexat", WIFI B, 6. September 2006:
"Gemeinsam Erfolgreich",
Wirtschaftsbund-B (O), 26. September 2006:
"Was kann ich Mitarbeitern zutrauen?",
WIKA A, 25. Oktober 2006:
"Podiumsdiskussion", WIFI B,
31. Oktober 2006: "Potentialanalyse und
-Entwicklung", WIFI B, 8. November 2006:
"Fachgruppentagung des
Fahrzeughandels", WIFI B.
Dementsprechend wurde der Berufungswerber ersucht, die
Unterlagen vorzulegen und den Inhalt dieser Vorträge zu beschreiben, sowie
sich generell zu den ihm übermittelten rechtlichen und tatsächlichen
Feststellungen zu äußern.
Am 28. Februar 2008 langte bei der Abgabenbehörde
zweiter Instanz ein Schreiben ein, in welchem der Berufungswerber vorbrachte,
dass die Ausbildung zum Sachverständigen notwendig sei, um seine
Tätigkeit als Werkstättenleiter sicher zu stellen. Als solcher sei er
für die ordentliche Abwicklung sämtlicher Unfallschäden
verantwortlich. In diesem Zusammenhang müsse er jeden Unfallschaden mit dem
zuständigen Sachverständigen bis ins Detail abklären. Dazu sei
die gleiche Wissensbasis von Nöten. Der Messebesuch bei der Automechanika
in S sei "rein beruflich" gewesen, da
"wir" einen neuen
LKW-Bremsprüfstand für die Niederlassung in BB benötigt
hätten. Eine andere Vergleichsmöglichkeit in dieser Form gebe es in
Österreich nicht. Die fehlenden Unterlagen seien beigelegt. Alle vom
Berufungswerber besuchten Kurse hätten ausschließlich beruflichem
Interesse gedient.
Beigelegt war die Einladung zur Veranstaltung
"Unternehmensgründung - Dialoge zwischen
Wissenschaft und Wirtschaft (An alles gedacht?)" der jungen Wirtschaft B
am 25. Januar 2006 im WIFI B bei welcher die Univ.-Prof. RA
Dr. Friedrich Harrer, Univ.-Prof. Dr. Sabine Urnik und
Dr. Hans-Joachim Pichler (Wirtschaftskammer, Gründer-Service)
Vorträge zum Thema Rechstformgestaltung gehalten haben und die folgenden
weiteren Unterlagen:
- Einladung der jungen Wirtschaft KK für den
4. Mai 2006 zum Vortrag
"Serviceleistungen des AMS" (Inhalt:
Serviceleistungen des AMS für Jungunternehmer, Förderangebote des AMS,
Qualifizierungsmaßnahmen, wie gestaltet sich der regionale Arbeitsmarkt im
Bezirk KK, welche Dienstleistungen bietet das AMS für Unternehmenskunden
beziehungsweise speziell für Jungunternehmer, wie sieht die gemeinsame
Vorgehensweise bei der Personalsuche aus, welche Förderprogramme des AMS
können bei der Personalsuche und Höherqualifizierung der Mitarbeiter
unterstützen, welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, gibt es einen
aktuellen Personalbedarf; wir informiere, aus welchen laufenden
Qualifizierungsmaßnahmen Personen in Beschäftigungsverhältnisse
wechseln),
- Einladung der Firma Dautel GmbH zur Präsentation der
neuen Ladebordwandgeneration am 16. Mai 2006 (Programm: bis 9.30 Anreise,
Begrüßung durch die Geschäftsleitung, 10:00-11.30 Vorstellung
DLB für Transporterfahrgestelle DLB 500-27X1/750-27X1/1000-27X1,
11:30-14:00 Vorstellung neue DLB für Transporter-Fahrgestelle DLB
500-47/750-47, wichtigste Konstruktionsmerkmale, Kundenvorteile, 12:00-13:00
Mittagessen Kantine Dautel, 14:00-17:30 DLB-47, DLB 1000-47L/1500-47 L mit
Option einteiliger UFS, Außenbedienung im Deckel des Antriebsaggregates,
wichtigste Konstruktionsmerkmale, Kundenvorteile DLB 2000-47T Ausführung
für LKW mit Tiefkupplung, Arten von Aluplattformen, Abrollsicherungen,
Abendprogramm gemeinsam mit der Geschäftsleitung, Mitarbeiter
Außendienst, Mitarbeitern der Konstruktion, Auftragsbearbeitung und
Kundendienst),
- Einladung der Landesinnung der Kraftfahrzeugtechniker und
des Landesgremiums des Fahrzeughandels am 7. Juni 2006 um 17:00 Uhr
(Programm: 17:00 Fachgruppentagung [1. Eröffnung, Begrüßung
und Feststellung der Beschlussfähigkeit, 2. Aktuelles berichtet von
Gremialobmann KommR Nickolaus Picker und Innungsmeister Harald Schmirl, 3.
Beschlussfassungen über die Umstellung beziehungsweise Erhöhung der
Grundumlagen gemäß
§ 123 Abs. 4 WKG, 4.
Allfälliges], 17:45 GARANTA-News, Hans Günther Löckinger, GARANTA
Versicherung, 18:00 Kaffeepause, 18:30 Vortrag RA Dr. Knöbl zum Thema
"Abwicklung von Reparaturschäden zwischen
Versicherung und KFZ-Betrieb"),
- Einladung der jungen Wirtschaft B für den
21. Juni 2006 um 18.30 Uhr zum Seminar
"Verkaufstraining/Managementtraining mit Erwin
Prommeger" (Inhalt: Grundlagen der Kommunikation, Verhaltensfaktoren,
Kontaktaufnahme, Kundenmotivation, Eigenen Einstellung, Bedarfsanalyse,
Fragetechniken, Kommunikationstechniken, Einwandstechniken,
Argumentationstechniken, Abschlusstechniken),
- Ankündigung der Wirtschaftskammer B der
Informationsveranstaltung "Explosionsschutz -
Dokumente nach VEXAT (explosionsfähige Atmosphären)" für
den 29. Juni 2006 (Inhalt: Zielsetzung der neuen Verordnung,
Grundsätze des Explosionsschutzes, Ermittlung und Beurteilung der
Explosionsgefahren, Einstufung und Kennzeichnung explosionsgefährdeter
Bereiche, Maßnahmen bei Störungen, Unterweisung der Mitarbeiter,
Vorstellung der Musterdokumente, Bewertung konkreter Arbeitsplätze, Fragen
und Diskussion),
- Einladung der jungen Wirtschaft A zum Vortrag am
26. September 2006 "Was kann ich
Mitarbeitern zutrauen?" (Inhalt: Vorstellen der ergebnisorientierten
Entlohnung auf Basis des beeinflussbaren Ergebnisses, was wird in Richtung
Mitarbeiter aufgrund einer auf Eigenverantwortung, Teamorganisation und
Ergebnisbeteiligung aufbauenden Organisationsform alles möglich, vom
Anwesenheitsdenken zum Ergebnisdenken, vom ICH zum WIR, vom Einzelkämpfer
zum Teammenschen),
- Einladung der jungen Wirtschaft B zur Podiumsdiskussion
am 25. Oktober 2006 zum Thema
"Internationalisierung mittelständischer
Unternehmen" (Teilnehmer und Thesen: DI Dr. Clemens C. Steiner
- Viele österreichische KMUs hätten durchaus das Skillset für
erfolgreiche internationale Ausdehnung ihrer Märkte, machen aber in diesen
Bemühungen oft eine Reihe gravierender Fehlentscheidungen und können
dadurch nur einen Bruchteil des Marktpotentials abgreifen, das bei richtigem
Vorgehen offen stünde; DI Bernhard Cociancig - Nicht nur nach den akuten
Entwicklungen im Flugverkehr stellt sich die Frage, ob ein Unternehmen auf dem
Pfad der Internationalisierung noch zusätzliche Bedrohungen in
Risikoländern eingehen kann oder soll. Sind solche Risiken objektiv
erfassbar, quantifizierbar, kann man sie mitigieren? Ist es Wahnsinn, solche
Risiken einzugehen oder eröffnen sie Gelegenheiten; MMag. Dr. Thomas
Walter - Im internationales Standortwettbewerb spielt das nationale Steuersystem
eine wesentliche Rolle. Dabei stellt sich die Frage, mit welchen steuerlichen
Anreizen der österreichische Gesetzgeber versucht, für international
tätige KMUs attraktiv zu sein; Dr. Clemens Egermann -
Mittelständische Unternehmen scheuen oft den Schritt in fremde Märkte,
obwohl sie das beste Potential zur Expansion hätten. Es gilt das eigene
Wissen besser zu verwerten und den Blick für das Wesentliche zu
schärfen. Das nützt auch am heimischen Markt.)
- Einladung der jungen Wirtschaft B zum Vortrag
"Best of aus Konfliktregelung und
Verhandlung" am 31. Oktober 2006 (Inhalt: Konflikte gibt es in allen
Organisationen und auf allen Ebenen mehr oder weniger. Die Möglichkeiten
mit Konflikten umzugehen, sind vielfältig und oftmals sehr kraftraubend. Es
scheint Menschen zu geben, die im Umgang mit Konflikten weniger Kraft
benötigen als andere, die sich auf dem Parkett souverän bewegen. Sie
verwenden Strategien und Techniken, die ihnen nicht nur selbst helfen, sondern
auch die gesamte Organisation unterstützen. Je mehr
Führungskräfte und Mitarbeiter damit vertraut sind, desto schneller
wird eine neue konstruktive und aktive Konfliktkultur in Organisationen
aufgebaut und damit haben sie mehr Energie für die wesentlichen Dinge zur
Verfügung! Aus dem Inhalt: Eigenen Konfliktmuster erkennen,
Konfliktsituationen analysieren und einschätzen, psychologischen Grundlagen
von Konflikten, Dynamik und Spielregeln in Teams, Instrumente und Interventionen
zur konstruktiven Konfliktlösung, Chancen und Grenzen bei festgefahrenen
und bereits eskalierten Konflikten, chronische Konflikte im Zusammenhang
verstehen.),
- Vorankündigung des Landesgremiums des
Fahrzeughandels der Wirtschaftskammer für den Vortrag am 28. November
2006 (16.15 Uhr) zum Thema "Die Abwicklung von
Reparaturschäden zwischen Versicherung und KFZ-Betrieb" (Inhalt:
"Die Abwicklung von Reparaturschäden
zwischen Versicherung und KFZ-Betrieb, insbesondere mittels so genannter
Wrackbörsen, ist ein Reizthema, das oft Anlass für Konflikte gibt.
Rechtsanwalt Dr. Knöbl hat als Verfasser eines Leitfadens zu diesem
Thema die richtigen Rezepte für Sie parat."),
- Einladung des Landesgremiums des Fahrzeughandels zur
Fachgruppentagung am 28. November 2006 (16.00 Uhr) (Tagungsablauf:
"1.) Eröffnung und Begrüßung,
2.) Beschlussfähigkeit, 3.) Beschlussfassung zur Vereinheitlichung der
Grundumlage gemäß
§ 123 WKG,
5.Allfälliges."),
- Teilnahmebestätigung des Hauptverbandes der
allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen
Österreichs am Grundseminar für Sachverständige (6. und
7. Oktober 2006 in BB; Themen: "Gerichts-
und Privatgutachten, Schadensanalysen, Schemata für Gerichtsgutachten im
Zivil- und Strafprozess, Schiedswesen, Beweissicherung, Verhalten als
Sachverständiger vor Gericht, Schadenersatzrecht, Gebührenrecht et
cetera"),
- Teilnahmebestätigung des Hauptverbandes der
allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen
Österreichs am Seminar
"Nutzwertfeststellung"
(20. Oktober 2006 Lehrbauhof B),
- Teilnahmebestätigung des Hauptverbandes der
allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen
Österreichs am Seminar "Gutachten richtig
erstellen" (15. Dezember 2006 Lehrbauhof B).
Über
die Berufung wurde erwogen:
A) Grundsätzliche Abzugsfähigkeit der vom
Berufungswerber als Werbungskosten beantragten Reisekosten:
Nach § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind
Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder
Erhaltung der Einnahmen. Aufwendungen und Ausgaben für den Erwerb oder
Wertminderungen von Wirtschaftsgütern sind nur insoweit als Werbungskosten
abzugsfähig, als dies im Gesetz ausdrücklich zugelassen ist. Sie sind
bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen. Werbungskosten eines
Dienstnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind.
Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen oder Ausgaben
objektiv in Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit stehen
und subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet
werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und nicht unter ein
Abzugsverbot des § 20 EStG 1988 fallen. Ob man diese Bestimmung nun im
Sinne des kausalen oder finalen Werbungskostenbegriffes versteht, hat wohl keine
Auswirkung darauf, ob man die Grenze für die Absetzbarkeit solcher
Aufwendungen und Ausgaben im § 20 EStG 1988 als deklarativ oder
konstitutiv begreift. Jedenfalls sieht § 20 Abs. 1 lit. a
EStG 1988 im Sinne einer Gleichbehandlung derjenigen ohne Privatleben, welches
in irgendeiner Weise das berufliche berührt, mit denjenigen, welche beides
miteinander verbinden können, vor, dass Aufwendungen oder Ausgaben für
die Lebensführung, selbst, wenn sie die wirtschaftliche oder
gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringen und sie zur
Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen
erfolgen, nicht abzugsfähig sind.
Zur Erläuterung dieser Gesetzesbestimmung und um den
Hintergrund aufzuzeigen, vor dem die Abgrenzung zwischen abzugsfähigen und
nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung erfolgt,
sei die Kommentarmeinung (Werner/Schuch, Kommentar zur Lohnsteuer, EStG 1988,
§ 20 Tz 278; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, EStG 1988,
§ 20 Tz 10) angeführt:
"Die wesentliche Aussage
dieser Gesetzesbestimmung besteht darin, dass gemischt genutzte veranlasste
Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und einer betrieblichen
Veranlassung, nicht abzugsfähig sind. Im Interesse der Steuergerechtigkeit
soll vermieden werden, dass ein Steuerpflichtiger auf Grund der Eigenschaft
seines Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen
herbeiführen und somit Aufwendungen der Lebensführung steuerlich
abzugsfähig machen kann. Dies wäre ungerecht gegenüber jenen, die
eine Tätigkeit ausüben, welche eine solche Verbindung zwischen
beruflichen und privaten Interessen nicht ermöglicht und derartige
Aufwendungen aus ihrem bereits versteuerten Einkommen tragen
müssen."
Demnach stellen Aufwendungen oder Ausgaben, die sowohl
durch die Berufsausübung als auch durch die Lebensführung veranlasst
sind, grundsätzlich keine Werbungskosten dar (Aufteilungsverbot). Dies gilt
insbesondere für Aufwendungen und Ausgaben im Zusammenhang mit
Wirtschaftsgütern, die typischerweise der Befriedigung privater
Bedürfnisse dienen. Eine Aufspaltung in einen beruflichen und einen
privaten Teil ist auch im Schätzungswege nicht zulässig. Ein
Werbungskostenabzug kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn feststeht, dass
solche Aufwendungen ausschließlich oder nahezu ausschließlich
beruflich veranlasst sind.
Aufwendungen in Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern,
die nicht typischerweise der Befriedigung privater Bedürfnisse dienen, sind
bei gemischt genutzter beruflicher und privater Nutzung in einen
abzugsfähigen und einen nicht abzugsfähigen Teil aufzuspalten
(Computer, Telefon,...).
Aufwendungen, die in gleicher Weise mit der
Einkunftserzielung wie mit der privaten Lebensführung zusammenhängen,
bei denen die Behörde aber nicht in der Lage zu prüfen ist, ob die
Aufwendungen durch die Einkunftserzielung oder durch die privaten
Lebensführung veranlasst worden sind, darf die Behörde nicht schon
deshalb als Werbungskosten anerkennen, weil die im konkreten Fall gegebene
Veranlassung nicht feststellbar ist. In Fällen von Aufwendungen, die ihrer
Art nach eine private Veranlassung nahe legen, darf die Veranlassung durch die
Einkunftserzielung vielmehr nur dann angenommen werden, wenn sich die
Aufwendungen als für die berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die
Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der
beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung (VwGH 28.10.1998,
93/14/0195-6 und 95/14/0045-6).
Dem Abgrenzungskriterium der Notwendigkeit eines Aufwandes
ist dann keine entscheidende Bedeutung beizumessen, wenn ein Aufwand seiner Art
nach nur eine berufliche Veranlassung erkennen lässt.
Wendet man diese Gedanken auf die vom Berufungswerber
geltend gemachten Aufwendungen an und berücksichtigt man die vom
Berufungswerber beigebrachten Unterlagen und seine ergänzenden Aussagen,
ergibt sich folgendes Bild:
Wie schon oben gesagt, gilt für alle Treffen, an denen
der Berufungswerber teilgenommen hat, welche gesellschaftlichen, politischen
oder unterhaltenden Charakter hatten und dabei nur eine
"Kundenbindung" oder ein besserer
Kontakt zu potentiellen Kunden erreicht werden sollte, dass das Geltendmachen
von Werbungskosten für diese Veranstaltungen gemäß
§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG (siehe oben:
"Bei den einzelnen Einkünften darf nicht
abgezogen werden: ... Aufwendungen oder Ausgaben für die
Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche
Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des
Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen.")
ausgeschlossen ist. Darauf, dass die Teilnahme des Berufungswerbers an diesen
Veranstaltungen seinem Beruf förderlich gewesen sein mag, kommt es nicht
an.
Dass dies auf die folgende Veranstaltungen zutrifft, wurde
dem Berufungswerber mit Schreiben der Abgabenbehörde zweiter Instanz vom
13. Februar 2008 vorgehalten und hat der Berufungswerber dieser Einordnung
nicht widersprochen.
Die vom Berufungswerber mit den im Folgenden genannten
Veranstaltungen in Zusammenhang stehenden Aufwendungen sind daher keine
Werbungskosten:
22. Februar: Erste Sitzung Forschungs- und
Entwicklungs Plattform, WIFI B
(Verkaufsförderung,
EE-Auftrag
€ 200.000,00), 9. März: Business Partner Treff,
Flughafen G (Geschäftsbeziehungen
festigen), 9. Juni: Generalversammlung der RAIBA A +Umgebung,
Stadtsaal A (Vortrag
FF - Verkaufsförderung),
22. Juni: Dritte Netz-Werk-Statt, Saal der Salzburger-Nachrichten, B
(Kundenbindung), 7. September:
Landestagung der Jungen Wirtschaft OÖ, AVEG, DD
(Kundenkontakte), 8. September:
Zehn Jahre P Gerätetechnik GmbH & Co, Q, 11. September: Ber
Industrietag, R (Kundenbesuch -
GG ist Kunde - hat 100 LKW),
22. bis 23. September: 13. Bundestagung der Jungen Wirtschaft, T
(Kundenbindung), 25. September:
Unternehmen Österreich, U (Vortrag Karl
Heinz Grasser. Absoluter Kundenkontakt.
HHauftrag
€ 70.000,00), 28. September: Business Partner Treff, V
(Kundenbindung
[II]), 18. Oktober:
Diskussion, Regionalentwicklung, WIKA A, 25. Oktober: Podiumsdiskussion,
WIFI B (Kundenbindung).
Auch der Besuch von Messen durch den Berufungswerber ist an
den Kriterien des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 in Verbindung
mit § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 zu messen. Dies
verlangt eine ausschließlich beruflich veranlasste Reise. Um hier zur
steuerlichen Anerkennung zu gelangen, müsste die Messe derart einseitig und
nahezu ausschließlich auf interessierte Teilnehmer aus der Berufsgruppe
des Berufungswerbers abgestellt sein, dass sie jeglicher Anziehungskraft auf
andere als in der spezifischen Richtung beruflich interessierter entbehrt (siehe
für die herrschende Lehre und Judikatur Doralt,
Einkommensteuergesetz4,
Rz 364 ff, 214 f; siehe deutlich auch VwGH 28.10.1998, 93/14/0195 (Rechtssatz:
"Sind sowohl Messen und Ausstellungen als auch
die Lektüre der entsprechenden Literatur nicht nur für Angehörige
der Berufsgruppe des Abgabepflichtigen, sondern von allgemeinem Interesse, ist
die Anerkennung als Werbungskosten zu
versagen.").Publikumsmessen
sind für nahezu jedermann von Interesse. Der Besuch der folgenden Messe
führt daher beim Berufungswerber nicht zu Werbungskosten:
Die am 18. März 2006 stattgefundene
Internationale Handwerksmesse, D C (Absolutes
Betriebsinteresse neue Werkzeuge) sieht sich selbst als Sprachrohr des
Handwerks. Sie bietet Aussteller zu den Themen Technik, Werkstatt, Werkzeuge,
eine Autoschau und Ausstellungen zu den Themen Lebensart, Lebensraum,
Handwerkskunst und Handwerkerleistungen
("für ein qualitätsbewusstes
Publikum"; http://www.ihm.de). Da sogar Busreisen zu dieser Messe werden
für Interessierte angeboten werden, ist das Allgemeininteresse an dieser
Publikumsmesse evident.
Die Automechanika 2006, welche am 16. September 2006
in D-S(Fachmesse. Neue Werkstätte wurde
in BB gebaut - Bremsprüfstand,
Neuheit - digitaler Tacho) stattgefunden hat, versteht sich als Leitmesse
der Automobilwirtschaft. 4.583 Aussteller trafen 2006 dort 160.000 Besucher
(http://automechanika.messefrankfurt.com/frankfurt/de/). Diese Messe ist
allgemein zugänglich und erlaubt auch den ermäßigten Zutritt
für Schüler und Studenten. Das allgemeine Interesse an dieser Messe
wird von der Bundesrechenzentrum GmbH derart hoch bewertet, dass der Zugriff auf
einen auf der Homepage der Messe befindlichen Film über die Automechanika
2006 für Bundesbedienstete gesperrt wird. In Hinblick auf die starke
Verbreitung des Autos als Konsumartikel, liegt daher das allgemeine Interesse an
einer solchen Veranstaltung auf der Hand.
Auch für Kurse, welche der Persönlichkeitsbildung
dienen, gilt das oben zu § 20 Abs. 1 EStG 1988 gesagte und sind
diese nicht abzugsfähig (siehe für die herrschende Lehre und Judikatur
etwa Doralt, aaO., Rz 203/5/1 zu
§ 216,:"Nicht abzugsfähig sind
dagegen Bildungsmaßnahmen, die der privaten Lebensführung dienen (zB
Persönlichkeitsentwicklung, Sport, Esoterik, B-Führerschein; EB,
ÖStZ 1999, 255; ebenso E 24.6.2004, 2001/15/0184, ÖStZB 2004, 707 zu
Kursen für Stressbewältigung und Beseitigung negativer Einstellungen).
Dienen die Bildungsmaßnahmen sowohl beruflichen als auch privaten
Bedürfnissen, so reicht ein Nutzen für die Berufstätigkeit
für die Abzugsfähigkeit alleine noch nicht aus; ein Indiz für die
berufliche Veranlassung ist idR die berufliche Notwendigkeit."), wie sich
aus der jeweiligen Beschreibung der Kurse durch den Veranstalter (wie oben im
Vorhalt vom 13. Februar 2006) ergibt:
Der Kurs "Fit durch
Zeitmanagement" am 23. März 2006 wird inhaltlich wie folgt
beschrieben: "Die Qualität der Arbeit
wird zunehmend verschlechtert. Als Folge bleiben wichtige Dinge unerledigt.
Manager/innen gehen an das Limit ihrer Leistungsmöglichkeiten, und die
Spannungsfelder "Beruf - Familie - Gesundheit" verschärfen sich.
Erfolgreiche Manager/innen entwickeln einen Arbeitsstil, der es ihnen
ermöglicht, flexibel die persönlichen Ressourcen effizient und
effektiv unter den gegebenen Bedingungen einzusetzen. Der erfolgreiche Umgang
mit der zur Verfügung stehenden Zeit unter Einbeziehung der physischen und
psychischen Gesundheit steht im Zentrum und nimmt Bezug auf die jüngsten
Erkenntnisse der Forschung (zB. Medizin, Arbeitspsychologie usw.). Inhalte:
Wandel des Zeitmanagements, Planung mit Methode, Mit Zielen arbeiten und
Prioritäten richtig setzen, Effektive Arbeitstechnik, Umgang mit der
Informationslawine, Erkennen persönlicher Zeitfresser, Stress und der
tägliche Erfolgsfaktor."
Die Veranstaltung "Stark
durch mich - Marke ICH" am 3. Mai 2006 wurde von der Trainerin
Marion Glantschnigg wie folgt beschrieben: "In
einer lehrreichen und motivierenden Kurzreise durch die Welt erfolgreicher
Persönlichkeiten erleben Sie Grundsätze des persönlichen Erfolgs
und Sie erlernen Wissenswertes über die Kraft und Energie Ihres
Unterbewusstseins. Sie erfahren an praktischen Übungen, wie Sie Ihre innere
Stärke und Begeisterungsfähigkeit aufbauen und Ihre persönlichen
Strategien für Ihren beruflichen Erfolg, Ihre Arbeitsqualität und Ihre
Lebensfreude gezielt fördern, optimieren und weiterentwickeln."
Das Seminar "7 Sekunden
für den ersten Eindruck" am 12. September 2006 wurde vom
Veranstalter in folgender Weise beschrieben:
"Inhalt:
Die Macht des ersten Eindrucks; die Wahl der richtigen Kleidung (Kostüm,
Hosenanzug, Anzug et cetera), wie trete ich stilsicher auf (Krawattenlänge,
Ausschnittform, Rocklänge et cetera), was sind die besten Businessfarben
für Damen und Herren, Zehn wichtige Tipps für die ,Business-Do's and
Dont´s.'"
Der am 14. November 2006 stattgefundene Kurs
"Fettnäpfchen ich komme! Worauf Sie immer
achten wollten, um nicht ungewollt im Mittelpunkt zu stehen!" wurde vom
Veranstalter mit den Worten: "Nutzen: Auf
unterhaltsame Weise die ,Hoppalas' im täglichen Leben erkennen und
Konsequenzen für das eigene Handeln ableiten. Inhalt:
Fettnäpfchen/Fauxpas, vier Schwerpunkte: Reden (Begrüßen,
Smalltalk, Stegreifrede, ...), Kleidung (für jeden Anlass das ,Richtige'
an), Essen und Tischkultur, im Ausland und Gäste aus dem Ausland zu Besuch,
Gutes Benehmen - eine Form von Dienstleistung, drei Tipps zum Mitnehmen,"
beschrieben.
Mit "Seit 2003 arbeitet
Wolfgang Reichl als Mentaltrainer. In dieser Position vermittelt er seinen
Teilnehmern die Möglichkeiten, effizienter und konstruktiver zu agieren.
Mentales Training erfährt sich immer größerer Beliebtheit.
Logisch, denn Höchstleistungen bedürfen besserer und konstruktiverer
Gedanken. Optimismus und das Wissen um die Auswirkungen vorhandener Muster und
Prägungen zeichnen einen Erfolgsweg aus. Warum geht es Menschen immer
wieder schlecht? Warum haben sie Probleme, Schwierigkeiten, ob im Beruf, in der
Familie oder einfach nur mit sich selbst und mit den vielen Kleinigkeiten des
Alltags? Weil sie es nie besser gelernt haben. Jeder versucht Situationen so gut
es geht zu lösen und animiert damit auch andere Menschen es ähnlich zu
tun. Doch nur ganz wenige haben ,den Dreh' raus und wissen, wie es besser
funktioniert. In diesem 90-minütigen Vortrag lernen Sie ein paar
Grundregeln kennen mit denen Sie sofort erfolgreicher werden. Sie werden
erkennen, es ist einfach, Sie sollten es nur TUN." beschrieb der
Veranstalter das Seminar "Gesundheit beginnt
im Kopf - Mentales Training bietet Lösungen", welches am
21. November 2006 stattgefunden hat.
Nach der inhaltlichen Beschreibung durch die Veranstalter
beziehungsweise nach den vom Berufungswerber beigebrachten Unterlagenkommen
kommen als ausschließlich beruflich veranlasst beziehungsweise ohne Bezug
zur Lebensführung die im Weiteren beschriebenen Veranstaltungen als
abzugsfähig in Betracht:
Die Veranstaltung
"Unternehmensgründung - Dialoge zwischen
Wissenschaft und Wirtschaft (An alles gedacht?)" der jungen Wirtschaft
Salzburg am 25. Januar 2006 im WIFI Salzburg wurde bereits oben beschrieben.
Das am 4. April 2006 stattgefundene Seminar Expansion
nach Osteuropa wird in der Presse so beschrieben:
"Während des von Erwin J. Frasl
moderierten Seminars gab zuerst Geschäftsführer Michael Larsen von der
Österreich-Tochter des Schwedischen Beratungsunternehmens Mercuri Urval
Einblick in die Möglichkeiten seines Unternehmens, westliche Firmen bei
einer Expansion in Osteuropa mit Know-how zu unterstützen. Stefan Kuhn,
einer der Geschäftsführer von Kuhn Baumaschinen, zeigte an Hand des
Engagements seines Familienunternehmens in Slowenien auf, welche Schwierigkeiten
es etwa bei der Kündigung von Dienstverträgen, aber auch bei
Kreditfinanzierungen in Osteuropa noch immer gibt und wie diese von Kuhn
gelöst wurden. Leopold Zerz (Emco Maier) machte auf einen drohenden
Facharbeitermangel in Osteuropa aufmerksam und verwies auf die Konzepte von
Emco, in Osteuropa Ausbildungspakete samt Maschinen anzubieten, damit
Facharbeiter auch in Osteuropa an modernsten Maschinen ausgebildet werden
können. Christian Miller von Aussenwirtschaft Österreich informierte
über die zahlreichen Hilfen der WKO für Unternehmen, die nach
Osteuropa expandieren möchten. Rechtsanwalt Clemens Egermann zeigte dann
Möglichkeiten auf, wie schon bei der Vertragsgestaltung vorgesorgt werden
kann, um kostspielige Pannen bei unternehmerischen Engagements in Osteuropa zu
vermeiden."
Das von der jungen Wirtschaft Salzburg veranstaltete
Seminar "Das neue Unternehmensgesetzbuch - ein
Überblick für Jungunternehmer", welches am 5. April stattfand,
hatte folgenden Inhalt: "Das Handelsgesetzbuch
wird zum Unternehmensgesetzbuch. Der Kaufmannsbegriff wird per 1.1.2007 vom
Unternehmer abgelöst. Das Firmenrecht wird liberalisiert, der
Unternehmensübergang davon gelöst. Die Personengesellschaften OHG/KG,
EEG/KEG werden zur OG/KG zusammengefasst. Die Regelungen der nunmehr
unternehmensbezogenen Rechtsgeschäfte werden zum Teil geändert oder
auch ins Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch verlagert. Der Vortrag will
einen Überblick über die für Jungunternehmer relevanten
Neuerungen bieten."
Das von Mag. Gerald Nekuda am 11. April 2006 gehaltene
Seminar "Unternehmensfinanzierung" war
in die Themenbereiche Finanzierungsziele, Finanzierungsregeln, Formen der
Finanzierung, Systematisierung in Eigen-, Fremd- und Mezzaninfinanzierung
gegliedert.
Im Seminar "Rechtliches
Basiswissen für Jungunternehmer" am 25. April 2006 wurden vom
Rechtsanwalt Dr. Günther Ramsauer die folgenden Themenbereiche
unterrichtet: "Vertragsabschluss und
allgemeine Geschäftsbedingungen, Schadenersatz und Gewährleistung,
Inkassowesen/Debitorenmanagement".
Der Vortrag
"Teamentwicklung" von Paul Lürzer
am 26. April 2006 wird folgendermaßen beschrieben:
"Mit jeder Veränderung in Arbeitsteams -
zB durch eine Neu-Besetzung der Führungsposition - treten die
teamdynamischen Energien wieder stärker in den Vordergrund. Damit
durchleben Teams turbulente, stürmische Entwicklungsformen und -zeiten.
Nutzen: Unterstützung für zukünftige Führungskräfte
einzelne Prozesse und Phasen zu erkennen und zu verstehen. Es werden
Ansätze und Tipps zur Verfügung gestellt, um Veränderungen
gezielt zu initiieren. Auslösen von Problembewusstsein Bewusstmachen von
Verhaltensweisen und seinen Auswirkungen. Inhalte: Umgang mit der
Offenheit/Ehrlichkeit, Anerkennung/Beachtung Gedankliche Auseinandersetzung mit
zwischenmenschlichen Situationen/sozialem Verhalten Positives Denken
Bewusstmachen der ,Spiele' im Team."
Der Vortrag
"Serviceleistungen des AMS"
(4. Mai 2006), die Präsentation der neuen Ladebordwandgeneration
(16. Mai 2006), die Fachgruppentagung der Landesinnungen der
Kraftfahrzeugtechniker und des Fahrzeughandels (7. Juni 2006), das Seminar
Verkaufstraining/Managementtraining mit Erwin Prommeger (21. Juni 2006),
die Informationsveranstaltung
"Explosionsschutz - Dokumente nach
VEXAT" (29. Juni 2006) wurden bereits oben beschrieben.
Das Seminar
"Mitarbeiterbeteiligung - Vom Mitarbeiter zum
Unternehmer" am 4. Juli 2006 wurde von der Jungen Wirtschaft JJ
gemeinsam mit dem Netzwerk Human Ressourcen veranstaltet und so beschrieben:
"Die besten Unternehmen der Welt zeigen es
vor: Ihre Mitarbeiter sind beteiligt und setzen sich daher so für das
Unternehmen ein, als wäre es ihr eigenes. Auch Kleinbetriebe können
dadurch enorme Leistungsreserven ihrer Mitarbeiter mobilisieren."
Bereits vom Finanzamt als abzugsfähig angesehen worden
ist die Veranstaltung "Gewinnbringend zu neuen
Kunden im neuen Markt" am 19. September 2006 dessen Kurzinhalt vom
Veranstalter folgendermaßen beschrieben wurde:
"Permanent neue Kunden zu gewinnen stellt
für jedes Unternehmen eine zentrale Aufgabe dar. Hier bietet die stetig
voranschreitende Öffnung der Grenzen neue Möglichkeiten. Wir wollen
durch Experten neue Wege und Vorgehensweisen in der internationalen
Neukundengewinnung, wie zB Rent Sales - int. Außendienst auf Zeit,
vorstellen und mit den geladenen Gästen aus der regionalen Wirtschaft
diskutieren. Internationale Strukturen der WKO in der Internationalisierung
gewinnbringend nutzen, Mag. Michael Love (Handelsdelegierter
Außenhandelsstelle München), Strategische Neukundengewinnung
kostenoptimiert und effektiv gestalten, Mag. Günter Kirchberger
(Geschäftsführer UNIQON Business Development GmbH),
Internationalisierungsoffensive - ein Erfahrungsbericht aus der Praxis,
Karl-Heinz Kienesberger (Geschäftsführer Kienesberger
Maschinenerzeugungs- und HandelsgmbH), Neue Märkte in Central- and Eastern
Europe (CEE), Dr. Friedhelm Boschert (Vorstand Volksbank International
Wien)."
Der Vortrag "Was kann ich
Mitarbeitern zutrauen?"(26. September 2006) ist bereits oben
dargestellt worden.
Mit der Inhaltsangabe:
"Wie Sie Marktsignale aufspüren und Ihre
Chancen nützen, wie Sie den Prozess von der Idee zum Produkt meistern, wie
der Weg des Produktes auf den Markt erfolgreich gelingt, wie Sie effizientes
Innovations-Controlling einsetzen," wurde der Vortrag
"Innovationsmanagement" vom
Mag. Michael Ruzicka am 19. Oktober 2006 beschrieben.
Die Junge Wirtschaft B organisierte den Besuch der
Dienststelle Fahndung in X am 13. November 2006. Als Programm war
vorgesehen: "Einführung durch die
Dienststellenleitung in Geschichte, Auftrag und Aufgaben der Schleierfahndung in
der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, Überblick
über die Organisation der Dienststelle, Erfolge, Risiken und
Sicherheitsfragen in der mobilen Fahndung, Fahrzeuge und Technik,
Dokumentenfälschung, Erkennungsdienst (deutschlandweite Pilotdienststelle),
Besuch der Einsatzzentrale Fragen und Diskussion."
Für das Seminar
"Recht für JungunternehmerInnen -
Rechtliche Risiken im Unternehmen minimieren" am 27. November 2006
wurde die Themen "Mitarbeiter, freier
Mitarbeiter, Freelancer, Kooperationpartner ..., Arbeitsverträge,
Geheimhaltung, Internetnutzung, Überwachung, Haftung, Streitigkeiten,
Kündigung, fristlose Kündigung, Entlassung ...,"
angekündigt.
Der Ablauf der Fachgruppentagung am 28. November 2006
wurde bereits oben beschrieben.
Ähnliches gilt auch für die Seminare
"Gemeinsam Erfolgreich"
(6. September 2006, Wirtschaftsbund-B [O]) und
"Potentialanalyse und -Entwicklung" (
31. Oktober 2006, WIFI Salzburg). Hier die Bezeichnung der Veranstaltungen
die Werbungskosteneigenschaft der damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen
nahe, doch hat der Berufungswerber trotz Aufforderung keine Unterlagen
(Einladung, Ankündigung, Inhaltsangabe), vorgelegt. Da auch intensive
(Internet-) Recherchen durch Abgabenbehörde zweiter Instanz kein Ergebnis
erbracht haben, kann nicht im Detail beurteilt werden, ob die vom
Berufungswerber behaupteten Aufwendungen in Zusammenhang mit diesen
Veranstaltungen dem nichtabzugsfähigen Aufwendungen des § 20
Abs. 1 EStG 1988 zugeordnet werden müssen, da der Berufungswerber die
ihn nach § 138 Abs. 1 BAO treffende Pflicht nicht erfüllt
hat ("Auf Verlangen der Abgabenbehörde
haben die Abgabepflichtigen und die diesen im § 140 gleichgestellten
Personen in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) zur
Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu
ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach
den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die
Glaubhaftmachung.") und die zumutbaren Ermittlungen der
Abgabenbehörde erfolglos blieben (§ 115 Abs. 1 BAO:
"Die Abgabenbehörden haben die
abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die
tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für
die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind.").
Allerdings legt das Verhalten des Berufungswerbers und seine ansonsten
detaillierte Auskunft nahe, dass es sich bei diesen Veranstaltungen auch um
solche handelt.
Noch zu behandeln sind die Reiseaufwendungen des
Berufungswerbers im Zusammenhang mit dem Besuch des Grundseminar für
Sachverständige, welches vom 6. bis 7. Oktober 2006 stattfand und
Normen und Schlagworte
- § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 20 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
WerbungskostenReisekostenDiätenKilometergeldAusbildungFortbildungnicht abzugsfähigPrivataufwendungen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/1092-L/07
- Stammnummer
- 34792
- Gültig
- 20.05.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF