…Ausbildungsziel zu erreichen. Das Ablegen von Prüfungen, die in der jeweiligen Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essentieller Bestandteil der Berufsausbildung. Berufsausbildung liegt daher nur vor, wenn die Absicht zur erfolgreichen Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen gegeben ist und durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versucht wird, dieses Ziel…
…hat. Vorgelegt wurde jedoch betreffend den streitgegenständlichen Zeitraum von April 2006 bis Juni 2007 keine Schulbesuchsbestätigung, sondern bloß eine Bestätigung über eine Schul-Anmeldung als Externistin. Dass von einer Anmeldung allein noch nicht auf einen Schulbesuch bzw. auf das Ablegen von Prüfungen geschlossen werden kann…
…Berufung vom 6.12.04 eingegangen wird. Weiters muss ich noch einmal betonen, dass ich nie informiert wurde, dass der Anspruch erlischt, wenn mein Sohn keine Prüfung innerhalb von 4 Monaten positiv ablegt. In Ihren Bescheiden stand davon nie ein Wort. Darum frage ich mich…
…2001/2002 zu keiner einzigen der vorgesehenen Prüfungen angetreten ist, erfolgte die Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages gemäß § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 zu Recht. Ihre Berufung ist somit abzuweisen. Mit Schreiben vom 20. Dezember 2003 wurde eine ärztliche Bescheinigung von Dr…
…1. sein Studium zielstrebig betreibt (§ 17 StudFG) 2. die vorgesehene Studienzeit nicht wesentlich überschreitet 3. Nachweise über die erfolgreiche Absolvierung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen vorlegt (§ 20 bis 25 StudFG). Zur Berufsausbildung traf der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 18.11.1987, 87/13/0135…
…Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essentieller Bestandteil der Berufsausbildung. Eine solche liegt daher nur dann vor, wenn die Absicht zur erfolgreichen Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen gegeben ist. Dagegen kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich die erfolgreiche Ablegung der Prüfungen…
…Schulbesuchsbestätigung und den Nachweis über ab 20.12.2001 (letzter vorliegender Nachweis) abgelegte Prüfungen vorzulegen. Da Sie diesem Ersuchen nicht nachgekommen sind, wurde seitens des Finanzamtes am 8. November 2005 diesbezüglich neuerlich schriftlich urgiert. Mit Schreiben vom 25. November 2005 wurde von der Berufungswerberin dargestellt…
…FB von Anfang an gegeben, dann wäre auch diese Bedingung durch Ablegen von Prüfungen erfüllt worden oder es hätte kein Ansuchen und somit keine Gewährung, keine Weiterinskription mit Kosten (Studiengebühr) und letztlich auch keine Frage der Rückforderung gegeben. A. legte somit zwar keine Prüfungen ab…
…Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Dazu gehöre regelmäßig auch der Nachweis einer ernstlichen Bemühung um diese Qualifikation. Das Ablegen vorgesehener Prüfungen sei essentieller Bestandteil der Berufsausbildung. Aus dem Erkenntnis geht zudem hervor, dass der laufende Besuch einer der Berufsausbildung dienenden schulischen…
…war das Vorliegen eines Studienwechsels iSd § 17 StudFG bzw. dessen allfällige Beihilfen(un)schädlichkeit nicht zu prüfen. Wie bereits ausgeführt, ist das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, essentieller Bestandteil der Berufsausbildung. Die Tochter der Berufungswerberin hatte sich zwar zweimal zum berufsbegleitenden…
…volljährige Kinder geregelt. Im FLAG-Kommentar von Csaszar/Lenneis/Wanke führt Lenneis zu § 2 FLAG 1967 unter der Rz 35 "Berufsausbildung" Folgendes aus: ... Es muss das ernstliche und zielstrebige , nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Das Ablegen von Prüfungen , die in einer…
…abgelegten Prüfungen auch vom Finanzamt als "Studienerfolg" anerkannt würden. Es sei in der Studienrichtung "Betriebswirtschaftlehre" nicht nur allgemein üblich, sondern auch nach der Studienordnung zulässig, Prüfungen aus höheren Studienabschnitten vor Abschluss des ersten Studienabschnittes abzulegen. Die erste Diplomprüfung sei für das Ablegen von Prüfungen des…
…von einer Berufsausbildung ausgehen zu können. Das Ablegen von Prüfungen und der Besuch von Lehrgangsveranstaltungen sind essentielle Bestandteile um eine Berufsausbildung als Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe anzuerkennen. Wird ein im September begonnenes Studium bereits im November desselben Jahres ohne Ablegung einer einzigen Prüfung…
…heißt: "Das Vorliegen einer Fortsetzungsbestätigung (früher Inskriptionsbestätigung) als reiner Formalakt genügt nicht, um im ersten Studienjahr von einer Berufsausbildung ausgehen zu können. Das Ablegen von Prüfungen und der Besuch von Lehrgangsveranstaltungen sind essentielle Bestandteile, um eine Berufsausbildung als Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe anzuerkennen."…
…1. Jänner 2002 bis 31. Dezember 2004 wurde vom Prüfer festgestellt, dass die anlässlich von bestandenen Prüfungen und runden Geburtstagen übergebenen Golddukaten und Reisegutscheine als individuelle Zuwendungen zu werten sind und nicht unter den Tatbestand des § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988 fallen. Diese…
…oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht wird, das Ablegen von Prüfungen für den Fortgang und Abschluss des Lehrgangs erforderlich ist, diese auch tatsächlich in angemessener Zeit abgelegt werden und eine Ausbildung für ein spezielles Berufsziel erfolgt. Die - von der Bw. im Juni 2001 abgelegte - Ergänzungsprüfung…
…Vorlage entsprechender ärztlicher Bestätigungen bzw. Gutachten ersucht.) Weitere Verzögerungen des Studiums Ihrer Tochter hätten sich Ihrer Behauptung nach insbes. auf Grund lang andauernder Auslandsaufenthalte von Professoren ergeben, die Verzögerungen beim Ablegen von Prüfungen verursacht haben. Um welche Zeiträume handelt es sich dabei? (Um die Vorlage…
…97/15/0111). Das Ablegen von Prüfungen ist essentieller Bestandteil der Berufsausbildung. Eine solche liegt daher nur vor, wenn die Absicht zur erfolgreichen Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen gegeben ist. Prüfungen in diesem Sinne können nach hierortigem Verständnis aber immer nur solche sein, welche vor einer…
…Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung. Berufsausbildung liegt daher nur dann vor, wenn die Absicht zur erfolgreichen Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen gegeben ist. Dagegen kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich die erfolgreiche Ablegung der Prüfungen…
…Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essentieller Bestandteil der Berufsausbildung. Eine solche liegt daher nur dann vor, wenn die Absicht zur erfolgreichen Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen gegeben ist. Dagegen kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich die erfolgreiche Ablegung der Prüfungen…