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UFSW FSRV/0048-W/08Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, obwohl der Bf. seiner Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Angabe der Anzahl der Lohnzettel nachgekommen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)27.01.2009

… 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt es für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen…

UFSL FSRV/0051-L/12Nichtabgabe der Abgabenerklärung mangels vollständiger Kenntnis der Besteuerungsgrundlagen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)08.08.2013

…Entscheidung dahingehend abgeändert, dass sie zu lauten hat: AW ist schuldig, vorsätzlich als Abgabepflichtiger im Bereich des Finanzamtes Linz, ohne dadurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, eine abgabenrechtliche Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht iSd §§ 119, 133 f Bundesabgabenordnung (BAO) dadurch verletzt zu haben, dass er…

UFSG FSRV/0019-G/05Finanzordnungswidrigkeit (Nichtabgabe von Abgabenerklärungen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)31.07.2006

…eine abgaben- oder monopolrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt. Die wichtigste abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht ist die zur Abgabe wahrheitsgemäßer Abgabenerklärungen (§ 119 Abs. 1 BAO). Demnach sind vom Abgabepflichtigen die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände…

UFSL FSRV/0010-L/08Nichtabgabe einer Jahreseinkommensteuererklärung eines steuerlich bereits erfassten Vermögensberaters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)25.05.2009

…macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, ua. vorsätzlich eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt. Vorsätzlich handelt dabei, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung…

UFSL FSRV/0041-L/05Berufung gegen Schuld- und Strafausspruch wegen Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen und Finanzordnungswidrigkeit durch Nichtabgabe von Erklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)28.07.2006

…1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, eine abgabenrechtliche Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt. Während für eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG die Schuldform des bedingten Vorsatzes nach der Definition des §…

UFSL FSRV/0018-L/06Beschwerde gegen den Einleitungsbescheid wegen Abgabenhinterziehung, kein Tatvorsatz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)27.10.2006

…25. Juli 2006 als unbegründet abgewiesen. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Eine Abgabenverkürzung ist ua. dann bewirkt, wenn bescheidmäßig festzusetzende Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden (vgl. Abs…

UFSW FSRV/0001-W/04Abgabenhinterziehung von Kapitalertragsteuer bei Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung aus einem Darlehen der GmbH an den Gesellschafter.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.06.2004

…Monate vor Bilanzerstellung vom Geschäftsführer für private Zwecke wieder entnommen wurden, ist keine Ausweis- oder Bewertungsfrage im steuerlichen oder handelsrechtlichen Sinn. Im gegenständlichen Fall ist daher zweifelsfrei davon auszugehen, dass zum Bilanzstichtag 31.12.1999 eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht im Sinne des § 119 Abs…

UFSW FSRV/0173-W/03Abgrenzung zwischen dem Jahressteuerdelikt des § 33 Abs. 1 FinStrG in Verbindung mit § 13 FinStrg und dem Vorauszahlungsdelikt nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.06.2004

… 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 13 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede…

UFSW FSRV/0093-W/04Abgrenzung zwischen dem Jahressteuerdelikt nach § 33 Abs. 1 FinStrG und dem Vorauszahlungsdelikt gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.12.2004

…wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 3 FinStrG ist eine Abgabenverkürzung nach Abs. 1 oder 2 bewirkt, a) wenn Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu niedrig festgesetzt werden oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der…

UFSW FSRV/0076-W/05Gegenstand des Finanzstrafverfahrens, Auswechslung der Sache, versuchte Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer oder Vorauszahlungsdelikt gemäß § 33 Abs. 2 lit. a bzw. § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.12.2005

… 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 13 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede…

UFSL FSRV/0054-L/05Seine abgabenrechtliche Pflichten ignorierender Kleintransportunternehmer; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.04.2006

…zu Unrecht oder zu hoch geltend gemacht worden waren (lit.d). Hingegen macht sich derjenige - anstelle von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG - einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs.1 FinStrG schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im…

UFSL FSRV/0044-L/13Versuchte Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer (§§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG), Vorauszahlungsdelikt (§ 33 Abs. 2 lit. a FinStrG) oder Finanzordnungswidrigkeit (§ 51 Abs. 1 lit. a FinStrG)?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)12.11.2013

…ab 1. Jänner 2011 100.000,00 €. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Nach § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG ist eine Abgabenverkürzung nach Abs. 1 ua…

UFSW FSRV/0040-W/08Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG und § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sowie Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen durch völlige Negierung sämtlichen Offenlegungs- und Entrichtungspflichten über mehrere Jahre.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.06.2008

…Täter seinen Entschluss, sie auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§ 11), durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33…

UFSL FSRV/0026-L/08Beschwerde eines Bürgermeisters gegen eine Verfahrenseinleitung wegen (angeblich) versuchter Abgabenhinterziehung durch unrechtmäßige Geltendmachung von Werbungskosten; tatsächlich größtenteils aber keine Verletzung einer Offenlegungspflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.11.2008

…Abgabenhinterziehung u. a. schuldig, wer vorsätzlich (§ 8 Abs. 1 FinStrG) unter Verletzung der Verpflichtung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG ist eine Abgabenverkürzung bereits dann bewirkt (und die Tat iSd. Abs. 1 damit vollendet), wenn u…

UFSW FSRV/0010-W/05Verbot der Doppelbestrafung. Scheinbare Idealkonkurrenz zwischen den Delikten der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.10.2005

…unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften)…

UFSS FSRV/0011-S/09Illegale Abgabenvermeidungen eines eine Spedition unter Aufsplittung auf ein Einzelunternehmen und eine GmbH betreibendes Ehepaar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.12.2010Teil 1/3

…erfolgen. Dieser Offenlegung dienen gemäß Abs. 2 leg. cit. insbesondere Abgabenerklärungen, wozu auch Umsatzsteuervoranmeldungen gehören. Gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, vorsätzlich eine abgabenrechtliche Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt. Gemäß …

UFSK FSRV/0007-K/12Depressiver und überschuldeter Elektrotechniker, neuerlich Umsatzsteuervorauszahlungen hinterziehend, Strafbemessung; Beachtung des Doppelbestrafungsverbotes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.08.2013Teil 1/2

…33 Abs. 1 FinStrG hingegen ist zu sprechen, wenn ein abgabepflichtiger Unternehmer bzw. Abgabepflichtiger vorsätzlich solcherart unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatz- oder Einkommensteuer für das Veranlagungsjahr zu bewirken versucht, wobei gemäß § 13 Abs. 2 FinStrG eine Tat dann versucht…

UFSL FSRV/0032-L/06Berufung gegen Erkenntnis des Spruchsenates, subjektive Tatseite für eine Abgabenhinterziehung ist nicht erweisbar, wohl jedoch für Finanzordnungswidrigkeiten nach §§ 49 Abs. 1 lit. a und § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, wobei die Verjährungsfristen zu beachten waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.06.2008

…sondern für gewiss gehalten habe, sowie b) ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht dadurch verletzt habe, dass er trotz Erinnerung und Festsetzung einer Zwangsstrafe die Jahressteuererklärungen 2001 und 2002 nicht termingerecht eingereicht habe. G.L. (Faktum c)…

UFSS FSRV/0025-S/04Gepachteter Reitstall als Voluptuarbetrieb, fehlende finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit in Bezug auf Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.05.2005Teil 1/2

…Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht (beispielsweise indem er entgegen der Bestimmung der § 119 BAO in seinen Umsatzsteuererklärungen seine erzielten Einnahmen teilweise verheimlicht oder diese Erklärungen nicht beim Finanzamt einreicht mit dem Plan, die Abgabenbehörde werde die Jahresumsatzsteuer in der Folge mit Null oder einem…

UFSG FSRV/0017-G/03Nichtabgabe von Abgabenerklärungen in eigener Sache sowie Nichterfassung von Provisionseinkünften beim Lebensgefährten druch eine Buchhalterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)06.08.2003

…vorsätzlich, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, durch die Nichtabgabe von Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1999 und 2000, eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht nach § 119 BAO in Verbindung mit § 42 EStG 1988 verletzt zu haben. II. Im Übrigen wird die Berufung…