…Zuwendungen seien in der Höhe der fiktiven Anschaffungskosten der Vermögenswerte als Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusetzen. Würden nicht Wirtschaftsgüter, sondern Nutzungsmöglichkeiten zugewendet, erfolge die Bewertung mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes. Voraussetzung für die Erhebung einer Kapitalertragsteuer sei also der Übergang eines Vermögenswertes von der Privatstiftung…
…Zuwendungen seien in der Höhe der fiktiven Anschaffungskosten der Vermögenswerte als Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusetzen. Würden nicht Wirtschaftsgüter, sondern Nutzungsmöglichkeiten zugewendet, erfolge die Bewertung mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes. Voraussetzung für die Erhebung einer Kapitalertragsteuer sei also der Übergang eines Vermögenswertes von der Privatstiftung…
…Zuwendungen seien in der Höhe der fiktiven Anschaffungskosten der Vermögenswerte als Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusetzen. Würden nicht Wirtschaftsgüter, sondern Nutzungsmöglichkeiten zugewendet, erfolge die Bewertung mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes. Voraussetzung für die Erhebung einer Kapitalertragsteuer sei also der Übergang eines Vermögenswertes von der Privatstiftung…
…Zuwendungen seien in der Höhe der fiktiven Anschaffungskosten der Vermögenswerte als Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusetzen. Würden nicht Wirtschaftsgüter, sondern Nutzungsmöglichkeiten zugewendet, erfolge die Bewertung mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes. Voraussetzung für die Erhebung einer Kapitalertragsteuer sei also der Übergang eines Vermögenswertes von der Privatstiftung…
…Entscheidung der gegenständlichen Rechtsfrage ohne Bedeutung: Vermögensgegenstände einer Privatstiftung können aus allen beweglichen und unbeweglichen, körperlichen und unkörperlichen Sachen bestehen, egal ob sie betrieblichen, Wohn- oder anderen Zwecken gewidmet sind (Doralt, aaO., § 1, Rz 14). Die Begünstigung der Zuwendung kann - darauf deutet auch die sprachliche…
…bezahlt worden. Aus dem Umstand, dass diese Zahlungen auf einem Verrechnungskonto verbucht worden seien, könne nicht einfach geschlossen werden, dass es sich um Zuwendungen an die Begünstigten der Privatstiftung handle. Wohl stehe die Erlassung eines Haftungsbescheides bei der Privatstiftung im Ermessen der Finanzbehörde, doch erscheine…
…ins Treffen, dass die Zuwendungen einer österreichischen Privatstiftung an österreichische Begünstigte als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 1 Z 7 zu werten und mit 25 % endbesteuert (alternativ: Halbsteuersatz) seien. Die Wertung der Einkünfte der Bw. als sonstige Einkünfte führe zu einer Vollbesteuerung, wiewohl die…
…erst in weiterer Folge wären die an die Stifterin/Begünstigte getätigten Zuwendungen aus dem Stiftungsvermögen (2000: € 9.664; 2002: € 170.340; 2003: € 110.275; 2004: € 60.150) der Einkommensteuer zu unterwerfen gewesen, da Zuwendungen einer Privatstiftung jeder Art an Begünstigte gemäß …
…er einen Steuertatbestand verwirkliche, könne ihm auch die Unterlassung der Einholung von Erkundigungen nicht zum Vorwurf gemacht werden. Eine Zuwendung an die Bw. habe innerhalb des Zeitraums 2000 bis 2001 im Jahr 2000 stattgefunden; bei Ausgehen von einer intransparenten Stiftung wären die Zuwendungen aus der…
…Dass die regelmäßigen Zuwendungen aus der Stiftung-FL an sie in der Gesamthöhe von € 798.839,46 steuerfreie "Aufmerksamkeiten" der Stiftung darstellen könnten, ist keine durch einen denkbaren Rechtsirrtum begründbare Fehlannahme oder Ausfluss ihrer in der Lebensweise als Millionärin und Millionärsgattin erklärbaren "Sorglosigkeit" (Entschuldigungs…
…Abs. 1 Z 7 EStG 1988 idF vor BudgBG 2011 bis 30.9.2011 sind Einkünfte aus Kapitalvermögen Zuwendungen jeder Art - von nicht unter § 5 Z 6 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 fallenden Privatstiftungen,....... Diese Zuwendungen - darunter fallen auch verdeckte Zuwendungen - einer nicht gemeinnützigen Privatstiftung unterliegen gem…
…Protokollen des Nationalrates, ...). In einer Ergänzung der Berufung vom 25.5.2005 erklärte der Bw unter dem Betreff "Steuerbefreiung nach Kunstförderungsgesetz - Wiederaufnahme 1995 - 2002", laut Auskunft der austro-mechana handle es sich bei den Gutschriften für SKE/Altersausgleich um Zuwendungen aus der Leerkassettenvergütung. Dabei hebe…
… 3 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 in der für die Streitjahre geltenden Fassung sind von der Einkommensteuer befreit: Bezüge oder Beihilfen aus öffentlichen Mitteln, aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung oder einer Privatstiftung oder aus Mitteln einer § 4 Abs. 4 Z 5 genannten…
…dass aus einer Begünstigten- Stellung keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden könnten. Es bestehe daher auch kein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Auszahlung einer Zuwendung. Diese Festlegung entspreche auch der rechtlichen Praxis bei österreichischen Privatstiftungen. - Zusammenfassend könne festgehalten werden, dass aus den Unterlagen keine Verfügungsgewalt/Beherrschung der Stiftung-FL…
…werden können. Auf Basis dieser vertretbaren Rechtsansicht wären jedoch die Zuwendungen aus 1963 in Höhe von schätzungsweise CHF266.368,14, darin enthalten das Stiftungskapital von CHF 20000,00) und 1996 in Höhe von A TS 3.500.000, 00 einer Schenkungssteuer zu unterwerfen gewesen, was…
…einer Änderung der Bewirtschaftungsart geführt hätten. Weiters werde in der Stellungnahme der Betriebsprüfung ausgeführt, dass erst im Zuge der Betriebsprüfung als von seiten der Betriebsprüfung steuerliche Liebhaberei in den Raum gestellt worden sei , von unserer Mandantschaft eine geeignete Eigenmittelaufbringung aus Zuwendungen von der FBH.Privatstiftung…
…dient " § 3 Abs 1 Z 6 EStG 1988 normiert eine Steuerbefreiung für: "Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln (einschließlich Zinsenzuschüsse) zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens oder zu ihrer Instandsetzung (§ 4 Abs 7). Dies gilt auch für entsprechende Zuwendungen der in § 4a Z 1 genannten…
…Bw. weder eine künstlerische noch wissenschaftliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit darstellt. Die Zuschüsse von der Bundeswirtschafstskammer bzw. den Wirtschaftsbund dienen daher nicht der unmittelbaren Förderung der Kunst, Wissenschaft oder Forschung. Nach § 3 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind steuerfrei: "6. Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln…
…1 von einer Beteiligungsertragsbefreiung aus (denkbar wären Zuwendungen von Vereinen oder von Privatstiftungen) (Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, Die Körperschaftsteuer, § 10 Rz 7). Auch in Doralt-Ruppe, Steuerrecht I8 339 Rz 952 wird ausgeführt, dass Zuwendungen einer Stiftung an Körperschaften bei diesen nicht unter die Beteiligungsertragsbefreiung…
…Zuwendungen nicht nur aus den erwirtschafteten Früchten des gestifteten Kapitals sondern auch aus dem Substanzvermögen der Privatstiftung selbst stammen. Insoweit ist der steuerliche Einkommensverwendungstatbestand nicht gegeben. Demnach ist - wie die Bw. vorbringt - bei der unterpreisigen unter unentgeltlichen Nutzungsüberlassung von außerbetrieblichem Vermögen (z.B. Gewährung eines…