…am Tag von dessen Zustellung. Nach § 26 Abs. 2 ZustellG (BGBl. I Nr. 1998/158) gilt für Zustellungen ohne Zustellnachweis die gesetzliche Vermutung, dass die Zustellung am dritten Werktag nach der Übergabe an den behördlichen Zusteller (Post) als bewirkt gilt. Die Zustellung gilt als nicht…
…Finanzamt mittels Fax eingebrachte Berufung verspätet. Gegen diesen Bescheid wendet sich die Berufung. Die Berufungswerberin führt darin zusammengefasst aus, die Zustellung sei erst am 12.10.2009 erfolgt. Aus einer beigelegten Kopie des Körperschaftsteuerbescheides ergebe sich, dass dieser einen Eingangsstempel vom 12.10.2009 aufweise…
…nicht wirksam entgegenzutreten vermag (VwGH 16.12.1999, 99/16/0113). Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2006 wurde laut Aktenlage ohne Zustellnachweis zugestellt. Einen Nachweis über den Zeitpunkt der Zustellung des in Rede stehende Einkommensteuerbescheides, konnte von der Abgabenbehörde im vorliegenden Fall nicht erbracht werden…
…das Jahr 2004 wurde laut Aktenlage ohne Zustellnachweis zugestellt. Einen Nachweis, dass der in Rede stehende Einkommensteuerbescheid dem Bw. zugestellt wurde, konnte von der Abgabenbehörde im vorliegenden Fall nicht erbracht werden. Hat die Behörde jedoch bei der Zustellung eines Schriftstückes einen Zustellnachweis für entbehrlich gefunden…
…in § 26 Absatz 2 ZustG, wonach im Zweifel die Behörde die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung von Amts wegen festzustellen hat, von wesentlicher Bedeutung. Stellt sie also ein Schriftstück ohne Zustellnachweis zu, dann trifft sie im Zweifelsfall die Beweislast (Ritz, BAO-Kommentar2, Rz 4…
…der Tag maßgebend, an dem der Bescheid bekanntgegeben (zugestellt) wurde (§ 109 BAO). Bei Zustellungen ohne Zustellnachweis trifft dem § 26 Abs. 2 Zustellgesetz zufolge die Abgabenbehörde die Beweislast hinsichtlich der Tatsache und des Zeitpunktes der Zustellung (vgl. zB VwGH 29.10.1985, 85/14/0047; VfGH…
…der Zustellung des Prüfungsberichtes maßgeblich. Der Bw behauptet, der Prüfungsbericht sei erst am 28.4.2011 zugestellt worden. Das Finanzamt hat diese Behauptung als unglaubwürdig und als bloße Schutzbehauptung beurteilt. Gemäß § 26 Abs 2 BAO ist es jedoch im Fall der Zustellung ohne Zustellnachweis am…
… 26 Absatz 2 ZustG, wonach im Zweifel die Behörde die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung von Amts wegen festzustellen hat, von wesentlicher Bedeutung. Stellt sie also ein Schriftstück ohne Zustellnachweis zu, dann trifft sie im Zweifelsfall die Beweislast (Ritz, BAO-Kommentar2, Rz 4 zu…
…26 ZustellG lautet: "(1) Wurde die Zustellung ohne Zustellnachweis angeordnet, wird das Dokument zugestellt, indem es in den für die Abgabestelle bestimmten Briefkasten (Briefeinwurf, Hausbrieffach) eingelegt oder an der Abgabestelle zurückgelassen wird. (2) Die Zustellung gilt als am dritten Werktag nach der Übergabe an das…
…etwa noch erforderlicher Ermittlungen durch Berufungsvorentscheidung erledigen. Gegen einen solchen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Zustellung der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt werden. § 26 Zustellgesetz lautet: (1) Wurde die Zustellung ohne Zustellnachweis angeordnet, wird das Dokument zugestellt…
…Bescheide ohne Zustellnachweis zugestellt worden, wozu § 26 Abs 2 Satz 1 ZustG idF BGBl I 2004/10 normiert: "Die Zustellung gilt als am dritten Werktag nach der Übergabe an das Zustellorgan bewirkt." Dies lässt gegenüber der früheren Gesetzesfassung ("... so wird vermutet, daß die Zustellung am…
…bei schriftlichen Erledigungen mit deren Zustellung (§ 97 Abs. 1 lit. a BAO). Nach § 26 Abs. 2 des Zustellgesetzes (ZustellG) in der hier anzuwendenden Fassung vor dem BGBl. I 2004/10 gilt für Zustellungen ohne Zustellnachweis die gesetzliche Vermutung, dass die Zustellung am dritten Werktag nach…
…muss im Fall einer Zustellung ohne Zustellnachweis der Beweis der erfolgten Zustellung gegenüber der Bestreitung eines Empfängers von der Behörde auf eine andere Weise erbracht werden, wobei im Falle eines Misslingens dieses Beweises die Behauptung der Partei über die nicht erfolgte Zustellung als richtig anzunehmen…
…Umsatzsteuervorauszahlungen finden sich dagegen keine Zustellnachweise. Aus dem Umstand, dass die Niederschrift zugestellt wurde, kann nicht zwingend auf eine ordnungsgemäße Zustellung der Bescheide geschlossen werden, wie dies in einem Aktenvermerk des Finanzamtes festgehalten wurde. Die Behörde muss bei Zustellungen ohne Zustellnachweis die Folgen dafür auf…
…Tages dieses Monates. Gemäß § 26 Abs. 2 Zustellgesetz gilt bei Zustellungen ohne Zustellnachweis die Zustellung als am dritten Werktag nach der Übergabe an das Zustellorgan bewirkt. Die Zustellung der am 23. September 2004 der Post übergebenen Berufungsvorentscheidung gilt damit als am 28. September 2004 bewirkt…
…Beurkundung des Zustellvorganges - in Verstoß geratenen Zustellnachweises anhand des Vorbringens des Bf. im Einspruch vom 30. Oktober 2012 bzw. in der gegenständlichen Beschwerde ("...in dieser Zeit bekam ich die ... Strafverfügung ...") geschlossen werden. Wenn sich auch mangels eines vorliegenden Zustellnachweises sowohl die Art der Zustellung (vgl…
…Bei schriftlichen Bescheiden beginnt die Frist daher am Tag von dessen Zustellung. Nach § 26 Abs. 2 ZustellG in der BGBl. I 1998/158 gilt für Zustellungen ohne Zustellnachweis die gesetzliche Vermutung, dass die Zustellung am dritten Werktag nach der Übergabe an den behördlichen Zusteller (Post…
…ZustellG (Zustellung ohne Zustellnachweis) wird ein Dokument zugestellt, indem es in den für die Abgabestelle bestimmten Briefkasten (Briefeinwurf, Hausbrieffach) eingelegt oder an der Abgabestelle zurückgelassen wird. Dies ist im vorliegenden Falle zweifelsfrei erfolgt. § 26 ZustellG betrifft die Zustellung ohne Zustellnachweis. Die die Zustellung anordnende Behörde…
…als zugestellt. Gemäß obiger Ausführungen begann im vorliegenden Fall die Berufungsfrist mit der Zustellung des Bescheides am 3. Oktober 2008 zu laufen und endete nach Ablauf eines Monates am 3. November 2008. Die Berufung, datiert mit 18.Oktober 2008 wurde ohne Zustellnachweis erst am 13…
…31. August 2010" weisen demgegenüber keinerlei Faltungsspuren und im Übrigen die Vermerke gedruckt im Bundesrechenzentrum auf chlorfrei gebleichtem Papier, DVR 0009512 und NORL (Anm.: Zustellung ohne Zustellnachweis) auf und sind ungeheftet (ohne Versandkuvert) abgelegt. Bei Einsichtnahme in den elektronischen Steuerakt der Bw. war festzustellen, dass…