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UFSL RV/0978-L/06Zurückweisung einer Berufung wegen Verspätung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2007

…am Tag von dessen Zustellung. Nach § 26 Abs. 2 ZustellG (BGBl. I Nr. 1998/158) gilt für Zustellungen ohne Zustellnachweis die gesetzliche Vermutung, dass die Zustellung am dritten Werktag nach der Übergabe an den behördlichen Zusteller (Post) als bewirkt gilt. Die Zustellung gilt als nicht…

UFSW RV/4331-W/09Zustellung ohne Zustellnachweis - Behörde trifft die Beweislast für den Zeitpunkt der Zustellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2011

…Finanzamt mittels Fax eingebrachte Berufung verspätet. Gegen diesen Bescheid wendet sich die Berufung. Die Berufungswerberin führt darin zusammengefasst aus, die Zustellung sei erst am 12.10.2009 erfolgt. Aus einer beigelegten Kopie des Körperschaftsteuerbescheides ergebe sich, dass dieser einen Eingangsstempel vom 12.10.2009 aufweise…

UFSG RV/0407-G/09Zustellung ohne Zustellnachweis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2010

…nicht wirksam entgegenzutreten vermag (VwGH 16.12.1999, 99/16/0113). Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2006 wurde laut Aktenlage ohne Zustellnachweis zugestellt. Einen Nachweis über den Zeitpunkt der Zustellung des in Rede stehende Einkommensteuerbescheides, konnte von der Abgabenbehörde im vorliegenden Fall nicht erbracht werden…

UFSG RV/0579-G/08Zustellung ohne Zustellnachweis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.11.2009

…das Jahr 2004 wurde laut Aktenlage ohne Zustellnachweis zugestellt. Einen Nachweis, dass der in Rede stehende Einkommensteuerbescheid dem Bw. zugestellt wurde, konnte von der Abgabenbehörde im vorliegenden Fall nicht erbracht werden. Hat die Behörde jedoch bei der Zustellung eines Schriftstückes einen Zustellnachweis für entbehrlich gefunden…

UFSZ3K ZRV/0061-Z3K/05Beweislast bei Zustellung eines Schriftstückes ohne Zustellnachweis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.07.2005

…in § 26 Absatz 2 ZustG, wonach im Zweifel die Behörde die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung von Amts wegen festzustellen hat, von wesentlicher Bedeutung. Stellt sie also ein Schriftstück ohne Zustellnachweis zu, dann trifft sie im Zweifelsfall die Beweislast (Ritz, BAO-Kommentar2, Rz 4…

UFSW RV/0682-W/04Zustellung ohne Zustellnachweis (Beweislast der Abgabenbehörde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…der Tag maßgebend, an dem der Bescheid bekanntgegeben (zugestellt) wurde (§ 109 BAO). Bei Zustellungen ohne Zustellnachweis trifft dem § 26 Abs. 2 Zustellgesetz zufolge die Abgabenbehörde die Beweislast hinsichtlich der Tatsache und des Zeitpunktes der Zustellung (vgl. zB VwGH 29.10.1985, 85/14/0047; VfGH…

UFSW RV/2744-W/11Zeitpunkt der Zustellung bei Zustellung ohne Zustellnachweis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2011

…der Zustellung des Prüfungsberichtes maßgeblich. Der Bw behauptet, der Prüfungsbericht sei erst am 28.4.2011 zugestellt worden. Das Finanzamt hat diese Behauptung als unglaubwürdig und als bloße Schutzbehauptung beurteilt. Gemäß § 26 Abs 2 BAO ist es jedoch im Fall der Zustellung ohne Zustellnachweis am…

UFSW RV/2536-W/02Beweislast bei Zustellung eines automatisiert ausgefertigten Wertfortschreibungsbescheides ohne Zustellnachweis.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2009

… 26 Absatz 2 ZustG, wonach im Zweifel die Behörde die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung von Amts wegen festzustellen hat, von wesentlicher Bedeutung. Stellt sie also ein Schriftstück ohne Zustellnachweis zu, dann trifft sie im Zweifelsfall die Beweislast (Ritz, BAO-Kommentar2, Rz 4 zu…

UFSW RV/2068-W/07Beweislast bei Zustellung eines Schriftstückes ohne Zustellnachweis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2007

…26 ZustellG lautet: "(1) Wurde die Zustellung ohne Zustellnachweis angeordnet, wird das Dokument zugestellt, indem es in den für die Abgabestelle bestimmten Briefkasten (Briefeinwurf, Hausbrieffach) eingelegt oder an der Abgabestelle zurückgelassen wird. (2) Die Zustellung gilt als am dritten Werktag nach der Übergabe an das…

UFSL RV/1445-L/08Rechtzeitigkeit eines Vorlageantrages bei Zustellung der Berufungsvorentscheidung ohne Zustellnachweis.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2009

…etwa noch erforderlicher Ermittlungen durch Berufungsvorentscheidung erledigen. Gegen einen solchen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Zustellung der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt werden. § 26 Zustellgesetz lautet: (1) Wurde die Zustellung ohne Zustellnachweis angeordnet, wird das Dokument zugestellt…

UFSW RV/1147-W/05Zustellung an vorgebrachte Wohnadresse laut Berufungswerber oder an Adresse der Kindesmutter laut Finanzamt; Begründung der Wiederaufnahme ohne konkrete Angabe der neu hervorgekommenen Tatsache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2005

…Bescheide ohne Zustellnachweis zugestellt worden, wozu § 26 Abs 2 Satz 1 ZustG idF BGBl I 2004/10 normiert: "Die Zustellung gilt als am dritten Werktag nach der Übergabe an das Zustellorgan bewirkt." Dies lässt gegenüber der früheren Gesetzesfassung ("... so wird vermutet, daß die Zustellung am…

UFSL RV/0264-L/04Rechtzeitigkeit einer Berufung gegen einen Bescheid, der ohne Zustellnachweis zugestellt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2005

…bei schriftlichen Erledigungen mit deren Zustellung (§ 97 Abs. 1 lit. a BAO). Nach § 26 Abs. 2 des Zustellgesetzes (ZustellG) in der hier anzuwendenden Fassung vor dem BGBl. I 2004/10 gilt für Zustellungen ohne Zustellnachweis die gesetzliche Vermutung, dass die Zustellung am dritten Werktag nach…

UFSW RV/3765-W/10Abrechnungsbescheid zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verbuchung eines nicht zugestellten Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2011

…muss im Fall einer Zustellung ohne Zustellnachweis der Beweis der erfolgten Zustellung gegenüber der Bestreitung eines Empfängers von der Behörde auf eine andere Weise erbracht werden, wobei im Falle eines Misslingens dieses Beweises die Behauptung der Partei über die nicht erfolgte Zustellung als richtig anzunehmen…

UFSL RV/0035-L/08Pfändung und Überweisung einer Geldforderung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2008

…Umsatzsteuervorauszahlungen finden sich dagegen keine Zustellnachweise. Aus dem Umstand, dass die Niederschrift zugestellt wurde, kann nicht zwingend auf eine ordnungsgemäße Zustellung der Bescheide geschlossen werden, wie dies in einem Aktenvermerk des Finanzamtes festgehalten wurde. Die Behörde muss bei Zustellungen ohne Zustellnachweis die Folgen dafür auf…

UFSW RV/1190-W/05Zurückweisung eines Vorlageantrages als nicht fristgerecht eingebracht
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid31.08.2005

…Tages dieses Monates. Gemäß § 26 Abs. 2 Zustellgesetz gilt bei Zustellungen ohne Zustellnachweis die Zustellung als am dritten Werktag nach der Übergabe an das Zustellorgan bewirkt. Die Zustellung der am 23. September 2004 der Post übergebenen Berufungsvorentscheidung gilt damit als am 28. September 2004 bewirkt…

UFSL FSRV/0053-L/12Auf einen angeblichen Irrtum des Beschuldigten zurückzuführender verspäteter Einspruch gegen eine Strafverfügung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)20.09.2013

…Beurkundung des Zustellvorganges - in Verstoß geratenen Zustellnachweises anhand des Vorbringens des Bf. im Einspruch vom 30. Oktober 2012 bzw. in der gegenständlichen Beschwerde ("...in dieser Zeit bekam ich die ... Strafverfügung ...") geschlossen werden. Wenn sich auch mangels eines vorliegenden Zustellnachweises sowohl die Art der Zustellung (vgl…

UFSW RV/1229-W/05Zurückweisung einer verspätet eingebrachten Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2007

…Bei schriftlichen Bescheiden beginnt die Frist daher am Tag von dessen Zustellung. Nach § 26 Abs. 2 ZustellG in der BGBl. I 1998/158 gilt für Zustellungen ohne Zustellnachweis die gesetzliche Vermutung, dass die Zustellung am dritten Werktag nach der Übergabe an den behördlichen Zusteller (Post…

UFSS RV/0309-S/06Vertreter-Eigenschaft der das Brieffach betreuenden Freundin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2007

…ZustellG (Zustellung ohne Zustellnachweis) wird ein Dokument zugestellt, indem es in den für die Abgabestelle bestimmten Briefkasten (Briefeinwurf, Hausbrieffach) eingelegt oder an der Abgabestelle zurückgelassen wird. Dies ist im vorliegenden Falle zweifelsfrei erfolgt. § 26 ZustellG betrifft die Zustellung ohne Zustellnachweis. Die die Zustellung anordnende Behörde…

UFSG RV/0234-G/09Zustellungen ohne Zustellnachweis gelten mit dem dritten Werktag ab der Übergabe des Schriftstückes an die Organe der Post bewirkt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2010

…als zugestellt. Gemäß obiger Ausführungen begann im vorliegenden Fall die Berufungsfrist mit der Zustellung des Bescheides am 3. Oktober 2008 zu laufen und endete nach Ablauf eines Monates am 3. November 2008. Die Berufung, datiert mit 18.Oktober 2008 wurde ohne Zustellnachweis erst am 13…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 1/3

…31. August 2010" weisen demgegenüber keinerlei Faltungsspuren und im Übrigen die Vermerke gedruckt im Bundesrechenzentrum auf chlorfrei gebleichtem Papier, DVR 0009512 und NORL (Anm.: Zustellung ohne Zustellnachweis) auf und sind ungeheftet (ohne Versandkuvert) abgelegt. Bei Einsichtnahme in den elektronischen Steuerakt der Bw. war festzustellen, dass…