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UFSS RV/0450-S/09Verspäteter Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2009

…GZ RV/0013-S/07, wurde ein Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: Bf) auf Zuerkennung einer erhöhten Familienbeihilfe in zweiter Instanz abweisend entschieden. Nach einem erfolglosen Zustellversuch am 25. Februar 2008 wurde die behördliche Erledigung beim Postamt 5110 hinterlegt; als Beginn der Abholfrist ist…

UFSI FSRV/0033-I/02Verspätete Einbringung einer Beschwerde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)14.02.2005

…für gewiss gehalten. Aus dem im Akt erliegenden Zustellnachweis geht hervor, dass der Bescheid am 19. November 2001 (erster Zustellversuch) nicht zugestellt werden konnte, weshalb die Ankündigung eines zweiten Zustellversuches am 20. November 2001 in das Hausbrieffach eingelegt wurde. Da die Zustellung auch am 20…

UFSI FSRV/0013-I/02Zurückweisung einer Beschwerde als verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.11.2004

…für gewiss gehalten. Aus dem im Akt erliegenden Zustellnachweis geht hervor, dass der Bescheid am 27. Juni 2000 (erster Zustellversuch) nicht zugestellt werden konnte, weshalb die Ankündigung eines zweiten Zustellversuches am 28. Juni 2000 in das Hausbrieffach eingelegt wurde. Da die Zustellung auch am 28…

UFSW RV/2068-W/07Beweislast bei Zustellung eines Schriftstückes ohne Zustellnachweis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2007

…diese Mitteilung unterlassen, so ist, soweit die Verfahrensvorschriften nicht anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann." Sachverhaltsmäßig steht fest, dass der angefochtene Abweisungsbescheid vom 16.2.2007 ohne Zustellnachweis zugestellt wurde. Der Bw…

UFSL FSRV/0110-L/04Die Zurücknahme einer Beschwerde ist auch dann festzustellen, wenn einem Mängelbehebungsauftrag nur unzureichend entsprochen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.02.2005

…Werde diese Mitteilung unterlassen, sei gemäß Abs. 2 leg. cit. die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden könne. Da die Finanzstrafbehörde eine neue Abgabestelle nicht ermitteln habe können, sei das Straferkenntnis entsprechend § 23 ZustellG bei der…

UFSG RV/0058-G/11Zurückweisung bei verspäteter Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2011

…als rechtzeitig eingelangt gilt. Fest steht laut Aktenlage, dass der Bescheid mit Rsb-Brief am 2. Juni 2010 an die Berufungswerberin nicht zugestellt werden konnte (1. Zustellversuch). Der Brief wurde im Postamt 8041 mit 4. Juni zur Abholung hinterlegt. Gemäß § 17 Abs. 1 Zustellgesetz ist…

UFSL FSRV/0048-L/08Zurückweisung eines nicht fristgerecht eingebrachten Einspruchs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)17.02.2009

…sondern auch der Beschuldigte die neue Anschrift unaufgefordert der Finanzstrafbehörde mitteilen. Bei Verletzung der Mitteilungspflicht können Schriftstücke unter der bisherigen Anschrift durch Hinterlegung ohne vorherigen Zustellversuch zugestellt werden, wenn die neue Wohnung nicht ohne Schwierigkeit festzustellen ist. Sowohl der Einleitungsbescheid als auch die Strafverfügung und…

UFSW FSRV/0090-W/06Einwand der mangelnden Dispositionsfähigkeiten des Beschuldigten wegen Haft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.01.2007

…mitzuteilen. Abs. 2: Wird diese Mitteilung unterlassen, so ist, soweit die Verfahrensvorschriften nicht anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls die Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Der Bw. hat während des laufenden Berufungsverfahrens (Berufung vom 12. Juli 2006, Entlassung…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 1/3

…09.10 Die bezeichnete Sendungsempfängerin ist dabei jeweils händisch durchgestrichen, daneben klebt jeweils das Postetikett "CN 15" mit dem Inhalt zurück / return PLZ 4400. Die Felder für postalische Anmerkungen zum Zustellvorgang (Zustellversuche, Hinterlegungen etc.) sind jeweils leer. Auf den Rückseiten der konkreten Rsa - Kuverts findet…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 2/3

…und 2008 vom 31. August 2010 wirksam zugestellt worden wäre, für die zurückgemittelten, von ihr inzwischen nicht mehr als rechtskonform erachteten Erledigungen vom 31. August 2010 keinen weiteren Zustellversuch an die Bw. mehr zu unternehmen, sondern die wegen der berücksichtigten außergewöhnlichen Belastungen iSd. § 34 Abs…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 3/3

Nach dem oben wiedergegebenen § 96 BAO müssen alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden, somit insbesondere auch Bescheidausfertigungen, abgesehen von den dort weiters genannten Inhaltserfordernissen entweder vom Genehmigenden unterschrieben (erster Satz leg. cit.) oder mit einem Beglaubigungsvermerk versehen sein (zweiter Satz leg. cit.). Der Bundesabgabenordnung liegt also…

UFSL FSRV/0055-L/09Zurückweisung eines unzureichend begründeten Wiederaufnahmeantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid16.09.2009

…X zugestellt worden ist, ist anzumerken, dass die formularmäßige Einrichtung einer Ortsabwesenheitserklärung bei Zustelldiensten nur den Zweck erfüllen kann, zur Verfahrenssicherheit standardisiert fehlgehende Zustellversuche zu vermeiden. Nicht jedoch hebt eine derartige Ortsabwesenheitserklärung die Pflicht eines Beschuldigten nach § 8 Abs.1 Zustellgesetz auf, eine Änderung seiner…

UFSW FSRV/0002-W/06Hinterlegung bei Ortsabwesenheit, Beginn der Rechtsmittelfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)11.04.2006

…eintreten würde. Zur Entscheidung wurde erwogen: Über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wurde durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz mit Bescheid vom 14. März 2006 abgesprochen. Die Strafverfügung vom 21. Oktober 2005 wurde nach zwei Zustellversuchen vom 24. und 25. Oktober 2005 am 25…

UFSL RV/0455-L/11Ortsabwesenheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2012

…die Behauptungen des Berufungswerbers in irgendeiner Form widerlegen, noch seien die Behauptungen als nicht schlüssig erkannt worden. Es sei ohne weiteres Beweisvorbringen zu erkennen, dass beim Zustellversuch durch den Postbediensteten eine Zustellung nicht möglich war, da der Bw. nicht anwesend war und seine Gattin zwar…

UFSL RV/0854-L/02Verkauf von Cannabis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2004

…bei der Behörde vorzusprechen und ergänzende Angaben zu machen, widrigenfalls nach Ablauf der Frist der Bescheid der Behörde ohne Zustellversuch hinterlegt werde. Der Brief wurde am siebten September 2004 bei der Post aufgegeben und lt. internationalem Antwortschein am neunten September 2004 vom Empfänger übernommen. 6…

UFSW RV/1474-W/03Familienheimfahrten eines Gastarbeiters nach Polen als Werbungskosten; Rechtzeitigkeit des Vorlageantrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2004

…zugestellt. Gem § 17 Zustellgesetz kann der Zusteller beim zuständigen Postamt eine Sendung hinterlegen, wenn er nach einem gescheiterten Zustellversuch Grund zur Annahme hat, dass sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhält, wobei der Empfänger von der Hinterlegung schriftlich zu verständigen ist (dies ist lt…

UFSZ1W ZRV/0054-Z1W/13Zurückweisung einer verspätet eingebrachten Beschwerde
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.03.2013

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch NN., vom 6. Februar 2013 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Wien vom 13. Dezember 2012, GZ. zzz, betreffend Verbindliche Zolltarifauskunft entschieden: Die Beschwerde wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl…

UFSZ3K ZRV/0009-Z3K/08Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe wegen Missachtung eines Beweisverwertungsverbotes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)28.04.2009Teil 1/2

…des Drittstaates behördliche Schriftstücke ausländischer Behörden zur Beförderung annimmt. Der verfahrensgegenständliche Erstbescheid wurde vom Postapparat Italiens angenommen und von diesem dem Bf nach den in Italien geltenden diesbezüglichen Zustellvorschriften nachweislich mit internationalem Zustellschein und damit rechtens zugestellt. Mit dem Hinweis des Bf auf die Beitreibungsrichtlinie…

UFSG RV/0120-G/13Zustellung des Bescheides an einen nicht mehr bevollmächtigten steuerlichen Vertreter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2013

…20. November 2012 eine abweisende Berufungsvorentscheidung erließ. Die an den steuerlichen Vertreter adressierte Berufungsvorentscheidung wurde laut RSa-Brief nach einem am 26. November 2012 erfolgten erfolglosen Zustellversuch am 27. November 2012 beim Postamt 001 hinterlegt. In der Eingabe vom 28. Dezember 2012 zeigte der Bw…

UFSW RV/3180-W/12Die Einbringung einer Berufung per E-Mail ist unzulässig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.01.2013

…§ 9 und 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der K- GmbH in Höhe von € 36.927,95 zur Haftung herangezogen. Dieser Bescheid wurde mit RSb- Brief versendet, der nach erfolglosem Zustellversuch an der Zustelladresse beim Postamt hinterlegt wurde. Beginn der Abholfrist war der 2. Februar 2012…