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BFG RV/7500272/2017Zustellmängel (Hinterlegung ohne Zustellversuch), Vergnügungssteuer Publikumstanz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss13.10.2017

…Zurückweisung erfolgte daher zurecht. 2. Zu den geltend gemachten Zustellmängeln: Die Ermächtigung der Behörde gemäß § 8 Abs 2 ZustG, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, hat nicht nur zur Voraussetzung, dass die unverzügliche Mitteilung über die Änderung der Abgabestelle unterlassen wurde, sondern auch…

BFG RV/7100030/2014Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch nicht möglich, wenn Abgabepflichtiger keine Kenntnis vom Verfahren hatte.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.05.2014

…Vermerk „verzogen retour“ an das Finanzamt rückübermittelt worden. Das Finanzamt ging in der Folge gemäß § 8 Abs. 2 iVm § 23 ZustellG vor, und stellte die Bescheide im Akt ohne vorausgehenden Zustellversuch gem. § 8 Abs 2 ZustellG" zu. In rechtlicher Hinsicht ist dazu auszuführen, dass gem. …

BFG RV/7501937/2014Erwiesene Ortsabwesenheit im Zeitpunkt des Zustellversuchs
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.01.2015

…Sonntag den 17.8.14 (3 Wochen) im Urlaub befand, war es mir nicht möglich das erste Schreiben beim ersten Zustellversuch entgegen zu nehmen da ich mich zu diesem Zeitpunkt schon im Ausland befand. Erst nach meiner Rückkehr am Sonntag den 17.8 fand ich…

BFG RV/7103003/2017Keine rechtswirksame Hinterlegung, wenn Bf bereits vor Zustellversuch ortsabwesend war und erst nach Ablauf der Abholfrist zurückkehrte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.05.2018

…der mit Zustellnachweis RSb an die Wiener Adresse versendet wurde. Dem rückgelangten Rückschein nach erfolgte der Zustellversuch am 13.04.2016 und wurde der Beginn der Abholfrist mit 14.04.2016 bestimmt. Der automatisch erstellte Bescheid wurde nicht als unbehoben an die belangte Behörde zurückgesendet…

BFG RV/2100902/2018Leistungsort von Vermittlungsleistungen iZm einer Einkaufsgemeinschaft; Hinterlegung ohne vorhergehenden Zustellversuch (§ 8 Abs. 2 ZustG iVm § 23 ZustG)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.04.2024Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache N.N., letzte bekannte Anschrift Adr.Bf., über die Beschwerde vom 17. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg [nunmehr gemäß § 323b Bundesabgabenordnung (BAO) Finanzamt Österreich] vom 17…

BFG RV/2100902/2018Leistungsort von Vermittlungsleistungen iZm einer Einkaufsgemeinschaft; Hinterlegung ohne vorhergehenden Zustellversuch (§ 8 Abs. 2 ZustG iVm § 23 ZustG)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.04.2024Teil 2/2

…mitzuteilen. (2) Wird diese Mitteilung unterlassen, so ist, soweit die Verfahrensvorschriften nicht anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann." Zur Verständigungspflicht ist weiters auf § 265 Abs. 6 BAO - wonach das Verwaltungsgericht über Änderungen…

BFG RV/7501309/2015Parkometerstrafe, Einspruch verspätet, Ortsabwesenheit ab erstem Tag der Abholfrist, nicht aber am Tag des Zustellversuches
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.10.2015

…Stadt Wien aus, dass das Rechtsmittel gegen die Strafverfügung nach der Aktenlage als verspätet erscheine. Bei dem am 22. Juni 2015 durchgeführten Zustellversuch der Strafverfügung sei das Dokument vom Bf. persönlich an der Abgabestelle übernommen worden. Das Rechtsmittel sei jedoch erst am 12. Juli 2015…

UFSS RV/0450-S/09Verspäteter Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2009

…GZ RV/0013-S/07, wurde ein Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: Bf) auf Zuerkennung einer erhöhten Familienbeihilfe in zweiter Instanz abweisend entschieden. Nach einem erfolglosen Zustellversuch am 25. Februar 2008 wurde die behördliche Erledigung beim Postamt 5110 hinterlegt; als Beginn der Abholfrist ist…

UFSI FSRV/0033-I/02Verspätete Einbringung einer Beschwerde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)14.02.2005

…für gewiss gehalten. Aus dem im Akt erliegenden Zustellnachweis geht hervor, dass der Bescheid am 19. November 2001 (erster Zustellversuch) nicht zugestellt werden konnte, weshalb die Ankündigung eines zweiten Zustellversuches am 20. November 2001 in das Hausbrieffach eingelegt wurde. Da die Zustellung auch am 20…

UFSI FSRV/0013-I/02Zurückweisung einer Beschwerde als verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.11.2004

…für gewiss gehalten. Aus dem im Akt erliegenden Zustellnachweis geht hervor, dass der Bescheid am 27. Juni 2000 (erster Zustellversuch) nicht zugestellt werden konnte, weshalb die Ankündigung eines zweiten Zustellversuches am 28. Juni 2000 in das Hausbrieffach eingelegt wurde. Da die Zustellung auch am 28…

UFSW RV/2068-W/07Beweislast bei Zustellung eines Schriftstückes ohne Zustellnachweis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2007

…diese Mitteilung unterlassen, so ist, soweit die Verfahrensvorschriften nicht anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann." Sachverhaltsmäßig steht fest, dass der angefochtene Abweisungsbescheid vom 16.2.2007 ohne Zustellnachweis zugestellt wurde. Der Bw…

BFG RV/7500899/2014Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verspätung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss19.08.2014

…13.11.2013 Einspruch. Mit dem angefochtenen Becheid wurde der Einspruch der Bf als vespätet zurückgewiesen. Der Zurückweisunsbescheid wurde nach einem Zustellversuch am 11.2.2014 hinterlegt und ab 12.2.2014 zur Abholung bei der Post bereitgehalten. Am 10.4.2014 wurde mittels e…

UFSL FSRV/0110-L/04Die Zurücknahme einer Beschwerde ist auch dann festzustellen, wenn einem Mängelbehebungsauftrag nur unzureichend entsprochen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.02.2005

…Werde diese Mitteilung unterlassen, sei gemäß Abs. 2 leg. cit. die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden könne. Da die Finanzstrafbehörde eine neue Abgabestelle nicht ermitteln habe können, sei das Straferkenntnis entsprechend § 23 ZustellG bei der…

UFSG RV/0058-G/11Zurückweisung bei verspäteter Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2011

…als rechtzeitig eingelangt gilt. Fest steht laut Aktenlage, dass der Bescheid mit Rsb-Brief am 2. Juni 2010 an die Berufungswerberin nicht zugestellt werden konnte (1. Zustellversuch). Der Brief wurde im Postamt 8041 mit 4. Juni zur Abholung hinterlegt. Gemäß § 17 Abs. 1 Zustellgesetz ist…

UFSL FSRV/0048-L/08Zurückweisung eines nicht fristgerecht eingebrachten Einspruchs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)17.02.2009

…sondern auch der Beschuldigte die neue Anschrift unaufgefordert der Finanzstrafbehörde mitteilen. Bei Verletzung der Mitteilungspflicht können Schriftstücke unter der bisherigen Anschrift durch Hinterlegung ohne vorherigen Zustellversuch zugestellt werden, wenn die neue Wohnung nicht ohne Schwierigkeit festzustellen ist. Sowohl der Einleitungsbescheid als auch die Strafverfügung und…

UFSW FSRV/0090-W/06Einwand der mangelnden Dispositionsfähigkeiten des Beschuldigten wegen Haft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.01.2007

…mitzuteilen. Abs. 2: Wird diese Mitteilung unterlassen, so ist, soweit die Verfahrensvorschriften nicht anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls die Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Der Bw. hat während des laufenden Berufungsverfahrens (Berufung vom 12. Juli 2006, Entlassung…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 1/3

…09.10 Die bezeichnete Sendungsempfängerin ist dabei jeweils händisch durchgestrichen, daneben klebt jeweils das Postetikett "CN 15" mit dem Inhalt zurück / return PLZ 4400. Die Felder für postalische Anmerkungen zum Zustellvorgang (Zustellversuche, Hinterlegungen etc.) sind jeweils leer. Auf den Rückseiten der konkreten Rsa - Kuverts findet…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 2/3

…und 2008 vom 31. August 2010 wirksam zugestellt worden wäre, für die zurückgemittelten, von ihr inzwischen nicht mehr als rechtskonform erachteten Erledigungen vom 31. August 2010 keinen weiteren Zustellversuch an die Bw. mehr zu unternehmen, sondern die wegen der berücksichtigten außergewöhnlichen Belastungen iSd. § 34 Abs…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 3/3

Nach dem oben wiedergegebenen § 96 BAO müssen alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden, somit insbesondere auch Bescheidausfertigungen, abgesehen von den dort weiters genannten Inhaltserfordernissen entweder vom Genehmigenden unterschrieben (erster Satz leg. cit.) oder mit einem Beglaubigungsvermerk versehen sein (zweiter Satz leg. cit.). Der Bundesabgabenordnung liegt also…

UFSL FSRV/0055-L/09Zurückweisung eines unzureichend begründeten Wiederaufnahmeantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid16.09.2009

…X zugestellt worden ist, ist anzumerken, dass die formularmäßige Einrichtung einer Ortsabwesenheitserklärung bei Zustelldiensten nur den Zweck erfüllen kann, zur Verfahrenssicherheit standardisiert fehlgehende Zustellversuche zu vermeiden. Nicht jedoch hebt eine derartige Ortsabwesenheitserklärung die Pflicht eines Beschuldigten nach § 8 Abs.1 Zustellgesetz auf, eine Änderung seiner…