…Mit Schreiben vom 26. November 1999 beantragte der steuerliche Vertreter die Vorlage der Berufung betreffend die Verlassenschaft nach J.S.B. an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 19 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten…
…Diese Berufung ist beim UFS unter GZ. RV/2976-W/10 anhängig. Das Finanzamt erließ einen mit 19. Juli 2010 datierten Bescheid an "Verlassenschaft nach B und Berufungswerber als ehemalige Gesellschafter der B und Mitges" z.H. steuerlich.vertretg., mit welchem die im Kalenderjahr 2006…
…gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe a) Erklärung Der Bw. bezieht sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Notariatskandidat als auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit als vom Gericht bestellter Verlassenschaftskurator. In den Beilagen zur Einkommensteuererklärung…
…Bw. behaupteten Zustellung der an die "Verlassenschaft nach MK" gerichteten Einkommensteuerbescheide 1997 und 2005, hat die Verlassenschaft als Steuersubjekt nicht mehr bestanden. Die an die Verlassenschaft gerichteten Bescheide des Finanzamtes gingen daher ins Leere, weil sie an ein nicht mehr existierendes Rechtssubjekt gerichtet waren. Sie…
…Tode, sodass er ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Träger von Rechten und Pflichten anzusehen ist. Nach dem Tod des Abgabepflichtigen ist ein Bescheid über eine in dessen Person entstandene Abgabenschuld vor der Einantwortung an die Verlassenschaft (vertreten durch den Verlassenschaftskurator, Erbenmachthaber oder erbserklärten Erben)…
…Versuch einer Zustellung des Bescheides unternommen, dieser kam jedoch mit dem Vermerk "verstorben" zurück. Ermittlungen, ob dieser Vermerk den tatsächlichen Verhältnissen entspricht, sind dem Bemessungsakt nicht zu entnehmen. Es ist leicht möglich, dass der Postbedienstete auf Grund des ähnlichen Vornamens, da der Bescheid an die…
…Nachlasses getätigt hat, ist sohin jedenfalls der ruhende Nachlass. Eine Zurechnung der Nachlassumsätze (auch) an den Bw. wäre nur dann denkbar, wenn er im eigenen Namen gehandelt, den Vertragspartnern gegenüber also nicht zu erkennen gegeben hätte, dass er für einen anderen, nämlich die Verlassenschaft, handelt…
…Für die Veranlagungsjahre 1997, 1998 und 2000 ergingen geänderte Einkommensteuerbescheide vom 23. April 2003 an die damals bestehende Verlassenschaft nach A.B.. Nachdem der UFS mit Berufungsentscheidung vom 20.10.2009, RV/0777-S/07 festgestellte hatte, dass die angeführten Feststellungsbescheide des FA Salzburg Stadt…
…KG", die Zustellung erfolgte zu Handen des steuerlichen Vertreters der KG. Mit Notariatsakt vom 21. Juni 2001 trat die Mutter als gesetzliche Vertreterin der minderjährigen Bw. den Geschäftsanteil an der M.GmbH sowie den Mitunternehmeranteil an der M.KG namens der Verlassenschaft nach F. zum…
…Zustellung erfolgte zu Handen des steuerlichen Vertreters der KG. Mit Notariatsakt vom 21. Juni 2001 trat die Bw. den Geschäftsanteil an der M.GmbH sowie den Mitunternehmeranteil an der M.KG namens der Verlassenschaft nach F. zum vereinbarten Abtretungspreis von jeweils S 1,00 an…
…Lichte dieser einhelligen Meinung war die gegenständliche Erledigung daher an den (ruhenden) Verlass nach Maria.Musterfrau zu richten. Die Zustellung erfolgte an die B+B-Steuerberatungsgesellschaft, da diese laut Eingabe vom 29. Juni 2007 im Auftrag der Verlassenschaft nach Maria.Musterfrau als Vertreterin eingeschritten ist.…
…ausschließlich eine Zahlung innerhalb der privatrechtlichen Regelung der gesamten Verlassenschaften nach T und Frau Mag. ELT dar, so ist dem entgegenzuhalten, dass aus den testamentarischen Verfügungen andere Ansprüche, als jene, die mit der Zuteilung der Unternehmensanteile an R-T und dem Erwerb einer 51 %igen…
…diejenigen, an die diese Bescheide ergehen ( §191 Abs. 1 und 2); b) wenn nach den Abgabenvorschriften Steuermessbeträge oder Einheitswerte zu zerlegen oder zuzuteilen sind, die Körperschaften, denen ein Zerlegungsanteil zugeteilt worden ist oder die auf eine Zuteilung Anspruch erheben; c) (aufgehoben) d) im Verfahren über…
…gemäß § 29 ErbStG auf diese Renten entfallende Erbschaftssteuer vom Rentenzahler vergütet wurde. Im Jahr 1990 erhielt die Bw - als Folge eines Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes - einen Betrag von 2.872.804 S an Erbschaftssteuer gutgeschrieben, wobei die Verlassenschaft auf die Rückzahlung dieses Betrages verzichtete. Die auf…
…Lebenshaltungskosten finanziert? Mit Schreiben vom 1. Oktober 2009 gab Notar Dr. W als Bevollmächtigter der testamentarischen Universalerbin bekannt, dass die Zustellung im Verlassenschaftsverfahren an den steuerlichen Vertreter erfolgen solle. Testamentarische Universalerbin sei Frau H R, der auch die Liegenschaft in M zufalle. Die erbl. Tochter…
…schriftliche Ausfertigung an mehrere Personen gerichtet, die dieselbe abgabenrechtliche Leistung schulden oder die gemeinsam zu einer Abgabe heranzuziehen sind, und haben diese der Abgabenbehörde keinen gemeinsamen Zustellungsbevollmächtigten bekannt gegeben, so gilt mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an eine dieser Personen die Zustellung an alle…
…06.1991, 91/13/0002, die Unwirksamkeit eines solchen Bescheides, wenn im Zeitpunkt der Zustellung auch nur ein Gesellschafter (Mitglied) nicht handlungsfähig ist und keinen gesetzlichen Vertreter hat. Nach VwGH 02.07.2002, 98/14/0223, entfaltet ein an "Dr. A und Mitges, zHd. des…
…als verbindlich der Bemessung der Erbschaftssteuer zugrunde zu legen. 2. Bindungswirkung: Der Bw wendet nunmehr ein, dieser Einheitswertbescheid sei ihm gegenüber mangels Zustellung an ihn bzw. dessen Rechtsvorgänger nie rechtswirksam geworden, weshalb der zuvor in Geltung stehende Einheitswert heranzuziehen sei. Nach der einhelligen Judikatur und…
…der Einkommensteuer 1994 und 1995 durch das Finanzamt innerhalb einer angemessenen Frist sei umso unverständlicher, als Zustellungen durch das gleiche Finanzamt ab dem 18. Oktober 1995 an die Verlassenschaft nach Ruth M.M. erfolgt seien. In der mündlichen Berufungsverhandlung wiederholten der steuerliche Vertreter der Bw…
…sondern auch Rechtsnachfolger, jedoch ohne Haftung für die Handlungen seines Vorvorgängers. Unrichtig sei daher die Ansicht von Dr. Viktor I., die Gutschrift wäre an die Verlassenschaft nach Dkfm. Dr. Walter S. zu richten, weil diese Rechtsansicht durch die schon mehrfach angesprochenen Entscheidungen des OGH widerlegt…