…da eine an den Gemeinschuldner zH des XX als Masseverwalter gerichtete Erledigung nicht an den Masseverwalter, sondern an den Gemeinschuldner gerichtet sei. Der Bescheid des Finanzamtes vom 14. 11. 2002, sowie die Berufungsvorentscheidung vom 12. 2. 2003 sind - durch die bloße Zustellung der an den…
…sondern an den Gemeinschuldner gerichtet. Durch die bloße Zustellung der - an den Gemeinschuldner gerichteten - Bescheide an den Masseverwalter sind diese dem Masseverwalter gegenüber nicht wirksam geworden (VwGH 2.3.2006, 2006/15/0087). Da im gegenständlichen Fall die als Bescheide bezeichneten Erledigungen des Finanzamtes an…
…Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den…
…Liegenschaftseigentümerin gerichtet. Durch die bloße Zustellung der an die Liegenschaftseigentümerin gerichteten Erledigung an den Masseverwalter ist sie dem Masseverwalter gegenüber jedoch nicht wirksam geworden. Auch eine "Weiterleitung" des Bescheides durch die im Konkurs befindliche GmbH an den Masseverwalter bewirkt keine rechtsgültige Zustellung. Gemäß §246 Abs…
…dass der Bw. die hier streitgegenständlichen "Bescheide" infolge der mit Konkurseröffnung verfügten Postsperre nicht zugegangen sind (Anm: der Zustellverfügung entsprechend erfolgte die Zustellung der "Bescheide" an die Masseverwalterin). - Mit dem ehemaligen steuerlichen Vertreter wurde Rücksprache gehalten und um Bekanntgabe, ob eine Bevollmächtigung inklusive Zustellvollmacht seitens…
…und der Einschreiter als Masseverwalter bestellt worden. Mit Berufungsvorentscheidungen, je vom 21. Juli 2005 wies das Finanzamt die Berufungen mit der Begründung, zum jeweiligen Bewertungsstichtag sei die XYgrundbücherlicher Eigentümer der gegenständlichen Liegenschaft gewesen, die Eigentumsübertragung der 172/1178-stel Anteile an C GmbH sei erst…
…Auskunft darüber zu erteilen, warum nach Löschung seiner Funktion als Masseverwalter der Gemeinschuldnerin (WG bzw nach Umfirmierung die WL ) und Rechtsnachfolgerin der W;KG weiterhin an ihn eine Zustellung der Abgabenbescheide (Zustellvollmacht) erfolgte bzw. wer ihn berechtigt habe Schriftstücke (Bescheide) des Finanzamtes Zell am See…
…ist. Die gegenständlichen Abgaben der Gemeinschuldnerin wären daher gegenüber dem Masseverwalter, der insofern die Gemeinschuldnerin repräsentiert, festzusetzen gewesen. Nach der (nunmehr) ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind die an die Gemeinschuldnerin gerichteten Bescheide durch die bloße Zustellung an den Masseverwalter, diesem gegenüber nicht wirksam geworden. Die…
…jeweils adressiert an: "GEMEINSCHULDNER Z.H. MV Rechtsanwalt" Als materieller Bescheidadressat (als Partei) angegeben war daher jeweils Gemeinschuldner, weshalb die gegenständlichen, als Bescheide intendierten, mit 29. Mai 2002 datierten Schriftstücke im Sinne der (nunmehr) ständigen Rechtsprechung des VwGH trotz ihrer Zustellung an den Masseverwalter nicht…
…dass er in einem Rechtsmittelverfahren nicht sanierbar ist. Es handelt sich um einen Nichtbescheid, der selbst durch die Zustellung an den Masseverwalter nicht ihm gegenüber als Partei wirksam wurde und somit auch keine Rechtsmittelbefugnis auslöst, während Bw. selbst während dieser Zeit nicht Partei sein konnte…
…dass sie im Schuldenregulierungsverfahren von ihrem Masseverwalter detailliert und eingehend über die in § 78 IO normierte Postsperre und deren Rechtswirkungen belehrt wurde. Damit war ihr aber auch bekannt, dass Zustellungen von Sendungen wie einer Vorladung in einem Finanzstrafverfahren unabhängig von dieser Postsperre im Sinne des…
…nicht an den Masseverwalter, sondern an den Gemeinschuldner gerichtet (VwGH 24.7.2007, 2002/14/0115). Mit der Anordnung der belangten Behörde, den angefochtenen Bescheid an Herrn "BB , geb. aa, z.Hd. Herrn AA, Adresse" zuzustellen, wurde darüber hinaus keine Zustellung an den Masseverwalter verfügt…
…ein Haftungsbescheid durch Zustellung einer an ihn als Adressaten gerichteten Ausfertigung erlassen werden. Vielmehr hätte ausschließlich der Masseverwalter als Partei behandelt werden müssen. Durch die bloße Zustellung an den Masseverwalter (zu seinen Handen) ist der Bescheid diesem gegenüber nicht wirksam geworden. Ein an den Gemeinschuldner…
…eingebracht. Die Berufungsentscheidung des UFS erging am 1.4.2005 mit Zustellung an den Masseverwalter, der die Berufung eingebracht hatte. Diese Postsendung wurde von der Kanzlei des Masseverwalters nicht mehr angenommen. Es ist daher die Berufungsentscheidung an den Berufungswerber direkt zuzustellen. Über die Berufung wurde…
…warum das Finanzamt die Zustellung an die Privatadresse des Bf. als gewöhnliche Postsendung veranlasst habe. Zum Beweis, dass es damals bei seinem Postamt für die Adresse O. (Anmerkung: erhebliche Zustellprobleme) gegeben habe und nach wie vor gäbe, beantrage der Bf. die Einvernahme des Masseverwalters F.…
…der Berufungswerberin nicht wirksam erlassen. Er hätte an den Masseverwalter gerichtet und an diesen zugestellt werden müssen. Die wie vorliegend adressierte Erledigung ist an die Gemeinschuldnerin, nicht an den Masseverwalter gerichtet. Die Zustellung an diesen saniert den unrichtigen Bescheidadressaten nicht, die Erledigung ist ihm gegenüber…
…zur Haftung Herangezogenen, demgegenüber ein Grundlagenbescheid nicht ergeht und auch nicht zugestellt wird, gelten die hier den strittigen Einkommensteuerbescheiden zu Grunde liegenden Feststellungsbescheide nach § 188 BAO mit der Zustellung an den damaligen Masseverwalter als vertretungsbefugte Person der X. Y. GmbH & CoKG im Sinne des § 81…
…gegenüber der Bw. nicht wirksam erlassen werden. Auch im Falle einer Zustellung der an die Bw. gerichteten Erledigung an die Sachwalterin wäre sie dieser gegenüber ebenfalls nicht wirksam geworden (in Analogie zur Judikatur hinsichtlich der Zustellung an den Masseverwalter, VwGH 24.3.2009, 2009/13…
…endgültiger Bescheid an die Bestandnehmerin intendierte Schriftsatz des Finanzamtes war laut Aktenlage (Zweitschrift) adressiert an die Bestandnehmerin z.Hd. MV (Masseverwalter) Dr. RA . Als materieller Bescheidadressat (als Partei) angegeben war daher der Gemeinschuldner, weshalb das genannte Schreiben trotz der Zustellung an den Masseverwalter nicht als…
…zitierten Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für A vom 27. Dezember 2001, RV Z erklärt, hat Dr._B bereits am 15. Dezember 1997 gegen eine allfällige Zustellung an Mag._Dr._D als Zustellungsbevollmächtigten im Sinne des § 81 Abs. 7 BAO gemäß § 81 Abs. 6 in Verbindung mit …