…teilte dies per e-mail vom 8. August 2007 dem Unabhängigen Finanzsenat mit. Gemäß § 311 Abs 4 BAO bewirkt ein zulässiger Devolutionsantrag keinen sofortigen Zuständigkeitsübergang. Die Zuständigkeit zur Entscheidung geht erst dann auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz über, wenn die Abgabenbehörde erster Instanz nicht innerhalb…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2003 des Dipl.-Kommunikationswirten KG, infolge Zuständigkeitsübergang gemäß § 311 Abs.4 BAO und über den Devolutionsantrag zum Antrag auf Umsatzsteuerfestsetzung gemäß § 201 Abs. 3 Z 1 BAO für Dezember 2003 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes…
…der gegenständliche Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt am 14. Jänner 2013 erlassen. Über den Devolutionsantrag wurde erwogen: Gemäß § 311 Abs. 4 BAO bewirkt ein zulässiger Devolutionsantrag keinen sofortigen Zuständigkeitsübergang auf die Abgabenbehörde II. Instanz. Die Zuständigkeit zur Entscheidung geht erst dann auf die Abgabenbehörde II. Instanz über…
…2001, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg entschieden: Der Antrag wird zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Gegenständlicher Fall gleicht in rechtserheblicher Hinsicht - einschließlich Zuständigkeitsübergang zur Sachentscheidung infolge negativen Berichts des Finanzamtes - dem bezüglich Umsatzsteuer für das Jahr 2000 erledigten Antrag auf Änderung, UFS…
…Porzellangasse 51, vom 12. März 1999 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften, nach Zuständigkeitsübergang auf das Finanzamt Wien 12/13/14 und Purkersdorf dieses vertreten von Mag. Astrid Krünes, vom 15. Februar 1999 betreffend Körperschaftsteuer für den Zeitraum 1994 bis 1997 und den Antrag…
…21.2.2005 langte eine Abschrift des genannten Bescheids bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz ein. Über die Berufung wurde erwogen: Gem § 311 Abs 4 BAO bewirkt ein zulässiger Devolutionsantrag keinen sofortigen Zuständigkeitsübergang. Die Zuständigkeit zur Entscheidung geht erst dann auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz über…
…21.2.2005 langte eine Abschrift des genannten Bescheids bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz ein. Über den Devolutionsantrag wurde erwogen: Gem § 311 Abs 4 BAO bewirkt ein zulässiger Devolutionsantrag keinen sofortigen Zuständigkeitsübergang. Die Zuständigkeit zur Entscheidung geht erst dann auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz über…
…21.2.2005 langte eine Abschrift des genannten Bescheids bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz ein. Über den Devolutionsantrag wurde erwogen: Gem § 311 Abs 4 BAO bewirkt ein zulässiger Devolutionsantrag keinen sofortigen Zuständigkeitsübergang. Die Zuständigkeit zur Entscheidung geht erst dann auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz über…
…Gründen nachzuweisen vermag, die eine fristgerechte Entscheidung unmöglich machen. Gemäß § 311 Abs. 4 BAO bewirkt ein zulässiger Devolutionsantrag keinen sofortigen Zuständigkeitsübergang. Die Zuständigkeit zur Entscheidung geht erst dann auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz über, wenn die Abgabenbehörde erster Instanz nicht fristgerecht (Abs. 3 leg cit…
…Gründen nachzuweisen vermag, die eine fristgerechte Entscheidung unmöglich machen. Gemäß § 311 Abs. 4 BAO bewirkt ein zulässiger Devolutionsantrag keinen sofortigen Zuständigkeitsübergang. Die Zuständigkeit zur Entscheidung geht erst dann auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz über, wenn die Abgabenbehörde erster Instanz nicht fristgerecht (Abs. 3 leg cit…
…gelegenen Gründen nachzuweisen vermag, die eine fristgerechte Entscheidung unmöglich machen. Gemäß § 311 Abs. 4 BAO bewirkt ein zulässiger Devolutionsantrag keinen sofortigen Zuständigkeitsübergang. Die Zuständigkeit zur Entscheidung geht erst dann auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz über, wenn die Abgabenbehörde erster Instanz nicht fristgerecht (Abs. 3 leg…
…gemäß § 17 Zustellgesetz wirksam zugestellt worden. Über den Devolutionsantrag wurde erwogen: Gemäß § 311 Abs. 4 BAO bewirkt ein zulässiger Devolutionsantrag keinen sofortigen Zuständigkeitsübergang. Die Zuständigkeit zur Entscheidung geht erst dann auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz über, wenn die Abgabenbehörde erster Instanz nicht fristgerecht (Abs. 3…
…eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht mehr vor. Über den Devolutionsantrag wurde erwogen: Gemäß § 311 Abs. 4 BAO bewirkt ein zulässiger Devolutionsantrag keinen sofortigen Zuständigkeitsübergang. Die Zuständigkeit zur Entscheidung geht erst dann auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz über, wenn die Abgabenbehörde erster Instanz nicht fristgerecht (Abs…
…vermag, die eine fristgerechte Entscheidung unmöglich machen. Gemäß § 311 Abs. 4 BAO bewirkt ein zulässiger Devolutionsantrag keinen sofortigen Zuständigkeitsübergang. Die Zuständigkeit zur Entscheidung geht erst dann auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz über, wenn die Abgabenbehörde erster Instanz dem Antrag nicht fristgerecht nachkommt oder angibt, warum…
…mit. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 311 Abs. 4 BAO bewirkt ein zulässiger Devolutionsantrag keinen sofortigen Zuständigkeitsübergang an den Unabhängigen Finanzsenat. Die Zuständigkeit zur Entscheidung geht erst dann auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz über, wenn die Abgabenbehörde erster Instanz ihrer Entscheidungspflicht nach Fristsetzung nicht…
…2009. Über den Devolutionsantrag wurde erwogen: § 311 Abs. 4 BAO bewirkt ein zulässiger Devolutionsantrag keinen sofortigen Zuständigkeitsübergang an den Unabhängigen Finanzsenat. Die Zuständigkeit zur Entscheidung geht erst dann auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz über, wenn die Abgabenbehörde erster Instanz ihrer Entscheidungspflicht nach Fristsetzung nicht nachkommt…
…311 BAO gestützter Devolutionsantrag erweist sich bei Verletzung der Entscheidungspflicht bezüglich einer Berufung deshalb als denkunmöglich und damit als unzulässig, weil der der Devolution innewohnende Rechtsschutzgedanke durch Zuständigkeitsübergang von der "Unterbehörde" auf die "Oberbehörde" die Entscheidungspflicht von einer Abgabenbehörde I. Instanz auf die Abgabenbehörde II…
…entschieden. Über den Devolutionsantrag wurde erwogen: Gemäß § 311 Abs. 4 BAO bewirkt ein zulässiger Devolutionsantrag keinen sofortigen Zuständigkeitsübergang an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Die Zuständigkeit zur Entscheidung geht erst dann auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz über, wenn die Abgabenbehörde erster Instanz ihrer Entscheidungspflicht nach Fristsetzung…
…mit. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 311 Abs. 4 BAO bewirkt ein zulässiger Devolutionsantrag keinen sofortigen Zuständigkeitsübergang an den Unabhängigen Finanzsenat. Die Zuständigkeit zur Entscheidung geht erst dann auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz über, wenn die Abgabenbehörde erster Instanz ihrer Entscheidungsprlicht nach Fristsetzung nicht…
…Instanz. Über den Devolutionsantrag wurde erwogen: Gemäß § 311 Abs. 4 BAO bewirkt ein zulässiger Devolutionsantrag keinen sofortigen Zuständigkeitsübergang an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Die Zuständigkeit zur Entscheidung geht erst dann auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz über, wenn die Abgabenbehörde erster Instanz ihrer Entscheidungspflicht nach Fristsetzung…