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UFSW RV/1222-W/03Verspätet eingebrachte Berufung, Übergang der örtlichen Zuständigkeit vor Bescheiderlassung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2008Teil 1/3

…des Versuchs einer Übernahme der A-GmbH durch einen Herrn P führt die Bw. aus, sie habe der Betriebsprüfung Unterlagen bereitwillig zur Verfügung gestellt, es habe aber "offenkundig nur eingeschränkt die Bereitschaft bestanden, die für die Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes wesentlichen Unterlagen entgegen zu nehmen"…

UFSW RV/1222-W/03Verspätet eingebrachte Berufung, Übergang der örtlichen Zuständigkeit vor Bescheiderlassung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2008Teil 2/3

…In- und Ausland der ca. 30 Mitarbeiter, Auswertung und Verarbeitung der Arbeitszeiterfassung und Assistenz des Schulungsleiters." Sachverhaltsfeststellungen der Betriebsprüfung zur beruflichen Qualifikation und Tätigkeit: "Eine von der Betriebsprüfung durchgeführte Erhebung beim vorherigen Dienstgeber von WW - dem DienstgeberWW - ergab, dass WW als .... tätig war und keinerlei…

UFSW RV/1222-W/03Verspätet eingebrachte Berufung, Übergang der örtlichen Zuständigkeit vor Bescheiderlassung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2008Teil 3/3

… spätestens im Juli 2002 - und damit vor Erlassung der Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide, des Körperschaftsteuervorauszahlungsbescheides und des Abgaben- und Haftungsbescheides (Kapitalertragsteuer) - Kenntnis von seiner Zuständigkeit zur Abgabenfestsetzung hatte. Beweismittel "Rückstandsausweis vom 14. Juli 2005": Von der Datierung des Rückstandsausweises ausgehend ist festzustellen: Dieser Rückstandsausweis ist nach…

UFSZ1W ZRV/0066-Z1W/03Unterlassene Gestellung von im Versandverfahren beförderten Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.01.2007

…November 2001. Mit Bescheid vom 13. Jänner 2004, GZ. ZRV/0066-Z1W/2003, setzte der Unabhängige Finanzsenat die Entscheidung über diese Beschwerde bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes über die Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates vom 26. September 2003, Zl. ZRV/0075-Z1W/02…

UFSG RV/0172-G/041. Schein-/Deckungsrechnungen, nachträgliche Werbungskosten und Vorsteuern aus Vermittlungsprovisionen bei Vermietungseinkünften; 2.Nachträglich bezahlte Aufwendungen und USt-Bruttoverrechnung bei Spekulationseinkünften; 3. Verletzung der Parteienrechte durch unvollständige Rückstellung von Beschlagnahmeunterlagen und Beschränkung der Akteneinsicht, überlange Verfahrensdauer und Eintritt der Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2008Teil 1/7

… 97), so kann jede Partei, der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragen (Devolutionsantrag). Devolutionsanträge sind bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz einzubringen. Bis 29. Dezember 2000 waren Devolutionsanträge zwingend abzuweisen, wenn die Verspätung nicht…

UFSG RV/0030-G/031.) Zuflusszeitpunkt eines Veräußerungserlöses; 2.) Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben; 3) Ermittlung eines steuerpflichtigen Spekulationsgewinnes bei sukzessivem Erwerb und Verkauf einer Liegenschaft mit unterschiedlichen Wertverhältnissen einzelner Liegenschaftsteile (Mischpreisverhältnisse).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2006

…durch den Berufungssenat" ein. Der steuerliche Vertreter des Bw. begehrte den Vorlageantrag betreffend den ESt-Bescheid 1998 "dem Unabhängigen Finanzsenat aufgrund des Überganges der Zuständigkeit zur Entscheidung vorzulegen." Durch Erhebungen des UFS kam im zweitinstanzlichen Verfahren hervor, dass der Bw. im Jahr 1993 eine weitere…

UFSL RV/0021-L/02Bezahlung einer Forderung als Zuwendung unter Lebenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2004

…Ergebnis kommen müssen, dass die im angefochtenen Bescheid zur Abgabenfestsetzung herangezogene Bemessungsgrundlage weit überhöht sei. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 284 BAO wurde beantragt. Die Berufung wurde am 18. Oktober 1994 der damals zuständigen Geschäftsabteilung der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich zur Entscheidung vorgelegt. Diese richtete…

UFSZ1W ZRV/0061-Z1W/02Aufhebung einer Berufungsvorentscheidung, weil in der Sache ein früheres offenes Berufungsverfahren vorliegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.11.2006

…Abgabenfestsetzung vorzunehmen und in der Behandlung der Berufung vom 11.2.2000 gegen diesen Bescheid mit Berufungsvorentscheidung vom 2.7.2001 eine Sachentscheidung zu fällen, anstatt ihn wegen sachlicher Unzuständigkeit aufzuheben. Es sei vermerkt, dass die funktionelle Zuständigkeit der Behörde I. Instanz zur neuerlichen Abgabenfestsetzung…

UFSW FSRV/0134-W/03Abgabenhinterziehung, Teilschätzung der Besteuerungsgrundlagen, Prävalenz § 33 Abs. 1 i.V.m.13 FinStrG, Abänderungsrecht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, Verhandlung in Abwesenheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.03.2004Teil 1/3

…der gerichtlichen Feststellungen zur Last. Aus Anlass der fristgerechten Beschwerde gegen den Einleitungsbescheid wurde dieser im Sinne der Judikatur des VwGH zu § 54 Abs. 5 FinStrG gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG aufgehoben. Mit Bescheid vom 30. Jänner 2001 wurde die Zuständigkeit zur weiteren Durchführung des…

UFSF RV/0289-F/13Persönliche und sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2013

…an die Außenstelle Klagenfurt begehrt. Dazu wird festgehalten, dass die Zuständigkeit zur Entscheidung über einzelne Berufungen in der Geschäftsverteilung des Unabhängigen Finanzsenates festgelegt ist (veröffentlicht im Internet unter "ufs.bmf.gv.at" bzw. an der Amtstafel jeder Außenstelle dieser Behörde einsehbar). Laut der derzeit in…

UFSZ4I ZRV/0060-Z4I/03Zuständigkeit zur Erhebung der Eingangsabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)27.06.2003

…CH, zugrunde, wodurch die betreffenden Versandwaren bestehend aus 2 Paletten Spritzgießwerkzeugen der zollamtlichen Überwachung entzogen worden seien. Dagegen wurde mit Schreiben vom 20. Juni 2002 Berufung eingelegt und die Stornierung der Abgabenfestsetzung beantragt. Wie aus den Unterlagen ersichtlich, sei als Bestimmungsstelle Hörbranz/Deutschland angeführt. Der…

UFSL ZRV/0097-Z2L/02Zuständigkeit zur Abgabenvorschreibung bei Unregelmäßigkeiten im Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.04.2005

…einer allenfalls begangenen Zuwiderhandlung oder - bei ordnungsgemäßer Durchführung des Versandverfahrens als Alternativnachweis zur Gestellung - über eine Abfertigung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr in einem Drittland zu führen ist. Die Zuständigkeit für die Erhebung von Eingangsabgaben wegen Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung des Versandverfahrens wird aber…

UFSL ZRV/0096-Z2L/02Zuständigkeit zur Abgabenvorschreibung bei Unregelmäßigkeiten im Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.04.2005

…einer allenfalls begangenen Zuwiderhandlung oder - bei ordnungsgemäßer Durchführung des Versandverfahrens als Alternativnachweis zur Gestellung - über eine Abfertigung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr in einem Drittland zu führen ist. Die Zuständigkeit für die Erhebung von Eingangsabgaben wegen Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung des Versandverfahrens wird aber…

UFSZ2L ZRV/0095-Z2L/02Zuständigkeit zur Abgabenerhebung bei Unregelmäßigkeiten im Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.02.2005

…nicht darauf hingewiesen wird, dass ihm zur Beibringung des Nachweises des Ortes der Zuwiderhandlung gem. Art. 379 Abs. 2 ZK-DVO eine Frist von 3 Monaten zur Verfügung steht, wird deren Zuständigkeit zur Erhebung der Eingangsabgaben vom EuGH sogar dann verneint, wenn nach der Sachlage…

UFSZ2L ZRV/0207-Z2L/02Zuständigkeit zur Erhebung der Eingangsabgaben bei Unregelmäßigkeiten in einem gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.02.2005

…Verneinung der Zuständigkeit des Abgangsmitgliedstaates auch dann unschädlich, wenn zwischen der Mitteilung, ohne gebotene Fristsetzung, über die Nichterledigung des Versandverfahren an den HV und der tatsächlichen Abgabenfestsetzung eine Frist von knapp zwei Jahren liegt, und dem HV daher theoretisch mehr als drei Monate zur Beibringung…

UFSZ2L ZRV/0100-Z2L/02Zuständigkeit zur Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)28.07.2004

…Abgangszollstelle nicht darauf hingewiesen wird, dass ihm zur Beibringung des Nachweises des Ortes der Zuwiderhandlung gemäß Art. 379 Abs. 2 ZK-DVO eine Frist von drei Monaten zu Verfügung steht, wird deren Zuständigkeit zur Erhebung der Eingangsabgaben auch dann verneint, wenn nach Sachlage zu vermuten…

UFSW RV/0381-W/11Frage der Zuständigkeit zur Erlassung eines Säumniszuschlagsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2011

…Abs. 1 AVOG (ab 1. Juli 2010) zur Erlassung eines Umsatzsteuerbescheides einerseits und eines Säumniszuschlagsbescheides andererseits in jedem dieser beiden Verfahren für sich zu prüfen (vgl. VwGH vom 27.2.2008, 2005/13/0039). Das Finanzamt hat zur Frage der Zuständigkeit mitgeteilt, dass der Bw…

UFSZ2L ZRV/0104-Z2L/02Ist die Zuständigkeit des Abgangsmitgliedstaates zur Erhebung der Eingangsabgaben auch dann gegeben, wenn der Hauptverpflichtete in der Mitteilung gemäß Artikel 379 Abs. 1 ZK-DVO nicht darauf hingewiesen wird, dass ihm zur Beibringung des in Artikel 379 Abs. 2 ZK-DVO geforderten Nachweises eine Frist von drei Monaten, vom Zeitpunkt dieser Mitteilung an, zur Verfügung steht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.04.2004

…Verneinung der Zuständigkeit des Abgangsmitgliedstaates auch dann unschädlich, wenn zwischen der Mitteilung, ohne gebotene Fristsetzung, über die Nichterledigung des Versandverfahrens an den HV und der tatsächlichen Abgabenfestsetzung eine Frist von knapp zwei Jahren liegt, und dem HV daher theoretisch mehr als drei Monate zur Beibringung…

UFSZ2L ZRV/0103-Z2L/02Ist die Zuständigkeit des Abgangsmitgliedstaates zur Erhebung der Eingangsabgaben auch dann gegeben, wenn der Hauptverpflichtete in der Mitteilung gemäß Artikel 379 Abs. 1 ZK-DVO, in der Fassung vor 1. Juli 2001, nicht darauf hingewiesen wird, dass ihm zur Beibringung des in Artikel 379 Abs. 2 ZK-DVO, in der Fassung vor 1. Juli 2001, geforderten Nachweises eine Frist von drei Monaten, vom Zeitpunkt dieser Mitteilung an, zur Verfügung steht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.04.2004

…Verneinung der Zuständigkeit des Abgangsmitgliedstaates auch dann unschädlich, wenn zwischen der Mitteilung, ohne gebotene Fristsetzung, über die Nichterledigung des Versandverfahrens an den HV und der tatsächlichen Abgabenfestsetzung eine Frist von knapp zwei Jahren liegt, und dem HV daher theoretisch mehr als drei Monate zur Beibringung…

UFSZ2L ZRV/0102-Z2L/02Ist die Zuständigkeit des Abgangsmitgliedstaates zur Erhebung der Eingangsabgaben auch dann gegeben, wenn der Hauptverpflichtete in der Mitteilung gemäß Artikel 379 Abs. 1 ZK-DVO, in der Fassung vor 1. Juli 2001, nicht darauf hingewiesen wird, dass ihm zur Beibringung des in Artikel 379 Abs. 2 ZK-DVO, in der Fassung vor 1. Juli 2001, geforderten Nachweises eine Frist von drei Monaten, vom Zeitpunkt dieser Mitteilung an, zur Verfügung steht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.04.2004

…Verneinung der Zuständigkeit des Abgangsmitgliedstaates auch dann unschädlich, wenn zwischen der Mitteilung, ohne gebotene Fristsetzung, über die Nichterledigung des Versandverfahrens an den HV und der tatsächlichen Abgabenfestsetzung eine Frist von knapp zwei Jahren liegt, und dem HV daher theoretisch mehr als drei Monate zur Beibringung…