…| Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn | a) | die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem…
…Abschlag von 45 % gerechtfertigt. Ab 1. März 1994 ist der Kategoriemietzinse wegen des WÄG auf Neuverträge nicht mehr anzuwenden. § 2 Abs. 1 RichtWG: Die Größe der Wohnung von 60 qm entspricht den Anforderungen des Gesetzgebers mit Ausnahme der Wohnumgebung, die ein sehr starkes Verkehrsaufkommen und…
…darf der zwischen dem Vermieter und dem Mieter für eine gemietete Wohnung der Ausstattungskategorie A, B oder C vereinbarte Hauptmietzins je m 2 der Nutzfläche und Monat den angemessenen Betrag nicht übersteigen, der ausgehend vom Richtwert unter Berücksichtigung allfälliger Zuschläge und Abschläge zu berechnen ist.…
…Bodenschätzung das Begehren als einen Antrag auf Nachschätzung gemäß § 3 BoschG gesehen und folgende Stellungnahme abgegeben: "Dürreereignisse, wie diese letztmalig 2006 eingetreten sind, sind bei den Bodenschätzungsergebnissen durch entsprechende Klima-Zuschläge und Klima-Abschläge berücksichtigt worden. Diese Klimakorrekturen würden auf den in der Meteorologie üblichen…
…darf der zwischen dem Vermieter und dem Mieter für eine gemietete Wohnung der Ausstattungskategorie A, B oder C vereinbarte Hauptmietzins je m 2 der Nutzfläche und Monat den angemessenen Betrag nicht übersteigen, der ausgehend vom Richtwert unter Berücksichtigung allfälliger Zuschläge und Abschläge zu berechnen ist.…
…so darf der zwischen dem Vermieter und dem Mieter für eine gemietete Wohnung der Ausstattungskategorie A, B oder C vereinbarte Hauptmietzins je m2 der Nutzfläche und Monat den angemessenen Betrag nicht übersteigen, der ausgehend vom Richtwert unter Berücksichtigung allfälliger Zuschläge und Abschläge zu berechnen ist..…
…so darf der zwischen dem Vermieter und dem Mieter für eine gemietete Wohnung der Ausstattungskategorie A, B oder C vereinbarte Hauptmietzins je m2 der Nutzfläche und Monat den angemessenen Betrag nicht übersteigen, der ausgehend vom Richtwert unter Berücksichtigung allfälliger Zuschläge und Abschläge zu berechnen ist..…
…so darf der zwischen dem Vermieter und dem Mieter für eine gemietete Wohnung der Ausstattungskategorie A, B oder C vereinbarte Hauptmietzins je m2 der Nutzfläche und Monat den angemessenen Betrag nicht übersteigen, der ausgehend vom Richtwert unter Berücksichtigung allfälliger Zuschläge und Abschläge zu berechnen ist..…
…so darf der zwischen dem Vermieter und dem Mieter für eine gemietete Wohnung der Ausstattungskategorie A, B oder C vereinbarte Hauptmietzins je m2 der Nutzfläche und Monat den angemessenen Betrag nicht übersteigen, der ausgehend vom Richtwert unter Berücksichtigung allfälliger Zuschläge und Abschläge zu berechnen ist..…
…darf der zwischen dem Vermieter und dem Mieter für eine gemietete Wohnung der Ausstattungskategorie A, B oder C vereinbarte Hauptmietzins je m 2 der Nutzfläche und Monat den angemessenen Betrag nicht übersteigen, der ausgehend vom Richtwert unter Berücksichtigung allfälliger Zuschläge und Abschläge zu berechnen ist.…
…Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die Abweichung…
…Bandbreite von 1 % Zuschlag bis 1 % Abschlag vorgesehen. Der Ansatz von 0 % ist daher gerechtfertigt. Beim Vergleichsbetrieb ist bei einem Beschrieb der Streulage von "stark gelockert nach zwei bis drei Richtungen" ein Abschlag von 3 % angesetzt. Beschränkter Einsatz von Maschinen und GerätenWeder der Betrieb der…
…Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der in § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die Abweichung…
…Flächen sind voll arrondiert und daher mit einem Zuschlag von +4 % zu berücksichtigen. 6. Beschränkten Einsatz von Maschinen und Geräten: Der ertragsmindernde Einfluss der Geländeneigung beim Einsatz der Maschinen und Geräte sowie die Bringungserschwernisse bei Geländeneigungen von über 6° werden durch folgende Abschläge berücksichtigt: |…
…Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die Abweichung…
…Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der in § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die Abweichung…
…Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die Abweichung…
…der Fall sei. Der Zuschlag für Feldgemüseanbau könne daher nicht in der gleichen Höhe zum Ansatz kommen, zumal ja der Einheitswert als Sume des 18-fachen Reinertrages definiert sei. Die im Bewertungsgesetz vorgesehenen Zu- und Abschläge sollten den regelmäßig vorliegenden Verhältnissen Rechnung tragen. Dies könne…
…Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die Abweichung…
…genutzten Flächen wurde eine Bodenklimazahl von 51,5 unterstellt. Abzüglich eines Abschlages für wirtschaftliche Ertragsbedingungen von 5 % und eines Zuschlages für die Betriebsgröße von 8 % ergab sich eine Betriebszahl von 53,045. Mit Schreiben vom 24. Jänner 2003 stellten die Bw einen Antrag auf Wertfortschreibung…