…| Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn | a) | die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem…
…Abschlag von 45 % gerechtfertigt. Ab 1. März 1994 ist der Kategoriemietzinse wegen des WÄG auf Neuverträge nicht mehr anzuwenden. § 2 Abs. 1 RichtWG: Die Größe der Wohnung von 60 qm entspricht den Anforderungen des Gesetzgebers mit Ausnahme der Wohnumgebung, die ein sehr starkes Verkehrsaufkommen und…
…darf der zwischen dem Vermieter und dem Mieter für eine gemietete Wohnung der Ausstattungskategorie A, B oder C vereinbarte Hauptmietzins je m 2 der Nutzfläche und Monat den angemessenen Betrag nicht übersteigen, der ausgehend vom Richtwert unter Berücksichtigung allfälliger Zuschläge und Abschläge zu berechnen ist.…
…Bodenschätzung das Begehren als einen Antrag auf Nachschätzung gemäß § 3 BoschG gesehen und folgende Stellungnahme abgegeben: "Dürreereignisse, wie diese letztmalig 2006 eingetreten sind, sind bei den Bodenschätzungsergebnissen durch entsprechende Klima-Zuschläge und Klima-Abschläge berücksichtigt worden. Diese Klimakorrekturen würden auf den in der Meteorologie üblichen…
…durch einen Zuschlag in der Höhe von 30% (0,3) zu berücksichtigen, den die Bf in ihrer eigenen Berechnung als Abschlag für die Minderwertigkeit von Abstellräumen angesetzt habe. Die Bf erklärte in ihrer Vorhaltsbeantwortung vom 17.10.2016 unter Vorlage von Fotographien, Plänen und Berechnungen…
…Flächen der wirtschaftlichen Einheit) | 18,6560 ha | | -10,0% | | Summe Zu- und Abschläge insgesamt | -21,0 % | Streitgegenständlicher Betrieb | Pkt. d. Richtlinie | | Bezeichnung | Ab- / Zuschläge in % | Summe | 3.1. | Regionalwirtschaftliche Verhältnisse gemäß …
…darf der zwischen dem Vermieter und dem Mieter für eine gemietete Wohnung der Ausstattungskategorie A, B oder C vereinbarte Hauptmietzins je m 2 der Nutzfläche und Monat den angemessenen Betrag nicht übersteigen, der ausgehend vom Richtwert unter Berücksichtigung allfälliger Zuschläge und Abschläge zu berechnen ist.…
…so darf der zwischen dem Vermieter und dem Mieter für eine gemietete Wohnung der Ausstattungskategorie A, B oder C vereinbarte Hauptmietzins je m2 der Nutzfläche und Monat den angemessenen Betrag nicht übersteigen, der ausgehend vom Richtwert unter Berücksichtigung allfälliger Zuschläge und Abschläge zu berechnen ist..…
…so darf der zwischen dem Vermieter und dem Mieter für eine gemietete Wohnung der Ausstattungskategorie A, B oder C vereinbarte Hauptmietzins je m2 der Nutzfläche und Monat den angemessenen Betrag nicht übersteigen, der ausgehend vom Richtwert unter Berücksichtigung allfälliger Zuschläge und Abschläge zu berechnen ist..…
…so darf der zwischen dem Vermieter und dem Mieter für eine gemietete Wohnung der Ausstattungskategorie A, B oder C vereinbarte Hauptmietzins je m2 der Nutzfläche und Monat den angemessenen Betrag nicht übersteigen, der ausgehend vom Richtwert unter Berücksichtigung allfälliger Zuschläge und Abschläge zu berechnen ist..…
…so darf der zwischen dem Vermieter und dem Mieter für eine gemietete Wohnung der Ausstattungskategorie A, B oder C vereinbarte Hauptmietzins je m2 der Nutzfläche und Monat den angemessenen Betrag nicht übersteigen, der ausgehend vom Richtwert unter Berücksichtigung allfälliger Zuschläge und Abschläge zu berechnen ist..…
…darf der zwischen dem Vermieter und dem Mieter für eine gemietete Wohnung der Ausstattungskategorie A, B oder C vereinbarte Hauptmietzins je m 2 der Nutzfläche und Monat den angemessenen Betrag nicht übersteigen, der ausgehend vom Richtwert unter Berücksichtigung allfälliger Zuschläge und Abschläge zu berechnen ist.…
…Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die Abweichung…
…Bandbreite von 1 % Zuschlag bis 1 % Abschlag vorgesehen. Der Ansatz von 0 % ist daher gerechtfertigt. Beim Vergleichsbetrieb ist bei einem Beschrieb der Streulage von "stark gelockert nach zwei bis drei Richtungen" ein Abschlag von 3 % angesetzt. Beschränkter Einsatz von Maschinen und GerätenWeder der Betrieb der…
…Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der in § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die Abweichung…
…Flächen sind voll arrondiert und daher mit einem Zuschlag von +4 % zu berücksichtigen. 6. Beschränkten Einsatz von Maschinen und Geräten: Der ertragsmindernde Einfluss der Geländeneigung beim Einsatz der Maschinen und Geräte sowie die Bringungserschwernisse bei Geländeneigungen von über 6° werden durch folgende Abschläge berücksichtigt: |…
…Die vom BFG durchgeführte Überprüfung der vom Finanzamt angesetzten Zu- und Abschläge ergibt insgesamt folgende neue Berechnung des Ertragswertes für die landwirtschaftlichen Flächen: | Bodenklimazahl (unverändert) | | 47,3 | Summe Ab- bzw. Zuschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen laut Bescheid | +8,5 |…
…1. Jänner 2011 der Einheitswert von € 1.900,00 festgestellt worden sei. Die Ab- und Zuschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen hätten sich nicht geändert. Er ersuche die Abschläge mit 35,1 % wie in der Niederschrift vom 13.1.2012 festgestellt, zu berücksichtigen. Beantragt wurde, die…
…den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Vorbemerkung Da das BFG aus den unten angeführten Gründen zu dem Ergebnis kam, dass die Berücksichtigung der Zu- und Abschläge nach § 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 nicht im Feststellungsverfahren gem. …
…Z 1 BewG 1955 Einschränkungen der Bewirtschaftung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens aufgrund naturschutzrechtlicher Auflagen bei der Ermittlung des Einheitswertes unberücksichtigt bleiben, sind auch damit in Zusammenhang stehende Entschädigungszahlungen (Natura 2000, Vertragsnaturschutz) nicht anzugeben. (3) Nach § 40 BewG sind Abschläge und Zuschläge nur zu machen…