…Bw. in einem rund 2-wöchigen Rhythmus gemäht. Das Gras wird auf der Fläche liegen gelassen und verrottet. Die Grundstücksfläche dient keinem landwirtschaftlichen Hauptzweck. Die Zuordnung zum Grundvermögen hat bereits nach § 30 Abs. 1 BewG zu erfolgen, da ein landwirtschaftlicher Hauptzweck nicht vorliegt (vgl. VwGH…
…1979, 1712/77). Ist die Baulandeigenschaft eines noch landwirtschaftlich genutzten Grundstückes nach objektiven Merkmalen feststellbar, dann kann die bloße Absicht, das Grundstück nicht durch Verkauf verwerten zu wollen, an der Zurechnung zum Grundvermögen nichts ändern (VwGH 8. 1. 1979, 1844/76). Das Wesen des § 52…
…1979, 1712/77). Ist die Baulandeigenschaft eines noch landwirtschaftlich genutzten Grundstückes nach objektiven Merkmalen feststellbar, dann kann die bloße Absicht, das Grundstück nicht durch Verkauf verwerten zu wollen, an der Zurechnung zum Grundvermögen nichts ändern (VwGH 8. 1. 1979, 1844/76). Das Wesen des § 52…
…1979, 1712/77). Ist die Baulandeigenschaft eines noch landwirtschaftlich genutzten Grundstückes nach objektiven Merkmalen feststellbar, dann kann die bloße Absicht, das Grundstück nicht durch Verkauf verwerten zu wollen, an der Zurechnung zum Grundvermögen nichts ändern (VwGH 8. 1. 1979, 1844/76). Das Wesen des § 52…
…haben. Auf die subjektive Absicht des Grundeigentümers kommt es nicht an. Die bloße Absicht, das Grundstück nicht durch Verkauf verwerten zu wollen, kann an der Zurechnung zum Grundvermögen nichts ändern (VwGH 8. 1. 1979, 1844/76). Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 15. 2…
…haben. Auf die subjektive Absicht des Grundeigentümers kommt es nicht an. Die bloße Absicht, das Grundstück nicht durch Verkauf verwerten zu wollen, kann an der Zurechnung zum Grundvermögen nichts ändern (VwGH 8. 1. 1979, 1844/76). Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 15. 2…
…in diesem Gebiet vorhanden war. Die vorhandene Nachfrage an derartigen Grundstücken rechtfertigt eine Zuordnung der gegenständlichen Grundstücksflächen zum Grundvermögen zum Stichtag 1. Jänner 1994 (der nächste Stichtag nach Abschluss des Tauschvertrages). Weitere Merkmale, welche für die Zurechnung zum Grundvermögen sprechen, sind die Lage der Grundstücksflächen…
…und Aufschließung der Liegenschaft sowie die bauliche Entwicklung in der Umgebung, sowie die zum Bewertungsstichtag gegeben und für die Zukunft zu erwartenden Marktlage rechtfertigt die Zurechnung zum Grundvermögen. In der näheren Umgebung wurden folgende Baubewilligungen erteilt bzw. wurden Gebäude errichtet: Pz. xx7/3J-G Baubewilligung…
…Für eine Zurechnung zum Grundvermögen sprechen noch die Flächenwidmung als Bauland und auch die vollständige Aufschließung, auch dass sich in unmittelbarer Nähe des Grundstückes eine Straßenbahnhaltestelle befindet. Auch spricht die vorhandene Infrastruktur gegen die Zurechnung des Grundstückes zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen so wie auch…
… VwGH 26. 4. 1993, 91/15/0025). Im Berufungsfall liegt eine Reihe solcher Merkmale, die für eine Zurechnung zum Grundvermögen sprechen, vor. Außer Streit steht zunächst, dass die gegenständliche Grundparzelle als Bauland gewidmet und direkt an der O-Straße im verbauten Ortsgebiet der Gemeinde X…
…dass der Steuergegenstand in absehbarer Zeit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen wird. Subjektiven Momenten (z.B. Verwertungsabsicht) kommt keine entscheidende Bedeutung zu. Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates kann die Zurechnung zum Grundvermögen nicht auf § 52 Abs. 2 BewG gestützt werden. Das Grundstück Nr…
…des Flächenausmaßes sowie der Vernachlässigbarkeit der subjektiven Absicht des Berufungswerbers kann kein Zweifel an der rechtsrichtigen Zuordnung der Grundparzelle zum Grundvermögen und der Bewertung als unbebautes Grundstück bestehen und ist die Berufung gegen den Einheitswertbescheid demzufolge als unbegründet abzuweisen. Die im selben Schriftsatz wie gegen…
…77). Ist die Baulandeigenschaft eines noch landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Grundstückes nach objektiven Merkmalen feststellbar, dann kann die bloße Absicht, das Grundstück nicht durch Verkauf verwerten zu wollen, an der Zurechnung zum Grundvermögen nichts ändern (VwGH 8. 1. 1979, 1844/76). Diese angeführten Umstände, nämlich…
…Nun ist im gegenständlichen Fall fraglich ob die bisherige Zurechnung der Grundstücke zum Grundvermögen auf Grund einer Verpachtung von Liegenschaftsteilen zu einer Artfortschreibung und Zurechnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen führt. Gemäß § 30 Abs. 1 BewG gehören zum landwirtschaftlichen Vermögen alle Teile einer wirtschaftlichen Einheit…
…1712/77). Ist die Baulandeigenschaft eines noch landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Grundstückes nach objektiven Merkmalen feststellbar, dann kann die bloße Absicht, das Grundstück nicht durch Verkauf verwerten zu wollen, an der Zurechnung zum Grundvermögen nichts ändern (VwGH 8. 1. 1979, 1844/76). Die angeführten Umstände…
…Behörde vorgenommene Zurechnung der Liegenschaft zum Grundvermögen mit Stichtag 1. Jänner 2010 zu Unrecht erfolgt. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Zum Stichtag Gemäß § 21 Abs. 4 BewG 1955 (BewG) sind allen Fortschreibungen einschließlich der Fortschreibungen auf Grund einer Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes…
…das Grundstück nicht durch Verkauf verwerten zu wollen, an der Zurechnung zum Grundvermögen nichts ändern (VwGH 8. 1. 1979, 1844/76). Bei Prüfung der Frage der Zurechnung zum Grundvermögen darf sich diese Prüfung nicht auf ein bestimmtes, von Straßen schon umschlossenes Gebiet (in dem die…
…aus einer Landwirtschaft heraus erworben. Mit dem spruchgegenständlichen Bescheid erfolgte eine Nachfeststellung ins Grundvermögen. Die Berufungswerberin wendet nun ein, das Grundstück sei landwirtschaftlich genutzt. Gemäß § 30 Abs. 1 BewG 1955 gehören zum landwirtschaftlichen Vermögen alle Teile (insbesondere Grund und Boden, Gebäude, stehende und umlaufende Betriebsmittel…
…ansonsten das Finanzamt die Zurechnung zum Grundvermögen nicht mit § 52 Abs. 2 BewG, sondern mit § 30 BewG begründet hätte (Nichtvorliegen eines landwirtschaftlichen Hauptzweckes). Nach der Rechtsprechung des VwGH hat die Anwendung des § 52 Abs. 2 BewG eine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung zum Bewertungsstichtag zur tatbestandsmäßigen…
…vorliegendem Verfahren berufungsgegenständlich ist - eine Nachfeststellung gemäß §22 Abs.1 BewG 1955 zum 1. Jänner 2000 ins Grundvermögen. Im anschließenden Berufungsverfahren wendete sich die Bw gegen die Zurechnung des Grundstückes zum Grundvermögen (unbebautes Grundstück) und begehrte die Zurechnung zum landwirtschaftlichen Vermögen. Der Einheitswertbescheid vom 13…