…dass aus der Tatsache, dass eine Privatstiftung Aufträge nicht persönlich durchführen könne, sondern diese von einer befugten natürlichen Person ausgeführt werden müssten, nicht abgeleitet werden könne, dass auch die steuerliche Zurechnung der aus dem Auftrag erzielten Einkünfte direkt an die natürliche Person zu erfolgen habe…
…Einkommensverwendung vor. Der Vertrag sei schon im Jahre 1993 abgeschlossen worden. Früher seien noch 3 Gesellschafter aktiv gewesen. Wirtschaftlich gesehen wäre eben die Vereinnahmung im Rahmen der xyG. gewollt gewesen. Vertraglich sei die persönliche Zurechnung der Einnahmen an die Gesellschafter eben nicht gewollt gewesen. Die…
…Büros und der Patentverwertung. Das Auslaufen an Patentschutzinteressen für alte Patente ist patentrechtlich unabhängig und losgelöst von allfälligen steuerrechtlichen Aufwendungen für neue, innovative Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft (und damit im Zusammenhang stehende Betriebsaufwendungen unabdingbar notwendig) zu betrachten. Entgegen der behördlichen Feststellung…
…Darlehenshingabe sei der BP vorgelegt worden. Lediglich mit einer einzigen Auftraggeberin sei in den allgemeinen Auftragsbedingungen die Führung eines Bautagebuches vereinbart worden. Diesem sei aber nicht zu entnehmen, welcher Firma die an der Baustelle tätigen Arbeiter zugeordnet werden könnten. Bei allen anderen Auftraggebern hätten keine…
…Erträge zu einer Zurechnung von Stiftungseinkünften zu anderen Personen führen kann (vgl. StiftR 2009 Rz 21). Selbst wenn die Stiftung Steuersubjekt ist, können allerdings die Einkünfte einer anderen Person zuzurechnen sein (vgl. Arnold/Ludwig, Stiftungshandbuch, Rz 1/51). Eine Zurechnung der Einkünfte an die Stiftung…
…von 10% bis maximal 30% des Masseurs an Hand der eingetragenen Stundenzahl in der elektronischen Liste sei nicht glaubhaft. Auf Grund der von den Prüfern festgestellten Mängel sei die sachliche Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung nicht gegeben. Daher würden folgende Zurechnungen zu den erklärten Umsätzen vorgenommen: |…
…Forderungspfändungen bei seinen Auftraggebern, habe KPP nicht mehr auf dem Markt auftreten können. Trotzdem habe er gemeinsam mit seiner Schwester im Anschluss an die Durchsuchung seine Geschäftstätigkeit mit einer "erfundenen Scheinfirma" (OOO) fortgesetzt. Er habe sich Transportaufträge erschlichen, sodass er in der neunten Kalenderwoche 2010…
…sich nicht um eine Tätigkeit aus Liebhaberei. Aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Juli 1998 sei zu ersehen, dass es um die Förderung des Berufsbildes gehe; um Einnahmenerzielung gehe es und nicht um gesellschaftliches Seitenblicktheater. Es handle sich um keine Einladungen an private Freunde…
…er über alle Geschäfte Bescheid wisse. Der einzige Auftraggeber sei KS, der anrufe, wenn es wieder eine Lieferung gibt. In weiterer Folge stellte er die Vorgangsweise so dar, dass BM von KS gekauft und an den nächsten Abnehmer verkauft hätte. Die Ware wäre direkt zu…
…H; Inkassos in Form von Barzahlungen durch Auftraggeber gab es auch damals nicht, sondern wurden die Kundenforderungen erinnerlich ausschließlich über die Bank beglichen. Die Bankverbindung war bei der Sparkasse K. Wenn ich gefragt werde wie und in welcher Form Lohnauszahlungen erfolgten so gebe ich an…
…zu aktivieren und damit nicht gewinnwirksam wären. SV 15 - Zahlungen Dr. RA_M*** (Pos. 15) Der Berufungswerber machte für 2005 Zahlungen an den Anwalt Dr. RA_M*** von EUR 2.100,00 als Betriebsausgaben geltend, legte aber - auch nach Aufforderung durch den Unabhängigen Finanzsenat - keine…
…94 | 300.863,68 Sonstige Zurechnungen betrafen Repräsentationsaufwendungen und nicht anerkannte Polizeistrafen. Für die Jahre 1995 und 1997 errechnete die Betriebsprüfung keine zusätzliche Körperschaftsteuer, an Kapitalertragsteuer ergab die Berechnung aufgrund der o.a., den Gesellschafter R betreffenden Feststellungen für 1994/1995 S 46…
…dass nicht eine bloße Transportvermittlung, sondern darüber hinaus ein Transportunternehmen betrieben wurde. Die ausschließlich an österreichische Auftraggeber erbrachten Leistungen wurden, da sämtliche Aufträge formal zulässig unter Verwendung der österreichischen UID-Nummer der Auftraggeber abgewickelt worden seien, als nicht steuerbare Ausgangsumsätze behandelt, Vorsteuerbeträge aus Rechnungen anderer…
…bzw. deren Auftraggeber zu verantworten, von der die Bfin die entsprechenden Unterlagen erhalten habe. Ausgehend vom Grad des Verschuldens seien die Abgaben daher eindeutig nur der I-Kft vorzuschreiben gewesen. Dafür spreche auch das vom Zollamt nicht näher ausgeführte Interesse an der Einbringlichkeit der Abgaben…
…Zurechnung lediglich i.H.v. S 7.712,59 für das Jahr 1998 und S 1.802,59 für das Jahr 1999 verbleiben. Die Wiederaufnahme wäre somit nicht gerechtfertigt, und allein die dem Bw. vorgeschriebene Einkommensteuer insgesamt S 382.406,-- betragen. ad Liebhabereibeurteilung) Bei der…
…nichts an. Zur Forschung verweist die Bw auf die 6. MwSt-Rl, die besage, dass auch die Vorbereitungsphase zur Forschung von der Abgabenbehörde voll anerkannt werden müsse, weshalb die Vorsteuer abzugsfähig sei. Die Forschungsarbeit habe überdies bereits im Jahr 1999 mit der Verkabelung der Bäume…
…Ansatz. Beteiligungen an betrieblich tätigen Personengesellschaften gelten steuerlich nicht als eigenständige Wirtschaftsgüter. Eine Teilwertabschreibung einer solchen Beteiligung kommt nicht in Betracht. Dies findet seine Begründung in der unmittelbaren Zurechnung der von der Gesellschaft erzielten Gewinne und Verluste beim Gesellschafter. Verluste der Gesellschaft dürfen sich nicht…
…wurde daher die Leistungserbringung der Me an die S in Zweifel gezogen, andererseits reichen die Ermittlungsergebnisse nicht zur Annahme einer Nahebeziehung des C zur SL und damit einer verdeckten Ausschüttung an ihn aus. Der Berufung gegen die Kapitalertragsteuerbescheid ist somit stattzugeben. Zurechnung von Einkünften Die…
…den Investitionsfreibetrag aber eben nicht stattgefunden. Es handle sich um operatives Leasing mit einer eindeutigen Zurechnung zum Leasinggeber. Diese habe zur Konsequenz, dass einerseits keine Berechtigung zur Geltendmachung des Investitionsfreibetrages bestehe und andererseits, dass eben die Leasingaufwendungen für Wirtschaftsgüter, die bei der Forschung eingesetzt würden…
…III. Technologietransfer: Der Entwicklungspartner stellt alle bereits bestehenden und künftigen noch zu entwickelnden Erfindungen und Konzepte sowie die damit verbundenen Schutzrechte, wie insbesondere Patent- und Musterrechte, zur gemeinsamen Forschung und Verwertung zur Verfügung. IV. Schutzrechte: De. wird die Schutzrechte an allen künftigen und bestehenden Forschungsergebnissen…