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UFSG RV/0474-G/04Keine Rückzahlung gemäß § 240 Abs.3 BAO, wenn Einkommensberichtigung im Weg der Veranlagung möglich ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vom 10. April 2001 (richtig wohl: 10. Mai 2001), gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001, betreffend die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die…

UFSG RV/0568-G/05§ 16 Abs.2 EStG 1988 gilt nicht für DB und DZ. Lohnrückzahlungen können daher nicht im Jahr der Rückzahlung berücksichtigt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 13. Juli 2005, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 8. Juni 2005, betreffend die Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für den Zeitraum vom 1. Jänner…

UFSG RV/0477-G/04Unzulässigkeit einer Einkommenskorrektur im Wege des § 240 Abs. 3 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2007

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vom 11. Mai 2001, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001, betreffend die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Jahre 1994 und 1995…

UFSS RV/0272-S/04Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht dem Haushalt angehören
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Dezember 2001 bis 31. Juli 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Zusammensetzung des Rückforderungsbetrages (€…

UFSG RV/0008-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 14. Mai 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend den Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Jahr 1994 entschieden…

UFSG RV/0007-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Jahre 1994 und…

UFSG RV/0005-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Kalenderjahre 1994 und…

UFSG RV/0004-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend den Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Kalenderjahr 1994 entschieden…

UFSG RV/0490-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Hintersonnleitner Bw, vom 14. Mai 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend den Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gem. § 240 Abs. 3 BAO für das Jahr 1994…

UFSG RV/0491-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gem § 240 Abs. 3 BAO vom 16.12.1999 bzw…

UFSG RV/0476-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer (§ 240 BAO) für die Jahre 1994 und 1995 entschieden: Die…

UFSG RV/0475-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 30. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 2. November 2004 betreffend den Antrag gemäß § 240 BAO auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer vom 17.12.2001 für das Jahr…

UFSG RV/0003-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur der behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I 142/2000).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2007

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. Mai 2001, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001, betreffend die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Jahr 1994, entschieden: Die…

UFSG RV/0473-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. April 2001 betreffend die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Kalenderjahre 1994 und 1995 entschieden…

UFSG RV/0472-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 15. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Kalenderjahre 1994 und 1995 und über…

UFSG RV/0006-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/20000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 11. Mai 2001, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001, betreffend die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Jahre 1994 und 1995…

UFSW RV/3184-W/02Rückerstattung von Stempelmarken
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2004

…Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Stempelgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert wie folgt: Dem Antrag vom 28. November 2000 auf Zurückzahlung von eines in Stempelmarken entrichteten Betrages wird stattgegeben und es werden nach § 241 Abs…

UFSW RV/0940-W/13Einfache Eingabengebühr bei Firmenänderung mehrerer Marken im Markenregister
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2013

…und Verkehrsteuern Wien vom 20. April 2009 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages (§ 241 BAO) im fortgesetzten Verfahren entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Dem Antrag vom 2. März 2009 auf Zurückzahlung eines entrichteten Betrages von 858 € wird gemäß § 241 Abs. 2 BAO iVm § 3 Abs…

UFSK RV/0224-K/10Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Aufgabe des Hauptwohnsitzes in Österreich und Umzug in die Slowakei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2013

…wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (im Folgenden: Bw.) wurde mit Bescheid vom 26. März 2010 zur Zurückzahlung von Familienbeihilfe in Höhe von insgesamt € 4.241,80 verpflichtet, welche im Zeitraum Jänner 2008 bis Dezember 2009 bezogen wurde…

UFSK RV/0460-K/09Rückerstattung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2010

…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt forderte mit Bescheid vom 13. Juli 2009 den Berufungswerber (im Folgenden: Bw.) zur Zurückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe in Höhe von € 654,50 und Kinderabsetzbeträge in Höhe von € 203,60, insgesamt € 858,10…