Bescheid Die Berufung des Bw., Steuerberater, Wien, vom 28. August 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 27. Juli 2006 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2004 sowie Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2006 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194…
Bescheid Die Berufung der X. GmbH., Adr., vertreten durch ZZ., Adr., vom 13. März 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2002 bis 2005 und Umsatzsteuer für das Jahr 2005 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Bescheid Die Berufung der Bw., geb. GebDat, Adresse, vom 19. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 14. März 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Da dem…
…die Berechnung der Anspruchszinsen, die durch den angefochtenen Bescheid in Höhe von € 903,63 festgesetzt wurden. Wegen der Bindung des Bescheides über die Festsetzung von Anspruchszinsen an den Grundlagenbescheid - im gegenständlichen Verfahren ist dies der Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2002 -, ist der Bescheid über…
Bescheid Die Beschwerde der A, Adresse (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vom 26. Mai 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK vom 29. April 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Bescheid Die Berufungen des Bw., vertreten durch Dkfm. Bruno Leherbauer, Steuerberater, 1130 Wien, Spohrstr. 39,vom 31. Jänner 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17, vertreten durch Mag. Kahr,vom 17. Jänner 2006 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO…
Bescheid Die Berufung des LP, vom 30. November 2008 (gemeint wohl: 30. November 2009) gegen den Bescheid des Finanzamtes 9/18/19/ Klosterneuburg, betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2007, gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung…
Bescheid Die Berufung der T-GmbH, vertreten durch StB-GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY, betreffend Zurücknahmeerklärung der Berufung (§§ 85, 275 BAO) hinsichtlich Umsatzsteuer für die Jahre 2003 bis 2005, Körperschaftsteuer für die Jahre 2003 und 2004 sowie Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für das Jahr…
…Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen KG, Transporte und Zeitungszustellung, geb. 19XX, whft. in W, wegen des Finanzvergehens der (gewerbsmäßigen) Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 38 Abs. 1 lit. a, § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit…
…die Z-OG, FN zz, ZZZ, als belangten Verband, StrNrn. 053/2010/00255-001 bis 003, alle wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG), über den am 1. März 2012 beim Finanzamt Gmunden Vöcklabruck eingebrachten, als "Einspruch" titulierten Rechtsbehelf des Zweitbeschuldigten CH…
Bescheid Die Berufungen X, vom 29. Juli 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Y vom 29. Juni 2010 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2009 sowie Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2010 gelten gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung…
…Frist als zurückgenommen gilt. Daraus ergibt sich die Verpflichtung der Abgabenbehörde in jenen Fällen, in denen einem berechtigten Mängelbehebungsauftrag nicht, nicht zeitgerecht oder unzureichend entsprochen worden ist, einen Bescheid zu erlassen, mit dem die vom Gesetzgeber vermutete Zurücknahme der Berufung festgestellt wird. Mit Berufung vom…
…Abs. 2 BAO ein Zurücknahmebescheid zu ergehen, wenn einem mit dem Hinweis auf die Rechtsfolge der Versäumung der gesetzten Frist versehenen Mängelauftrag wegen inhaltlicher Mängel einer Berufung nicht, nicht zeitgerecht oder unzureichend entsprochen wird. Im Feststellungsakt der KG erliegt kein Schreiben, dem zu entnehmen wäre…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen den Bf. wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 11. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt als…
…gestatten, auch telegraphisch, fernschriftlich oder, soweit es durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen zugelassen wird, im Wege automationsunterstützter Datenübertragung eingereicht werden. Durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen kann zugelassen werden, dass sich der Einschreiter einer bestimmten geeigneten öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Übermittlungsstelle bedienen darf. Gemäß…
…vom 11. Jänner 2007 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 2005 in der Höhe von € -80,40 fest, wobei die Besteuerungsgrundlagen wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen gemäß § 184 BAO geschätzt wurden. Dabei ließ das Finanzamt im Jahr 2004 den aus der Tätigkeit des Bw. als Privatgeschäftsvermittler…
…0135; 18.2.1999, 97/15/0163, 0187; 21.1.2004, 99/13/0120). Wird einem berechtigten Mängelbehebungsauftrag nicht, nicht zeitgerecht oder unzureichend entsprochen, so ist die Abgabenbehörde verpflichtet, einen Bescheid zu erlassen, mit dem die vom Gesetzgeber vermutete Zurücknahme der Berufung festgestellt wird (vgl…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adr, vertreten durch Dr. Karl-Heinz Plankel, Dr. Herwig Mayrhofer, Dr. Manuela Schipflinger, Mag. Stefan Ganahl, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Am Rathauspark, vom 7. Februar 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 9. Jänner…
…XXX, vertreten durch Y, Wirtschaftstreuhänder, yyy, wegen fahrlässiger Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die mit 16. Juli 2012 datierte Eingabe "Erhebe Einspruch ..." der Beschuldigten, zeitlich dem Erkenntnis des Spruchsenates II beim Finanzamt Graz-Stadt als Organ des Finanzamtes Graz-Stadt als…