…hat und daher im gegenständlichen Beschwerdefall von einer unzureichenden Beantwortung des Mängelbehebungsauftrages v.28.01.2014 ausgegangen werden musste, war spruchgemäß zu entscheiden. Auf eine inhaltliche Auseinandersetzung der richtigen Ermittlung der Bemessungsgrundlagen – die dann auch noch im Wege des Parteiengehörs vom Gericht vorzuhalten gewesen wären…
Bescheid Die Berufung des Bw., Steuerberater, Wien, vom 28. August 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 27. Juli 2006 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2004 sowie Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2006 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194…
Bescheid Die Berufung der X. GmbH., Adr., vertreten durch ZZ., Adr., vom 13. März 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2002 bis 2005 und Umsatzsteuer für das Jahr 2005 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Bescheid Die Berufung der Bw., geb. GebDat, Adresse, vom 19. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 14. März 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Da dem…
…die Berechnung der Anspruchszinsen, die durch den angefochtenen Bescheid in Höhe von € 903,63 festgesetzt wurden. Wegen der Bindung des Bescheides über die Festsetzung von Anspruchszinsen an den Grundlagenbescheid - im gegenständlichen Verfahren ist dies der Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2002 -, ist der Bescheid über…
Bescheid Die Beschwerde der A, Adresse (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vom 26. Mai 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK vom 29. April 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
…auf § 85 Abs. 2 BAO und die dort genannte Rechtsfolge einer Nichtbehebung bzw. nicht rechtzeitigen Behebung hingewiesen. Die Zurücknahmeerklärung der Beschwerde ist daher wegen dieser unbehoben gebliebenen Mängel der Beschwerde jedenfalls zu Recht erfolgt, zumal die Behörde verpflichtet ist, einen Bescheid zu erlassen, mit dem…
…Beschwerdesache Bf., z.H. Mag Rauter Margit, Stolberggasse 42b/23, 1050 Wien wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des FA Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf betreffend Devolutionsantrag nach § 311 BAO (richtig: Säumnisbeschwerde nach § 284 BAO) beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 85 Abs. 2 iVm…
Bescheid Die Berufungen des Bw., vertreten durch Dkfm. Bruno Leherbauer, Steuerberater, 1130 Wien, Spohrstr. 39,vom 31. Jänner 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17, vertreten durch Mag. Kahr,vom 17. Jänner 2006 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch WT., Adresse2, gegen die Bescheide des FA vom 16./19.12.2011 betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen 2001 bis 2005 beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 85 Abs. 2 iVm § 278 Abs…
Bescheid Die Berufung des LP, vom 30. November 2008 (gemeint wohl: 30. November 2009) gegen den Bescheid des Finanzamtes 9/18/19/ Klosterneuburg, betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2007, gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung…
…beheben, widrigenfalls die Beschwerde als zurückgenommen gilt. Dieser Mangel wurde innerhalb der gesetzten Frist nicht behoben. 2. Beweiswürdigung Der entscheidungsrelevante Sachverhalt ergibt sich aus dem Akteninhalt. 3. Rechtliche Beurteilung zur Zurücknahmeerklärung (I.) Gemäß § 85 Abs 2 BAO berechtigen Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen…
Bescheid Die Berufung der T-GmbH, vertreten durch StB-GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY, betreffend Zurücknahmeerklärung der Berufung (§§ 85, 275 BAO) hinsichtlich Umsatzsteuer für die Jahre 2003 bis 2005, Körperschaftsteuer für die Jahre 2003 und 2004 sowie Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für das Jahr…
…Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen KG, Transporte und Zeitungszustellung, geb. 19XX, whft. in W, wegen des Finanzvergehens der (gewerbsmäßigen) Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 38 Abs. 1 lit. a, § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit…
…die Z-OG, FN zz, ZZZ, als belangten Verband, StrNrn. 053/2010/00255-001 bis 003, alle wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG), über den am 1. März 2012 beim Finanzamt Gmunden Vöcklabruck eingebrachten, als "Einspruch" titulierten Rechtsbehelf des Zweitbeschuldigten CH…
…BFG erfolgte per E-Mail erst am 16.4.2014. Damit wurde dem Auftrag jedoch nicht fristgerecht entsprochen und gilt die Beschwerde schon aus diesem Grund als zurückgenommen. In seiner Rechtsprechung führt der VwGH diesbezüglich aus: "Wird einem berechtigten Mängelbehebungsauftrag nicht zeitgerecht oder unzureichend entsprochen…
…b BAO verpflichtet die Abgabenbehörde allerdings, eine Beschwerde in einer (deklarativ wirkenden) Beschwerdevorentscheidung als zurückgenommen zu erklären, sofern Mängel trotz eines gesetzeskonform ergangenen Mängelbehebungsauftrages nicht, nicht fristgerecht oder unzureichend behoben wurden (VwGH 6.7.2006, 2006/15/0157; 3.6.1993, 92/16/0116). B…
Bescheid Die Berufungen X, vom 29. Juli 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Y vom 29. Juni 2010 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2009 sowie Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2010 gelten gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung…
…Frist als zurückgenommen gilt. Daraus ergibt sich die Verpflichtung der Abgabenbehörde in jenen Fällen, in denen einem berechtigten Mängelbehebungsauftrag nicht, nicht zeitgerecht oder unzureichend entsprochen worden ist, einen Bescheid zu erlassen, mit dem die vom Gesetzgeber vermutete Zurücknahme der Berufung festgestellt wird. Mit Berufung vom…