…um einen Fehler ihrerseits handle, ersuche sie um Zurücklegung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2001. Das Finanzamt wies in der Folge die Berufung als unbegründet ab und begründet dies wie folgt: Die Zurücknahme der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung sei dann nicht möglich, wenn ein…
…ist. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Zurücknahme der Berufung betreffend Einkommensteuerbescheid 2009, da keine Pflichtveranlagung vorliegt: § 41 Abs. 1 Z 6 EstG 1988 lautet: Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung abgegeben hat…
…Berufungsfall ist ausschließlich die Frage strittig, ob auf Grund der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte des Bw. für das Kalenderjahr 2001, vom Finanzamt mittels des angefochtenen Bescheides über eine Pflichtveranlagung im Sinne des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 oder eine Antragsveranlagung im Sinne des § 41 Abs…
…einer Pflichtveranlagung nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 nicht erfüllt. Andererseits sieht § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 vor, dass der Arbeitnehmer für die Inanspruchnahme der Pauschbeträge nach § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b und c EStG 1988 eine Erklärung über…
…müsste die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels jedoch an mehr als zehn Tagen im Monat unzumutbar sein. Somit konnte Ihrer Berufung nicht stattgegeben werden". Dagegen wurde rechtzeitig der Vorlageantrag eingebracht. Auf die Begründung, die sich im Wesentlichen mit den Berufungsausführungen deckt, wird verwiesen. Über die Berufung…
…2008 wurde durch die Abgabenbehörde erster Instanz zu Recht vorgenommen. Der Tatbestand der Antragsveranlagung lag nicht vor. Für eine im Fall der Antragsveranlagung auch bei einer Abgabennachforderung mögliche Zurücknahme des Antrages blieb somit kein Raum. Über die Berufung war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 9…
…4 lit. a DBA Deutschland, dass wenn jemand in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte verfügt, die Ansässigkeit in jenem Staat liegt, zu welchem sie die engeren persönlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen hat. Ist dies nicht feststellbar, entscheidet der gewöhnliche Aufenthalt (lit. b leg. cit.); ist…
…von über 6.000.- € bezogen hat, hatte keine Antragsveranlagung, sondern eine Pflichtveranlagung zu erfolgen. Liegt aber der Tatbestand einer Pflichtveranlagung vor, ist eine Zurücknahme der Erklärung ausgeschlossen (VwGH 18.11.2008, 2006/15/0320; Jakom/Baldauf EStG Kommentar 2010, § 41 Tz 30). Der Unabhängige…
…des Bw. im Berufungsjahr Lohneinkünfte von über 6.000 € bezogen hat (§ 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988), hatte keine Antragsveranlagung, sondern eine Pflichtveranlagung zu erfolgen. Liegt aber der Tatbestand einer Pflichtveranlagung vor, ist eine Zurücknahme der Erklärung ausgeschlossen (VwGH 18.11.2008, 2006…
…hat über die Berufung der Bw., vom 26. April 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 21/22 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2003 und 2004, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist das Vorliegen einer…
…Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind der Berufungsvorentscheidung vom 16.1.2010 zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) lebt in Niederösterreich und arbeitet in Wien. In ihrer über Finanz-Online eingebrachten Erklärung…
…Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) reichte am 19.1.2005 die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2004 ein und machte hiebei unter dem Titel Werbungskosten Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten in…
…auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung im Berufungswege zurückgezogen werden kann, und zwar auch dann, wenn die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt hat (vgl. Doralt, EStG4, § 41 Tz 11). Die Zurückziehung des Antrags im Berufungswege kann jedoch nur unter der Voraussetzung, dass nicht ein Fall der Pflichtveranlagung…
…der Veranlagung nur auf Antrag des Steuerpflichtigen, liegen somit nicht vor. Im Kommentar zur Einkommensteuer "Doralt, EStG4" Band I, § 41 Tz 11 wird zwar darauf hingewiesen, dass der Arbeitnehmer den Antrag auch noch im Rechtsmittelverfahren zurückziehen kann, wenn die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt hat…
…die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2003 eingebracht. Mit Einkommensteuerbescheid vom 27. Mai 2004 schrieb das Finanzamt eine Abgabenachforderung von 889,22€ vor. Zur Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, dass der Berufungswerber während des Jahres gleichzeitig von mehreren auszahlenden Stellen Bezüge erhalten habe. In einer Anlage…
…Steuersatz von 22% und da auch der Freibetrag von 20 € täglich der Tarifbesteuerung zu unterziehen ist, kam es zu einer Nachforderung von Einkommensteuer, die durch die angeführten Gesetzesbestimmungen gedeckt ist. Die Zurücknahme eines Antrages auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung ist nur im Falle einer Antragsveranlagung (…
…41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (Pflichtveranlagung) durchgeführt worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: Im vorliegenden Fall ist ausschließlich strittig, ob der für das Jahr 2006 gestellte Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurückgezogen werden kann oder ob für das Kalenderjahr 2006 eine Pflichtveranlagung gemäß § 41…
…dass er nur eine Arbeitsunfähigkeitspension von der PVA beziehe. Er verfüge über kein weiteres Einkommen und könne sich daher eine Steuernachzahlung nicht vorstellen. Da von der PVA bereits der richtige Steuerbetrag abgeführt worden sei, ziehe er seine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung zurück. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes…
…der Arbeitgeberin übermittelten Lohnzettel, die Tatsache, dass dieser Absetzbetrag im Kalenderjahr 2001 nicht zugestanden ist, wurde nicht bestritten (siehe die mit Vorhaltswirkung ausgestattete Berufungsvorentscheidung). Im gegenständlichen Fall liegt somit keine Antragsveranlagung vor, sondern war der Berufungswerber verpflichtet, sich veranlagen zu lassen, weshalb eine Zurücknahme eines…
…einen Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und ergänzt sein Berufungsbegehren im Wesentlichen folgendermaßen: Der Bw. ziehe innerhalb offener Frist seinen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2005 zurück. Im betreffenden Kalenderjahr seien die Voraussetzungen für die Pflichtveranlagung gem. § 41 EStG 1988 nicht vorgelegen. Über…