…Pauschbetrages von S 1.500,00 pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Für die Frage der Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Wohnort ist bei einer Ausbildungsstätte im Umkreis von 80 Kilometern zu überprüfen, ob die tägliche Fahrzeit vom Wohnort zum Schulort eine Stunde übersteigt. Im…
…Stunde (Richtwert) gerade noch als zumutbar gelte. Auch der Verwaltungsgerichtshof habe im Erkenntnis vom 19.09.1995, 91/14/0227, eine Fahrzeit von ca. einer Stunde für die tägliche Rückkehr an den Wohnort als zumutbar betrachtet. In diesem Fall habe allerdings die Entfernung zwischen Wohn…
…zwischen ihrem Wohnort und der Ausbildungseinrichtung nach den einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen zumutbar gewesen war, war es aus steuerlicher Sicht nicht notwendig eine Schlafstelle in der Nähe der Arbeitstätte zu nehmen. Es können aus diesem Grund keine Familienheimfahrten geltend gemacht werden. Die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr bedeutet…
…jedoch das große Pendlerpauschale in Höhe von 3.672,00 € gewährt. In der fristgerecht eingebrachten Berufung wurde eine erklärungsgemäße Veranlagung beantragt. Zur Begründung brachte der steuerliche Vertreter der Bw. vor, die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Wohnort sei in jedem Einzelfall zu prüfen…
…Dienstbeginn 8:30 abzüglich 2 Std. Fahrzeit ergibt sich ein Ruhezeitraum von 12,50 Std.) könne von einer Unzumutbarkeit (aufgrund Ermüdung) der täglichen Rückkehr an den Wohnort (A) aus der Sicht des Finanzamtes nicht gesprochen werden. Von der Bw. wurde zwar eine schwere körperliche Ermüdung…
…eine tägliche Rückkehr jedenfalls unzumutbar ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat jedoch in seinem Erkenntnis vom 19. September 1995, Zl. 91/14/0227, bei einer Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort von 78 km und einer Fahrzeit von einer Stunde die täglichen Rückkehr an den Wohnort für zumutbar…
…ihm die tägliche Rückkehr an den Wohnort zumutbar sei, fest. Im mit Eingabe vom 13. Juli 2007 gestellten Vorlageantrag wiederholte der Bw. sein bisheriges Vorbringen. Ergänzend führte er aus, dass sich seine Arbeitszeit zunehmend auf Nachtstunden verlegt habe, was er durch Vorlage der Zeitjournale beweisen…
…bei Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr - Entfernung über 120 km) vorliegen würden. Gegen diesen Bescheid erhob der Berufungswerber mit Schreiben vom 14. Juli 2004 Berufung. In der mit Eingabe vom 24. Juli 2004 nachgereichten Begründung führte er aus, die arbeitstägliche Rückkehr an den Wohnort nach K…
…noch nicht Grund genug für den Umkehrschluss, dass für die individuelle Beurteilung der Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr von der Ausbildungsstätte an den Wohnort zusätzliche Weg- und Wartezeiten in Grenzfällen nicht mit einzubeziehen sind. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 24.2.2000,86/15…
…der Pass im Winter immer wieder gesperrt sei, kann die Berufung nicht zum Erfolg führen. Dass im alpinen Lebensraum bestimmte Verkehrswege fallweise wegen Schneefall oder Lawinengefahr gesperrt sind, liegt auf der Hand. Ein derartiger Umstand kann aber die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Wohnort…
…durch die geblockten Veranstaltungstermine (in der Regel einmal monatlich im Semesterzeitraum) die Wegstrecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung nicht überwiegend (mindestens 11 mal) im Lohnzahlungszeitraum (Monat) zurückgelegt werde. Für die Wegstrecken D -I-D und D -F -D sei eine tägliche Rückkehr an den Wohnort nicht zumutbar…
…einmal wöchentlich und nicht täglich fahre. Der Bw. habe bis dato keine öffentlichen Gelder bezogen und habe als Steuerzahler seinen Beitrag zur positiven Entwicklung des Österreichs und der österreichischen Gesellschaft geleistet. Sollte die tägliche Rückkehr an den Wohnort zumutbar sein, müsse das Pendlerpauschale gewährt werden…
…die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz nicht zumutbar ist. Nämliches Ergebnis liegt vor allem darin begründet, als bei einer Fahrtstrecke von rund 116 km und einer laut Routenplaner (www. de map24.com) resultierenden Fahrzeit von 1 Stunde 36 Minuten von Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum…
…nicht entnehmen. Auch bei unregelmäßigen Dienstzeiten ist eine Fahrzeit mit dem Auto von eineinviertel Stunden keineswegs unüblich oder unzumutbar. Die Zumutbarkeit der Rückkehr an den täglichen Arbeitsplatz ergibt sich auch aus den Ergebnissen der Volkszählung 2001: Von den erwerbstätigen Einwohnern der Gemeinde G. im Burgenland…
…der Rückkehrzeit handle es sich um jene an den Wohnort. Für die Fahrten zum Arbeitgeber und nach Hause verwende er den LKW des Arbeitgebers. Er würde um 5.30 Uhr von zu Hause zum Arbeitgeber fahren, wo zwischen 6.30 bis 7.30 Uhr der…
…An-/Rückreise vom/zum Wohnort noch zumutbar sein. Das Instruments des Einzugsbereichs rechtfertigt somit für den Bereich des § 16 EStG einerseits die Begrenzung bei der Berechnung des Pendlerpauschales und dient anderseits der Beweislastverteilung. Dass die Entfernung der Arbeitsstätte allein über die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr…
…Die Unzumutbarkeit, den Familienwohnsitz zu verlegen, ist daher jedenfalls gegeben. Strittig ist jedoch, ob dem Bw. die tägliche Rückkehr vom Arbeitsort an den Familienwohnsitz zumutbar ist. Der Begriff der "Zumutbarkeit" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und bedarf einer Definition. Die Verwaltungspraxis stellt in typisierender Betrachtungsweise zunächst…
…auf den Wohnort bzw. den Ausbildungsort und nicht die Wohnung bzw die Ausbildungsstätte abstellt, ist somit nicht die tatsächliche Gesamtfahrzeit zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte maßgebend, sondern die tatsächliche Fahrzeit zwischen diesen beiden Gemeinden. Hierbei ist die Fahrzeit zwischen jenen Punkten der jeweiligen Gemeinden heranzuziehen, an…
…Gesundheitszustandes der Bw., welcher ärztlich bestätigt wurde, kann in diesem Fall davon ausgegangen werden, dass eine tägliche Rückkehr an den Wohnort unzumutbar wäre. Eine steuerliche Anerkennung der Kosten des zweiten Wohnsitzes ist aber - wie bereits ausgeführt - nur dann möglich, wenn auch die zusätzliche Voraussetzung der…
…der in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebende Partner am Familienwohnsitz relevante Einkünfte hat, welche durch das Verlegen des Wohnsitzes verloren gehen würden und dem Berufungswerber die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz nicht zumutbar ist. Andere Beispiele dafür wären die Pflegebedürftigkeit von nahen Angehörigen oder unter Umständen der…