…Pauschbetrages von S 1.500,00 pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Für die Frage der Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Wohnort ist bei einer Ausbildungsstätte im Umkreis von 80 Kilometern zu überprüfen, ob die tägliche Fahrzeit vom Wohnort zum Schulort eine Stunde übersteigt. Im…
…Stunde (Richtwert) gerade noch als zumutbar gelte. Auch der Verwaltungsgerichtshof habe im Erkenntnis vom 19.09.1995, 91/14/0227, eine Fahrzeit von ca. einer Stunde für die tägliche Rückkehr an den Wohnort als zumutbar betrachtet. In diesem Fall habe allerdings die Entfernung zwischen Wohn…
…zwischen ihrem Wohnort und der Ausbildungseinrichtung nach den einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen zumutbar gewesen war, war es aus steuerlicher Sicht nicht notwendig eine Schlafstelle in der Nähe der Arbeitstätte zu nehmen. Es können aus diesem Grund keine Familienheimfahrten geltend gemacht werden. Die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr bedeutet…
…jedoch das große Pendlerpauschale in Höhe von 3.672,00 € gewährt. In der fristgerecht eingebrachten Berufung wurde eine erklärungsgemäße Veranlagung beantragt. Zur Begründung brachte der steuerliche Vertreter der Bw. vor, die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Wohnort sei in jedem Einzelfall zu prüfen…
…Dienstbeginn 8:30 abzüglich 2 Std. Fahrzeit ergibt sich ein Ruhezeitraum von 12,50 Std.) könne von einer Unzumutbarkeit (aufgrund Ermüdung) der täglichen Rückkehr an den Wohnort (A) aus der Sicht des Finanzamtes nicht gesprochen werden. Von der Bw. wurde zwar eine schwere körperliche Ermüdung…
…eine tägliche Rückkehr jedenfalls unzumutbar ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat jedoch in seinem Erkenntnis vom 19. September 1995, Zl. 91/14/0227, bei einer Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort von 78 km und einer Fahrzeit von einer Stunde die täglichen Rückkehr an den Wohnort für zumutbar…
…ihm die tägliche Rückkehr an den Wohnort zumutbar sei, fest. Im mit Eingabe vom 13. Juli 2007 gestellten Vorlageantrag wiederholte der Bw. sein bisheriges Vorbringen. Ergänzend führte er aus, dass sich seine Arbeitszeit zunehmend auf Nachtstunden verlegt habe, was er durch Vorlage der Zeitjournale beweisen…
…veranlasst sind, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort so weit entfernt ist, dass eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann und entweder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Unzumutbarkeit…
…Fall nach der Aktenlage weder angeordnet, noch ist sie tatsächlich erfolgt. Vielmehr erfolgte eine tägliche Rückkehr an den Wohnort des Bf.. 2. Alleinverdienerabsetzbetrag: Den Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreites bildet die Frage, ob dem Bf. als in der Slowakei beschäftigten und im Wege der Arbeitskräfteüberlassung nach…
…bei Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr - Entfernung über 120 km) vorliegen würden. Gegen diesen Bescheid erhob der Berufungswerber mit Schreiben vom 14. Juli 2004 Berufung. In der mit Eingabe vom 24. Juli 2004 nachgereichten Begründung führte er aus, die arbeitstägliche Rückkehr an den Wohnort nach K…
…noch nicht Grund genug für den Umkehrschluss, dass für die individuelle Beurteilung der Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr von der Ausbildungsstätte an den Wohnort zusätzliche Weg- und Wartezeiten in Grenzfällen nicht mit einzubeziehen sind. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 24.2.2000,86/15…
…der Pass im Winter immer wieder gesperrt sei, kann die Berufung nicht zum Erfolg führen. Dass im alpinen Lebensraum bestimmte Verkehrswege fallweise wegen Schneefall oder Lawinengefahr gesperrt sind, liegt auf der Hand. Ein derartiger Umstand kann aber die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Wohnort…
…durch die geblockten Veranstaltungstermine (in der Regel einmal monatlich im Semesterzeitraum) die Wegstrecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung nicht überwiegend (mindestens 11 mal) im Lohnzahlungszeitraum (Monat) zurückgelegt werde. Für die Wegstrecken D -I-D und D -F -D sei eine tägliche Rückkehr an den Wohnort nicht zumutbar…
…Februar 2003, Zl. 99/14/0340, der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen konnte. Derartige Umstände können daher die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Wohnort nicht begründen, zumal die vom Bf. eingewendeten Umstände nicht nur ihn, sondern eine nicht unerhebliche Anzahl von im Wechsel-Schichtdienst…
…um die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr von der Arbeitsstätte zum Familienwohnsitz zu bejahen. Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort: Die Anerkennung der Werbungskosten der doppelten Haushaltsführung sei im Erstbescheid deshalb abgewiesen worden, da die Behörde von der Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes ausgegangen…
…einmal wöchentlich und nicht täglich fahre. Der Bw. habe bis dato keine öffentlichen Gelder bezogen und habe als Steuerzahler seinen Beitrag zur positiven Entwicklung des Österreichs und der österreichischen Gesellschaft geleistet. Sollte die tägliche Rückkehr an den Wohnort zumutbar sein, müsse das Pendlerpauschale gewährt werden…
…Februar 2003, Zl. 99/14/0340, der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen konnte. Derartige Umstände können daher die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Wohnort nicht begründen, zumal die vom Bf. eingewendeten Umstände nicht nur ihn, sondern eine nicht unerhebliche Anzahl von im Wechsel-Schichtdienst…
…Der Verwaltungsgerichtshof hat die tägliche Rückkehr bei einer Wegstrecke von 130 Kilometern und einer Fahrzeit von 70 Minuten für unzumutbar erklärt. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Arbeitsort oder in dessen Nahebereich muss unzumutbar sein. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung…
…Der Verwaltungsgerichtshof hat die tägliche Rückkehr bei einer Wegstrecke von 130 Kilometern und einer Fahrzeit von 70 Minuten für unzumutbar erklärt. 2. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Arbeitsort oder in dessen Nahebereich muss unzumutbar sein. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten…
…Haushaltsführung erwachsenen Aufwendungen. Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten gehörten grundsätzlich zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung. Sei der Beschäftigungsort vom Wohnort so weit entfernt, dass eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden könne und sei die Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des…