…2004/14/0130). Mangels Buchhaltungsunterlagen und Bilanzen kann auch in den Jahren bis 2000 keine Illiquidität festgestellt werden. Aus all diesen Überlegungen ist ein Zufluss des Arbeitslohnes an Herrn EG. entsprechend den Eintragungen der Rechtsmittelwerberin auf den Lohnkonten als erwiesen anzunehmen, weshalb die Nachforderung der…
…werden, denn diesfalls wären keine oder wesentlich geringere Provisionen angefallen. Dies spricht ebenfalls gegen eine Illiquidität des Unternehmens im Jahre 1999. Ist aus all diesen Überlegungen ein Zufluss des Arbeitslohnes an Frau ES. entsprechend den Eintragungen der Rechtsmittelwerberin auf den Lohnkonten als erwiesen anzunehmen, besteht…
…Zl. 85/13/0085, hat der Verwaltungsgerichtshof im "Stehenlassen" von Bezugsteilen durch einen Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers eine wirtschaftliche Verfügungsmacht über dieselben und damit einen Zufluss von Arbeitslohn erblickt. Das Finanzamt ist in der Berufungsvorentscheidung unter Zugrundelegung des oa. Sachverhaltes zu dem Ergebnis gelangt…
…allgemeinen Beitragsgrundlagen sowie der Sonderzahlungen zu enthalten (§ 34 Abs 2 ASVG). In ständiger Rechtsprechung entschied der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), dass der Bezug ("Zufluss") der Einnahme "Arbeitslohn" in dem Zeitpunkt erfolgt, in dem der Arbeitnehmer über den Arbeitslohn rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann (Jakom/Baldauf EStG, 2010, …
…386,-- bloß eine Rückstellung gebildet. Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern Gehaltsvorschüsse an. Ein Zufluss von Arbeitslohn kann in derartigen Fällen darin noch nicht gesehen werden. Er liegt frühestens zu dem Zeitpunkt vor, zu dem der Dienstnehmer den Gehaltsvorschuss in Anspruch nimmt. Mangels Zuflusses eines Teiles…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adresse1 (früher Adresse2), vom 7. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 16. November 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
… 78 Abs. 5 EStG 1988 ergibt sich, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens mit der Lohnzahlung für den Lohnzahlungszeitraum eine Abrechnung für den im Kalendermonat ausbezahlten Arbeitslohn auszuhändigen hat. Diese Abrechnung hat zumindest folgende Angaben zu enthalten: Bruttobezüge gemäß § 25 EStG 1988 Beitragsgrundlage für Pflichtbeiträge…
… 78 Abs. 5 EStG 1988 ergibt sich, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens mit der Lohnzahlung für den Lohnzahlungszeitraum eine Abrechnung für den im Kalendermonat ausbezahlten Arbeitslohn auszuhändigen hat. Diese Abrechnung hat zumindest folgende Angaben zu enthalten: Bruttobezüge gemäß § 25 EStG 1988 Beitragsgrundlage für Pflichtbeiträge…
…keinen Zufluss (vgl. Wanke in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1.6.2009], § 19 Anm. 16). Im vorliegenden Fall spricht der Lohnzettel der P GmbH für einen Zufluss von Arbeitslohn durch diesen Arbeitgeber an den Bw. Der Bw. hat einen derartigen Zufluss jedoch…
…Monatslohnes sind, so ist dies zwar zutreffend, jedoch im gegebenen Fall nicht relevant, weil es im Hinblick auf den Dienstgeberbeitrag auf den Zufluss des Arbeitslohnes beim Dienstnehmer (entspricht der "Gewährung" i.S. der angeführten Gesetzesbestimmung) ankommt und die Sonderzahlungen M.G. und A.G. unbestritten…
…Stock Options maßgeblich gewesen sei, könne davon ausgegangen werden, dass der Berufungswerberin der Zufluss des Arbeitslohnes bekannt gewesen sei. Bei gesperrten Optionen komme es mangels Wirtschaftsguteigenschaft anlässlich der Gewährung noch zu keinem Zufluss eines geldwerten Vorteils aus dem Dienstverhältnis. Ein Zufluss, welcher gemäß § 15 Abs…
…Gesellschaft in einer finanziell bedrängten Lage ist und andererseits kein Entgelt vereinbart wurde. Ein Zufluss des Arbeitslohnes sei daher auf Grund der Zahlungsunfähigkeit des Dienstgebers nicht zu unterstellen. Zahlungsunfähigkeit sei selbst dann anzunehmen, wenn die Gesellschaft die erforderlichen Mittel nur mittels Kreditfinanzierung beschaffen kann (E…
…ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht und ob sie dem zunächst Bezugsberechtigten oder seinem Rechtsnachfolger zufließen. Für den Begriff des Arbeitslohnes kommt es ausschließlich darauf an, ob der Zufluss eines Wirtschaftsgutes seinen Grund in einem bestehenden Dienstverhältnis hat. Es sind darunter alle Arbeitgeberleistungen zu verstehen…
… 34 Abs. 2 ASVG). Im vorliegenden Fall spricht der dem Finanzamt übermittelte Lohnzettel der CF KEG im Jahr 2008 für einen Zufluss von Arbeitslohn durch diesen Arbeitgeber an den Bw. Der Bw. hat einen derartigen Zufluss jedoch bestritten und vorgebracht, im Jahr 2008 lediglich 1…
…den Gesamtbetrag von S 2.818.386,-- eine Rückstellung gebildet. Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern Gehaltsvorschüsse an. Ein Zufluss von Arbeitslohn kann darin noch nicht gesehen werden. Er liegt frühestens zu dem Zeitpunkt vor, zu dem der Dienstnehmer den Gehaltsvorschuss in Anspruch nimmt. Auch aus…
…würde auch hier steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegen. Der Lohnsteuerprüfer habe unter Beachtung der Grundsätze der §§ 21 und 22 BAO in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die ab Jänner 2001 tatsächlich an den Geschäftsführer zur Auszahlung gelangten Beträge der Lohnbesteuerung unterworfen, wobei ein Zufluss des Arbeitslohnes durch die Entnahme des…
…sind. Die vorzit. Rechtslage zusammenfassend ist festzustellen: Rechtlich richtig ist, dass ausschließlich zugeflossenes Gehalt (zugeflossener Arbeitslohn) lohnsteuerpflichtig ist. Der Zufluss von Gehalt (Arbeitslohn) ist in dem Zeitpunkt gegeben, in dem der Arbeitnehmer über das Gehalt (den Arbeitslohn) rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann (Jakom/Baldauf, EStG, …
…Gehälter dem Jahre 2001 zuzuordnen, zumal die verspätete Auszahlung nicht im Einflussbereich des Bw. liege. Das Finanzamt nahm die Arbeitnehmerveranlagung für 2002 dahingehend vor, dass es entsprechend dem tatsächlichen Zufluss neben nichtselbständigen Einkünften der Fa. S. (€ 25.949,60) auch solche der Fa. I…
…der ehemalige Arbeitgeber des Berufungswerbers, die Firma H., einerseits den Arbeitslohn für Juni 1996 wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten nicht an den Berufungswerber auszahlte, andererseits aber die auf diesen entfallende Lohnsteuer in Höhe von 4.173,28 S an das Finanzamt abführte, stellte der Berufungswerber am 9…
…Bescheide betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum Jänner 2005 bis Dezember 2006 wird als unbegründet abgewiesen. Die betreffenden Bescheide bleiben unverändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben betragen: | Jahr | Summe der Arbeitslöhne gemäß § 41 Abs…