…Steuernummer Stnr. (Gewinnfeststellungsakt des landwirtschaftlichen Betriebes des Berufungswerbers mit seiner Ehegattin) berücksichtigt worden. In der gegen den Einkommensteuerbescheid erhobenen Berufung führte der Berufungswerber aus, dass die Zinsenzahlungen für ihn eine außergewöhnliche Belastung seien. Er würde dem Finanzamt die Beweise für die Kredite liefern, die er…
…162 BAO lautet (im hier streitgegenständlichen Betriebsprüfungsverfahren ist, soweit aus den dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegten Verwaltungsakten ersichtlich, eine solche schriftliche Aufforderung nicht erfolgt): "...Hinsichtlich der als Betriebsausgaben geltend gemachten Zinszahlungen an die Firma X-AG, Schweiz, in den Wirtschaftsjahren 1999/00 und 2000/01 werden…
…163, 170, 171, 172 Arbeitsbogen), die (auch) Zinszahlungen an die X-AG betreffen, die sich im Arbeitsbogen befindenden Schreiben der X-AG an die Bw. hinsichtlich der Höhe der angefallenen Zinsen (betrags- und prozentmäßig) und des aushaftenden Darlehensbetrages (Schreiben vom 10. Oktober 1999 (S 103)…
…erklärte die Bw., dass die Zinszahlungen für ihre Immobilie nicht komplett berücksichtigt worden seien, und begehrte unter Vorlage von Kontoauszügen eine Neuberechnung. Über die Berufung wurde erwogen: Im gegenständlichen Fall besteht allein Streit über die Höhe des Sonderausgabenabzuges im Zusammenhang mit Zinszahlungen. Dazu ist Folgendes…
…keine Anleihe dar, da sie keinen Anspruch auf Zinszahlung und Tilgung begründen und umschreiben in Abgrenzung zu den strittigen Genussrechten, was eine Anleihe ist: "Ein festverzinslicher Vermögenstitel (Anleihe) ist ein schuldrechtlicher Anspruch auf Zahlung eines zeitabhängigen Entgelts (Zinszahlung) und auf Rückzahlung des überlassenen Kapitalbetrags (Tilgung);"…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch PWB Wirtschaftspr. u. Stb. GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 2345 Brunn am Gebirge, Wolfholzgasse 1, vom 11. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom…
…geliehenen Sachen (Geld- oder Sachdarlehen), Höhe der Zins- oder Wertsicherungsvereinbarung, klare Kündigungs-, Tilgungs- und Zinszahlungsmodalitäten und Sicherstellungen (soweit nach Art und Ausmaß des Darlehens fremdüblich) vorliegen. Von unklaren Darlehensbedingungen ist auszugehen, wenn jahrelang keine Zinsen verrechnet wurden, keine Rückzahlungen vorgenommen worden sind oder unüblicherweise keine…
…seien die an die G. Company Inc. in den Jahren 1989 bis 1995 geleisteten Zinszahlungen von insgesamt fast drei Millionen Schilling nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen. 2.) Die Bw. habe im Jahre 1995 den Ausfall der Forderung gegen die Firma K. in Höhe von S 50…
Warum die Bw. auf Rückzahlung der im Jahre 1994 gegebenen Anzahlung praktisch "verzichtet" hat, bleibt deshalb im Dunkeln. Eine aufwandswirksame Ausbuchung der Forderung im Jahre 1995 ist aus den oben dargestellten Gründen auf jeden Fall nicht gerechtfertigt. 3.) Zuletzt wird in Bezug auf den von…
…die Bw. eine Nachzahlungsverpflichtung. Ein solcher Dividendenvorbehalt erlaube es aber nicht, die Zinszahlungen als Gewinnbeteiligung iSd KVG zu qualifizieren. Die Genussrechtsinhaber hätten keinen Anspruch auf Beteiligung am laufenden Gewinn oder am Liquidationserlös und auch kein Stimmrecht. Da die "A Funds" Produkte keine "Rechte, wie sie…
…Geltendmachung eines Anspruches auf Rückzahlung des Genussrechtskapitals und der gewinnabhängigen Zinsen wegen Vereinbarung in den Genussrechtsbedingungen nicht möglich, denn der Genussrechtsinhaber hat keinen Anspruch auf "Zinszahlung und Tilgung". 6.4. Erkenntnisse des VwGH 19.8.1997, 95/16/0328 und VwGH 19.9.2001, 99…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Libertas Intercount Rev. und Beratungsges.m.b.H., 1014 Wien, Teinfaltstraße 4, gegen die folgenden Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien 1. Bescheid vom 28.3.2008, ErfNr. x1, StNr. y…
…träfe die Bw. eine Nachzahlungsverpflichtung. Ein solcher Dividendenvorbehalt erlaube es aber nicht, die Zinszahlungen als Gewinnbeteiligung iSd KVG zu qualifizieren. Die Genussrechtsinhaber hätten keinen Anspruch auf Beteiligung am laufenden Gewinn oder am Liquidationserlös und auch kein Stimmrecht. Da die "A " Produkte keine "Rechte, wie sie…
…Verlusten durch die Bw. wäre die Geltendmachung eines Anspruches auf Rückzahlung des Genussrechtskapitals und der gewinnabhängigen Zinsen wegen Vereinbarung in den Genussrechtsbedingungen nicht möglich, denn der Genussrechtsinhaber hat keinen Anspruch auf "Zinszahlung und Tilgung". 6.4. Erkenntnisse des VwGH 19.8.1997, 95/16/0328…
Die Forderungen aus den Genussscheinen sind nachrangig: Die Genussrechtsinhaber sind ebenso am Endverlust beteiligt. Die Forderungen aus den Genussrechten sind dinglich nicht besichert, sie sind nachrangig gegenüber den von der Bw. begebenen Anleihen und im Fall der Liquidation oder Insolvenz der Bw. gegenüber allen anderen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Pavlik, Peter Grüner und Christian Schuckert im Beisein der Schriftführerin Ingrid Pavlik über die Berufung der Bw., vertreten durch Auditreu SteuerberatungsgmbH, 1010 Wien, Gonzagagasse 17, gegen die Bescheide…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Berufungswerbers, vom 4. Jänner 2006 bzw. 10. Februar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes, vertreten durch Finanzanwalt, vom 30. Dezember 2005 bzw. 20. Jänner 2006 betreffend Erstattung der Kapitalertragsteuer für Zinsen für die Jahre 2002 bis…
…vom 7. Juni 2009 Darlehens- und Zinszahlungen in Höhe von 7.300 € (2009) in Zusammenhang mit einer von seiner Lebensgefährtin im Jahr 2002 angeschafften Eigentumswohnung als Sonderausgaben geltend. Das Finanzamt gab diesem Antrag zunächst statt und berücksichtigte mit Einkommensteuerbescheid 2009 vom 4. Juni 2010…
…dass dieser Zinssatz bis zum heutigen Tag nicht weiter gesunken ist. Aus diesem Grund wird in Ermangelung konkreter Berechnungen der Zinszahlungen über die gesamte Laufzeit von jährlichen Zinsen in der Höhe von € 1.462,50 für den CHF-Kredit ausgegangen. Betreffend das Bauspardarlehen hat…
…Steuerpflichtigen überführt wird. Da der Berufungswerber das Firmenfahrzeug ins Privatvermögen übernommen hat, ist die betriebliche Veranlassung der Zinszahlungen und damit auch deren steuerliche Absetzbarkeit aber verloren gegangen. Der Berufungswerber wendet nun ein, der offene Kreditbetrag resultiere nicht nur aus dem Ankauf des Firmenwagens, sondern auch…