…ausgeführt wurde bereits ab Antragstellung. Nach der vorgelegten Kopie des Antrages vom 13. November 2002 wurde dieser Antrag am selben Tag beim Finanzamt eingereicht, daher ist jedoch der 13. November 2002 und nicht der 11. November 2002 als Datum für den Beginn der Zinsenberechnung anzusetzen.…
…68,32. Die Umsatzsteuervorauszahlungsfestsetzungsbescheide seien mit der Einbuchung der Berufungsentscheidung für sämtliche Vorauszahlungsbeträge des Jahres 2002 vom 7. Februar 2006 zur Abrechnung gekommen. In der Zinsenberechnung ab 4. Juli 2005 seien die Anspruchszinsen von € 68.32 laut Bescheid vom 24.5.2005 enthalten. Die…
…Die Zinsenberechnung hat nach der Textierung des § 212 a Abs. 9 BAO nicht erst ab dem Datum einer stattgebenden Bescheiderlassung zu erfolgen sondern bereits ab Antragstellung. Die genaue Berechnung unter fortlaufender Darstellung der Salden wurde dem Bw im Anhang zum Bescheid bekanntgegeben. In die Neuberechnung…
…herangezogen wurden. Unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist zur Leistung einer entsprechenden Anzahlung, wird zu Gunsten des Bw. eine Zinsenberechnung ab 1. September 2007 vorgenommen. Bei der Herabsetzung war zu berücksichtigen, dass die Gutschrift aus dem ersten Wiederaufnahmebescheid zu Gutschriftszinsen geführt hat, die beim Vorteilsausgleich quasi…
…000,00 ergeben hätte, berechnet werden könnten, wobei auch die in Höhe von € 8.327,57 geleisteten Ratenzahlungen in Abzug gebracht werden müssten. Außerdem könnte die Zinsenberechnung auch erst ab Rechtskraft der im November erlassenen Einkommensteuerbescheide erfolgen. Der Bw. beantragte daher, der Berufung Folge…
…wurde der Zinsenberechnung für die ersten 56 Tage je ein solcher von 0,0110 %, für weitere 119 Tage je ein solcher von 0,0130 % und für die restlichen 43 Tage je ein solcher von 0,0144 % zugrunde gelegt. Anhand des Abgabenkontos der Berufungswerberin (Steuernummer ab)…
…2009 wies das Finanzamt dieses Ansuchen ab und führte nach Zitierung der gesetzlichen Bestimmungen und der maßgeblichen Judikatur begründend aus, dass der Hinweis auf bei der Behörde angeblich vorliegende Unterlage nicht genüge. Außerdem wären für die Nachsicht die aktuellen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich…
…4. 2007 Folge gegeben hat. 1.3. Mit Berufungsvorentscheidung vom 9. 3. 2007 wies das Finanzamt die Berufung gegen die Ablaufverfügung ab. Ausgeführt wurde, dass der Ablauf der Aussetzung der Einhebung der Einkommensteuer 1991 und 1992 gemäß § 212a Abs. 5 BAO zu verfügen gewesen sei…
…gemäß § 212 Abs. 9 BAO dahingehend ab, dass es diese auf € 7.225,23 herabsetzte. Gleichzeitig wurden die hier gegenständlichen Aussetzungszinsen anstatt bisher € 3.534,40 mit € 2.456,45 festgesetzt. Bemessungsgrundlage war ein Betrag in Höhe von € 21.104,07…
…bereits mit erfolgter Antragstellung verwirklicht ist (VwGH 19. 2. 1997, 95/13/0046), wobei der Akzessorietät von Aussetzungszinsen durch die in § 212a Abs. 9 BAO für den Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld getroffene Regelung (Zinsenberechnung unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages) Rechnung getragen wird. Somit…
…Infolge Berufungserledigung sei gemäß § 212a BAO der Auflauf der Aussetzung und die Vorschreibung der Aussetzungszinsen verfügt worden. Aussetzungszinsen seien für den Zeitraum ab Einbringung des Aussetzungsansuchens bis zum Ablauf der Aussetzung zu begleichen, wobei bei der Bemessungsgrundlage die Entscheidung des unabhängigen Finanzsenates Berücksichtigung gefunden habe…
…gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Aus Anlass einer bei der Personengemeinschaft D (StNr. AB) für die Jahre 1997 bis 1999 durchgeführten Betriebsprüfung wurden dem Bw. als Beteiligtem dieser Gemeinschaft mit Bescheiden vom 18…
…Auch hier gilt, dass die Zinsenpflicht erst ab dem der Fälligkeit bzw. dem Zahlungstermin folgenden Tag einsetzt. Dem Gesetzeswortlaut folgend ist von einer Stundungszinsenfestsetzung Abstand zu nehmen, wenn die Abgaben, für die auf Grund rechtzeitiger Antragstellung Vollstreckungsaufschub erwirkt worden bzw. auf Grund Antragsbewilligung tatsächlich Zahlungsaufschub…
…entschieden, die Aussetzung der Einhebung der Abgaben abgewiesen und die Bf ersucht, die offenen Abgabenschuldigkeiten im Gesamtbetrage von € 62.793,12 innerhalb eines Monates ab Zustellung des Bescheides zu entrichten. Der Bescheid wurde der Bf nachweislich am 26. Mai 2009 zugestellt. Mit Bescheid es…
…Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Mit weiterer Berufungsentscheidung vom 13.9.2006, RV/0555-L/04, wies der Unabhängige Finanzsenat unter anderem Berufungen des Berufungswerbers betreffend seine Einkommensteuer für die Jahre 1996 bis 2002 ab, und erfasste die zuvor der GesbR zugerechneten Gewinne bei ihm…
…hat, mir Aussetzungszinsen vorzuschreiben . Im Einzelnen begründe ich meine Berufung wie folgt: a ) Der von mir anhand der trotz Ab l auf der Aufbewahrungsfr i st rekonstr u ierte Sachverhalt stel l t si c h nac h den mir vorl i egen den U…
…26. August 2002 ab. Dazu wurde ausgeführt, dass der neuerliche Antrag auf Aussetzung der Einhebung mit Bescheid vom 11. Juni 2002 abgewiesen worden wäre. Für die vom Aussetzungsbegehren umfasst gewesenen Abgaben wären ab dem Tag der Antragstellung bis zum Zeitpunkt der Erlassung des Abweisungsbescheides gemäß …
…insbesondere sei der Begründung nicht zu entnehmen, warum als Beginn der Zinsenrechnung der 10. Juli 2007 anzunehmen sei und wie sich im Bescheid Zl. 920000/00000/2008 der der Aussetzungszinsenberechnung zugrunde gelegte Abgabenbetrag von € 72.496,38 konkret ergebe. Das Zollamt Feldkirch Wolfurt wies…
…Antragstellung als entrichtet. Da somit nur bis zum 15. Mai 2000 eine Stundung vorgelegen sei, seien Stundungszinsen nur für den Zeitraum vom 14.April 2000 bis 15. Mai 2000 festzusetzen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 23. Jänner 2002 wies das Finanzamt diese Berufung mit der Begründung ab…
…240,-- p. a. berücksichtigt werden. Dabei wird die in Österreich bankübliche Usance der Zinsberechnung mit 360 Tagen für ein Jahr angewendet. Zur ab 2008 geänderten Rechtslage wird festgehalten: Der VfGH hat in seinem Erkenntnis vom 15.06.2007, G 23/07-7, § 1 Abs 1…