…den Firmen PKW der X-AG dem Verrechnungskonto der Bw angelastet worden wären. Überdies enthalten die betreffend die gewerblichen Einkünfte geführten Einnahmen- Ausgabenrechnungen der Jahre ab 1998 bis 2002 im Wesentlichen die strittigen Zinsen als Betriebsausgaben und ansonsten mit Ausgaben von 4.477,94 €…
…der Gehaltsaufwand inklusive Nebenkosten könne daher nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden. | | 2000 | 2001 | Gewinnerhöhung | 136.258,00 | 33.070,00 Tz. 4 Zinsen Darlehen Raika Das im September 2002 aufgenommene Darlehen in Höhe von 110.000,00 € sei…
…bis 2009 werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben des Berufungswerbers (Bw.) zum Abzug zuzulassen sind. Der Bw…
…zur Gänze nicht als Betriebsausgaben angesetzt werden, wenn die gänzliche Tilgung des Kredites zumutbar gewesen ist. Ist hingegen von der Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe bis zum Streitjahr lediglich die teilweise Tilgung zumutbar gewesen, führt ein Teil der auf diesen Kredit entfallenden Zinsen zu nachträglichen Betriebsausgaben (VwGH…
…Der Einkommensteuerbescheid 2007 wurde wie der Einkommensteuerbescheid 2008, in dem unter Verweis auf die Begründung des Vorjahres ebenfalls keine Zinsen mehr als nachträgliche Betriebsausgaben (negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb) anerkannt wurden, nicht angefochten. In der Begründung zur Berufungsvorentscheidung betreffend den nunmehr angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2009 hat das…
…vom 21. Jänner 2011 geht es hier nur mehr um die Frage der Abzugsfähigkeit von Kreditzinsen in Höhe von 2.049 Euro als (nachträgliche) Betriebsausgaben. In diesem Zusammenhang vertrat das Finanzamt zunächst die Ansicht, dass diese Zinsen deshalb nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden könnten, weil…
…Jahr 2002 habe er aufgrund der Auszahlung einer Lebensversicherung einen größeren Betrag abstatten können. Die unterschiedliche Höhe der als Betriebsausgaben geltend gemachten Zinsen resultiere aus den unterschiedlichen Zinssätzen und Wechselkursen in den jeweiligen Jahren. Seine Einkommensentwicklung sei dem Finanzamt aus den jährlich abgegebenen Einkommensteuererklärungen ersichtlich…
…Schulden gemacht hat und die im Jahr 2000 bezahlten Zinsen daher nicht als nachträgliche Betriebsausgaben anerkannt werden können. Einer Vorhaltsbeantwortung wird binnen drei Wochen nach Erhalt dieses Schreibens entgegengesehen. Für den Fall der Nichtbeantwortung beabsichtigt der UFS die Berufung als unbegründet abzuweisen." Mit Eingabe vom…
…Grunde nicht als nachträgliche Betriebsausgaben Berücksichtigung finden, selbst wenn ein betrieblicher Zusammenhang bejaht werden müsste, was im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben ist. Beizupflichten ist dem Bw. dahingehend, dass durch das EStG 1988 die Fassung des § 32 Z 2 verändert worden ist und Zinsen aus…
…7xxxx) über ATS 2,135.000,00 vorgelegt, wobei die Gattin des Bw. als Kreditnehmerin aufscheine. Inwieweit diese Kreditsumme mit den Einkünften des Bw. im Zusammenhang stehe und welche Zinsen im Zusammenhang mit diesem stehen, sei vom Bw. nicht bekannt gegeben worden. Zu den geltend…
…erlassen. Im Sinne einer verwaltungsökonomischen Vorgangsweise werde angeregt, dem Antrag im Rahmen einer zweiten Berufungsvorentscheidung stattzugeben. Zur Begründung werde ausgeführt: a. Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben: Das Finanzamt gehe im Wesentlichen in seiner Begründung davon aus, dass bereits der Verdienst 1997 ausgereicht hätte, das Darlehenskonto auszugleichen…
…anteiligen Kosten in Höhe von rd. 15% sind daher bei der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb abzugsfähig. 3. Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben in den Jahren 1998 bis 2002: Zum 31. Dezember 1997 hafteten noch 258.412,00 S auf dem bestehenden Darlehenskonto aus. Der Bw…
…bestimmten Zinsfußes auf die jährlichen ausgabenwirksamen Aufwendungen sich ergebenden Zinsen zu den Gesamtzinsen. Im einzelnen wird in der Berufung die Anerkennung von S 46.000,- für 1995, von S 52.000,- für 1996 und von S 31.000,- für 1997 als Betriebsausgaben beantragt. Festgehalten wird…
…hätte sich möglicherweise der oben unter Punkt a.) geschilderte Sachverhalt herausstellen können. Dies hätte zum Anerkenntnis der strittigen Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben führen können. 2.) a.) Es erscheint ebenso möglich, dass das BG Z einer Veräußerung der am 29.9.1993 mit Wirksamkeit vom 31…
…Berufungswerber (im Folgenden kurz Bw. genannt) war selbständiger Chemiker. Als solcher betrieb er ein Büro für technische Chemie (Einkünfte aus Gewerbebetrieb). Dem gegenständlichen Fall lagen mehrere Streitpunkte zugrunde (Nichterfassung von Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen , Zinsen als Betriebsausgabe (Darlehen vom Bruder- Betriebsausgabe), Unterhaltsabsetzbeträge, Reisekosten(Diäten)…
…Zinsen oder Spesen als Betriebsausgaben die Verwendung der Geldmittel maßgeblich, die durch die Schuldaufnahme verfügbar gemacht werden. Dienen die Geldmittel der Finanzierung von Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, so liegt eine Privatverbindlichkeit vor. Dienen sie hingegen betrieblichen Zwecken, so ist die Verbindlichkeit als…
…106.091,56 S (gesamte Zinsen- und Spesenbelastung: Konto H1 mit insgesamt 4.399,75 S und Konto H2 mit 175.047,39 S). Der Bw. stelle daher den Antrag zusätzlich 106.091,56 S an Schuldzinsen als Betriebsausgabe zu berücksichtigen und die übermittelte Berechnung…
…Eigenkapitales durch Fremdkapital könne hingegen - wenn überhaupt - einen höchstens mittelbaren Zusammenhang darstellen der nach der Rechtssprechung des VwGH für den Abzug von Zinsen als Betriebsausgabe nicht ausreiche. Gegen diesen Bescheid erhob der BW durch seinen ausgewiesenen Vertreter fristgerecht Berufung und führte darin im Wesentlichen aus…
…gegen den Bf. ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. Da nach der in Österreich geltenden Gesetzeslage Privataufwändungen nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden können und die vom Prüfer getroffene Feststellung, wonach der Bf. im Jahr 1999 Zinsen als Betriebsausgaben abgesetzt habe, die für Privatkredite angefallen sind, weder im Prüfungsverfahren…
…demnach als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb anzuerkennen, wobei anzumerken ist, dass eine solche im Rahmen des angefochtenen Bescheides betreffend Einkommensteuer 2003 auch bereits erfolgt war. Konkret handelte es sich um folgende Beträge: | | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | Zinsen…