…um langfristige Darlehensbeträge zu gewähren bzw. eine Gesellschaft zu finanzieren, die in der Krise sei. * Keine konkrete Rückzahlungsvereinbarungen. * Die Zinsaufwendungen seien nicht bezahlt, sondern nur auf die Verrechnungsverbindlichkeit gebucht worden. * Es seien keinerlei Sicherheiten vereinbart worden. * Obwohl die Vereinbarung, dass die Zinsen laufend fällig seien…
…folgenden Entscheidungsgründe und dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Bw. ist von Beruf Schauspielerin und erklärt in ihrer Einnahmen- Ausgaben Rechnung des Jahres 1998 Zinsaufwendungen in Höhe von S 13.935. In einem Vorhalt vom 7…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Auditor gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Stadtgemeinde Klosterneuburg in Wien betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1995 bis 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…Höhe als auch die Betriebsausgabe an sich wurde übrigens bei der letzten BP für die Jahre 1987 bis 1989 von der Abgabenbehörde nicht in Zweifel gezogen. Zinsaufwendungen Nach Ansicht der BP handelt es sich bei den Bank Austria-Darlehenskonten X und Y nicht um solche…
…Höhe als auch die Betriebsausgabe an sich wurde übrigens bei der letzten BP für die Jahre 1987 bis 1989 von der Abgabenbehörde nicht in Zweifel gezogen. Zinsaufwendungen Nach Ansicht der BP handelt es sich bei den Bank Austria-Darlehenskonten X und Y nicht um solche…
…Bw. und der Fa. M. wäre nicht vorgelegt worden. Vom Bw. wären diese Einnahmen nicht erklärt worden, da diesen Zinsaufwendungen in gleicher Höhe gegenübergestanden wären. Es würde daher keine Einkommensteuerrelevanz gegeben sein. Ebenso wäre auf den Ausweis von Umsatzsteuer verzichtet worden, da die Fa. M…
…Ebenso seien die Lohnabgaben und die Anerkennung von Pensionsrückstellungen, Rückdeckungsversicherung, Privatnutzung von Pkws, Reisespesen, Darlehensforderungen, Zinsaufwendungen, etc. von dieser Generalvereinbarung umfasst. Zu Tz 20 lit. a - Nicht absetzbare Beträge: Bereits in der Berufung vom 22. Februar 1999 gegen die Bescheide aufgrund der Ergebnisse der Betriebsprüfung…
In der gegen diesen Körperschaftsteuerbescheid 2002 vom 4. März 2004 erhobenen Berufung vom 29. März 2004 brachte die steuerliche Vertreterin der Bw. unter Verweis auf den Berufungsschriftsatz vom 18. Februar 2004 im Wesentlichen noch vor, dass die steuerliche Absetzbarkeit einer Rückstellungsbildung für Pensionszusagen nach den…
…Unabhängigen Finanzsenates der Verzicht der Bw. auf entsprechende Zinsenzahlungen (diesbezügliche Forderungen wurden gegenständlich nicht aktiviert) nicht zu Einnahmen und war daher der Berufung in diesem Punkt Folge zu geben. g) Darlehensverbindlichkeiten - nicht abzugsfähige Zinsaufwendungen: Nach den Feststellungen der Großbetriebsprüfung bzw. des Finanzamtes hätten über die…
…bzw. 949.133,00 S (1994) vor. In der Beilage zu den jeweiligen Steuererklärungen hielt die Bw. klarstellend fest, dass unter den außerbücherlich erfolgten Zurechnungen im vorgenannten Betrag nicht abzugsfähige Zinsenaufwendungen gemäß § 12 Abs. 2 KStG 1988 erfasst worden seien. Die von der Bw. erklärten…
…des mit 21. 03. 2003 datierten BP-Berichtes nachstehende, berufungsrelevante Feststellung: Zinsaufwendungen betreffend endbesteuerte Wertpapiere 1999 - 2001 In diesem Punkt stellte der Betriebsprüfer fest, dass die Sanierung des an der Betriebsadresse des Bw. gelegenen Gebäudes mittels Aufnahme von Bankkrediten finanziert worden sei, wobei am 3…
…nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen sind und somit Leistungen im Sinne der Bestimmung des § 2 Z. 3 lit. b KVG darstellen. Als Bemessungsgrundlage der freiwilligen Leistungen sind die ersparten Zinsaufwendungen, dh. die fiktiven Gesamtzinsen anzusehen, die während des Berechnungszeitraumes im Fremdvergleich hätten geleistet werden müssen. Unbestritten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gde x, O-Straße xx, vom 26. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 4. Juni 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2009 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung…
…II UmgrStG in eine GmbH & Co KG umgewandelt wurde. Aufgrund der Ergebnisse einer Betriebsprüfung wurde ihr Gewinn aus Gewerbebetrieb für das Jahr 2001 um die Zinsaufwendungen in Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung von offenen Ausschüttungen erhöht, was im Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2001 entsprechenden Niederschlag fand…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerber, vom 12. Oktober 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 12. September 2007 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO und Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2001…
…II vorgesehenen Sondertilgung nach 10 Jahren sei im Kreditvertrag nicht vorgesehen. In der vorgelegten Prognoserechnung seien für die Jahre 1 bis 10 Zinsaufwendungen in Höhe von jährlich € 5.553,68 in Ansatz gebracht und der Zinsenaufwand für die Jahre 11 bis 20 - infolge der…
…Sondertilgung nach 10 Jahren sei im Kreditvertrag nicht vorgesehen. Die zuletzt vorgelegte Prognoserechnung II habe für die Jahre 1 bis 10 Zinsaufwendungen in Höhe von jährlich € 5.192,16 in Ansatz gebracht und für die Jahre 11 bis 20 den Zinsaufwand infolge der am…
…in Form der in der Prognoserechnung vorgesehenen Sondertilgung nach 10 Jahren sei im Kreditvertrag nicht vorgesehen. In der vorgelegten Prognoserechnung seien Zinsaufwendungen für die Jahre 1 bis 10 in Höhe von jährlich € 2.929,61 in Ansatz gebracht und für die Jahre 11 bis…
Dass die den geltend gemachten Zinsaufwendungen der Bw. zu Grunde liegenden Geschäftsvorgänge (die Bw. gewährt der in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Firma E ein Darlehen, wofür letztere deren Software der Bw. überlässt und die Bw. diese Software der Firma E gegen Lizenzzahlungen wieder zur Verfügung stellt; die…
…in Summe (ATS 3,5 Mio) unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen; unter den Zinsaufwendungen (in den "Erläuterungen zur Gewinn und Verlustrechnung") sind die "Zinsen für Gewinnschuldverschreibung" ebenfalls jeweils im Gesamtbetrag des jeweiligen Wirtschaftsjahres ausgewiesen. Als Beilage zu den Bilanzen für die Wirtschaftsjahre 1998/1999 und 1999…