…4 lit. a ATAD) und bewirken - beginnend mit Wirksamkeit der Vertragsänderung - insoweit eine Berücksichtigung von Zinsaufwendungen bei der Ermittlung des Zinsüberhangs für Zwecke der Zinsschranke (vgl. dazu auch Erwägungsgrund 8 der ATAD). Rz 1309cs: Zu den schädlichen Änderungen von Altverträgen zählen nur Änderungen von wesentlichen…
…daher zur Gänze als Betriebsausgabe abzugsfähig sein. … Zur steuerlichen Behandlung einer fremdfinanzierten Einlagenrückzahlung ist festzuhalten, dass nach der Rechtsprechung des VwGH Zinsaufwendungen für die Fremdfinanzierung einer ertragsteuerlichen Einlagenrückzahlung nicht abzugsfähig sind. Die Rückgewährung des überlassenen Kapitals stellt nämlich eine rein gesellschaftsrechtlich veranlasste Maßnahme dar…
…der *** als Rnf des Teilbetriebes *** der ***, erklärt. Verfahrensgegenständlich blieb somit nur mehr die Anfechtung der Nichtanerkennung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der iZm Absicherungsgeschäften für das Konzerneigenkapital ausländischer Tochtergesellschaften angefallenen Zinsaufwendungen. Betroffen sind davon bloß die angefochtenen Feststellungsbescheide Gruppenmitglied 2006 bis 2010. Mit Schreiben vom 20.7…
…um langfristige Darlehensbeträge zu gewähren bzw. eine Gesellschaft zu finanzieren, die in der Krise sei. * Keine konkrete Rückzahlungsvereinbarungen. * Die Zinsaufwendungen seien nicht bezahlt, sondern nur auf die Verrechnungsverbindlichkeit gebucht worden. * Es seien keinerlei Sicherheiten vereinbart worden. * Obwohl die Vereinbarung, dass die Zinsen laufend fällig seien…
…folgenden Entscheidungsgründe und dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Bw. ist von Beruf Schauspielerin und erklärt in ihrer Einnahmen- Ausgaben Rechnung des Jahres 1998 Zinsaufwendungen in Höhe von S 13.935. In einem Vorhalt vom 7…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Auditor gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Stadtgemeinde Klosterneuburg in Wien betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1995 bis 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…Höhe als auch die Betriebsausgabe an sich wurde übrigens bei der letzten BP für die Jahre 1987 bis 1989 von der Abgabenbehörde nicht in Zweifel gezogen. Zinsaufwendungen Nach Ansicht der BP handelt es sich bei den Bank Austria-Darlehenskonten X und Y nicht um solche…
…Höhe als auch die Betriebsausgabe an sich wurde übrigens bei der letzten BP für die Jahre 1987 bis 1989 von der Abgabenbehörde nicht in Zweifel gezogen. Zinsaufwendungen Nach Ansicht der BP handelt es sich bei den Bank Austria-Darlehenskonten X und Y nicht um solche…
…Bw. und der Fa. M. wäre nicht vorgelegt worden. Vom Bw. wären diese Einnahmen nicht erklärt worden, da diesen Zinsaufwendungen in gleicher Höhe gegenübergestanden wären. Es würde daher keine Einkommensteuerrelevanz gegeben sein. Ebenso wäre auf den Ausweis von Umsatzsteuer verzichtet worden, da die Fa. M…
…Ebenso seien die Lohnabgaben und die Anerkennung von Pensionsrückstellungen, Rückdeckungsversicherung, Privatnutzung von Pkws, Reisespesen, Darlehensforderungen, Zinsaufwendungen, etc. von dieser Generalvereinbarung umfasst. Zu Tz 20 lit. a - Nicht absetzbare Beträge: Bereits in der Berufung vom 22. Februar 1999 gegen die Bescheide aufgrund der Ergebnisse der Betriebsprüfung…
In der gegen diesen Körperschaftsteuerbescheid 2002 vom 4. März 2004 erhobenen Berufung vom 29. März 2004 brachte die steuerliche Vertreterin der Bw. unter Verweis auf den Berufungsschriftsatz vom 18. Februar 2004 im Wesentlichen noch vor, dass die steuerliche Absetzbarkeit einer Rückstellungsbildung für Pensionszusagen nach den…
…Unabhängigen Finanzsenates der Verzicht der Bw. auf entsprechende Zinsenzahlungen (diesbezügliche Forderungen wurden gegenständlich nicht aktiviert) nicht zu Einnahmen und war daher der Berufung in diesem Punkt Folge zu geben. g) Darlehensverbindlichkeiten - nicht abzugsfähige Zinsaufwendungen: Nach den Feststellungen der Großbetriebsprüfung bzw. des Finanzamtes hätten über die…
…bzw. 949.133,00 S (1994) vor. In der Beilage zu den jeweiligen Steuererklärungen hielt die Bw. klarstellend fest, dass unter den außerbücherlich erfolgten Zurechnungen im vorgenannten Betrag nicht abzugsfähige Zinsenaufwendungen gemäß § 12 Abs. 2 KStG 1988 erfasst worden seien. Die von der Bw. erklärten…
…sich hinsichtlich der Zuordnung der Schulden zum Betrieb bzw. zum Privatbereich keine Bindung für nachfolgende Zeiträume, in denen die Zinsaufwendungen anfallen (VwGH 23.3.2000, 97/15/0164). Rz 1422: Wird ein betrieblich veranlasster Aufwand durch Fremdmittel finanziert, so sind die Zinsen auch dann Betriebsausgaben…
…des mit 21. 03. 2003 datierten BP-Berichtes nachstehende, berufungsrelevante Feststellung: Zinsaufwendungen betreffend endbesteuerte Wertpapiere 1999 - 2001 In diesem Punkt stellte der Betriebsprüfer fest, dass die Sanierung des an der Betriebsadresse des Bw. gelegenen Gebäudes mittels Aufnahme von Bankkrediten finanziert worden sei, wobei am 3…
1720. Abzugsfähige Ausgaben nach § 11 KStG 1988 17.120.1 Allgemeines Rz 1249: Eine Ergänzung erfährt die allgemeine Vorgabe der Übernahme der Betriebsausgaben des EStG 1988 durch Sonderbestimmungen, die das KStG 1988 vorsieht. Diese sind: Die in § 11 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 geregelte…
…nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen sind und somit Leistungen im Sinne der Bestimmung des § 2 Z. 3 lit. b KVG darstellen. Als Bemessungsgrundlage der freiwilligen Leistungen sind die ersparten Zinsaufwendungen, dh. die fiktiven Gesamtzinsen anzusehen, die während des Berechnungszeitraumes im Fremdvergleich hätten geleistet werden müssen. Unbestritten…
6.9.3.3 Einzelfälle Rz 2441a: Altersteilzeit Rz 2441a: Nach § 27 Abs. 2 AlVG haben seit 1. Oktober 2001 Anspruch auf Altersteilzeit Männer, die das 55. und Frauen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten 25 Jahre mindestens 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig…
…Abs. 1 ATAD zurück (zu Aufwendungen, die nach den Vorgaben der ATAD jedenfalls als Zinsaufwendungen zu behandeln sind, siehe sogleich Rz 1309bc f). Rz 1309av: Ob Vergütungen für die Überlassung des Kapitals fix oder variabel ausgestaltet ist oder ob die Kapitalrückzahlung von bestimmten Bedingungen bzw…
…wenn die Steuerbefreiung ausdrücklich gesetzlich bestimmt ist. Dies führt ertragsteuerlich dazu, dass zB die Zinsenaufwendungen nur in ihrer effektiven Belastung als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Rz 2550: Der Begriff der Zuwendung setzt nicht voraus, dass für die Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes auch eigene Mittel des…