Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 10 am 25. März 2004 über die Berufungen des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk, vom 1.) 19. März 2003 und 31. März 2003 betreffend Aufhebung (Einstellung) der Vollstreckung 2…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied HR Dr. Michaela Schmutzer des Finanzstrafsenates 3 in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Dr. Jaro Sterbik-Lamina, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 5. Dezember 2002 gegen den Bescheid über die…
…Tätigkeiten ein Honorar in Höhe S 400.000,- erhalten hat. Fakt ist, dass eine Quittung über den Erhalt dieses Betrages nicht vorliegt. Der erkennende Senat hatte die ihm vorliegenden Beweise (Zeugenaussagen, Urkunden) sowie das Vorbringen der Verfahrensparteien einer Würdigung zu unterziehen und gemäß § 167 Abs…
Die von der Behörde insbesondere in ihrer Beilage zur Berufungsvorlage aufgearbeiteten Sachverhaltsfacetten fanden allesamt Deckung einerseits in den zur Vorlage gebrachten Urkunden (Korrespondenzschreiben der Rechtsvertreter, Schuldschein vom 9.10.1997, Mehr-Weniger-Rechnung, Darstellung der "Mittelherkunft-Mittelaufteilung-Abrechnung", udgl.), andererseits in den Aussagen des Zeugen…
…vom 12. Juli 2001 den Handel mit drittländischen, unverzollten Zigaretten während seiner Tätigkeit im M.N. im Zeitraum Dezember 1998 bis Mai 2000 bestritten. Die übereinstimmenden Zeugenaussagen würden jedoch den Bf. belasten. Aus diesen könne geschlossen werden, der Bf. habe im M.N. in der…
…erstinstanzlichen Beweisverfahrens stützt sich im Wesentlichen auf Zeugenaussagen, nicht erfolgten Eintragungen in Reisepässen und Mutter-Kind-Pässen. Die Würdigung einander widersprechender Beweismittel ist ein Akt behördlicher Beweiswürdigung nach § 167 Abs. 2 BAO. Die vom Finanzamt niederschriftlich festgehaltenen Zeugenaussagen weichen von dem durch die beigebrachten Beweismittel…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Salzburg vom 20. März 2002, GZ. 600/15309/1/2000, betreffend eine Mineralölsteuerschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8…
…keine Leistung zu Grunde lag. In obigem Zeitraum wurden für etliche Firmen Leistungen ausgewiesen, welche von den betreffenden Unternehmen aufgrund der gemachten Zeugenaussagen nachweislich nicht erbracht wurden. Zum Zweck der abgabenrechtlichen Erhebungen wurden folgende Personen als Vertreter nachfolgender Firmen niederschriftlich als Zeugen vernommen: 1. A…
…genannter Höhe in Abzug gebracht bzw. ausbezahlt erhalten hätte. Nach Erkenntnislage der Finanzbehörde lägen den dem Vorsteuerabzug unterliegenden Rechnungen keine rellen, sondern Scheingeschäfte zu Grunde. Das Finanzamt hätte Kenntnis von Zeugenaussagen, dass der Geschäftsführer der Bw., Herr W.B., von den Scheingeschäften gewusst hätte bzw…
…Ritz, BAO-Kommentar³, § 167 Tz. 8 mit Hinweisen auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Für den vom Finanzamt angenommenen Sachverhalt sprechen folgende Umstände: | 1) | Die weitgehend übereinstimmenden Zeugenaussagen der Herren K. und H.. | 2) | Die Tatsache, dass den Herren K. und H…
…ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit für den Berufungssenat noch in Frage gestanden ist und lediglich bedingter Vorsatz als strafrelevant verblieben war), ist solches nunmehr nach der allgemeinen Lebenserfahrung jedenfalls auszuschließen: Offenkundig ist es nunmehr zu dem in den Zeugenaussagen beschriebenen Zerwürfnis zwischen RF und K gekommen…
…hat, genannt, noch hat er bekannt gegeben, bei der österreichischen Vertretungsbehörde welchen Landes diese Zeugenaussagen zu erwarten sind. In diesem Vorbringen ist daher bloß der Versuch zu sehen, das Verfahren durch weitere nebulöse Angaben zu verschleppen. Im Übrigen wäre es Sache des Bw gewesen, jene…
…sei. Seit diesem Datum habe er keine Nacht mehr am nahe dem Arbeitsort gelegenen Nebenwohnsitz verbracht. Dies lasse sich unschwer über den Gas-, Strom- und Wasserverbrauch und Zeugenaussagen von Nachbarn nachweisen. Es sei nicht die Eintragung im Melderegister, sondern seien die tatsächlichen Lebensumstände maßgeblich. Er…
…übermittelt. Aus diesem ergibt sich, dass Herr S zu dem System der Schwarzlohnzahlungen in seinem Unternehmen geständig war. Ebenso wurden Zeugenaussagen anderer Dienstnehmer dieses Unternehmens vorgelegt, die zu den Schwarzlohnzahlungen geständig waren. Mit Schreiben vom 1. Oktober 2013 wurde ein Vorhalt an den Bw. ausgefertigt…
…Aus diesem ergibt sich, dass Herr S zu dem System der Schwarzlohnzahlungen in seinem Unternehmen geständig war. Ebenso wurden Zeugenaussagen anderer Dienstnehmer dieses Unternehmens vorgelegt, die zu den Schwarzlohnzahlungen geständig waren. Über die Berufung wurde erwogen: Die Referentin geht in freier Beweiswürdigung von folgendem…
…Aus diesem ergibt sich, dass Herr S zu dem System der Schwarzlohnzahlungen in seinem Unternehmen geständig war. Ebenso wurden Zeugenaussagen anderer Dienstnehmer dieses Unternehmens vorgelegt, die zu den Schwarzlohnzahlungen geständig waren. Über die Berufung wurde erwogen: Die Referentin geht in freier Beweiswürdigung von folgendem…
…Zimmer gemietet haben sollen, was weder mit den Zeugenaussagen vor dem Magistrat der Stadt Wiener Neustadt noch mit dem Internetauftritt der Bw (der zwischen Zimmerpreisen und dem - im Gegensatz zu diesen - von den "Damen" direkt zu kassierendem "Damenunterhaltungsgeld" unterscheidet) vereinbar ist. Hingegen könnte die Anzeige…
…führt nachweislich einen Zerstörungskrieg gegen mich. Herr T. erstattete eine Verleumdungsklage gegen mich ohne jeglichen Halt. Von Seiten der Staatsanwaltschaft wird diese Klage niedergelegt da es Zeugenaussagen gibt die das Gegenteil aussagen. Im Gegenzug wird hingegen eine Klage somit an Herrn T. vorbereitet. Herr T…
…man nicht ein Meldevergehen unterstellen. Diese Tatsachen würden einen Wohnsitz im Inland begründen. Die gegebenen Gepflogenheiten könnten jederzeit durch Zeugenaussagen der sieben Geschwister oder durch eine eidesstattliche Erklärung des Bw bestätigt werden. Nachdem in Rz 994 des Umsatzsteuerwartungserlasses vom 15. Dezember 2006 nur die Möglichkeit…
…davon aus, dass der Bf. regelmäßig die Wohnung seines Vaters in Wien benutzt habe, wie sich aus näher angeführten Beweisen, insbesondere Zeugenaussagen, ergebe. Gegen diesen Bescheid erhob der Bf. durch seinen Vertreter mit Eingabe vom 27. April 2000 fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung, beantragte die…