…gab der Beschuldigte auf Befragung zu Protokoll, dass es zur Nichtentrichtung der verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben auf Grund seiner starken Arbeitüberlastung gekommen sei. Er habe die Zahlungen einfach übersehen, weil er mit der Betreuung der Baustellen zeitlich überlastet gewesen sei. Am Firmenkonto sei er allein zeichnungsberechtigt gewesen…
…Kanzlei des Bw. beendeten USt-Vz durchgeführt worden und es sei naturgemäß im Nachhinein nur mehr schwer abklärbar, warum die gegenständlichen Zahlungen übersehen worden sind. Die Zahlungen sollen belegen, dass die Versäumnis bloß auf einem Versehen minderen Grades beruht. Im Antwortschreiben vom 7. September 2004…
…Zahlungen erbracht, die unter Beachtung von Haftungsgrundsätzen zwar nicht tatsächlich auf die beschriebenen Zahlungsrückstände anzurechnen waren, jedoch im Sinne einer Gläubigergleichbehandlung sehr wohl auch für laufende Verbindlichkeiten zu berücksichtigen gewesen wären. Seitens des Finanzamtes wurde bei Erlassung gegenständlichen angefochtenen Bescheides diese Berücksichtigung geleisteter Zahlungen übersehen…
…beschäftigt ist. Die beiden Kinder leben ebenfalls am Familienwohnsitz in Belgien . Einkommensteuer 2003 Im Jahr 2003 erzielte die Bw. überdies Einkünfte aus einer Zahlung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer Wien in Höhe von € 13.190,69. Bei der Veranlagung konnten laut Bescheidbegründung vom 21. Dezember…
…Wesentlichen die vom Prüfer beschriebenen oben angeführten Tätigkeiten näher kommentieren. Sinngemäßes gelte auch für den Sohn. Der Prüfer übersehe hier, dass gerade 14jährige oft über einen höheren Wissensstand bei EDV-Leistungen verfügen als ältere Semester, insbesondere besuchte er zu diesem Zeitpunkt eine HTL mit Schwerpunkt…
…Lohnausgleichskasse neben den laufenden Bezügen bezahlt worden seien, ist anzumerken, dass dabei übersehen wurde, dass die Zahlungen aus der Lohnausgleichskasse in diesen Monaten nur für jene Tage erfolgte, an denen der Berufungswerber aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht arbeiten konnte. Für die übrigen Tage (an denen der…
…noch immer viel zu tun, sodass es keine böse Absicht bzw. kein grobes Verschulden gewesen sei, dass die Zahlung übersehen worden sei. Bei Durchsicht des Abgabenkontos könne die Abgabenbehörde erkennen, dass die Bw eine sehr gute und sorgfältige Steuerzahlerin sei, sodass sie nochmals um Aufhebung…
…Aktien Optionsabfindungen für die Jahre 2000 und 2001 auf Basis des Barabfindungskurses der restlichen im Streubesitz befindlichen Aktien über die Gehaltsverrechnung Juni 2003 unter Abzug der vollen Lohnsteuer und Sozialversicherung ausbezahlt. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Zahlung um eine Nachzahlung für abgelaufene Kalenderjahre…
…nur zutrifft, wenn auch sonstige Bezüge vorliegen. Dass die strittigen Zahlungen eben keine sonstigen Bezüge im Sinne des § 67 EStG 1988 darstellen, wurde oben bereits ausgeführt. Die vorgelegte Beilage 2 (Internationale Steuerfälle, Rz. 99) gibt eine Literaturmeinung wieder, wobei nicht übersehen werden darf, dass der…
…wie folgt begründet: "Der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 8.11.2002 gemäß Punkt 8, Werbeaufwand 1999, ist eine Zahlung in der Höhe von € 29.069,10 (S 400.000,00) zu entnehmen. Auf diese Position wurde im Betriebsprüfungsbericht unter Tz 24, Werbeaufwand 1999…
…der Person des Herrn A in der Begründung zur Berufungsvorentscheidung vom 9. August 2007 ausgegangen ist - im Auftrag des Bw für dessen Unternehmen Kraftfahrzeuge angekauft haben. Das Finanzamt hat dabei übersehen, dass die "Verkäufer laut Kaufvertrag" überwiegend angegeben haben, diese Verträge nicht abgeschlossen zu haben…
…Auszahlung der Anleihe von der CAL sei jedoch bereits am 21.12.1998 erfolgt, die Weiterzahlung an die WTG am 22.12.1998 und die Zahlung an DP am 23.12.1998. Die erste Zinskontozahlung von 2.825.360,00 ATS (390.590,00 DM…
…€ 20.427,48 aus den Einnahmen herausnehmen, so ist unser Mandant mit seinen anderen Einkünften nicht in der Lage zu überleben. Dass die Mittel, die unserem Mandanten zugewendet werden, aus urheberrechtlich begründeten Zahlungen in den LVG herrühren, hat im gegenständlichen Fall mit der Steuerpflicht…
…geführt). Die Zahlungen für Personalleasing hätten Vorsteuerbeträge enthalten. Bei der Annahme, dass aufgrund der über den Einnahmen liegenden Ausgaben auch die Vorsteuern die Umsatzsteuern übersteigen müssten, habe der Bw1 übersehen, dass die im Jahr 2005 an die Fa. G. geleisteten Zahlungen von mehr als €…
…weltweit anerkannt seien. Es würden Vorträge in der Schweiz, in Frankreich usw., aber auch in Übersee (insbesondere intensive Kontakte mit Australien) gehalten werden. Ein besonders wichtiges Zentrum der Kieferorthopädie sei Genf, wo sein Bruder lange Zeit, auch an der Universität tätig gewesen sei. Um das…
…davon ausgegangen werden, dass die Bw. von vornherein damit rechnen konnte, ihre Forderungen aus den in Vorlage getretenen Zahlungen würden uneinbringlich, zumal bei der durchgeführten Umgründung bislang keine Bedenken gegen das Nichtvorliegen eines positiven Verkehrswertes aufgekommen sind. In weiterer Konsequenz vermochte die Bw. nicht darzutun…
…Die Einnahmen aus den Liegenschaftsverkäufen seien außer Streit gestanden. Dem Prüfer sei ein Muster des "Schenkungs- und Wohnungseigentums- und Kaufvertrages" übergeben worden, auf welchem handschriftlich die Kaufpreise der neuen Wohnungseigentümer vermerkt waren, wobei die Summe dieser Beträge auch den Angaben in den Grunderwerbsteuererklärungen entsprochen habe…
…exzessiver steuerlicher Auswirkungen könnten nicht als "vorhersehbar" oder "üblich" angesehen werden. Dazu komme, dass diese nachträgliche Korrektur der Rechtslage durch den VfGH überhaupt nur durch eine Inkonsequenz des Gesetzgebers erforderlich geworden sei. Dieser habe offenbar übersehen, dass durch die nachträgliche optionale Umwidmung von Pflichtbeiträgen gem. …
…aus, dass die Umstellung ihres Zahlungssystems Fehler verursacht habe, die zum Verlust von Zahlungsdaten geführt hätten. Trotz erhöhter Sorgfaltspflicht sei die termingerechte Entrichtung vom Sachbearbeiter schuldlos übersehen worden und der Bw. ein Säumniszuschlag gemäß § 217 BAO in Höhe von € 7.484,39 vorgeschrieben worden…
…Hierzu ergänzte der Bw., seine TAN-Codes an die Buchhalterin übergeben zu haben. Über kaufmännische Belange hätte der "Mehrheitseigentümer" (gemeint: der Zweitgeschäftsführer) entschieden. Die Zahlungsvorschlagslisten habe er kontrolliert und im Wesentlichen den vorgeschlagenen Fälligkeiten Rechnung getragen und auch keine Zahlungen verhindert. Eventuell eingehende Zahlungserinnerungen und…