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UFSW RV/3830-W/09Säumniszuschlag wird durch neuerliches ZE-Ansuchen in der Nachfrist nicht verhindert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2010

…Ansuchen um Zahlungserleichterungen (§ 212 Abs. 1) vor dem Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist oder während der Dauer eines diese Abgabe betreffenden Zahlungsaufschubes im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz eingebracht, so dürfen Einbringungsmaßnahmen bis zur Erledigung des Ansuchens…

UFSW RV/1312-W/04Abweisung eines ZE-Ansuchens wegen bestehender Uneinbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2005

…Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof zu gewähren. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 212 Abs. 1 BAO kann auf Ansuchen des Abgabepflichtigen die Abgabenbehörde für Abgaben, hinsichtlich derer ihm gegenüber auf Grund eines Rückstandsausweises (§ 229) Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen…

UFSW RV/3932-W/09Säumniszuschlag bei nicht rechtzeitiger Einbringung eines ZE-Ansuchens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2010

…darauf hinweise, dass das Zahlungserleichterungsansuchen beim Finanzamt eingelangt sei. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob ein Ansuchen auf Zahlungserleichterungen rechtzeitig gestellt worden ist und damit die Vorschreibung eines Säumniszuschlages rechtswidrig erfolgte. Gemäß den Bestimmungen des § 217 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) sind Säumniszuschläge zu…

UFSG RV/0390-G/12Grobes Verschulden: Beauftragung der steuerlichen Vertreterin mit der Einbringung eines ZE-Ansuchens am Nachmittag des Fälligkeitstages der UVA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2013

…gewesen seien. Es handle sich auch nicht um einen einmaligen Liquiditätsengpass, weil seit 2009 monatlich Ansuchen um Zahlungserleichterung mit demselben Wortlaut eingebracht würden. Auch seien in der Vergangenheit mehrmals die Abgabenzahlungsverpflichtungen nicht eingehalten worden; es liege daher eine über den minderen Grad des Versehens hinaus…

UFSW RV/4172-W/09Säumniszuschlag bei rechtzeitig versendetem, aber beim Finanzamt nicht eingelangtem ZE-Ansuchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2010

…unter Berücksichtigung des Bescheides vom 22. September 2009 über die Festsetzung der Umsatzsteuer April 2009) am 15. Juni 2009 fällig gewesen sei. Das in der Berufung angeführte Ansuchen um Stundung vom 10. Juni 2009 sei beim Finanzamt nicht eingelangt. Der der Berufung beigelegte Auszug aus…

UFSW RV/2473-W/06Säumniszuschlag, da ZE-Ansuchen erst 8 Wochen nach Bescheiderstellung eingebracht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2008

…erst am 19. Juli 2006 sei von der Kanzlei des steuerlichen Vertreters über FinanzOnline ein Ansuchen um Zahlungserleichterung eingebracht worden. Zwischen Ergehen der Bescheide und Einbringen des ZE-Antrages seien somit acht Wochen verstrichen. Der Parteienvertreter habe die Organisation seines Kanzleibetriebes so einzurichten, dass die…

UFSF RV/0466-F/08Gewährung von ZE
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2009

…bewilligt wurden. In diesen Ansuchen hat der Berufungsführer im Wesentlichen nur behauptet, dass die sofortige Entrichtung des gesamten Rückstandes eine erhebliche Härte darstellen würde und dass die Einbringlichkeit nicht gefährdet sei. Diese Behauptungen hat der Berufungsführer aber niemals konkretisiert. Mit ZE-Ansuchen vom 22. Juli…

UFSS FSRV/0038-S/03Missglückte Selbstanzeigen eines hinterziehenden faktischen Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.06.2004Teil 2/3

2000 genehmigt wurde (siehe diesbezügl. ZE-Ansuchen im Veranlagungsakt, Ausdruck vom 15. bzw. 21. November 2000). Die erste Rate von S 70.000,-- wäre am 25. November 2000 fällig gewesen, wurde jedoch erst am 29. November 2000 entrichtet, sodass Terminverlust eingetreten ist (Ausdruck 11. Jänner…

UFSS RV/0559-S/09Abweisung eines Zahlungserleichterungsantrages betreffend Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2012

…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe   Das Ansuchen auf Zahlungserleichterung (ZE) vom 24.4.2009 betreffend Einkommensteuer 2007 in Höhe von € 69.476,60 wurde mit Bescheid vom 5.5.2009 abgewiesen. Für die Entrichtung der rückständigen Abgabenschuldigkeiten und zur Vermeidung von Einbringungsmaßnahmen…

UFSS RV/0100-S/05Zahlungserleichterung in Form einer Ratenbewilligung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2005

…angewendet, bedeutet dies Folgendes: Der Bw hat in seinem ZE-Ansuchen vom 23.Jänner 2005 und in den weiteren Anbringen glaubhaft dargelegt, dass ihm die sofortige Entrichtung des Rückstandes von € 10.935,78 (= Saldo am Tag der Einbringung des Ansuchens) nicht möglich sei…

UFSS RV/0443-S/06Stellt die unmittelbare Entrichtung eine erhebliche Härte für die Bw dar ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2007

…legen sind. Nach den Verfahrensvorschriften der BAO hat die Rechtsmittelentscheidung der Berufungsbehörde stets eine Entscheidung in der Sache zu sein (§ 289 Abs 1BAO). Nun hat die Bw in ihrem ZE-Ansuchen vom 20.4. iVm mit dem Berufungsschreiben vom 5.7.2006 ausdrücklich beantragt, eine…

UFSI RV/0039-I/04Abweisung eines Stundungsansuchens nach Ablauf der beantragten Stundungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2004

…1997, 96/15/0133). Da eine weitere inhaltliche Überprüfung des Stundungsansuchens nach dem Vorgesagten unterbleiben konnte - das ZE-Ansuchen wurde weder vor Ablauf der für die Entrichtung der rückständigen Abgaben zur Verfügung stehenden Fristen noch während der Dauer eines diese Abgaben betreffenden Zahlungsaufschubes eingebracht (§ 217…

UFSW RV/2986-W/08Rechnungsberichtigung bei unberechtigtem Steuerausweis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2012

…Erst bei der BP betreffen HPR sei darüber abgesprochen und die erwähnte Vorsteuer nicht zum Abzug zugelassen worden. Die Traglast sei allerdings bei Rechnungsausstellung von der Bw gemeldet worden verbunden mit dem ZE-Ansuchen. Es habe daher zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung des Steueraufkommens bestanden…

UFSW FSRV/0117-W/07ZE für Geldstrafe, Raten von € 100,00 gewährleisten bei einer Strafhöhe von € 1.500,00 das notwendige Strafübel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)27.11.2007

…der Folgemonate. Mit Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 19. Juni 2007 wurde das Ansuchen mit der Begründung abgewiesen, dass die angebotenen Raten im Verhältnis zur Höhe des Rückstandes zu niedrig seien und dadurch die Einbringlichkeit gefährdet erscheine. In…

UFSW RV/1104-W/11Säumniszuschlag, ausnahmsweise Säumnis nicht bei verspätetem AEH- oder ZE-Antrag, Anträge mittels E-mail sind unzulässig, daher auch kein Mängelbehebungsverfahren, kein grobes Verschulden bei Vertrauen auf Rechtsauskunft des Finanzamtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2011

…27. Jänner 2011, daher vor Fälligkeit der Abgaben, wäre durch seinen Rechtsanwalt ein Ansuchen um Zahlungserleichterung für den gesamten Rückstand beim Finanzamt eingereicht worden. Laut einer telefonischen Rücksprache mit dem ausgewiesenen Vertreter wäre dem Finanzamt am 3. März 2011 mitgeteilt worden, dass am 27. Jänner…

UFSW RV/2453-W/06Säumniszuschlag, grobes Verschulden des steuerlichen Vertreters durch Fehlinterpretation eines ZE-Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2008

…August 2006 ein ZE-Bescheid herausgegeben worden, der eine Stundung des damaligen Rückstandes bis 30. Oktober 2006 bewilligte. Nur durch die elektronische Abwicklung habe überhaupt am nächsten Tag eine Erledigung vom Finanzamt erfolgen können. Normalerweise dauere die Erledigung eines schriftlichen Ansuchens mindestens 14 Tage und…

UFSW RV/1921-W/11Abrechnungsbescheid, Verrechnung einer Gutschrift, Zahlungserleichterung (ZE)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2011

…erfolgen hätte müssen, zulässig. Gemäß § 212 Abs. 1 BAO kann auf Ansuchen des Abgabepflichtigen die Abgabenbehörde für Abgaben, hinsichtlich derer ihm gegenüber auf Grund eines Rückstandsausweises (§ 229) Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt…

UFSW FSRV/0098-W/10Zahlungserleichterung, angemessene Raten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)21.06.2011

…die Bundesabgabenordnung und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. Gemäß § 212 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde auf Ansuchen des Abgabepflichtigen für Abgaben, hinsichtlich derer ihm gegenüber auf Grund eines Rückstandsausweises (§ 229) Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen…

UFSW FSRV/0059-W/04Minimalraten, Teileinbringlichkeit, Uneinbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)16.07.2004

…September 2001 brachte der Bf. ein weiteres Ratenansuchen ein und beantragte Ratenzahlung in Form von drei Raten von je ATS 35.000,00 und weiteren Teilzahlungen von ATS 8.000,00. Dieses Ansuchen wurde am 25. September 2001 antragsgemäß beginnend ab 25. Oktober 2001 bewilligt…

UFSI RV/0517-I/04Abweichung des vom Finanzamt bewilligten Zahlungsplanes von den im Zahlungserleichterungs­ansuchen beantragten Ratenzahlungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2005

…Willen" nicht möglich sei. Das Finanzamt gab diesem Ansuchen mit Bescheid vom 7. Juni 2004 teilweise Folge, indem es nachstehende Raten bewilligte: | Rückstand | | 21.067,14 € | ESt-VZ bis zum ZE-Ablauf | | 21.306,18 € | Summe…