…nur eine genaue Aufschlüsselung der betroffenen Flächen, sondern lege auch dar, wie der Ertragsausfall auf den Grundstücken sowie die Minderung der Futterqualität auf den Alpgrundstücken berechnet worden sei und welche Wirtschaftserschwernisse zum Tragen gekommen seien. Auch werde zutreffend ausgeführt, dass ein Ertragsausfall auf den landwirtschaftlich…
…andererseits aber natürlich auch die Beeinträchtigungen bzw. Schäden bei der landwirtschaftlichen Nutzung des Restgrundstückes ausgeglichen werden (Wirtschaftserschwernisse durch die Umzäunung, direkte Ernteausfälle sowie wegen Bodenverdichtung auf Grund der Zufahrtsregelung verminderte Ertragsfähigkeit). Auf Grund der geänderten Sichtweise der Abgabenverwaltung zur Zuordnung von Nutzungsentgelten im Zusammenhang mit…
…Grundstücks berechtige. Der bisherige Ansatz als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sei daher nicht richtig. Entgeltsteile, die sich auf die Duldungsleistung, den Ersatz von Flurschäden und Wirtschaftserschwernissen beziehen würden, seien steuerpflichtig. Nicht steuerbar sei nur jener Teil, der auf die Wertminderung (Schadenersatz) entfalle. In welchem…
…Grundstücks berechtige. Der bisherige Ansatz als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sei daher nicht richtig. Entgeltsteile, die sich auf die Duldungsleistung, den Ersatz von Flurschäden und Wirtschaftserschwernissen beziehen würden, seien steuerpflichtig. Nicht steuerbar sei nur jener Teil, der auf die Wertminderung (Schadenersatz) entfalle. In welchem…
…Die Vorinstanz holte in der Folge Gutachten des Amtssachverständigen S. über die Berechnung des Nutzungsentganges, der Wirtschaftserschwernisse und der Bodenwertminderung ein. In den drei Gutachten vom 19.6.2006 kommt der angeführte Sachverständige zum Ergebnis, dass für das Jahr 2001 die vorhin angeführten Entschädigungskomponenten mit…
…Die Vorinstanz holte in der Folge Gutachten des Amtssachverständigen Z. über die Berechnung des Nutzungsentganges, der Wirtschaftserschwernisse und der Bodenwertminderung ein. In den beiden Gutachten vom 19.6.2006 kommt der angeführte Sachverständige zum Ergebnis, dass für das Jahr 1999 die vorhin angeführten Entschädigungskomponenten mit…
…erhob die Berufungswerberin Berufung, die ihre steuerliche Vertretung wie folgt begründete: Bei den Provisionen handle es sich um Servitutsentschädigungen für ein landwirtschaftliches Grundstück, die als Abgeltung für Ernteausfälle, Wirtschaftserschwernisse und Bodenwertminderungen gezahlt worden seien. Über dieses Grundstück führe die Trasse einer Einseilumlaufbahn, was zu einer…
…zwischen S 730.000,- und S 800.000,- netto jährlich. In den Jahren 1994 - 1997 machte die Bw. 100% des vereinnahmten Nettoentgeltes unter dem Titel Ertragsausfall, Wirtschaftserschwernisse und Bodenwertminderung als Betriebsausgaben geltend. Über die Jahre 1994 - 1998 fand eine Betriebsprüfung statt, bei der festgestellt wurde…
…1275 | 15.436,84 | 15.436,84 | 15.436,84 | 14.525,82 | 14.274,00 | Wirtschaftserschwernis | - 4.841,94 | - 4.841,94 | - 4.841,94 | - 4.841,94 | | 6 Fahrten zum Grdstk…
…Gewinnausschüttung oder Kapitalrückzahlung 2.1. Ausschüttungen Die Agrargemeinschaft als KöR ist mit den gesamten Einkünften aus dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nicht steuerpflichtig. Auch Entschädigungen für Ernteertragseinbußen und Wirtschaftserschwernisse im Zusammenhang mit entgeltlichen Grundstücksnutzungen zu landwirtschaftsfremden Zwecken (z.B. Schiabfahrten, Leitungen usw.) fallen darunter…
…erstreckt sich nicht auf solche Nutzungsentgelte, die zu den im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes anfallenden Hilfs- und Nebengeschäften gehören und sich aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb nicht herausheben. Dies gilt vor allem für Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse. Immer dann, wenn durch die Zahlung…
…ortsüblichen Kosten für Entwässerungsmaßnahmen herangezogen worden. Der berücksichtigte "Sonstige Abschlag" ist im Einheitswertbescheid zum 1.1.2007 im Berechnungsabschnitt der Bescheidbegründung gesondert ausgewiesen. Sollte sich im Zuge einer Nachprüfung der tatsächlichen Verhältnisse herausstellen, dass entsprechende Wirtschaftserschwernisse nicht nachgewiesen werden können bzw. Entwässerungsmaßnahmen nicht erforderlich sind…
… 27 Abs. 2a, b, d, g Forstgesetz 1975) sich ergebende Wirtschaftserschwernisse sind durch eine 50 %ige Kürzung der maßgebenden Hektarsätze zu berücksichtigen. Die Nichtholzbodenflächen, Forstwege, Holzlagerplätze usw. sind mit 0 zu bewerten bzw. in Abzug zu bringen...." Das Finanzamt holte in der Folge eine Stellungnahme…
…Genossenschaften usw.. Soweit der Bw. darauf verweist, dass bei Bannwäldern sich ergebende Wirtschaftserschwernisse durch eine 50 %ige Kürzung zu der Hektarsätze zu berücksichtigen ist, trifft dies grundsätzlich zu. Im Berufungsfall sind die forstwirtschaftlichen Flächen aber weder als Bannwald noch als Erholungswald iS des Forstgesetzes ausgewiesen…
…Grundstückes. Nur wenn in ein land- und forstwirtschaftliches Gebiet eingebettete Schipisten und Lifttrassen einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt würden, seien sie bei einem tätigen Land- und Forstwirt dem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb zuzurechnen. Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse und Ertragsausfälle, die aus der Einräumung einer Dienstbarkeit resultierten, seien…
…geltend gemachten Wirtschaftserschwernisse wurden sowohl bei der Berechnung des Abschlages für die äußere Verkehrslage (durch einen gesonderten Abschlag von 2 % für die Zufahrt über die stark frequentierte B-Bundesstraße) als auch bei der Berechnung des Abschlages für die innere Verkehrslage (durch einen zusätzlichen Abschlag von…
…Einkünfte "Skiliftdienstbarkeit und Loipendienstbarkeit" seien daher als Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Ansatz zu bringen, wobei ein Abschlag von 30 % für Ertragsausfall und Wirtschaftserschwernis in Abzug gebracht werde. Dagegen wurde Berufung erhoben. Die durch die Liftgesellschaft im Winter benutzten Flächen würden im überwiegenden restlichen Zeitraum nach…
…aus einem handgeschriebenen Gedächtnisprotokoll, welches er verfasst habe, und welches sich in seinem Handakt "A2" befinde, gehe hervor, dass die Sachverständigen ihm erklärt hätten, Wirtschaftserschwernisse seien Wertminderungen (Anmerkung: Damit dürfte der Aktenvermerk des Bw. vom 8. Juli 1992 im privaten Handakt des Bw. gemeint sein)…
…dem Sohn des Bw. abgeschlossene Pachtvertrag keinerlei weitere Regelung hinsichtlich der Entschädigungen aus den Schiüberfahrtsrechten, auch nicht in Hinblick auf die Abgeltung von Wirtschaftserschwernissen. 2) Rechtliche Würdigung: Einkünfte im Sinne des § 2 Abs 2 und 3 EStG 1988 sind demjenigen zuzurechnen, dem die Einkunftsquelle zuzurechnen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. über die Berufung der Bw., vertreten durch S & K Steinle und Kandler Steuerberatungsgesellschaft OG, 8010 Graz, Wielandgasse 35, vom 11. August 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Hofrat Gottfried Buchroithner, vom…