…vollstreckungs- und säumniszuschlagshemmende Wirkung zukommt. Bei Abweisung eines solchen zeitgerechten Aussetzungsantrages steht zur Entrichtung der Haftungsschuld gemäß § 212a Abs. 7 zweiter Satz BAO eine Nachfrist von einem Monat (ab Zustellung des Abweisungsbescheides) zu. Gemäß § 230 Abs. 2 BAO dürfen während einer gesetzlich zustehenden oder durch…
…vollstreckungs- und säumniszuschlagshemmende Wirkung zukommt. Bei Abweisung eines solchen zeitgerechten Aussetzungsantrages steht zur Entrichtung der Haftungsschuld gemäß § 212a Abs. 7 zweiter Satz BAO eine Nachfrist von einem Monat (ab Zustellung des Abweisungsbescheides) zu. Gemäß § 230 Abs. 2 BAO dürfen während einer gesetzlich zustehenden oder durch…
…vollstreckungs- und säumniszuschlagshemmende Wirkung zukommt. Bei Abweisung eines solchen zeitgerechten Aussetzungsantrages steht zur Entrichtung der Haftungsschuld gemäß § 212a Abs. 7 zweiter Satz BAO eine Nachfrist von einem Monat (ab Zustellung des Abweisungsbescheides) zu. Gemäß § 230 Abs. 2 BAO dürfen während einer gesetzlich zustehenden oder durch…
…Abweisung eines Aussetzungsantrages hat bezogen auf diese ex lege Wirkungen nun völlig andere Rechtsfolgen als eine Zurückweisung eines solchen Antrages: Eine Auswirkung, nämlich das Hinausschieben von Säumnisfolgen nach § 80 ZollR-DG in Verbindung mit § 230 Abs. 6 BAO wird grundsätzlich nur einem zulässigen und zeitgerechten…
…säumniszuschlagsvermeidende Wirkung zukam. Diese beiden Wirkungen bestanden bis zur Erledigung (Abweisung) des Aussetzungsantrages mit Bescheid vom 20. 1. 2005. Weiters steht außer Streit, dass der Bw. aufgrund der Nichtstattgabe ihres zeitgerechten Aussetzungsantrages mit Bescheid vom 20. 1. 2005 für die Entrichtung der Schenkungssteuer eine gesetzliche…
…dieses Vorauszahlungsbescheides mit normativer Wirkung angeordneten Zahlungsverpflichtung ist der Berufungswerber jedenfalls was die Einkommensteuervorauszahlung für das vierte Quartal 2001 in Höhe von 17.675,00 S betrifft, bis zum Fälligkeitstermin 15. November 2001 erwiesenermaßen zur Gänze nicht nachgekommen. Da der Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld berufungsgegenständlich…
…dieses Vorauszahlungsbescheides mit normativer Wirkung angeordneten Zahlungsverpflichtung ist der Berufungswerber jedenfalls was die Einkommensteuervorauszahlung für das dritte Quartal 2001 in Höhe von 17.675,00 S betrifft, bis zum Fälligkeitstermin 16. August 2001 erwiesenermaßen zur Gänze nicht nachgekommen. Da der Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld berufungsgegenständlich…
…dieses Vorauszahlungsbescheides mit normativer Wirkung angeordneten Zahlungsverpflichtung ist der Berufungswerber jedenfalls was die Einkommensteuervorauszahlung für das zweite Quartal 2001 in Höhe von 17.675,00 S betrifft, bis zum Fälligkeitstermin 15. Mai 2001 erwiesenermaßen zur Gänze nicht nachgekommen. Da der Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld berufungsgegenständlich…
…dieses Vorauszahlungsbescheides mit normativer Wirkung angeordneten Zahlungsverpflichtung ist der Berufungswerber jedenfalls was die Einkommensteuervorauszahlung für das erste Quartal 2001 in Höhe von S 17.675,-- betrifft, bis zum Fälligkeitstermin 15. Februar 2001 erwiesenermaßen zur Gänze nicht nachgekommen. Da der Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld berufungsgegenständlich auf…
…Die Wirkungen der vom Berufungswerber erbrachten Leistungen seien somit nicht wie behördlich angenommen in Österreich, sondern in Deutschland mit dem Geldeingang bei der AL (D) eingetreten. Eine Steuerpflicht des Berufungswerbers in Österreich habe somit niemals bestanden. Das Finanzamt legte die Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid vom…
…April 2004 und damit zeitgerecht iSd § 218 Abs. 4 BAO idF vor BGBl. I Nr. 142/2000, nämlich vor Ablauf der in den Stammabgabenbescheiden für 2000 und 2001 angeführten Fälligkeitsfristen gestellt. Dem Finanzamt ist zwar beizupflichten, dass die einbringungshemmende Wirkung eines Aussetzungsantrages mit der Erledigung…
…die Einbringung einer Berufung nicht gehemmt ist. Die Wirkung der Aussetzung besteht in einem Zahlungsaufschub. Die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zur Frage, ob nach (oder gleichzeitig mit) Berufungserledigung die Bewilligung eines noch offenen Aussetzungsantrages in Betracht kommt, ist uneinheitlich. Im vorliegenden Fall wurde den zeitgerecht eingebrachten…
…6 BAO hat die Abgabenbehörde erster Instanz die Berufung, über die eine Berufungsentscheidung nicht erlassen wurde oder über die infolge eines zeitgerechten Vorlageantrages von der Abgabenbehörde zweiter Instanz zu entscheiden ist, nach Durchführung der etwa noch erforderlichen Ermittlungen ohne unnötigen Aufschub der Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…Einkommensteuernachforderung ändert. Der Aussetzungsantrag wurde auch nicht "kurz", sondern erst rund drei Wochen nach Eintritt der Fälligkeit eingebracht. Die Gründe für diese Verzögerung wurden nicht näher dargelegt. Wenn daher ein rechtskundiger Parteienvertreter trotz des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass einer Berufung keine aufschiebende Wirkung zukommt, lediglich…
…geltenden Verfahrensbestimmungen auch bei der Aussetzung der Vollziehung anzuwenden sind. Die Wirkungen eines bei der Abgabenbehörde eingelangten Antrages auf Aussetzung der Einhebung oder Aussetzung der Vollziehung - wobei hier von einem zulässigen und zeitgerecht während des Rechtsbehelfsverfahrens in der Abgabensache eingebrachten Antrag wie im gegenständlichen Fall…
…die verfahrensrechtlich unrichtige Erledigung des Aussetzungsantrages ohnehin nicht beschwert. In diesem Zusammenhang übersieht sie, dass die strittigen Abgaben wurden nicht in der beantragten Form neu festgesetzt, sondern lediglich die Einhebung der vorgeschriebenen Mehrbeträge ausgesetzt wurden. Außerdem ist noch von einem gesondert zu verfügenden künftigen Ablauf…
…geltenden Verfahrensbestimmungen auch bei der Aussetzung der Vollziehung anzuwenden sind. Die Wirkungen eines bei der Abgabenbehörde eingelangten Antrages auf Aussetzung der Einhebung oder Aussetzung der Vollziehung - wobei hier von einem zulässigen und zeitgerecht vor dem Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens in der Abgabensache eingebrachten Antrag wie im…
…geltenden Verfahrensbestimmungen auch bei der Aussetzung der Vollziehung anzuwenden sind. Die Wirkungen eines bei der Abgabenbehörde eingelangten Antrages auf Aussetzung der Einhebung oder Aussetzung der Vollziehung - wobei hier von einem zulässigen und zeitgerecht vor dem Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens in der Abgabensache eingebrachten Antrag wie im…
…geltenden Verfahrensbestimmungen auch bei der Aussetzung der Vollziehung anzuwenden sind. Die Wirkungen eines bei der Abgabenbehörde eingelangten Antrages auf Aussetzung der Einhebung oder Aussetzung der Vollziehung - wobei hier von einem zulässigen und zeitgerecht vor dem Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens in der Abgabensache eingebrachten Antrag wie im…
…geltenden Verfahrensbestimmungen auch bei der Aussetzung der Vollziehung anzuwenden sind. Die Wirkungen eines bei der Abgabenbehörde eingelangten Antrages auf Aussetzung der Einhebung oder Aussetzung der Vollziehung - wobei hier von einem zulässigen und zeitgerecht vor dem Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens in der Abgabensache eingebrachten Antrag wie im…