…da die 14-seitige Bescheidbeilage als Teil des Spruches offensichtlich alle ehemaligen Beteiligten anführt (siehe etwa Kotschnigg, SWK 31/2004 (S 890) Pkt. 2.1). Aus dem oben zur Wirkung des § 192 iVm § 252 BAO Gesagten ergibt sich deshalb die Bindungswirkung für den Unabhängigen Finanzsenat…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Mag. WK gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Grunderwerbsteuer 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Zurückweisungsbescheid vom 8. Juni 2001 betreffend Berufung gegen den Grunderwerbsteuerbescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen…
…Kanzlei weder die Originalbescheide noch Bescheidkopien auffindbar. Daraus ergibt sich, dass die bekämpften Schriftstück keine rechtlichen Wirkungen entfalten konnten und damit auch nicht mittels Berufung bekämpft werden können (VwGH 29.5.1995, 93/17/0318). Das Rechtsmittel war in der Folge als unzulässig zurückzuweisen. Salzburg…
…stattgegeben, und die Haftungsinanspruchnahme auf Abgaben in Höhe von 300.453,19 € eingeschränkt. Gegen diese Entscheidung wurde mit Schriftsatz vom 4.11.2004 Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben. Ein Antrag, dieser Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 21.12.2004, Zl…
…des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. Jänner 2003, 2002/16/0188 wurde ebenfalls verwiesen. In der Stellungnahme vom 4. April 2008 brachte die Bw. vor | "1. | Die Wirkungen des NeuFöG treten gem § 4 Abs 1 NeuFöG dann ein, wenn der Betriebsinhaber bei den in Betracht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des WT, vertreten durch die N, gegen die Bescheide des Finanzamtes C vom 8.8.2001 betreffend Einkommensteuer 1995-1998 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…
…zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden können. Eine Abänderung von Bescheiden - wie hier beantragt die Umsatzsteuerbescheide 2003 bis 2005 - ist im Wege einer Nachsicht nicht möglich. Es ist aber auch nicht Sinn des Nachsichtsverfahrens, Wirkungen von Verfahrenshandlungen, die versäumt wurden, auf diesem Wege herbeizuführen (UFS…
…einzubringen. Bei "anderen Bescheiden" iSd. § 295 Abs. 3 BAO handelt es sich nicht um förmliche Grundlagenbescheide, sondern um Bescheide, die diesen ähnlich sind und in ihren Wirkungen materiell andere Bescheide beeinflussen (Ritz, BAO³, § 295 Tz. 15). Ein Bescheid ist nur dann als einem Grundlagenbescheid ähnlich…
…die Heilung der unter Verstoß gegen das Verbot des Artikels 88 Absatz 3 Satz 3 EG ergangenen und deshalb ungültigen Durchführungsmaßnahme zur Folge habe, da sie andernfalls die unmittelbare Wirkung dieser Vorschrift beeinträchtigen und die Interessen der Einzelnen, deren Wahrung Aufgabe der nationalen Gerichte ist…
…erklärt, im Namen und für Rechnung der Bf. zu handeln. Allerdings ohne tatsächlich Vertretungsmacht zu besitzen. Die Wirkungen des Vertreterhandelns treffen daher nur die Anmelderin, die in diesem Fall als im eigenen Namen und für eigene Rechnung handelnd gilt. Daraus folgt weiters, dass gem. Art…
…Die am 7. August 2001 vom Finanzamt verbuchte Quotenzahlung habe nicht zur Abdeckung älterer Fälligkeiten der L AG gedient, weil die Wirkung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Ausgleiches im Verhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger bei zeitgerechter Bezahlung des Ausgleichsbetrages zur Gesamtschuldbefreiung führe. Da im Zeitpunkt der…
…und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Andernfalls könnten wegen des zwischen nahen Angehörigen in der Regel fehlenden Interessengegensatzes zu Lasten einer gleichmäßigen Besteuerung alle steuerlichen Wirkungen willkürlich herbeigeführt werden. Im Hinblick auf diesen regelmäßig fehlenden Interessensgegensatz müssen eindeutige und objektiv…
…Verlust aus gegenständlicher Vermietung kann ab 1999 steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden, weil (bedingt durch den Verkauf des Gebäudes mit Wirkung zum 1.1.2002) innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraumes kein Gesamtüberschuss erwirtschaftet wurde. Ergänzend wurde vom Finanzamt noch dargelegt, dass die Erwartungen der am 16…
…3 § 16 Abs. 5 Z. 1 UmgrStG keinen Interpretationsspielraum dahingehend offen, dass für Sachverhalte, nicht in der Zeit zwischen dem Einbringungsstichtag und dem Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages verwirklicht wurden, die begünstigenden Wirkungen eintreten können. Das Berufungsbegehren ist daher unberechtigt. Linz, am 28. September 2010
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, Hofrat Dr. MMag. Roland Schönauer, in der Finanzstrafsache der A. Kft., Adr., vertreten durch X., Rechtsanwalt, Adr, über die Beschwerde vom 6. Juli 2009 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien…
… 215 Abs. 4) auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen erfolgen. Ist der Abgabepflichtige nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig, so können Rückzahlungen mit Wirkung für ihn unbeschadet der Vorschrift des § 80 Abs. 2 nur an diejenigen erfolgen, die nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes…
…Zl. 95/13/0130). Im Abgabenverfahren hat die Einbringung eines Wiedereinsetzungsantrages keine unmittelbare Auswirkung auf das laufende Verfahren. Durch die Einbringung werden die Wirkungen des Bescheides, bezüglich dessen Fristen zur Erwirkung eines Rechtsschutzes versäumt wurden, nicht gehemmt, insbesondere die Einhebung und zwangsweise Einbringung nicht aufgehalten…
…Abgabenbehörde mit Schreiben vom 8. August 2003 die Anträge, die Vollstreckbarkeitsbestätigung des Rückstandsausweises vom 9. Jänner 2003 aufzuheben, da diese auf Grund der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gesetzwidrig wäre, und die Exekution gemäß § 39 EO einzustellen bzw. in eventu gemäß § 42 EO aufzuschieben…
…bekannt, dass die Ein- bzw. Durchfuhr von Waren im Wert von knapp € 80.000,00 zollrechtliche Wirkungen in allen Ländern der Welt auslöst. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es…
…des § 186 BAO gegen alle, die am Gegenstand der Feststellung beteiligt sind. Damit ein Feststellungsbescheid die ihm nach § 191 Abs. 3 lit. a BAO zukommende Wirkung entfalten kann, muss er gemäß § 97 Abs. 1 BAO auch an seinen Adressaten zugestellt sein oder - insoferne § 101 Abs…