…ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Diese Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie…
…5.12.2008 stellte der Berufungswerber daraufhin (rechtzeitig) den (kein weiteres Berufungsvorbringen enthaltenden) Antrag gem. 276 Abs.2 BAO, seine Berufung der zuständigen Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen, wodurch diese (von der Einbringung des Antrags an) wiederum als unerledigt gilt. Über die Berufung hat…
…auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Außer Streit steht, dass das Finanzamt Wien 2/20/21/22 mit Bescheid vom 19. Juni 2009 dem Antrag auf Berufungsfristverlängerung teilweise entsprochen hat und die Frist bis zum…
…folgenden Tag beim zuständigen Finanzamt W-02 erstmals ein. Vom Bw wurde nicht vorgebracht, dass die Weiterleitung an das für die Berufung zuständige Finanzamt nicht ohne unnötigen Aufschub erfolgt wäre. Mit seinen Ausführungen, dass "...Ihre Abteilung bzw das Team 02" auch für die mit der…
…an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Der Vorlageantrag vom "20. April 2006" wurde bei einer unzuständigen Behörde, wenn auch noch innerhalb der Rechtsmittelfrist, eingebracht. Langt der Schriftsatz noch vor Fristablauf bei einer unzuständigen Stelle ein, dann erfolgt die Weiterleitung…
…ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Die Pflicht zur Entscheidung über das Anbringen einer Partei trifft nur die Behörde, die zum Abspruch über dieses Anbringen zuständig ist; die Weiterleitung eines Anbringens nach …
…Tabelle Punkt 4.5) Sollten Sie für die Jahre 1998 bis 2003 nicht zuständig sein, da ich in dieser Zeit beim Finanzamt f.d. ... Bez. mit Steuernummer 8... war, bitte ich Sie um Weiterleitung an die zuständige Stelle / Person mit der richtigen Order von Ihnen…
…ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Ein-schreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Diese Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt…
…an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Die EB zu § 249 BAO in der Fassung BGBl. 1980/151, schließen aus § 108 Abs. 4 - demzufolge die Tage des Postenlaufes in die Frist nicht eingerechnet werden - dass die Frist noch als gewahrt anzusehen ist, wenn die Weiterleitung durch die…
…an diese zu weisen. Der Unabhängige Finanzsenat hatte nicht zu prüfen, ob der UVS X. verhalten gewesen wäre, seine Unzuständigkeit mittels rechtsmittelfähigen Bescheides festzustellen. Der Bestimmung des § 6 Abs. 1 AVG ist jedenfalls nicht zu entnehmen, dass die Weiterleitung eines Anbringens an die zuständige Stelle…
…der Einschreiter die mit der Weiterleitung verbundenen Nachteile unter allen Umständen und in jedem Fall zu tragen hat. Dies gilt besonders auch für fristgebundene Anbringen. Versäumnisse der Behörden, Verzögerungen in der Weiterleitung, irrtümliche Weitersendung an eine unzuständige Stelle, die ihrerseits erst die zuständige Behörde befasst…
…bei ihnen Anbringen einlangen, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, - diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen haben. Die Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie auf…
…ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Diese Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie…
…bei ihnen Anbringen einlangen, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, - diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen haben. Die Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie auf…
…auch die der (postalischen) Weiterleitung von dieser zur richtigen Stelle, für die Fristenberechnung nicht heranzuziehen sein (vgl. Stoll, BAO, 590). Die Beförderung eines unrichtig adressierten Schreibens an die zuständige Behörde erfolgt jedenfalls auf Gefahr des Einschreiters, sodass ein sich schon von der Form her an…
…den empfangenen Betrag an die X. weiterzuleiten und dementsprechend auch nie in der Lage war, über diesen Betrag frei, nach ihrem eigenen kaufmännischen Ermessen zu verfügen. Auf Grund des Bestehens einer Verpflichtung zur Weiterleitung an die X. sind die vom EuGH in seiner Judikatur zur…
…beim zuständigen Finanzamt Wien 1/23 ein. Die Weiterleitung erfolgte ohne unnötigen Aufschub. Wie schon die belangte Behörde im Rahmen der Berufungsvorentscheidung unter Verweis auf Ritz BAO2 § 50 Rz. 5 dargestellt hat, hat derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Stelle wendet, die…
…hat die Behörde ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen; langen bei ihr Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig ist, so hat sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese…
…bei ihnen Anbringen einlangen, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, - diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen haben. Die Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie auf…
…auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Wird ein Devolutionsantrag - wie im vorliegenden Fall - bei einer anderen Abgabenbehörde (hier: Finanzamt) eingebracht, trifft diese Abgabenbehörde nach § 50 Abs. 1 BAO die Verpflichtung zur Weiterleitung eines Devolutionsantrages ohne…