…ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Diese Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie…
…5.12.2008 stellte der Berufungswerber daraufhin (rechtzeitig) den (kein weiteres Berufungsvorbringen enthaltenden) Antrag gem. 276 Abs.2 BAO, seine Berufung der zuständigen Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen, wodurch diese (von der Einbringung des Antrags an) wiederum als unerledigt gilt. Über die Berufung hat…
…haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese…
…des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Wohl darf die Pflicht der unzuständigen Behörde zur Weiterleitung von Schriftstücken nicht beliebig hinausgezögert werden. Das bedeutet aber nicht, dass das Risiko des Einschreiters dann ausgeschaltet und daher seine an eine…
…auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Außer Streit steht, dass das Finanzamt Wien 2/20/21/22 mit Bescheid vom 19. Juni 2009 dem Antrag auf Berufungsfristverlängerung teilweise entsprochen hat und die Frist bis zum…
…folgenden Tag beim zuständigen Finanzamt W-02 erstmals ein. Vom Bw wurde nicht vorgebracht, dass die Weiterleitung an das für die Berufung zuständige Finanzamt nicht ohne unnötigen Aufschub erfolgt wäre. Mit seinen Ausführungen, dass "...Ihre Abteilung bzw das Team 02" auch für die mit der…
…zuzugestehen. Hierbei stellt der VwGH auf eine Durchschnittsbetrachtung ab. Acht Werktage sind dabei jedenfalls tolerabel (zB VwGH 27.8.2018, Ra 2018/18/0331). Das Verhalten der Abgabenbehörde, die sich drei Wochen Zeit für die Weiterleitung des Anbringens an die zuständige Behörde genommen hat, war…
…die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. § 260 BAO lautet: (1) Die Bescheidbeschwerde ist mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 245 Abs. 1 BAO beträgt die…
…an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Der Vorlageantrag vom "20. April 2006" wurde bei einer unzuständigen Behörde, wenn auch noch innerhalb der Rechtsmittelfrist, eingebracht. Langt der Schriftsatz noch vor Fristablauf bei einer unzuständigen Stelle ein, dann erfolgt die Weiterleitung…
…ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Die Pflicht zur Entscheidung über das Anbringen einer Partei trifft nur die Behörde, die zum Abspruch über dieses Anbringen zuständig ist; die Weiterleitung eines Anbringens nach …
…die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen. Der letzte Satz des § 311 Abs 2 BAO in der bis 31. Dezember 2013 gültigen Fassung, wonach Devolutionsanträge bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz einzubringen sind, wurde nicht in den neugefassten § 284 BAO übernommen. Die…
…stattgefunden hat und beweist, dass der EDV-Fehler an die zuständige Stelle weitergeleitet und dort auch analysiert worden ist. […]" Aufgrund jenes im E-Mail des Vertreters der belangten Behörde vom 24. Mai 2024 angeführten Schreibens an das Produktmanagement (Verfahrensbetreuung) vom 22. Mai 2024 erhielt…
…hat die Behörde ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen; langen bei ihr Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig ist, so hat sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese…
… 53. Die Abgabenbehörden haben ihre Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei ihnen Anbringen ein, für deren Behandlung sie nicht zuständig sind, haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen. § 92…
…Mail-Nachricht vom 7.10.2013 an einen Bediensteten des Finanzamtes (Team BV) hat der Bf beiliegend einen von ihm am 29.5.2013 unterfertigten "Antrag auf Rückerstattung" des CO2-Zuschlages gem. § 6a NOVAG übermittelt und um Bearbeitung bzw. Weiterleitung an die zuständige Stelle ersucht…
…an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen hat. Die Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Behörde wendet, die…
…Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie gemäß § 50 BAO diese ohne unnötigen Aufschub - auf Gefahr des Einschreiters - an die zuständige Stelle weiterzuleiten. In einem solchen Fall ist auf das tatsächliche Einlangen bei der zuständigen Abgabenbehörde abzustellen und hat allfällige, aus der Weiterleitung resultierende…
…Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie gemäß § 50 BAO diese ohne unnötigen Aufschub - auf Gefahr des Einschreiters - an die zuständige Stelle weiterzuleiten. In einem solchen Fall ist auf das tatsächliche Einlangen bei der zuständigen Abgabenbehörde abzustellen und hat allfällige, aus der Weiterleitung resultierende…
…haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese…
…um einen Vorlageantrag handelt, oder um einen Neuantrag. Da jedoch die Beschwerde am 6.6.2023, also innerhalb eines Monats nach dem letzten Familienbeihilfen-Bescheid vom 8.5.2023, eingebracht wurde, aber eben an einer nicht zuständigen Stelle, nämlich der BFA / Bundesfinanzakademie, gemeint vielleicht BFG…