…Für die Ermessensübung sei auch das Verhalten der Behörde entscheidend. Das Finanzamt habe ohne jegliche Sorgfalt gearbeitet, das alleinige Verschulden am falschen Bescheid liege bei der Behörde. Die neu hervorgekommenen Tatsachen und ihre Auswirkungen stünden zur Wirkung der Wiederaufnahme im Gesamten in einem krassen Missverhältnis…
…2) Der Antrag auf Wiederaufnahme gemäß Abs. 1 ist binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. …
…2) Der Antrag auf Wiederaufnahme gemäß Abs. 1 ist binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. …
…Bedacht genommen. Außerdem war bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der Rechtskraft) einzuräumen. Die Ermessensentscheidung über die Verfügung der Wiederaufnahme liegt auch darin begründet, als es…
…208, mwN). Unter Bedachtnahme auf diese Ausführungen wäre in richtiger Ermessensübung die Wiederaufnahme im zur Beurteilung stehenden Fall jedenfalls zu unterlassen gewesen: Die Anzeige des Erwerbsvorganges erfolgte im November 1989. Aus dem Wortlaut des mit der Erklärung vorgelegten Kaufvertrages (Verweis auf die Errichtung einer Reihenhausanlage…
…von zentraler Bedeutung bei der Ermessensübung; im Fall der Wiederaufnahme ist der Zweck die Rechtsrichtigkeit und somit die Gleichmäßigkeit der Besteuerung (vgl. Ritz,BAO4, § 20 Tz 8, § 303 Tz 38; in diesem Sinne auch die Ausführungen zur Prüfung von Ermessensentscheidungen durch den VwGH in Art…
…der Sachverhalt nicht so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nach Wiederaufnahme erlassenen Sachentscheidung gelangen hätte können, war die Ermessensentscheidung zur amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens im Interesse der Rechtsrichtigkeit geboten. ad Arbeitszimmer Gemäß § 4 Abs…
…Oktober 2010, 2007/13/0078). Nach Ritz, BAO, 4. Auflage, Tz 37 und 38 zu § 303, samt den dort zitierten Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofs liegt die Verfügung der Wiederaufnahme im Ermessen (z.B. VwGH 26. November 2002, 99/15/0176, 17. Dezember 2003, 99/13/0131;…
…Im Hinblick auf den Zweck des § 303 BAO ist bei der Ermessensübung grundsätzlich dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (der Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) zu geben. Ungeachtet des Prinzips der Vorrangigkeit der Rechtsrichtigkeit gegenüber jenem der Rechtsbeständigkeit kommt aber eine Wiederaufnahme…
…entnehmen, welche Tatsachen oder Beweismittel konkret zur Verfahrenswiederaufnahme geführt haben und wie die Behörde Kenntnis von diesen Wiederaufnahmsgründen erlangt hat. Zu beachten ist auch, dass die Wiederaufnahme im Ermessen der Behörde liegt und die Ermessensübung ebenfalls entsprechend zu begründen gewesen wäre (vgl. Ritz, BAO, 3…
…einer positiven Ermessensentscheidung darzulegen, aus welchen Gründen bei der vorzunehmenden Interessensabwägung den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit gegenüber jenen der Billigkeit der Vorzug eingeräumt wurde (siehe Ritz, a.a.O., Tz 37 zu § 303 und die dort zit. Jud. und Lit.). Für die Wiederaufnahme sprach im gegenständlichen…
…Verfügung der Wiederaufnahme im Ermessen der Behörde. Bei der Ermessensübung im Sinne des § 20 BAO ist grundsätzlich dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (der Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) zu geben. Ziel der Wiederaufnahme ist ein insgesamt rechtsrichtiges Ergebnis. Im vorliegenden Fall…
…der Wiederaufnahme. Vielmehr ist die Berechtigung zur Wiederaufnahme im Einzelfall durch Abwägung der Gründe zu entscheiden, die dem Sinne des Gesetzes nach unter Bedachtnahme nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit festzustellen und nachzuweisen sind (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, § 303, S 2939). Nach der Rechtsprechung ist eine Ermessensübung…
…hätte. Der Antrag auf Wiederaufnahme gemäß Abs. 1 ist binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat (…
…die Begründung eines Wiederaufnahmebescheides aufgestellt: Da die Verfügung der Wiederaufnahme im Ermessen der Behörde liegt (VwGH 21.3.1996, 94/14/0085; 26.11.2002,99/15/0176) ist diese Ermessensübung zu begründen. Bei dieser Ermessensübung ist dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der…
…Daher ist bei der Ermessensübung grundsätzlich dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (der Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) zu geben. Laut ständiger Judikatur des VwGH ist bei der Ermessensübung darauf abzustellen, ob die im Zuge der Wiederaufnahme vorgenommenen Änderungen sowohl absolut als…
…dass der Antrag auf Wiederaufnahme gemäß Abs. 1 binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen ist, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. …
…dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in…
…Gesellschaft (im Folgenden Gesellschaft). Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 2. April 1993 der Konkurs eröffnet. Das Finanzamt hatte den Bescheid über die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung für 1986 erlassen. In der Folge verfügte das Finanzamt mit Bescheid vom 28. November 1995 die Wiederaufnahme…
…Behörde in Ausübung ihres Ermessens zu entscheiden, ob sie die amtliche Wiederaufnahme verfügen will oder nicht (VwGH vom 12.4.1994, 90/14/0044; vom 22.11.2001, 98/15/0157). Die angefochtenen Bescheide hätten nicht ergehen dürfen, weil nicht die Wiederaufnahme im Sinne des …