…entgegenstehen, wurden nach Ansicht der Referentin nicht dargelegt. Allein die Behauptung, dass die Bw. ihr Anliegen beim damaligen Referatsleiter bereits vorgetragen habe, vermag eine Ermessenswidrigkeit nicht aufzuzeigen. Was das Jahr 2001 anbelangt, liegt lediglich die Behauptung vor, der Widerruf der Verzichtserklärung sei am 15. Mai…
…als Absichtserklärung gesehen werden, keinesfalls ersetzt dies aber eine rechtswirksame schriftliche Erklärung. Wie bereits oben ausgeführt, unterliegt der Widerruf als contrarius actus denselben Regeln wie die Verzichtserklärung und ist somit ebenfalls schriftlich der zuständigen Abgabenbehörde gegenüber zu erklären. Bereits § 85 Abs. 1 BAO führt aus…
…nach der Aktenlage jedoch nicht der Fall. Er hat in seiner Umsatzsteuererklärung die Umsätze so angeführt, als ob die Kleinunternehmerregelung anwendbar wäre. Allerdings ist diese Umsatzsteuererklärung nicht als Widerruf der Verzichtserklärung zu werten, da sie einerseits erst am 2. November 2007, somit nach Ablauf der…
…dass er für das Jahr 2000 gemeint war. Dementsprechend wurde mit dem Betreff: ´Widerruf der Verzichtserklärung auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer ab dem Kalenderjahr 2000´ ein abweisender Bescheid erlassen. Ein Widerruf einer Regelbesteuerung bedarf keiner Zustimmung des Finanzamtes. Insofern wäre eine bescheidmäßige Erledigung gar nicht…
…halten, dass der Bw steuerlich vertreten ist. Es war ihm somit jederzeit möglich, sich fachmännisch beraten zu lassen. Dass er dies aus monitären Gründen nicht tat, ist für die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes ohne Auswirkungen. b) Schriftliche Abgabe des Widerrufs der Verzichtserklärung: Aus der Tatsache…
…auf Grund der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 als steuerfrei anzusehen. Mit Bescheid vom 17. Oktober 2007 wurde dem Bw. Umsatzsteuer in Höhe von 480,00 € vorgeschrieben und dies damit begründet, dass ein Widerruf der Verzichtserklärung auf die…
…widerrufen. Das Finanzamt unterzog die Mietumsätze des Jahres 2003 in Höhe von 3.488 € mit Umsatzsteuerbescheid vom 16. Juli 2004 der Umsatzsteuer. Zur Begründung führte es aus, gemäß § 6 Abs. 3 UStG könne die Verzichtserklärung nur mit Wirkung vom Beginn des Kalenderjahres an widerrufen…
…für das er die Verzichtserklärung abgegeben hat, und für noch vier darauffolgende Jahre (insgesamt somit für mindestens fünf Jahre). Sie kann nur mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Kaldendermonats nach Beginn dieses Kalenderjahres…
…Grund des Hervorkommens des Mietvertrages, in dem der vereinbarte Mietbetrag mit 10 % Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist, es ohnehin zu einer Wiederaufnahme von Amts wegen kommen hätte müssen, da sich auf Grund dieser neu hervorgekommenen Tatsache eine Steuerpflicht kraft Rechnungslegung ergibt. 2. Widerruf der Verzichtserklärung gem. …
…Anspruch auf Familienbeihilfe zugunsten der Kindesmutter verzichtet. Dieser Verzicht kommt im Ergebnis einem Widerruf der Verzichtserklärung durch die Kindesmutter gleich (sofern eine solche überhaupt vorgelegen ist). Diese war daher in weiterer Folge Anspruchsberechtigte und hat auch tatsächlich die Familienbeihilfe bezogen. Der an den Berufungswerber gerichtete…
…welches an das FA übermittelt worden sei. Das Schreiben über den Widerruf der Verzichtserklärung sei nach Angaben des Bw. rechtzeitig per Post an das FA übermittelt worden. Da das Schreiben nicht eingeschrieben verschickt wurde, liege leider kein Versendungsnachweis vor. Wesentlich sei jedoch, dass der Bw…
…13/0152). Keine der ggstl. Umsatzsteuererklärungen enthalte allerdings offensichtliche Unrichtigkeiten, da ab dem Jahr 1998 tatsächlich keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden sei und Vorsteuern nicht geltend gemacht wurden. Dabei sei lediglich übersehen worden, dass der Widerruf der Verzichtserklärung für das Jahr 1999 und nicht…
…dass die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung eine derartige Verzichtserklärung nicht ersetzen kann (vgl. auch Ruppe, UStG 1994, 2. Auflage, § 6, Tz. 483 und 474). Vor diesem Hintergrund erscheint dem UFS die Auffassung der Bw., wonach der Widerruf durch eine entsprechend gestaltete Steuererklärung auch konkludent erfolgen könne…
…er habe die Verzichtserklärung nicht erst mit der Berufung vom 2. Jänner 2009 dem Finanzamt vorgelegt. Bei diesem Schriftstück habe es sich lediglich um eine Kopie gehandelt, das Original hingegen müsse sich im Steuerakt befinden. Er beantrage daher, seinen getätigten Widerruf ab dem Jahr 2004…
…diese in der Vergangenheit stets an den Berufungswerber ausbezahlt wurde und ein Widerruf der Verzichtserklärung oder eine eigene Antragstellung nicht aktenkundig sind. Da somit in direkter Anwendung der EU-rechtlichen Bestimmungen kombiniert mit den innerstaatlichen Anspruchsvoraussetzungen der Familienbeihilfenanspruch gegeben war und der Aufenthalt der Kinder…
…der Umsatzsteuerbescheides 2004 und somit rechtzeitig im Sinne der genannten Bestimmung für das Kalenderjahr 2004 eingebracht. Sie bindet den Bw. für das Kalenderjahr 2004 sowie für vier weitere Jahre. Sofern die Formulierung des Bw. in seiner Berufung vom 9.3.2006 als Widerruf der Verzichtserklärung…
…weshalb auch aus diesem Grund der Widerruf der Verzichtserklärung in der Berufung vom 2. 3. 2010 (Bl. 22 / HA 2007) für das Jahr 2007 auch aus diesem Grund jedenfalls verspätet wäre (§ 6 Abs. 3 UStG 1994 idgF). Auch wenn sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung…
…werde, als von der Bw. derzeit an Vorsteuer geltet gemacht worden sei und der Gatte der Bw. aufgrund seiner USt-Befreiung keine Vorsteuerabzugsmöglichkeit betreffend der Mietzahlungen habe. Über Vorhalt von Akt Seite 15 bzw. 20 (Erklärung gemäß § 6 Abs. 3 UStG sowie Widerruf der Verzichtserklärung…
…geschlossen werden, dass auch der Widerruf der Verzichtserklärung zumindest dann nicht rückwirkend erfolgen kann, wenn bereits vom anderen Elternteil Familienbeihilfe bezogen wurde. Sollte daher im Streitzeitraum ein gemeinsamer Haushalt bestanden haben, stünde somit der Widerruf der Verzichtserklärung einem Bezug von Familienbeihilfe durch den Bw. nicht…
…diese Aussagen einen Widerruf darstellen sollten, wären sie unbeachtlich. Zwar vertritt das BMF im Erlaß vom 10. September 1996, D 52/2-IV/9/96, die Rechtsansicht, dass Verzichtserklärungen bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides wieder zurückgenommen werden könnten. An diesen Erlaß ist der Unabhängige Finanzsenat…